R E I CH SA B T EI U ND K L O S T ERRE FORM Da s Kl o s t e r S t. G al l e n u n t e r d e m P f l e g e r u n d Ab t Ul r i c h Rö s c h 14 5 7–14 9 1
Verlag am Klosterhof St. Gallen 2014
Inhaltsverzeichnis Zum Geleit........................................................................... 5 Vorwort.............................................................................. 7 1 Einleitung......................................................................... 15 1.1 Fragestellung, Methode und Aufbau....................................... 15 1.2 Forschungsstand............................................................... 19 1.3 Quellenlage..................................................................... 23 1.3.1 Edierte Quellen......................................................... 23 1.3.2 Unedierte und neu edierte Quellen aus St. Galler Archiven
und Bibliotheken............................................................. 26 Teil I St. Gallen und die Klosterreformen bis zum Amtsantritt Ulrich Röschs 2 Das Kloster St. Gallen und die benediktinischen
Klosterreformen ca. 1417–1457.............................................. 30 2.1 Einleitung...................................................................... 30 2.1.1 Gebhard Spahr, sein historiographisches Modell und dessen implizite Grundlagen.......................................... 31 2.1.2 Methodische Überlegungen zur Klosterreform, ihren Trägern und ihrem Inhalt............................................ 37 2.2 Die Aufnahme von Reformmönchen...................................... 41 2.2.1 Hersfelder Mönche...................................................... 41 2.2.2 Kastler Mönche.......................................................... 44 2.2.3 Wiblinger Mönche...................................................... 48 2.3 Zum Aufenthalt von St. Galler Äbten und Mönchen in Reformklöstern................................................................ 52 2.4 Consuetudines und verwandtes Schrifttum.............................. 53 2.4.1 Der liber ordinarius in Cod. Sang. 448................................ 53 2.4.2 Die consuetudines und das Brevier von Kastl........................ 57 2.4.3 Die consuetudines von Subiaco-Melk................................. 58 2.5 Die Wirkung und Funktion der Reformmönche und der Reformtexte................................................................... 63 2.6 Visitationen und andere äussere Eingriffe................................ 70 2.7 Ergebnisse...................................................................... 80 9
3 Ulrich Röschs Werdegang und die Bemühungen um die Absetzung Abt Kaspars von Breitenlandenberg..................... 83 3.1 Einleitung...................................................................... 83 3.2 Ulrich Röschs Herkunft...................................................... 84 3.3 Klosterinterne Auseinandersetzungen und die Neuordnungen des Klosters......................................................................... 87 3.4 Das Inquisitionsverfahren gegen Abt Kaspar von Breitenlandenberg.................................................. 91 3.4.1 Die rechtlichen Grundlagen........................................... 91 3.4.2 Der Verlauf.............................................................. 96 3.4.3 Die Rolle Ulrich Röschs................................................ 104 3.4.4 Die Vermittlungsfunktion von rechtlichen Anleitungsschriften und consilia............................................ 109 3.5 Das Schiedsgerichtsverfahren in Rom und die Bestellung Ulrich Röschs zum Pfleger und Abt 1457–1463............................... 114 3.6 Ergebnisse...................................................................... 118 Teil II Rechtliche und bauliche Verhältnisse des Klosters St. Gallen 4 Die rechtliche Lage der Abtei St. Gallen im 15. Jahrhundert............................................................... 