\"Wie doch scheußlicher nichts und hündischer als eine Frau ist\" Antike Frauen jenseits von Gesetz und Ordnung. In: Frass, Monika - Graßl, Herbert - Nightingale, Georg (Hrsg.): Akten des 15. Österr. Althistorikertages Salzburg, 20.-22.Nov. 2014. Salzburg 2016 (= Diomedes Sonderband), 119-130
May 30, 2017 | Author: Ursula Lagger |
Category: Ancient History
Akten des 15. Österreichischen Althistorikertages Salzburg, 20. – 22. November 2014
Lagger, Ursula, „Wie doch scheußlicher nichts und hündischer als eine Frau ist“. Antike Frauen jenseits von Gesetz und Ordnung, in: Frass, Monika – Graßl, Herbert – Nightingale, Georg (Hg.), Akten des 15. Österreichischen Althistorikertages Salzburg, 20. – 22. November 2014, Salzburg 2016 (DIOMEDES Sonderband), 119–130.
herausgegeben von
Monika Frass, Herbert Graßl, Georg Nightingale
DIOMEDES Sonderband
Salzburg 2016
Gedruckt mit Unterstützung durch:
DIOMEDES. Schriftenreihe des Fachbereiches Altertumswissenschaften, Alte Geschichte, Altertumskunde und Mykenologie der Universität Salzburg (früher: Schriftenreihe des Instituts für Alte Geschichte und Altertumskunde) Sonderband Herausgeber: Monika Frass, Herbert Graßl, Georg Nightingale. Umschlaggrafik: Birgit Niedermayr. Copyright @ 2016 Salzburg. Alle Rechte vorbehalten. Paracelsus Buchhandlung & Verlag Sebastian F. Gutmann Steingasse 47 5020 Salzburg Druck und Bindung: KN Digital Printforce GmbH Ferdinand-Jühlke-Straße 7 99095 Erfurt ISBN: 978-3-902776-16-7
EINLEITUNG Der „Österreichische Althistorikertag“ findet im Zweijahresrhythmus an unterschiedlichen Universitätsstandorten mit althistorischen Studienrichtungen statt. Nach Innsbruck, Wien, Graz und Klagenfurt war zuletzt Salzburg vom 20.–22. November 2014 Veranstaltungsort dieser Tagung. Entsprechend der langjährigen Tradition diente auch dieser nunmehr 15. Österreichische Althistorikertag dem wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch, vor allem aber der Präsentation von Arbeiten und Projekten des wissenschaftlichen „Nachwuchses“, sowie zur Besprechung aktueller studienrechtlicher Belange. Erfreulicherweise folgten der Einladung des Fachbereiches Altertumswissenschaften/Alte Geschichte nicht nur VertreterInnen der heimischen scientific community, sondern es fanden sich unter den dreißig Vortragenden im Heffterhof in Salzburg auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Deutschland, Italien und Slowenien ein. Wir danken an dieser Stelle auch Marietta Horster (Mainz) für den Festvortrag zum Thema „Die Freigelassenen in der gesellschaftlichen (Neu-) Ordnung des Augustus“. Die vorliegende Publikation „Akten des 15. Österreichischen Althistorikertages“ spiegelt die wissenschaftliche Breite des Faches und kann als kräftiges Lebenszeichen der althistorischen Forschungslandschaft in Österreich und den benachbarten Regionen gewertet werden. Durch die thematische Vielseitigkeit der einzelnen Arbeiten sowohl im zeitlichen, als auch geographischen und inhaltlichen Rahmen hat sich eine alphabetische Anordnung nach Autoren als zielführend erwiesen. Die inhaltlichen Schwerpunkte der insgesamt siebzehn Beiträge seien hier kurz vorgestellt: Rollenverständnis, Funktion und Wirken von Frauen stehen im Mittelpunkt dreier Arbeiten mit unterschiedlichen Fokussierungen: Erotisches dominiert bei Peter Mauritsch („Hetären hier, Hetären da. Aspekte der antiken Erotopographie); kriminelle, unlautere Machenschaften dagegen bei Ursula Lagger („Wie doch scheußlicher nichts und hündischer als eine Frau ist. Antike Frauen jenseits von Gesetz und Ordnung“); die literarisch tendenziöse Zeichnung von Frauenfiguren begegnet wiederum bei Sabine Comploi („Frauengestalten in der Alexanderhistoriographie am Beispiel der Rhoxane“). Sozial- und wirtschaftsgeschichtliche Aspekte bildeten die größte thematische Gruppe (5). Sie beziehen sich auf unterschiedlichste geographische Regionen und zeitliche Abschnitten: Landwirtschaft im Neolithikum von Caroline Dürauer („Landwirtschaft und Viehhaltung im Neolithikum Griechenlands am Beispiel von Thessalien – im Überblick“); Sklaven im Schwarzmeerraum von Josef Fischer („Der Schwarzmeerraum und der antike Sklavenhandel. Bemerkungen zu einigen ausgewählten Quellen“); Mareike Tonisch erörtert anhand der Auswertung epigraphischer Zeugnisse finanzwirtschaftliche Frage zu Wert und Preis im Imperium Romanum („Lite, es dupundi. Lite, immo es aeris assis. Preise, Löhne und Werte im Imperium Romanum“); einer spezifischen Personengruppe im Umfeld des ägyptischen Statthalters in der Spätantike ist die Abhandlung von Alexandra Jesenko gewidmet; mit Aufgaben spezifischer griechischer und römischer Ämter – römische Ädilen und griechische Agoranomen – im Vergleich beschäftigt sich schließlich Eleni Theodorou („Zur Gleichsetzung von römischer Ädilität und griechischer Agoranomie“). Religionsgeschichtliche Abhandlungen zur konstantinischen Zeit und zur Spätantike bieten die Beiträge von Wolfgang Speyer („Kaiser Konstantins Weg zur Staatskirche“) und Alenka Cedilnik („Die Rolle von zwei illyrischen Bischöfen, Valens von Mursa und Ursacius von Singidunum, im arianischen Streit“).
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Zwei weitere Beiträge befassen sich mit militärgeschichtlichen Analysen papyrologischer und literarischer Quellen: Stefan Zehetner sich mit der Bedeutung des depositum bei der Besoldung römischer Soldaten („Depositum“); das Hauptaugenmerk von Anna Kaiser wiederum liegt auf Details der probatio, dem „Ablauf der Rekrutierung von Soldaten im spätrömischen Ägypten“ . Begriffsgeschichtlichen Untersuchungen sind weitere Arbeiten gewidmet: Karl Strobels umfassende Analyse gilt der Herkunft und Verwendung der Ethnonyme „Daker“/„Dakien“ im antiken Schrifttum („Die Daker und Dakien. Ein Pseudo-Ethnos im Spiegel der sich wandelnden Ethnonymik und Toponymik“). Valerio Benedettis Hauptaugenmerk ist auf die Bedeutung und den Wandel des terminus civilitas im den antiken literarischen Quellen gerichtet („Civilitas in der Antike. Ein Überblick“). Die Überlieferung zu den Städtenamen Albona und Flanona an der östlichen Adria, steht im Mittelpunkt des Beitrags von Mattia Vitelli Casella („Die Entwicklung der Städte Albona und Flanona bei den antiken Geographen“). Archäologisches und wissenschaftsgeschichtliches schließen die bunte Palette der Beitragsthemen ab: Paul Gleirscher versucht eine Neubewertung von Entwicklung und Bedeutung des Magdalensbergs im Spiegel der aktuellen archäologischen Forschung vor („Der Magdalensberg, anders gesehen“); Claudia Jakauby hingegen widmet sich besonderen Festgaben für den Gelehrten Eugen Bormann aus der Sammlung des althistorischen Instituts in Wien („Qua cura, dilecte magister, nos coluisti, …“) . Die Akten des 15. Österreichischen Althistorikertages 2014 in Salzburg werden – wie anlässlich des 10. Althistorikertages – als Sonderband des Diomedes 1 publiziert. Diese „Schriftenreihe des Fachbereiches Altertumswissenschaften“, die inzwischen Band 7 (2016) 2 aufzuweisen hat, ist u.a. als Publikationsorgan für althistorische NachwuchswissenschaftlerInnen nicht nur der Salzburger, sondern der gesamtösterreichischen Universitäten konzipiert. Darauf soll hier in Verbindung mit dieser Publikation im Rahmen der Veranstaltung des traditionellen Althistorikertages nochmals explizit hingewiesen werden. Schließlich wollien wir uns noch bei allen bedanken, die zum Gelingen dieses Bandes beigetragen haben. Außer den Autoren der Beiträge selbst ist hier vor allem unserer bewährten Verstärkung im Redaktionsteam, der Nachwuchswissenschaftlerin – Dissertantin am Bereich Alte Geschichte – Yvonne Wagner zu danken; ebenso Sieglinde Fuger vom Sekretariat für Alte Geschichte für zahlreiche Hilfestellungen. Die Finanzierung dieses Bandes konnte durch Unterstützung des Landes Salzburg und der Universität Salzburg realisiert werden, auch diesen Institutionen gilt unser Dank ebenso wie Sebastian Gutman vom Paracelsus Verlag Salzburg für seinen zuverlässigen Einsatz bei der endgültigen Drucklegung des Bandes. Monika Frass, Herbert Graßl, Georg Nightingale Salzburg im Juni 2016
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Frass M. – Genser K. – Graßl H. – Nightingale G. (Hg.), Akten des 10. Österreichischen Althistorikertages. Salzburg, 11.11. – 13.11. 2004, Wien 2006 (= Diomedes Sonderband). Diomedes. Schriftenreihe des Fachbereiches Altertumswissenschaften. Alte Geschichte, Altertumskunde und Mykenologie der Universität Salzburg, Bd. 1 (2001) – Bd.7 (2016).