122 4.1 Einleitung...................................................................... 122 4.2 Die Lage in der weltlichen Verfassung..................................... 123 4.3 Die rechtlichen Verhältnisse zum Heiligen Stuhl und zur Diözese Konstanz............................................................. 125 4.4 Patronat........................................................................ 139 4.4.1 Einleitung............................................................... 139 4.4.2 Übersicht über die Patronatskirchen des Klosters St. Gallen...... 141 4.4.3 Die klösterlichen Patronatsrechte und ihre Grenzen............. 155 4.5 Inkorporation................................................................. 167 4.5.1 Einleitung............................................................... 167 4.5.2 Die frühesten Inkorporationen...................................... 168 4.5.3 Die Inkorporationen unter dem Pfleger und Abt Ulrich Rösch... 171 4.5.4 Zusammenfassung und weiterführende Überlegungen......... 179 4.6 Das Provinzialkapitel der Ordensprovinz Mainz-Bamberg............. 182 4.7 Ergebnisse...................................................................... 189
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5 Das Kloster St. Gallen und seine Bauten............................ 192 5.1 Der Klosterbezirk in St. Gallen um die Mitte des 15. Jahrhunderts..... 192 5.1.1 Einleitung............................................................... 192 5.1.2 Sakralbauten ........................................................... 194 5.1.3 Wohn- und Wirtschaftsgebäude..................................... 200 5.1.4 Innenausstattung...................................................... 207 5.1.5 Der Klosterbezirk und die Stadt St. Gallen........................ 212 5.1.6 Ergebnisse.............................................................. 215 5.2 Die Bautätigkeit im Klosterbezirk unter dem Pfleger und Abt Ulrich Rösch............................................................ 217 5.2.1 Einleitung............................................................... 217 5.2.2 Sakralbauten........................................................... 219 5.2.3 Wohn- und Wirtschaftsgebäude..................................... 227 5.3 Die Klosteranlage in Rorschach............................................ 233 5.3.1 Einleitung............................................................... 233 5.3.2 Die geplante Klosteranlage ........................................... 234 5.3.3 Die gebaute Klosteranlage............................................ 237 5.3.4 Die fehlende Klosterkirche und der Bestimmungszweck der Klosteranlage............................................................ 242 5.4 Schlussbetrachtungen: Klosterreform und Klosterbau................ 248 Teil III Innere Verhältnisse der Abtei unter Ulrich Rösch 6 Das Kloster als Lebenswelt............................................... 252 6.1 Einleitung..................................................................... 252 6.2 Der Abt........................................................................ 254 6.2.1 Der Abt als Vorsteher des Konvents und der
weiteren familia.............................................................. 254 6.2.2 Der Abt und die Reglementierung des Alltags im Klosterbezirk............................................................. 260 6.2.3 Der Abt als «Renaissance-Prälat»................................... 267 6.2.4 Abt Ulrich Röschs Tod und unmittelbares Nachleben........... 272 6.3 Der Mönchskonvent......................................................... 276 6.3.1 Grösse und Profil des Konvents...................................... 276 6.3.2 Klosterämter und Amtsinhaber..................................... 285 6.3.3 Mitbestimmung in der Regierung der Klosters .................. 302 6.4 Ergebnisse..................................................................... 308
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7 Das Münster als Kloster- und Laienkirche.......................... 311 7.1 Einleitung...................................................................... 311 7.2 Die Münsterfabrik............................................................. 312 7.3 Das Münster und das officium divinum...................................... 329 7.4 Die Münsterprädikatur...................................................... 351 7.5 Reliquien, Vesperbild und Ablässe.......................................... 362 7.6 Ergebnisse...................................................................... 373 8 Die Kapellen des Klosterbezirks und
die Frühamtsstiftung .......................................................... 377 8.1 Einleitung...................................................................... 377 8.2 Die Kapellen und ihre Reorganisation 1463.............................. 378 8.3 Die Frühamtsstiftung 1475.................................................. 386 8.3.1 Die Bildung und Verwaltung des Sondervermögens.............. 386 8.3.2 Die Verfassung der Kapläne und Schüler........................... 392 8.3.3 Das Frühamt im Münster und die Liturgie in den Kapellen...... 398 8.4 Das Stiftungswesen im Umfeld des Klosters.............................. 409 8.5 Die Bruderschaft und die Verehrung der heiligen Maria und der heiligen Sippe........................................................... 421 8.6 Ergebnisse ...................................................................... 430 9 Die Laienbrüder und das St.-Otmar-Spital........................... 434 9.1 Einleitung...................................................................... 434 9.2 Überblick über die Geschichte bis ins 15. Jahrhundert .................. 435 9.3 Organisation, Ämter und Aufgaben unter Abt Ulrich Rösch.......... 440 9.4 Ergebnisse...................................................................... 447 10 Bibliothek, Handschriften und Inkunabeln...................... 450 10.1 Einleitung..................................................................... 450 10.2 Die Neubindung und die Reparatur alter H andschriften............. 454 10.2.1 Einbände A............................................................. 455 10.2.2 Einbände B und C..................................................... 463 10.2.3 Vorgehensweise und geistiges Umfeld............................. 468 10.3 Bücherverzeichnisse, Bücherbestand und Bücherzuwachs............. 474 10.3.1 Der Standortkatalog von 1461 und der
damalige Bücherbestand..................................................... 474 10.3.2 Die Herstellung und der Erwerb von Büchern................... 478 10.3.3 Bücherstiftungen und -nachlässe.................................... 481
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10.4 Die Aufbewahrungsorte der Bücher und
die Bibliotheksorganisation.................................................... 489 10.4.1 Die Aufbewahrungsorte der Bücher............................... 489 10.4.2 Die Bibliotheksorganisation....................................... 496 10.5 Ergebnisse................................................................... 500 11 Schluss............................................................................ 504
Anhänge Anhang A: Quellenstudien und -editionen.......................... 510 A.1 Überlieferung, Sprache und inhaltliche Aspekte............. 511 A.1.1 Die Ordnungen Or1, Or2, Or3........................................... 511 A.1.1.1 Or1: Kloster- und Ämterordnung von ca. 1467–1469........ 511 A.1.1.2 Or2: Kloster- und Ämterordnung vom 10. März 1470......... 516 A.1.1.3 Or3: Ordnung für die Laienbrüder und das