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„WIE DOCH SCHEUSSLICHER NICHTS UND HÜNDISCHER ALS EINE FRAU IST“ Antike Frauen jenseits von Gesetz und Ordnung 11 Ursula Lagger Wie doch scheußlicher nichts und hündischer als eine Frau ist, / Welche solche Taten in ihren Gedanken gefaßt hat; […]2 Die Taten, auf die Homer mit seiner Charakterisierung Klytaimnestras Bezug nimmt, sind blutrünstige: Die Tötung des aus Troja heimkehrenden Ehemanns Agamemnon und dessen Kriegsbeute Kassandra. Die Beteiligung am Mord und der Grad der Involvierung der als „tückisch“ bezeichneten Frau variiert bereits bei Homer. So schildert er sie als Werkzeug ihres Liebhabers Aigisthos, der sie in das Mordkomplott gegen Agamemnon hineinzieht,3 er lässt sie als aktiv daran Beteiligte erscheinen 4 und schließlich als Täterin selbst die Tat ausführen: Diese erschlug ihren Mann; das gibt wohl für häßliche Lieder / Stoff in der Welt und in Zukunft. Fraulichen Weibern indessen / Schafft sie bedrückenden Leumund, auch denen, die tüchtig geraten.5 Diesen Frauen und den von ihnen handelnden „häßlichen“ Liedern, wie sie Homer nennt, wenden wir uns im Folgenden zu. Im Zentrum stehen nicht Frauen, die dem Ideal der liebenden und treuen Ehefrau entsprechen, wie beispielsweise Penelope, die 20 Jahre auf die Heimkehr ihres Gatten Odysseus wartet und die um sie werbenden Freier mit List abweist, sondern Frauen, die derartigen Rollenerwartungen nicht entsprechen. So fügt sich Klytaimnestra nicht widerstandslos in ihr Schicksal,6 sondern nimmt – in der nachhomerischen Tradition als Einzeltäterin 7 – Rache an ihrem Mann für die Tötung der Tochter Iphigenie und die Gefährdung ihrer Stellung als Frau des Hauses durch die trojanische Seherin Kassandra. 8 Die Tochter des Tynda1
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Ich danke Christian Bachhiesl und Markus Handy für die Möglichkeit des auszugsweisen Abdrucks. Eine erweiterte Version wurde bei der interdisziplinären Tagung „Kriminalität, Kriminologie und Altertum“ vorgestellt und publiziert: Blut an den Händen! Antike Mörderinnen – einige Streiflichter, in: Bachhiesl Ch. – Handy M. (Hg.), Kriminalität, Kriminologie und Altertum. (Antike Kultur und Geschichte 17), Berlin u.a. 2015, 77–123. Hom.Od.11,427f. (Üs. R. Hampe). Hom.Od.11,405–434. Vgl. auch Hom.Od.3,306ff.; 4,524-540. Hom.Od.24,97. Im 4. Buch (Hom.Od.4,91f.; übertragen v. Anton Weiher) berichtet Menelaos: ein anderer erschlug mir inzwischen den Bruder, ganz heimlich, / Unvermutet, durch schurkische List seines heillosen Weibes. Hom.Od.24,199–202 (übertragen v. A. Weiher). Auf zwei Tonreliefs (um 620 v.Chr.) aus Gortyn ist die Ermordung Agamemnons, der von Aigisthos festgehalten wird, dargestellt. Klytaimnestra führt den tödlichen Schwertstreich selbst aus. Siehe dazu Lorenz 2008, 280, Abb. 19.2–3. Klytaimnestra klagt bei Euripides (El.1035–1040) über die Ungerechtigkeit der Gesellschaft, in der den Männern das Recht auf Untreue vorbehalten ist; siehe auch Eur.Ion 1090ff. Vgl. auch die Schilderung der Medea im Drama des Euripides über die Situation der Frauen (Eur.Med.230–251). Das Schicksal der Medea in Korinth verweist auf die Problematik, dass Frauen und ihre Kinder vom Mann aus wirtschaftlichen, politischen oder anderen Gründen verlassen und verstoßen werden. Eine Frau gefährdet, im Gegensatz zum Mann, durch ein außereheliches Verhältnis den Fortbestand des oikos. Vgl. dazu die Regelung bei Ehebruch und Vergewaltigung (z. B. Lys.1,32f.); die Ehefrau ist in beiden Fällen zu verstoßen. Aischyl.Ag.1379–1392; 1404–1406. Siehe dazu beispielsweise auch Soph.El.86–120; Eur.El.157–166; Eur.Andr. 1027–1036; Eur.Iph.T.552; Eur.El.122–124; 1080–1096. Vgl. dazu Höfer 1980-1984, 1235–1240, s.v. Klytaim(n)estra. Die Vasenmalerei zeigt sie als aktive Frau, die mit Schwert oder Doppelaxt zur Mordtat gegen Kassandra schreitet. Auf einer attisch-rotfigurigen Trinkschale, um 430 v.Chr. (Ferrara, Museo Nazionale di Spina), holt Klytaimnestra beispielsweise mit der Doppelaxt aus, um Kassandra zu ermorden, siehe dazu die Umzeichnung in: Koloski-Ostrow – Lyons 1997, 98, Fig 11. Zur Waffe der Klytaimnestra siehe Sommerstein 1989, 296–301. Agamemnon hatte das Vertrauen und die Loyalität der Gattin verraten. Er hat sie gemeinsam mit der Tochter Iphigenie unter einem Vorwand nach Aulis gelockt und sie somit über seine wahren Absichten arglistig getäuscht. Eur.El.1020–1026; Aischyl.Ag.1417f.; 1433–1446; 1519–1527.