St.-Otmar-Spital vom 23. August 1470.................................... 519 A.1.1.4 Methodische Überlegungen zum Quellenwert................. 520 A.1.2 Die Stiftungsurkunden Sti1, Sti2........................................ 521 A.1.2.1 Sti1: Stiftungsurkunde vom 28. Juni 1475....................... 521 A.1.2.2 Sti2: Stiftungsurkunde vom 19. Dezember 1480............... 523 A.1.3 Die Visitationsurkunden Vi1, Vi2........................................ 524 A.1.3.1 Vi1 und Vi2: Visitationsurkunden vom 26. November 1469 und 14. November 1485............................ 524 A.1.3.2 Methodische Überlegungen zum Quellenwert.................. 525 A.2 Editionsgrundsätze....................................................... 528 A.3 Editionen...................................................................... 530
Or1: Kloster- und Ämterordnung von ca. 1467–1469..................... 530 Or2: Kloster- und Ämterordnung vom 10. März 1470..................... 537 Or3: Ordnung für die Laienbrüder und das St.-Otmar-Spital vom 23. August 1470............................................................. 548 Sti1: Stiftungsurkunde vom 28. Juni 1475.................................... 552 Sti2: Stiftungsurkunde vom 19. Dezember 1480............................ 563 Vi1: Visitationsurkunde vom 26. November 1469.......................... 567 Vi2: Visitationsurkunde vom 14. November 1485........................... 575
1 Einleitung 1.1 Fragestellung, Methode und Aufbau
Gegenstand dieser Studie ist das Kloster St. Gallen unter dem Pfleger und Abt Ulrich Rösch von 1457 bis 1491. Obschon die Untersuchung zahlreiche Teilgebiete umfasst, lässt sich ihre Zielsetzung weitgehend auf die Bearbeitung von drei Fragen und Problemen reduzieren. Ein erstes grosses Forschungsfeld sind die Klosterreformen des 15. Jahrhunderts. Zwar spricht die Literatur häufig von Reformen dieser und jener Observanz, die «stattgefunden» hätten oder «durchgeführt» worden wären, doch lässt sie den Leser häufig im Unklaren, was damit konkret gemeint ist. Es ist deshalb notwendig, die einschlägigen normativen Reformtexte zu benennen sowie verbindliche Kriterien und Massstäbe für die Reformen zu definieren, um sie hernach auf die Abtei St. Gallen anzuwenden. Die Suche nach Anzeichen von Reformen und ihr Vergleich mit den Reformtexten beschränken sich nicht auf die erste Hälfte des 15. Jahrhunderts, wo die Forschung die Reformen im Kloster St. Gallen bis jetzt verortet hat, sondern erstrecken sich darüber hinaus in die Zeit der Administration und des Abbatiats von Ulrich Rösch. Ein weiteres Problem liegt in der Person Ulrich Röschs, der durch seine Tatkraft und seinen steilen sozialen Aufstieg aus dem kleinbürgerlichen Milieu des allgäuischen Wangen zum St. Galler Fürstabt die Menschen und die Geschichtsschreibung seit jeher fasziniert und polarisiert hat. Die klösterliche Historiographie pries Ulrich Rösch seit seinem Tod als zweiten Klostergründer,1 während Joachim von Watt (1484–1551), genannt Vadian, ihn einige Jahrzehnte später in markigen Charakterbildern als Gegenspieler Abt Kaspars von Breitenlandenberg und als Erzfeind der Stadt St. Gallen verewigte.2 Diese Sichtweisen, die mindestens unbewusst noch bis zum heutigen Tag weiterleben, haben dazu geführt, dass Ulrich Rösch häufig fast losgelöst von den darunter- und umliegenden Strukturen dargestellt wurde.3 Für eine ausgewo 1 Schmidt, Epitaph, S. 371, Z. 14. Dann auch in der klösterlichen Historiographie des endenden 15. oder beginnenden 16. Jahrhunderts in StiftsASG, Rubrik 13, Faszikel 7, ein zwischen Nr. 739a und 740 aufbewahrtes, mit 490 und 491 paginiertes Einzelblatt: A nonullis ob sua in monasterium collata beneficia secundus / monasterii fundator dictus est, alias vulgo Roti Üli. 2 Vadian, Grössere Chronik 2, S. 519–748. Zur dramatischen Gegenüberstellung von Ulrich Rösch mit seinem Vorgänger und Kontrahenten Abt Kaspar von Breitenlandenberg und dem Einsiedler Gallus in der Grösseren Chronik, zu Vadians Charakterisierung seines «Intimfeindes» Ulrich Rösch und zur besonders «engagierten» Darstellung des Klosterbruchs 1489 vgl. Rüsch, «Ains pfisters son von Wangen», S. 207– 208; Bernhard Stettler, Einleitung, in: Vadian, Grössere Chronik 1, S. 18, Anm. 57; 2, S. 702, Anm. 737. 3 Vgl. Scheiwiler, Abt Ulrich Rösch, mit dem Untertitel «Der zweite Gründer des Klosters St. Gallen
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Einleitung gene Beurteilung ist aber nach den rechtlichen, baulichen, politischen, wirtschaftlichen und religiösen Rahmenbedingungen, Zwängen und Möglichkeiten zu fragen, die seinen Handlungsspielraum mitbestimmten, aber auch nach den Strukturen, die er veränderte oder neu schuf. In diesem Sinn sollen nicht mehr allein die Höhepunkte und ausserordentlichen Ereignisse, sondern vermehrt der Alltag des Abts, des Konvents und der familia im Klosterbezirk sowie ihre gewöhnlichen Beziehungen zu anderen Institutionen und Gewalten Beachtung erhalten. Alltagsgeschichte bedeutet in dieser Studie also vor allem eine umfassende Lebensweltanalyse, die Privilegierung der wiederkehrenden Handlungen und die Beschränkung auf den überschaubaren Raum des St. Galler Klosterbezirks in Anlehnung an die Mikrohistorie.4 Ausgangspunkt für das dritte Problem ist das in der bisherigen Forschung gezeichnete Bild Ulrich Röschs, das ihn fast ausschliesslich als Reichsfürsten, Politiker und effizienten Verwalter der werdenden klösterlichen Territorialherrschaft darstellt. Es drängt sich die Frage auf, ob er nicht einen Teil seiner Energie und seiner Ressourcen für den kirchlichen und klösterlichen Bereich seiner Regierung verwendete, und falls ja, welche Massnahmen er ergriff und welche Erneuerungen er durchführte. Die Studie orientiert sich in der Beantwortung dieser Fragen und im Umgang mit den Quellen an bestimmten methodischen Grundsätzen. Der erste besteht, in Anlehnung an die «histoire totale» der französischen Schule der «Annales»,5 in einer ganzheitlichen und interdisziplinären Perspektive auf den Untersuchungsgegenstand, welche die rechtlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen, religiösen und kulturellen Aspekte des Klosters einschliesst. Diese globale Sichtweise führt zwar zu einer gewissen Heterogenität und erfordert in den Kapiteln jeweils eine eigene Einleitung,6 doch ermöglicht sie Quer1463–1491»; Ehrenzeller, St. Gallische Geschichte 1, S. 419–436; 2, S. 3–188; vgl. auch ebd., S. 164–172, besonders S. 164–167 die überaus zahlreichen Verweise auf Vadians Chroniken. Eine Ausnahme ist Robinson, Fürstabtei, der einen ausgeprägten strukturgeschichtlichen Ansatz verfolgt. 4 Vgl. Goetz, Moderne Mediävistik, S. 240–242, 299–318, besonders S. 299–301. 5 Vgl. Le Goff/Toubert, Une histoire totale, S. 31–38, 40; Le Goff, L’histoire nouvelle, S. 37–38, 44–45, 56–58. Vgl. auch Peter Burke, The French Historical Revolution. The Annales School, 1929– 1989, Cambridge 1990 (deutsche Übersetzung: Offene Geschichte. Die Schule der Annales, Berlin 1991); Otto Gerhard Oexle, Was deutsche Mediävisten an der französischen Mittelalterforschung interessieren muss, in: Michael Borgolte (Hg.), Mittelalterforschung nach der Wende 1989 (= Historische Zeitschrift. Beihefte 20), München 1995, S. 89–127, besonders S. 97, 103, 104–106; Borgolte, Totale Geschichte, S. 3–7; Goetz, Moderne Mediävistik, S. 84–89. 6 Dort wird jeweils auch die Forschungsliteratur zu bestimmten Themen angegeben und die spezifische Editionslage erläutert.
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Einleitung verbindungen zwischen den bis jetzt meistens isoliert behandelten Einzelge bieten und die Überwindung der in der Literatur vorherrschenden Trennung zwischen der weltlichen und der geistlichen Sphäre. Besonders hervorzuheben ist die Mitberücksichtigung des Kirchenrechts und der Liturgie, die bis jetzt sträflich vernachlässigt worden sind. Diese Vernachlässigung, die auf mangelndem Interesse oder mangelnder Vertrautheit der Historiker mit den beiden Disziplinen beruht und den Stand der aktuellen Mediävistik widerspiegelt,7 ist geradezu paradox und völlig ahistorisch für eine geistliche Institution wie das Kloster St. Gallen.8 Im Gegensatz zur traditionellen Geschichtsschreibung über das Kloster St. Gallen stützt sich die vorliegende Untersuchung, sofern sie das 