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reos ist nur eine von zahlreichen mythischen Frauen, die – aus unterschiedlichen Motiven – einen Mord begehen: Prokne, die zur Wiederherstellung der Familienehre – ihr Mann, der thrakische König Tereus hat ihre Schwester Philomela vergewaltigt und verstümmelt – den eigenen Sohn Itys mit einem Schwert tötet, anschließend zerstückelt und ihrem Mann zum Mahl vorsetzt;9 Deianeira, die, getäuscht durch den Kentauren Nessos, ihrem Gatten ein Gewand mit einem vermeintlichen Liebesmittel, aber in Wahrheit tödlichem Gift überreicht;10 die Danaiden, die im Auftrag ihres Vaters ihre Ehemänner in der Hochzeitsnacht erdolchen;11 die Thrakerinnen, die – in manchen Versionen unter Alkoholeinfluss 12 – Orpheus, der durch seinen schönen Gesang die Männer ihre Frauen vergessen hat lassen, töten;13 die Peliaden, die, angetrieben von den Verjüngungsversprechungen der Medea, den eigenen Vater zerstückeln,14 oder Medea,15 die Zauberin,16 die von Euripides als schlau 17 und kundig in vielen Übeln18 beschrieben wird, die mehrmals zu Mordwerkzeugen greift, um zunächst ihren Bruder, dann ihre Nebenbuhlerin19 und auch ihre eigenen Kinder zu töten.20 Die Mythenvarianten über die mordenden Frauen und die szenischen Umsetzungen der Stoffe legen nicht nur eine Kenntnis von, sondern auch ein großes Interesse an diesen Frauen, die entgegen den Rollenerwartungen21 handeln, nahe:22 […], soll ich denn schlecht von Frauen sprechen? Nein, beim Zeus, es treffe mich der Schlag; sie sind das beste aller Güter. Doch wenn Medeia ein schlechtes Weib war, so ist Penelope doch ein prächtiges Geschöpf, und jemand wird behaupten, Klytaimnestra sei verrucht: Ich setze die bewährte Alkestis dagegen. Und vielleicht
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Die Geschichte der Prokne wird in Sophokles’ Drama Tereus thematisiert, das nur in Fragmenten erhalten ist, TrGF4,435–445 fr.581–595b, Anspielungen darauf bei Aristoph.av.15;46; 212; 665; Lys.563f. Eine rotfigurige Trinkschale aus München (510–530 v. Chr.) zeigt, wie Prokne ihren Sohn Itys mit der linken Hand auf dem Bett festhält, während sie mit der rechten das Schwert in seine Brust stößt, siehe die Abbildung Lorenz 2008, 286, Abb. 19.12b. Zu Prokne siehe beispielsweise Lorenz 2008, 286–290; Klöckner 2005, 249–263; Touloupa 1994, 527–529, s.v. Prokne et Philomela. Einige antike Belege, wo Frauen der Rachepflicht nachkommen bei Klöckner 2005, 259f. Soph.Trach.584–587 (philtrois kai thelktroisi); 685f. (pharmakon); 1140 (pharmokeus); Diod.4,36-38; zu Deianeira siehe Armoni 2001, 50–55. Siehe dazu Lorenz 2008, 281–284. Als Zeichen ihrer Wildheit und Gegensätzlichkeit zu respektablen griechischen Frau tragen die Thrakerinnen auf einer nolanischen Amphore aus Süditalien (440–430 v.Chr.) offene Haare und Tätowierungen, siehe dazu die Abbildung bei Lorenz 2008, 301, Abb. 19.30. Siehe dazu Lorenz 2008, 297–302 mit Belegen. Siehe dazu Lorenz 2008, 293–296. Zu Medea siehe beispielsweise Hartmann 2007, 78–89; Klöckner 2005, 247–263 mit weiterführender Literatur; Ferla 1996, 219–234. Eur.Med.384f.; 789. Siehe dazu beispielsweise die Schilderungen bei Apollonios von Rhodos: listenreich (Apoll.Rhod.3,1364); Macht über Flüsse, Mond und Gestirne (Apoll.Rhod.3,532f.); murmelt Zauberformeln und läuft barfüßg (Apoll.Rhod.4,40ff.); sammelt Kräuter bei Gräbern und anderen Plätzen (Apoll.Rhod.4,50–53). Eur.Med.538. Eur.Med.285 (Üs. J.A. Hartung). Eur.Med.1168–1221. Eur.Med.1236–1251. Auf einem großen apulischen rotfigurigen Krater der Münchner Sammlung (um 330 v.Chr.) ist sowohl der Tod der Glauke/Kreusa als auch die Kindestötung dargestellt, siehe dazu die Abbildung in Lorenz 2008, 309, Abb.19.42. Der Kindesmord wird v.a. auf unteritalischen Vasen dargestellt, die für den Grabgebrauch vorgesehen waren. Der Mord an den Kindern sollte, so Lorenz 2008, 289, „die Erbarmungslosigkeit des Todes“ sichtbar machen. Vgl. beispielsweise Eur.Hipp.638–641 (Üs. J.A. Hartung): Am besten fährt noch, wem ein ganz einfältig Ding / Von einem Weib, ein bloßes Nichts, im Zimmer sitzt. / Gescheite sind gefährlich; weile in meinem Haus / Niemals ein Weib, das klüger ist, als Frauen ziemt! Die Tragödiendichter haben ihre Stoffe häufig aus der Mythologie bezogen, vgl. dazu beispielsweise Kuch 1983, 33–35.
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wird einer Phaidra schmähen; doch, beim Zeus, da war noch eine tüchtige, ja, wer? O weh, ich armer Wicht, die guten Frauen sind mir schnell entschwunden, doch von bösen kann ich eine ganze Latte noch benennen. 23
Auf der Bühne werden dem Publikum u.a. die Folgen und Auswirkungen von Wut, Raserei, Liebe, Eifersucht u.ä. anhand der Schicksale der mordenden Frauen vor Augen geführt. Soziale und politische Probleme wie auch Verhaltensdilemmata werden im Rahmen der Erzählung thematisiert und vermutlich im Anschluss an die Aufführung diskutiert, denn das Miterleben und Mitfühlen mit den mythischen Protagonisten bzw. den vom Dichter erfundenen Figuren solle nach Aristoteles eine kathartische Wirkung bei den Zuschauern auslösen.24 Da die mythischen Stoffe u.a. auch als Folie dienen, um aktuelle, zeitgenössische Konfliktfelder zu thematisieren, haben Dichter einzelne Aspekte, wie z.B. den Konflikt zwischen sich Nahestehenden, herausgearbeitet bzw. spezifische Handlungsmuster herausgestellt. Vor allem Euripides ist dafür bekannt, Frauenfiguren auf die Bühne zu bringen, worauf auch der Komödiendichter Aristophanes anspielt. Im Stück Die Thesmophoriazusen wollen die Frauen Euripides bestrafen, 25 da er ihnen Unrecht tue, indem er sie als mannstoll, ehebrecherisch, / Schwatzhaft, versoffen, falsch, wortbrüchig, treulos, / Verdorben durch und durch, die Pein der Männer!26 verleumde. Und Aristophanes lässt Mnesilochos, den Spitzel des Euripides, nach der Aufzählung vieler weiblicher Untaten noch hinzufügen: Wie mit der Axt ein Weib den Mann getötet, wie die zweite / Den ihrigen mit Tränken ganz verrückt gemacht, […].27 Möglicherweise spielt Aristophanes hier auf mythische Frauen wie Klytaimnestra und Medea an, denn einige Verse davor verweist er darauf, dass man heute keine Penelope mehr antreffe. 28 Mütter, die ihre Söhne töteten und Frauen, die ihre Gatten töteten, so überschreibt Hygin zwei Zusammenstellungen mordender mythischer Frauen; es sind insgesamt 14 Frauen, die er in diesem Zusammenhang nennt, aber der Mythos kennt wesentlich mehr. 29 Die mythischen Frauen werden aus unterschiedlichen Motiven zu Mörderinnen, sei es aus Eifersucht und Rache wie Klytaimnestra und Medea oder um einer Rachepflicht nachzukommen wie Prokne, und manchmal werden auch ein und derselben Frau in verschiedenen Varianten des Mythos unterschiedliche Motive zugeschrieben. „Nahezu alle Mörderinnen müssen zwischen den an sie gestellten Anforderungen und Verpflichtungen wählen, und nicht immer findet ihre Wahl allgemeine Zustimmung.“ 30 Bei Klytaimnestra und Medea herrscht Einigkeit über die Verurteilung ihrer Taten, wobei sich Medea der Gewalt bedient, um „den eigenen Status zu verbessern bzw. eine Verletzung des eigenen Status zu vergelten, womit sie einem heroischen, aber […] männlichen Verhaltensideal entspricht.“ 31 Sie folgt dabei, wie Klöckner betont, ihrer authadia (wörtl. Selbstgefälligkeit), einer männlichen Eigenschaft. 32 Durch ihr Verhalten und ihr Handeln stellen die Frauen die herrschende Ordnung in Frage oder bringen sie zumindest kurzzeitig ins Wanken, dabei seien es laut Trampedach zwei Handlungsvarianten – der bacchantische Taumel und die magische Beschwörung –, die von
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Eub.Chrysilla fr.115 KA = Athen.13,559cd (Üs. C. Friedrich). Aristot.poet.1453b–1454a; 1449b 27. Aristoph.Thesm.378f.; 429ff.; 454. Aristoph.Thesm.393ff. (Üs. L. Seeger). Vgl. auch Aristoph.Lys.368f. Siehe dazu March 1990, 32–75. Aristoph.Thesm.560f. (Üs. L. Seeger). Aristoph.Thesm.549f. Hygin.239; 240. Lorenz 2008, 307. Klöckner 2005, 259. Vgl. Klöckner 2005, 259. Siehe dazu auch Ferla 1996, 227.