15. Jahrhundert und das Abbatiat von Ulrich Rösch betrifft, nicht mehr auf Vadian, dessen edierte Chroniken gewissermassen als Ersatz für die fehlenden Urkundeneditionen dienten,9 sondern ausschliesslich auf zeitgenössische Quellen.10 Vadians Schriften werden grundsätzlich nur dann als Quellen ersten Rangs beigezogen, wenn es sich um Augenzeugenberichte aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts handelt. Ansonsten dienen die Verweise auf ihn in den Anmerkungen vor allem dem Vergleich mit den Primärquellen und sollen einen Beitrag zur Beurteilung des Zeugniswertes seiner einflussreichen Chroniken leisten. 7 Goetz, Moderne Mediävistik, behandelt weder das mittelalterliche Kirchenrecht noch die mittelalterliche Liturgie, deren Lemmata folglich auch im Sachregister, ebd., S. 409, fehlen. Die historische Kanonistik, die sich lange Zeit fast ausschliesslich mit den normativen Quellen und ihrer Überlieferung – besonders bis ins Hochmittelalter – beschäftigte und erst in den vergangenen Jahrzehnten die Rechts praxis im mittelalterlichen Alltag zu untersuchen begann, ist nicht unschuldig an dieser Situation. Vgl. dazu den Forschungsabriss von Wolfgang P. Müller, Introduction: Medieval Church Law as a Field of Historical Inquiry, in: Ders., Mary Sommar (Hg.), Medieval Church Law and the Origins of the Western Legal Tradition. A Tribute to Kenneth Pennington, Washington D.C. 2006, S. 1–14. Zur Liturgie vgl. Angenendt, Liturgik und Historik, S. 13–14, mit dem Zitat von S. 14: «Im Grunde ist der Komplex Liturgie für Mediävisten absent.» 8 Zur Rolle und Relevanz des «gelehrten Rechts» und der Liturgie im mittelalterlichen Alltag vgl. die Überlegungen von Kenneth Pennington, Learned Law, Droit Savant, Gelehrtes Recht: The Tyranny of a Concept, in: Syracuse Journal of International Law and Commerce 20 (1994), S. 205–215, sowie von Arnold Angenendt, Mediävistik und Liturgie, in: Ders., Liturgie im Mittelalter. Ausgewählte Aufsätze zum 70. Geburtstag, hg. von Thomas Flammer, Daniel Meyer (= Ästhetik – Theologie – Liturgik 35), Münster 2004, S. 396–420, mit dem Zitat von S. 409 zur Bedeutung des Rituals des Messopfers: «Kein Tag ohne Messfeier, oft sogar mit mehreren, ebenso kein Lebensereignis, kein politischer Akt, kein persönliches Unternehmen, kein Krieg und kein Frieden, kein Sterben und keine Beerdigung ohne Messfeier. Zu allem und jedem gehörte sie dazu und jedes Mal auch die Gabendarbringung.» 9 Siehe oben Anm. 3. 10 Ähnlich auch schon Robinson, Fürstabtei, S. 36.
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Einleitung Im Einklang mit der ganzheitlichen Perspektive wurde soweit als möglich der gesamte Quellenbestand der Regierungszeit von Ulrich Rösch im Stifts archiv St. Gallen gesichtet, und zwar in der Hoffnung, auf bis anhin unbekannte, in den Inventaren nicht verzeichnete und schwer auffindbare Dokumente zu stossen. Als neuartige Quellen sind auch die Einbände der Handschriften in der Stiftsbibliothek St. Gallen hervorzuheben.11 Sie werden als archäologische Objekte untersucht und erstmals als eigentliche Zeugnisse der Bibliotheks- und Klostergeschichte ausgewertet. Die globale Betrachtungsweise des Klosters, die Notwendigkeit, aufgrund des schlechten Forschungsstandes einzelne Themen über Jahrzehnte und Jahrhunderte zurückzuverfolgen, und die intensive Quellenarbeit setzen der Untersuchung auch Grenzen. Während Neuerungen im Kloster St. Gallen prinzipiell bestimmten normativen Texten der Klosterreform gegenübergestellt werden, sind systematische Vergleiche mit den konkreten Verhältnissen in anderen Klöstern nicht vorgesehen. Die Studie zum Kloster St. Gallen unter dem Pfleger und Abt Ulrich Rösch gliedert sich neben der Einleitung und dem Schluss in drei Hauptteile. Der erste Teil behandelt in grober chronologischer Ordnung die Jahrzehnte vor der Ernennung Ulrich Röschs zum Abt 1463. Die Schwerpunkte liegen einerseits auf den Klosterreformen vom Konstanzer Konzil (1414–1418) bis in die 