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besonderer Bedeutung seien.33 Beides werde im Mythos den Frauen zugeschrieben und „bricht fast immer mit vernichtender Gewalt über die männliche Gesellschaft und ihre Ordnung herein.“34 Gemeinsam ist den mythischen Frauen, dass sie in vielfältiger Weise die ihnen von der Gesellschaft auferlegten Grenzen überschreiten – sie brechen aus dem von ihnen verlangten passiven Rollenbild aus, greifen zu Waffen und werden zu aktiv handelnden Akteuren.35 Gift spielt zwar auch eine Rolle, aber es ist nicht das einzige von Frauen verwendete Mordwerkzeug. Auch außerhalb des Mythos treffen wir auf Frauen, die zu Mordinstrumenten greifen, allerdings werden hier kaum männlich konnotierte Mordwerkzeuge wie Schwert, Dolch oder Axt erwähnt, es sind tödlich wirkende Kräutersubstanzen, derer sich die Frauen zu bedienen wissen. Die Nachrichten über normwidriges Verhalten von Frauen stammen allesamt von männlichen Autoren, die häufig bestimmte Absichten verfolgten und selten an einer objektiven, neutralen Fallaufklärung interessiert waren. Dennoch sind, abgesehen vom Mythos und den literarisierten Überlieferungen von mordenden Frauen und Hexen, wie z. B. in der lateinischen Romanliteratur, die Quellenbelege über gewalttätige, mordende Frauen nicht allzu zahlreich. Eine Ausnahme stellen griechische und römische Frauen im Umkreis von Herrschenden dar, die zur Durchsetzung ihrer eigenen Interessen oder um den Machtanspruch ihrer Söhne zu festigen auch vor Mord nicht zurückschreckten – meist ist von Giftmord die Rede; auf sie kann an dieser Stelle nicht eingegangen werden. Allerdings legen Hinweise nahe, dass auch historisch fassbare Frauen, die nicht den obersten gesellschaftlichen Schichten entstammten, aus den ihnen zugestandenen Räumen und Rollen ausbrachen und nicht dem von Perikles überlieferten Wort entsprachen, dass es den Frauen zum Ruhm gereiche, wenn von ihnen im Guten wie im Schlechten nichts unter den Männern gesprochen werde.36 So wird entgegen den Gepflogenheiten in griechischen Gerichtsreden in der pseudodemosthenischen Rede Gegen Aristogeiton eine Frau namentlich genannt, 37 wobei durch die Steigerung die verruchte Theoris, die Lemnierin, die Giftmischerin38 eine negative Charakterisierung der Frau vorgenommen wird. 39 Durch die Herkunftsbezeichnung spielte der Redner höchstwahrscheinlich auf die wohlbekannte Geschichte der Lemnierinnen an, die –
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Vgl. Trampedach 2001, 145. Trampedach 2001, 145. Vgl. Lorenz 2008, 308. Vgl. Thuk.2,45,2. Die Bezeichnung der Frauen erfolgt normalerweise über die Beziehung zu einem Mann („Tochter des …“, „Frau des …“, „Schwester des …“, u.ä.). Wird der Namen der Frau genannt, handelt es sich in den meisten Fällen um Frauen zweifelhaften Rufes, wie zum Beispiel Hetären, sowie gelegentlich um Frauen der gegnerischen Seite oder bereits verstorbene Frauen. Siehe dazu Schaps 1977, bes. 326ff. mit Belegen. Zu Prozessen, an denen Frauen beteiligt waren, siehe Foxhall 1996, 140–149. Frauen mussten vor Gericht von einem Mann vertreten werden. 38 Ps.-Demosth.25,79: […] τὴν μιαρὰν Θεωρίδα, τὴν Λημνίαν, τὴν φαρμακίδα, […]. Zu Theoris siehe Rückert 2014, 130–136; Eidinow 2016, 12-17; Ziehen 1934, 2237f., s.v. Theoris (1); Collins 2001, 477–493; Collins 2000, 264ff.; Dickie 2001, 50f., 80f.; Trampedach 2001, 141f. Es ist umstritten ob es sich bei Theoris um eine attische Bürgerin oder Metökin handelt. Siehe dazu beispielsweise die Ausführungen von Dickie 2001, 51 (Athenerin); Collins 2001, 490 (Metökin); Collins 2000, 267 (Fremde oder Metökin); Trampedach 2001, 146f. (Metökin), der davon ausgeht, dass Theoris ursprünglich im Prostitutionsgewerbe tätig war. 39 Ps-Demosth.25,79f. Zur Datierung siehe Blass 1893, 416. So gelingt es beispielsweise Cicero, den gegen Marcus Caelius Rufus erhobenen Vorwurf der Giftmischerei auf die Zeugin Clodia Metelli, die er als Medea des Palatin bezeichnet (Cic.Cael.18), umzulenken. Einer Frau wie Clodia, deren Lebensführung geprägt sei von Zügellosigkeiten, Liebschaften, Ehebrüchen, Bäderausflügen, Parties, Gastmählern, Trinkgelagen, Liedern, Musik, Bootspartien und einem inzestuöses Verhältnis zu ihrem Bruder Clodius (Cic.Cael.32; 35f.; 38; 49), einer solchen Frau könne alles zugetraut werden. Es gibt ja nichts, was man sich bei einer Frauensperson dieser Art nicht vorstellen könnte! (Cic.Cael.69 [Üs. M. Fuhrmann]). Ähnlich geht der Redner auch im Fall der Verteidigungsrede für Cluentius Habitus vor, wo gleichfalls eine Frau mit dem Vorwurf des Giftmords belastet wird, um so von dem eigentlichen Angeklagten abzulenken (Cic.Cluent.188–190, 199).
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so der Mythos – alle Männer und Knaben in einer Nacht getötet haben, der Grund: deren Untreue.40 Aus der Gerichtsrede geht hervor, dass Theoris sowohl Kenntnisse über (Zauber-)Mittel (pharmaka)41 als auch Zaubersprüche (epodai) besessen habe, die ihre Dienerin dem Bruder des Angeklagten, Eunomos, übergeben hätte, 42 der ihre Tätigkeit fortsetzte und den Prozess gegen sie anstrengte. Gemeinsam mit ihrer Familie sei Theoris in Athen zum Tode verurteilt worden,43 wobei keine näheren Informationen zu ihrem Leben und den Umständen ihrer Verurteilung angeführt werden.44 Die Erwähnung von Theoris – die den athenischen Richtern bekannt gewesen sein musste – und den Hinweis auf ihre Verurteilung zum Tod nutzte der Redner geschickt, um ein Nahverhältnis zu dieser „verruchten“ Person herzustellen, um so den Prozessgegner bzw. dessen Bruder zu diskreditieren. 45 Was man Theoris und ihrer Familie konkret zur Last legte, geht aus der Gerichtsrede nicht hervor. Die Herstellung von Zaubermitteln oder die Anwendung magischer Praktiken stand in Athen nicht unter Todesstrafe, sondern die persönliche, vorsätzliche Verabreichung dieser Mittel, die zu einer schweren körperlichen Schädigung mit Todesfolge führte 46 – möglicherweise war dies der Grund für die Verurteilung und Hinrichtung der Theoris. 47 Mit Vorsatz (proboule) und Hinterlist (epiboule) soll eine namentlich nicht bekannte Stiefmutter ihren Ehemann nach den Aussagen ihres Stiefsohnes 48 in der 2. H. des 5. Jahrhun40 Pind.P.4,252f.; Aischyl.Choeph.631-638; Hdt.6,138. Siehe dazu auch Pape 31911, 797, s.v. Λήμνιos. 41 Pharmakon (pl. pharmaka) konnte sowohl Gift als auch Heilmittel bedeuten, aber auch Gegengift. Vom Terminus pharmakon leitet sich auch die Bezeichnung für Frauen ab, die ihr Wissen im Bereich des Liebes- oder Schadenszaubers einsetzen, sie werden als pharmakis (Zauberin, Giftmischerin und Hexe) und im bukolischen Bereich als pharmakeutria bezeichnet, wobei Gordon 1999, 251, darauf hinweist, dass sich bei Demosth.25,79 erstmals das Wort pharmakis belegen lässt. Aristophanes (nub.749) erwähnt eine gyne pharmakis, die den Mond herunterzuziehen versteht. Collins 2001, 479f., gibt eine kurze Schilderung der thessalischen pharmakides, die sowohl pharmaka als auch epodai anboten. Siehe dazu auch Collins 2000, 252f. Zu pharmakon siehe Armoni 2001, 1–10; Collins 2009, 542. 42 Mit der Dienerin hatte Eunomos Kinder, siehe dazu Ps.-Demosth.25,80. Dickie 2001, 50f.; 81, führt im Gegensatz zur antiken Quelle an, dass sie die Mutter des Eunomos und seines Zwillingsbruders Aristogeiton gewesen sei. 43 Ps.-Demosth.25,79f. 44 Der Fall der Theoris wird nicht nur in der pseudodemosthenischen Gerichtsrede erwähnt, sondern auch bei Harpokration. Unter dem Lemma Theoris findet sich der Hinweis, dass der Atthidograph Philochoros von Athen sie als Seherin (mantis) beschreibt, die wegen asebeia hingerichtet worden sei (Philochorus apud Harpocration FGrHist 328 F 60). Zudem berichtet Plutarch in der Lebensbeschreibung des Demosthenes davon, dass dieser gegen die Priesterin Theoris […] Anklage erhob, da sie außer vielen anderen Verfehlungen die Sklaven zum Betrug anstiftete. Er beantragte die Todesstrafe gegen sie und drang damit durch (Plut.Demosth.14 [Üs. Konrat Ziegler]). Gordon 1999, 274, Anm. 56, verweist darauf, dass es möglich sein könnte, dass die Frau (gyne magos) in der 56. äsopischen Fabel (56 Hausrath = 56 Perry = 112 Halm) Theoris ist. 45 Vgl. dazu Trampedach 2001, 141; Collins 2001, 493. „Theoris was,“ wie es Rinella 2010, 183f. formuliert, „neither a ,local witchʻ nor some ,poor destitute old womanʻ – she was either someone important enough in her own right or she was someone who possessed important enough connections that a prosecution would prove advantageous.“ Dickie 2001, 54 verweist darauf, dass die Hinrichtung der Theoris ebenso wie die der Ninos „sent shock waves through Athens that had lasted for quite some time.“ Theoris aus Lemnos war höchstwahrscheinlich keine unbekannte, unbedeutende arme Frau, die mit Kräutern hantierte, sondern, wie Dickie 2001, 81 rekapituliert, „apparently making a living as a seer and extending her activities as a diviner into magic-working. […] She does not exist in obscurity, but probably has contacts who occupy prominent places in Athenian public life .“ 46 Aristot.Ath.Pol.57,3; Demosth.23,22. In Teos wurde um 470 v.Chr. die Anwendung von Zaubermitteln gegen den Staat oder eine Privatperson mit den strengsten Strafen belegt: Wer Zaubermittel anwendet gegen Teier, gegen die Gemeinde oder gegen einen einzelnen, der soll verderben, sowohl er selbst als auch sein Geschlecht (Syll.3 38,1–5 [Üs. Brodersen – Brodersen – Günther – Schmitt 1992, 26, Nr. 47]; zur Inschrift siehe auch Meiggs – Lewis 1969, 62–66, Nr. 30 (23); Tod 1933, 27–30, Nr. 23; Hicks – Hill 1901, 27-30, Nr. 23). Älian (var.5,18) berichtet davon, dass eine wegen Giftmischerei verurteilte Schwangere erst nach der Geburt des Kindes hingerichtet wurde, um das Ungeborene nicht zu töten. Zu den unterschiedlichen Klagemöglichkeiten bei Schädigung durch Gift siehe Gordon 1999, 248–250. Zu rechtlichen Grundlagen der Magie Rücker 2014, 106–124. 47 So Collins, 2001, 489, im Gegensatz dazu Trampedach 2001 und Gordon 1999, 250, die eine Verurteilung wegen Asebie annehmen, ebenso wie MacDowell 1978, 197; Baumann 1990, 117; Iles Johnston 1999, 113, Anm. 77; Dickie 2001, 51. Vgl. den Fall der Priesterin Ninos, der bei Trampedach 2001, 138–141 diskutiert wird. 48 Antiph.1,15. Von Wilamowitz-Möllendorff 1887, 194, führt aus, dass der Kläger ein unehelicher Sohn des Vaters und während der Ehe mit der Stiefmutter gezeugt worden sei.
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derts v. Chr. getötet haben.49 Nicht sie selbst, sondern die Pallake eines Hausfreundes ihres Mannes hätte auf ihre Veranlassung hin ein vermeintliches Liebesmittel verabreicht, woran der Ehemann der Stiefmutter nach 20 Tagen, der Freund der Pallake sofort verstarb.50 Die Stiefmutter wird als eine Frau geschildert, die nicht nur mit Substanzen zu tun hat, deren Wirkungen unvorhersehbar sind, sondern die auch nicht davor zurückschreckt, eine unschuldige Person zur Vollstreckerin ihrer Taten zu machen. Die Nähe zu zauberkundigen Frauen, wie Medea und Kirke, die als übelbringend galten, liegt nahe. Zudem erinnert die Schilderung der Vorgehensweise frappant an den Mythos der Deianeira, wo ebenfalls eine Frau aus Leichtgläubigkeit und in der Hoffnung, die Liebe ihres Mannes zurückzugewinnen, ein unbekanntes Mittel verabreicht.51 Darüber hinaus wird die Stiefmutter als Klytaimnestra52 bezeichnet – Hinweise, die eine negative Assoziationskette bei den Richtern hervorrufen sollen. Möglicherweise war die Stiefmutter,53 die, wie der Sohn betont, mehrmals auf frischer Tat ertappt wurde, wie sie listig [die] Ermordung [ihres Ehemannes] zu bewerkstelligen versuchte,54 freigesprochen worden, wie ein Hinweis in den Magna Moralia (1188b29–b39) des Philosophen Aristoteles nahelegen könnte.55 Eine Frau, deren Mann an den Folgen eines Liebestrankes (philtron56) verstorben war, sei auf dem Areopag freigesprochen worden, weil kein Vorsatz (pronoia) vorgelegen habe.57 Für Gagarin spricht allerdings der Hinweis auf die Begründung des Freispruchs gegen einen direkten Bezug mit dem Fall der Stiefmutter, denn die athenischen Richter stimmten anonym und ohne vorhergehende gemeinsame Beratung ab und gaben keine Begründung für ihre Abstimmung.58