1450er-Jahre (Kapitel 2), andererseits auf seinem Werdegang und den Bemühungen um die Entmachtung seines Vorgängers Abt Kaspar von Breitenlandenberg (Kapitel 3). Teil II ist den rechtlichen und baulichen Voraussetzungen und Erneuerungen des Klosters im 15. Jahrhundert gewidmet und vorab nach Sachgebieten ge ordnet, die jedoch häufig einleitend in ihrer historischen Entwicklung erklärt werden (Kapitel 4 und 5). Während Teil I gänzlich und Teil II knapp zur Hälfte den Jahrzehnten vor dem Abbatiat Ulrich Röschs gewidmet sind, legt Teil III den zeitlichen Schwerpunkt eindeutig auf seine Regierungszeit als Pfleger und Abt von 1457 bis 1491. Im Zentrum des Interesses stehen das damalige kirchliche und klösterliche Leben im St. Galler Klosterbezirk. Als Bestandteile der inneren Klosterverhältnisse untersuchen wir sukzessive das Kloster als Lebenswelt (Kapitel 6), das Münster als Kloster- und Laienkirche (Kapitel 7), die Kapellen des Klosterbezirks und die Frühamtsstiftung (Kapitel 8), die Laienbrüder und das St.-Otmar-Spital (Kapitel 9) sowie die Bibliothek, ihre Handschriften und Inkunabeln (Kapitel 10). 11 Vgl. auch die Aufforderung zur Benutzung vielfältiger und neuartiger Quellen bei Le Goff/Toubert, Une histoire totale, S. 39; Le Goff, L’histoire nouvelle, S. 38–39.
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Einleitung Auf den Darstellungsteil und den Schluss folgen Quellenanhänge. Dort finden sich die erstmaligen Editionen von drei Haus- und Ämterordnungen (Or1, Or2, Or3), von zwei Stiftungsbriefen (Sti1, Sti2) und von zwei Visitationsurkunden (Vi1, Vi2) samt Einleitungen (Anhang A) sowie eine quellenkritische Analyse der sogenannten Kurzen Chronik (Anhang B).
1.2 Forschungsstand
Unter den allgemeinen Darstellungen, welche das 15. Jahrhundert und somit auch die Amtszeit von Ulrich Rösch als Pfleger und Abt des Gallusklosters behandeln, sticht immer noch diejenige des St. Galler Mönchs und Historikers Ildefons von Arx (1755–1833) durch ihren Umfang, breiten Horizont und die einmaligen Quellenkenntnisse ihres Verfassers hervor.12 Das Alter dieses zu Beginn des 19. Jahrhunderts erstmals veröffentlichten Werks bringt neben einzelnen Fehlern und Ungenauigkeiten weitere grundlegende Probleme mit sich. Die Quellenangaben sind sehr summarisch und mit überholten Signaturen versehen, sodass die entsprechenden Dokumente manchmal kaum oder nicht aufgefunden werden können, wodurch ein wichtiges Kriterium der Wissenschaftlichkeit, nämlich die Nachvollziehbarkeit, entfällt. Als neuere Übersichtswerke bieten sich die Beiträge Voglers in der Helvetia Sacra und Zanggers in der St. Galler Kantonsgeschichte an.13 Über Ulrich Rösch liegen mehrere biographische Abrisse vor, teils als Einträge in historisch-biographischen Sammelwerken, teils im Rahmen der Geschichtsschreibung über das Kloster St. Gallen.14 Die Mehrheit dieser Arbeiten ist jedoch veraltet und mit einer Ausnahme von so bescheidener Kürze, dass sie nicht über sieben Druckseiten reichen. In einem längeren Beitrag hat zuletzt Tremp die verschiedenen Wirkungsfelder des Abts aufgezeigt.15 Lücken bestehen besonders in der frühen Klosterlaufbahn Ulrich Röschs, in seiner Rolle als Vorsteher der 12 Arx, Geschichten 2, besonders S. 284–434. Vgl. Duft, Ildefons von Arx. 13 In: Duft/Gössi/Vogler, Benediktiner, S. 1209–1218, 1252–1259; Zangger, Klosterherrschaft. 14 Johannes Dierauer, Art. «Rösch: Ulrich R. (Ulrich VIII.)», in: Allgemeine deutsche Biographie, Bd. 29, Leipzig 1889, S. 161–163; Joseph Müller, Art. «Roesch, Ulrich VIII.», in: HBLS 5 (1929), S. 676–677; Henggeler, Professbuch, S. 132–135; Scheiwiler, Abt Ulrich Rösch (ohne Quellenangaben); Staerkle, Beiträge, S. 88–99; Müller, Fürstabt; Vogler, Kurzbiographie, identisch in: Duft/Gössi/Vogler, Benediktiner, S. 1319–1322; Lenz, Art. «Rösch, Ulrich». Zu bestimmten Aspekten seines Lebens siehe Eisele, Zur Verwandtschaft von Abt Ulrich Rösch; Bless-Grabher, Abt Ulrich Rösch. 15 Tremp, Fürstabt Ulrich Rösch.