49 Antiph.1,3. Siehe auch Antiph.1,5 (Üs. K. Brodersen): […] da er infolge einer Tat aus Vorsatz [proboule] unverschuldet [akousios] gestorben ist, sie aber ihn mit Vorbedacht [hekousios] und Vorsatz [pronoia] getötet hat. Vgl. auch Antiph.1,21; 1,23; 1,26 und Rücker 2014, 125–130; Eidinow 2016, 34–37. Der Prozess wird zwischen 420 und 411 v.Chr. datiert, siehe dazu Brodersen 2004, 7; Gagarin – MacDowell 1998, 9. Möglicherweise fand das Verfahren nicht am Areopag, sondern im Palladion statt, siehe dazu Phillips 2013, 60; 84; Aristot.Ath.pol. 57,2–4. Die Verteidigungsrede der Stiefmutter ist nicht erhalten, wobei in lediglich zwei Fällen sowohl die Anklage- als auch Verteidigungsrede erhalten ist, siehe dazu Todd 2005, 106, Anm. 32. Zur möglichen Strategie siehe Gagarin 2002, 151. 50 Antiph.1,14–20; 1,25f. Die leichtgläubige Frau hätte ihrem Freund eine höhere Dosis verabreicht, in der Hoffnung, mehr Mittel bedeute mehr Liebe. Antiph.1,19. Siehe dazu Armoni 2001, 60f., Anm. 139. 51 Vgl. dazu beispielsweise Gagarin 2002, 150; Odgen 22009, 103. 52 Antiph.1,17. 53 Zu Stiefmüttern und zu den Gründen, warum diese selten morden, siehe Watson 1995, 54–76. Von den mehr als 100 überlieferten attischen Gerichtsreden handeln nur zwei Fälle von angeklagten Frauen: Die Rede Gegen die Stiefmutter von Antiphon, die Rede Gegen Neaira von Apollodoros. Eine Frau konnte sich nicht selbst vor Gericht verteidigen. Für die Stiefmutter spricht der Sohn, der Halbbruder des Klägers, siehe dazu Antiph.1,4f.; 1,21; 1,24; 1,28. Zur Vertretung einer Frau durch einen kyrios siehe Foxhall 1996, 149–152. 54 Antiph.1,3 (Üs. K. Brodersen). 55 Die Magna Moralia werden der Schule des Aristoteles zugeordnet, d.h. es liegt zumindest ein Jahrhundert zwischen der Abfassung der Rede des Antiphon und den Magna Moralia. Vgl. dazu Gagarin 2002, 148. 56 Der griechische Terminus philtron leitet sich von phileo, lieben, ab. Die (vermeintliche) Verabreichung von Liebestränken wird in der griechischen Literatur immer wieder thematisiert. So beschuldigt beispielsweise Hermione Andromache, dass diese geheime Mittel (pharmaka) verwende, um sie unfruchtbar und in den Augen des Neoptolemos unattraktiv zu machen (Eur.Andr.29–34; 157f.). Andromache behauptet, sie verwende keine pharmaka (Eur.Andr.205–208). Zu philtra siehe Armoni 2001, 33-35. 57 Eine ähnliche Erklärung findet sich auch in der Geschichte um Aretaphila, die im 1. Jahrhundert v.Chr. mit dem Tyrannen von Kyrene, Nikokrates, verheiratet wurde. Aretaphila behauptete, dass das Mittel nicht schaden sollte (deleterion), sondern ein Liebestrank gewesen sei, vgl. dazu Plut.Mor.256c. Die Verabreichung von Liebesmitteln war nicht ungefährlich, wie auch Beispiele aus dem römischen Bereich belegen. So sei beispielsweise der Feinschmecker Lucullus an den Folgen eines Liebestranks verstorben (Plut.Luc.43; Plin.nat.25,25), und der Satiriker Juvenal (6,614ff.) behauptet, Caligula sei aufgrund eines von seiner Frau Caesonia verabreichten Mittels geisteskrank geworden, weshalb er nicht daran zweifle, dass gewöhnliche Frauen ähnliches unternehmen; auch Sueton (Cal.50,2) kennt das Gerücht um das Caligula verabreichte amatorium medicamentum. Ovid warnt in seiner ars amatoria (99–106) ebenfalls vor den Tränken und ihren Folgen. 58 Vgl. Gagarin 2002, 149; Gagarin – MacDowell 1998, 9.
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Beim unerwarteten oder gewaltsamen Tod des Ehemannes konnte der Verdacht rasch auf die Ehefrau fallen, wie auch ein Hinweis in der 8. Gerichtsrede des Isaios nahelegt. 59 Die namentlich nicht genannte Ehefrau wird beschuldigt, ihren Gatten ermordet zu haben. Der Halbbruder der Frau versucht nun zu beweisen, dass nicht sie, sondern Diokles, ein als Ehebrecher und Gewalttäter bekannter Mann, einen Sklaven mit dem Mord beauftragt hätte. 60 Wer der Mörder war, ist aus den Quellen nicht eruierbar – aber der Fall zeigt, dass den Frauen Gattenmord zugetraut wurde. Dies wird man nicht ausschließlich auf eine misogyne Grundstimmung zurückführen können, auch wenn bereits Hesiod in seinen Erga festhält: Denn wer den Weibern vertraut, vertraut auch Betrügern und Dieben.61 Wahrscheinlich ist, dass dies auf Gewalterfahrung im häuslichen Bereich fußt. So beschreibt Semonides in seinem Weiberjambos eine Frau, die er mit einem Hund vergleicht. Ständig kläffe und schwatze sie, nicht einmal wenn der Ehemann ihr mit dem Stein die Zähne ausschlage, schweige sie still. 62 Hinweise auf häusliche Gewalt im Affekt oder als Form der Bestrafung einer Ehefrau durch den Ehemann sind spärlich, dennoch weist Nick Fisher darauf hin: „it seems unlikely that it did not occur pretty routinely.“63 Grund dafür sei das vorherrschende Rollenverständnis, das davon ausgeht, dass die Ehefrau dem Ehemann gehorcht und bei Zuwiderhandlungen diese selbst als solche auffasst und Bestrafungen, sofern sie nicht exzessiv ausfallen, akzeptiert. Thematisiert wird Gewalt im häuslichen Umfeld u.a. in den Komödien des Aristophanes, 64 vor allem in der Lysistrate.65 Um die Männer zum Frieden im Peloponnesischen Krieg zu bewegen, schlägt Lysistrate vor, den Männern den Beischlaf zu verweigern. Nach anfänglichem Widerwillen aus egoistischen Überlegungen werden aber auch die Ängste der Frauen thematisiert: Und wenn sie uns zur Kammer mit Gewalt / Woll’n ziehn? Darauf entgegnet Lysistrate: Dann hältst du dich am Pfosten fest! Auf diese Anweisung wird eingewandt: Und wenn er schlägt? Lysistrate versucht, die Ängste der Frauen zu zerstreuen, indem sie ihnen rät: Dann machʼs ihm, aber schlecht! / Wo man Gewalt braucht, ist die Lust nicht groß! / Verleid es ihm auf jede Art, er läßt / Dich schon in Ruh! Der Mann hat keine Freude, / Wenn ihm das Weib nicht gern zu Willen ist.66 In weiterer Folge versuchen die Männer, die von den Frauen besetzte Akropolis dadurch einzunehmen, dass sie die verschlossenen Türen mittels Brechstangen aufzubre-
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Die Rede ist vermutlich nach 384 v.Chr. zu datieren. Vgl. Festgabe für Josef Kloiber, 230. Is.8,41f. Hes.erg.374 (übertragen v. A. von Schirnding), vgl. Otten 2005, 314–316. Semon.fr.7,12–18 West; siehe auch Semon.fr.7,43–45 West (Üs. Z. Franyó): […] der grauen sturen Eselin, / Die unter Zwang und Drohung nur mit knapper Not / sich endlich fügt […]. Vgl. auch Aristoph.Lys.506–515; 519f., wo eine Frau in die Schranken gewiesen wird, dass sie mit Schlägen rechnen hätte müssen, wenn sie sich in die Angelegenheiten der Männer eingemischt und nicht still verhalten hätte. Siehe auch Aristoph.Lys.519f.; 635 (Üs. L. Seeger): Dir, du gottverhaßte Vettel, schlag ich alle Zähne ein. Fisher 1998, 77. Während in einem Fragment (Aristoph.fr.676 Henderson) Gewalt gegenüber einer Frau angesprochen wird, der Kontext aber nicht näher bestimmbar ist, gehen die Frauen im fragmentarisch erhaltenen Aeolosicon des Aristophanes davon aus, dass sie schwarz und blau geschlagen werden (Aristoph.fr.9 KA = F 9 Edmonds). Plutarch (Alkib.8) berichtet davon, wie Alkibiades seine Frau, die die Scheidung einreichen wollte, gewaltsam packte und nach Hause schleppte. Vgl. Tetlow 2005, 80 mit Hinweisen auf drei Vasenbilder, die ängstliche Frauen zeigen. Zu Gewalt im häuslichen Bereich siehe Schmitz 2005, bes. 120–123 mit Bezug auf Aristophanes. Zu Frauen als Gewalttäterinnen im häuslichen Kontext zur Zeit der Spätantike siehe Krause 2014, 27ff. mit antiken Belegen; 151f. (Gewalttäterinnen außerhalb des häuslichen Kontexts, mit dem Verweis, dass Frauen mit Steinen oder Fäusten gegen ihre Gegner und Gegnerinnen vorgingen). Aristoph.Lys.160–166. (Üs. L. Seeger). Siehe auch Aristoph.Lys.225-228. Eine Umkehrung der Verhältnisse findet sich in den Ekklesiazusen, wenn sich Chremes davor fürchtet, dass die Frauen mit Gewalt den Beischlaf erzwingen könnten, wenn sie die Macht im Staat innehaben (Aristoph.Eccl.467–471).
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chen versuchen.67 Es folgt ein verbaler Schlagabtausch, bei dem von beiden Seiten Gewalt angedroht wird.68 In weiterer Folge kommt es zu einem Gerangel, und Lysistrate spornt die Frauen an Rauft, schlaget, stoßt, kratzt und schmettert tüchtig, / schreit, schimpfet, flucht, schweinigelt, spuckt sie an!69 Und der Chor der Frauen droht den Männern damit, ihnen blaue Augen und mit Schuhen ins Gesicht zu schlagen.70 Schmitz verweist darauf, dass „[b]eim Angriff auf die männliche höhere Autorität und bei Einwänden, die der Mann nicht hören will, […] er seiner Frau Schweigen [gebietet], wenn sie das Schweigegebot mißachtet, drohen Schläge.“71 Ob „Gewalt gegen die Frau […] eine als gerechtfertigt angesehene und daher unwidersprochen geltende Strafe gewesen [sei], die dem Ehemann aufgrund seiner hausväterlichen Gewalt zugestanden habe,“ 72 lässt sich, wie er betont, kaum belegen. Für Riess gehörte häusliche Gewalt „to the realm of normality and would not have been perceived as anti-structural by the male theater audience.“ 73 Riess widerspricht ebenso wie Schmitz der Ansicht von Sommerstein: „In view of Old comedy’s fondness for physical violence in general […] this taboo on such violence against women must be regarded as significant, and the breach of the taboo in the present scene [Aristoph.Lys.503] highlights the arrogance and unreasonableness of Athenian males.“ 74 Die Hinweise in den Komödien legen nahe, dass Frauen die Gewaltdrohungen und -anwendungen ihrer Männer nicht hinnahmen, sondern ihrerseits, zumindest verbal, reagierten. 75 Hass, Eifersucht, Missgunst – die Gründe für Handgreiflichkeiten waren sicherlich vielfältig. Manchmal gingen sie tödlich aus, wie eine römische Grabinschrift belegt. Iulia Maiana wurde nach 28 Ehejahren von ihrem Gatten ermordet: Den Totengöttern und der ewigen Ruhe der Iulia Maiana, einer äußerst tugendhaften Frau, erschlagen von der Hand des grausamsten Ehemannes; […].76 Frauen waren aber nicht nur Opfer, 77 sondern griffen, wie eine Inschrift aus 67 Aristoph.Lys.263–265; 424f. Dass Männer immer wieder mittels Gewalt zu ihrem Recht gelangen wollten, vor allem im Zusammenhang mit käuflichen Frauen, legt eine Reihe von Belegen nahe. So geht der Spätgebildete bei Theophrast, wenn er ein Mädchen liebt, mit Brecheisen gegen die Tür los (Theophr.char.27,9). Siehe dazu auch Herondas 2,33–37, wo der Eindruck erweckt wird, dass die Elite der Stadt, um einer Hetäre nahe zu sein, nicht vor Gewalttaten zurückschrecke. Siehe auch Plaut.Bacch.1118, wo Tür und Türpfosten beim Haus der Hetäre mit Beilen eingeschlagen werden. Vgl. auch Athen.13,47 585a; Antiph.fr.193 KA = Athen.6,35 238d–f, Lukian. dial.meretr.12,3; Theokr.2,127f. 68 Aristoph.Lys.353–367. 69 Aristoph.Lys.459f. (Üs. L. Seeger). 70 Aristoph.Lys.472; 658. Alkibiades soll bei einem Ringkampf gebissen haben, was sein Gegner mit dem Hinweis, er beisse wie Frauen, quittierte, Plut.Alkib.2,2. 71 Schmitz 2005, 122. 72 Schmitz 2005, 122. 73 Riess 2012, 275. 74 Sommerstein 1998, 179, ad Lys. 503. 75 Für die Spätantike Dossey 2008, 3–40; Krause 2014, 30f. 76 CIL XIII 2128 = ILS 8512, Lugdunum: […] Iuliae Maianae femi/nae sanctissimae manu / mariti crudelissim(e) […]. Basilius von Caesarea Epist.188,8 berichtet davon, dass eine Frau mit einer Axt getötet worden sei; vgl. dazu Krause 2004, 125; Krause 2014, 29. 77 Siehe auch eine Grabinschrift (IPOstie-A, 210 = ISI 321), die davon berichtet, dass der Ehemann seine junge Frau in den Tiber warf. Tacitus (ann.4,22) berichtet vom aufsehenerregenden Fall um den Tod der Frau des Plautius Silvanus. Der Praetor soll seine Frau aus dem Fenster gestürzt haben, worauf Kaiser Tiberius selbst Spuren der Auseinandersetzung im Schlafgemach ausgemacht hätte. Nachdem der Praetor sich die Adern öffnen hat lassen, wurde Numantina, seine frühere Gattin, angeklagt, sie habe mit Zaubersprüchen und Giftmischerei Wahnsinn bei ihrem Gatten hervorgerufen, [wurde] aber für schuldlos erklärt. Häusliche Gewalt in Form der Tötung der schwangeren Ehefrau ist ein immer wiederkehrendes Element in den Biographien von Gewaltherrschern. Periander soll in einem Zornausbruch seine schwangere Frau Melissa, die Tochter des Tyrannen Prokles von Epidauros, durch einen Fußtritt oder durch den Wurf eines Schemels getötet haben (Diog.Laert.1,94. 1,100). Neben dem Tyrannen Periander sollen auch Kambyses (Hdt.3,32) und der römische Kaiser Nero (Suet.Nero35,3; Tac.ann.16,6,1) ihre schwangeren Frauen durch einen Fußtritt getötet haben. Vgl. dazu Ameling 1985, 507-508; Mayer 1982, 248–249. Siehe auch den Fall der im 8. Monat schwangeren Annia Regilla, die angeblich im Auftrag ihres Mannes Herodes Atticus von einem Freigelassenen in den Bauch getreten wurde und an den Folgen einer Frühgeburt starb (Philostr.vit.philosoph.555), ausführlich bei Pomeroy 2007, 119–136. Weitere Belege für häusliche Gewalttätigkeiten im römischen Bereich bei Knapp 2012, 90f.
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dem italischen Aquinum belegt, ebenfalls zu Mitteln der Gewalt: raptus iniqua feminaeque manu – dahingerafft durch die verbrecherische Hand einer Frau.78 Solche Hinweise auf weibliche Gewalttaten sind sehr spärlich. Neben persönlichen, emotionalen Gründen, wie beispielsweise einem jahrelangen Martyrium, 79 das der Gewalttat vorausging, gaben vermutlich auch materielle Gründe, wie der Wunsch, in den Besitz einer Erbschaft oder Mitgift zu kommen,80 den Anstoß zu Gewaltakten, die in äußerster Konsequenz zum Tod eines Familienmitglieds führen konnten. Außer Haushaltsgegenständen, die als Waffen dienen konnten, waren in den meisten Haushalten sicherlich auch Messer, Dolche, Schwerter u.ä. verfügbar.81 Deren Handhabung und die erforderliche körperliche Kraft, einen physisch starken Gegner zu überwältigen, haben höchstwahrscheinlich dazu geführt, dass Frauen eher zu giftigen Substanzen griffen. Die Schwierigkeit, jemanden körperlich überwältigen zu müssen fällt ebenso weg wie die Gefahr, dass das Opfer durch Schreie auf sich aufmerksam macht bzw. die Täterin eventuell vor der Vollendung der Tat aufgrund der körperlichen Überlegenheit des Opfers selbst überwältigt wird. 82 Und so verwundert es nicht, dass Frauen, abgesehen von den spärlichen Hinweisen im Zusammenhang mit häuslichen Gewalttätigkeiten, eher ein Giftmord zugetraut wird als offene Gewaltausübung. 83 Die dafür benötigten Kräutermischungen wurden wiederum vermutlich häufig von Frauen hergestellt und vertrieben. Der Vorwurf des Giftmords spielte nicht nur im häuslichen Bereich, sondern auch im politischen Ränkespiel eine wichtige Rolle, um Frauen und häufig die mit ihnen in Verbindung stehenden Männer zu diskreditieren und einer Strafe zuzuführen – dass reale Giftmorde die Voraussetzung bildeten, dass Rhetoren darauf zurückgreifen konnten, ist anzunehmen. Die nicht offen zur Schau getragenen Mordabsichten bei einem Giftmordanschlag führten höchstwahrscheinlich dazu, dass Giftmord als eine heimtückische, und vielleicht gerade deshalb typisch weibliche Form der kriminellen Handlung eingeschätzt wurde. So legt Euripides Medea folgende Aussage in den Mund: Der gerade Weg der beste! Dessen sind wir [Frauen] auch / Am meisten kundig: durch Vergiftung mord ich sie!84 Erich Harnack kommentiert in seiner Studie „Das Gift in der dramatischen Dichtung und in der antiken Literatur“ diese Passage folgendermaßen: „[…] die in Euripidesʼ Medea von dieser gesprochenen Worte 78 CIL X 5495 = CLE 376. 79 Vgl. dazu den Hinweis bei Friedrichsen, 2005, V: „Frauen wenden Gewalt an, so eine Redensart, um Gewalt zu beenden. Sie sind nicht die besseren Menschen. Aber sie kommen weniger aus eigenem Antrieb mit dem Gesetz in Konflikt. Sie töten nach jahre- oder jahrzehntelangem Martyrium, bisweilen mithilfe ihrer Kinder, den gewalttätigen Ehemann. Sie töten, um einen Albtraum zu beenden. Sie töten, weil sie, allein gelassen, sitzen gelassen, getäuscht und gedemütigt, auf andere Weise aus den Labyrinthen ihrer beschädigten Biografie, eigener Schwäche und dazu noch oft desolaten Lebensumständen nicht mehr herausfinden.“ 80 Juvenal thematisiert beispielsweise in seinen Satiren immer wieder Giftmord zum Zweck der Erbschleicherei. So trachtet so manche Frau nach dem Tod des Mannes danach, die Kinder zu vergiften, um an das Erbe zu kommen (Juv.6,629–633). Vgl. Sen.epist.119,6. Der Jurist Modestinus diskutiert einen Fall, bei dem der Vorwurf des Giftmords gegen die Witwe erboben wird, um in den Besitz einer Erbschaft zu kommen, vgl. dazu Dig.49,14,9. 81 Hopliten haben ihre Waffen zu Hause aufbewahrt. Siehe beispielsweise Gröschel 1989, 82–85, Snodgrass 1967, 57. 82 Lys.4,6 (Üs. I. Huber): Jeder von euch weiß, dass man schneller durch einen Dolchstoß stirbt als durch einen Faustschlag. 83 Cato der Ältere meinte, dass jede Ehebrecherin zugleich auch eine Giftmischerin sei (Quin.Inst.Or.5,11,39). Livius berichtet, dass im republikanischen Rom eine Reihe von Fällen Aufsehen erregten, in denen Frauen ihre Männer mit Gift umgebracht hätten. In einen dieser Skandale waren gleich 170 Matronen verwickelt, siehe dazu Liv.8,18; Kaufmann 1932, 156f. In der Mitte des 2. Jhs. v.Chr. werden Publicia und Licinia, zwei Matronen, angeklagt, ihre Ehemänner vergiftet zu haben, siehe auch Liv.epitoma 48. Cicero (Deiot.17f.) weist daraufhin, dass Anklagen wegen Giftmord immer häufiger erhoben und schon fast zur Gewohnheit werden. Der Grund: man läuft weniger Gefahr, entdeckt zu werden. 84 Eur.Med.384f. (Üs. J.A. Hartung). Medea wägt die Vor- und Nachteile einer offenen Gewalttat gegenüber einem Giftmord ab, den sie als dem Wesen der Frau angemessen beschreibt, siehe dazu auch Otten 2005, 127f.; 132f.: „Ist für den Mann die rohe körperliche Gewalt naturgemäß, so für die Frau die Anwendung von Gift, die deshalb als ihr gerader Weg bezeichnet werden kann.“
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[…] [sind] ein schlagender Beweis für die damals vorhandene Erkenntnis, daß die verbrecherische Anwendung des Giftes dem Frauencharakter mehr als dem männlichen entspricht.“85 Diese Ansicht Harnacks findet man auch bei Juristen und Kriminologen der Moderne. So verweist etwa Hans Gross, der Gründervater der Grazer Kriminologie, in seiner „Criminalpsychologie“ darauf, „[d]ass der Giftmord vorwiegend von Frauen begangen wird; zudem sei es bezeichnend, dass schon in alter und in älterer Zeit dieser Umstand Aufmerksamkeit erregte; Livius, Sueton, Tacitus […] klagen unter Anführung zahlreicher Casuistik darüber, dass die Frauen sich erschreckend gerne mit Vergiften befassen, und auch die modernen, namentlich die italienischen Positivisten plagen sich im Zusammentragen von Giftmordsfällen durch Frauen.“86 Der Topos, Gift und Giftmord seien Frauensache, lässt sich bis in unsere Zeit verfolgen,87 wobei solche genderspezifischen Zuschreibungen sich aber nicht nur im Zusammenhang mit Giftmord finden, sondern auch in den Handlungsmotivationen, die einer Gewalttat vorausgehen, bis hin zu den Motiven für gewalttätiges Verhalten:88 Von der zurückgewiesenen Gattenmörderin über das weibliche Opfer, das zur Täterin wird, bis hin zur Kindsmörderin.89 „Implizite Vorstellungen von ,richtigen‘ Geschlechterverhältnissen und Geschlechtsidentitäten werden dann besonders sichtbar, wenn männliche Gewalt selbstverständlich erscheint, weibliche Gewalt aber zum Skandalon wird.“ 90 So zählen Gewalt- und Tötungsdelikte von Frauen auch in der Antike zu Normverstößen, die nicht dem Alltagshandeln entsprechen. Die Feststellung von Lee und Maurer Queipo scheint dabei auch auf die Antike anwendbar: „Weibliche Verbrechen werden nicht allein als Normverletzungen im ethischen, juristischen oder humanitären Sinne wahrgenommen – sondern auch und vor allem als Verstöße gegen Gendernormen.“ 91
Bibliographie Ameling W., Tyrannen und schwangere Frauen, Historia 35, 1985, 507–508. Armoni Ch.A., Liebestränke und Giftmord. Die Gestalt der Deianeira in den Trachiniai des Sophokles. Mit einer Diskussion über das Verständnis von pharmaka bzw. philtra in der klassischen Zeit, Göttingen 2001 (zugl. Diss. Univ. Heidelberg 1999). Baumann R., Political Trials in Ancient Greece, London, New York 1990. Blass F., Die attische Beredsamkeit. Dritte Abtheilung, Erster Abschnitt: Demosthenes, Leipzig 21893. Brodersen K. (Hg. und Übers.), Antiphon, Gegen die Stiefmutter, und Apollodoros, Gegen Neaira (Demosthenes 59). Frauen vor Gericht (Texte zur Forschung, Bd. 84), Darmstadt 2004. Brodersen K. – Günther W. – Schmitt H.H., Historische Griechische Inschriften in Übersetzung, Bd.1: Die archaische und klassische Zeit (Texte zur Forschung, Bd. 59), Darmstadt 1992. Collins D., The Trail of Theoris of Lemnos: A 4th Century Witch or folk Healer, Western Folklore 59,3/ 4, Summer – Autum 2000, 251–278. Collins D., Theoris of Lemnos and the Criminalization of Magic in Fourth-Century Athens, The Classical Quarterly New Series 51,2, 2001, 477–493. 85 Harnack 1908, 14. 86 Gross 1898, 479. Siehe dazu Weiler 1998, 1–3; 75–100 mit weiteren Belegen, die u.a. zeigen, dass Gelehrte des 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts als Untermauerung der Behauptung, dass Giftmord ein typisch weibliches Verbrechen sei, auf Nachrichten bei antiken Schriftstellern verwiesen. 87 Vgl. dazu beispielsweise Soyka 2005, 14. 88 Siehe dazu Lorenz 2008, 279; Harbort 2013, 17f., 35–37. 89 Siehe beispielsweise Harbort 2013, 19-21 (Tötung des Intimpartners); 22–28 (Kindstötung); Frigon, 2006, 3–20; Morris 1994, 198–217. 90 Lee – Maurer Queipo 2013, 14. 91 Lee – Maurer Queipo 2013, 11.
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Ursula Lagger
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Report "\"Wie doch scheußlicher nichts und hündischer als eine Frau ist\" Antike Frauen jenseits von Gesetz und Ordnung. In: Frass, Monika - Graßl, Herbert - Nightingale, Georg (Hrsg.): Akten des 15. Österr. Althistorikertages Salzburg, 20.-22.Nov. 2014. Salzburg 2016 (= Diomedes Sonderband), 119-130 "