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Einleitung Klostergemeinschaft, in den persönlichen Beziehungen zu anderen weltlichen und geistlichen Würdenträgern und schliesslich in seiner mannigfaltigen Vermittlungs- und Schiedsgerichtstätigkeit.16 Was die Zeit vor der Einsetzung als Grosskeller 1451 betrifft, besteht kaum Hoffnung, diese Lücke durch Quellenfunde zu schliessen. In einigen Teilgebieten existieren gründliche Einzelstudien. Am ergiebigsten sind bis anhin die verschiedenen Facetten der weltlichen Herrschaft des Klosters untersucht worden. Die rechtshistorischen Arbeiten Müllers in den 1960er-Jahren haben allgemeine Anerkennung gefunden. Sie handeln zwar von rechtlichen Entwicklungen über mehrere Jahrhunderte, doch werden sie in ihren Anfängen meistens auf Ulrich Rösch zurückgeführt, so etwa für die Landsatzungen und Offnungen.17 Für neue Impulse sorgten Roger Sablonier und seine Mitarbeiter des Historischen Seminars der Universität Zürich, die ein Inventar der spätmittelalterlichen Wirtschafts- und Verwaltungsquellen des Stiftsarchivs St. Gallen erstellten und mehrere Untersuchungen zu diesem Themenkreis veröffentlichten.18 Hervorzuheben sind ein Beitrag Zanggers zur Verwaltung der St. Galler Klosterherrschaft unter Abt Ulrich Rösch und besonders die 1995 im Druck erschienene Dissertation Robinsons zur Ausbildung des frühneuzeitlichen klösterlichen Territorialstaates, die beide auch die Rolle der Schriftlichkeit in der weltlichen Verwaltung an der Wende zum 16. Jahrhundert untersuchten.19 Die Beschäftigung mit der Schriftlichkeit vermochte aber die Kanzleitätigkeit im engeren Sinn und die Schreiberhände der Amtsbücher, Urkunden und Akten der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts nicht zu erhellen. Die einzigen Anhaltspunkte dazu liefern noch immer die dürftigen Hinweise im gedruckten Urkundenbuch (bis 1463) sowie gelegentliche handschriftliche Einträge in den Archivalien des früheren Stiftsarchivars Paul Staerkle. Besser steht es hingegen um die Siegel aus der Regierungszeit von Ulrich Rösch, worüber eine separate Studie vorliegt.20 16 Siehe aber die neuere Studie zum Verhältnis zwischen Abt Ulrich Rösch und Kaiser Friedrich III. von Niederstätter, Zwischen Reich und Eidgenossenschaft. 17 Besonders Müller, Abgaben; Müller, Freie und leibeigene St. Galler Gotteshausleute; Müller, Offnungen; Müller, Landsatzung. Vgl. auch Staerkle, Hofstaat. 18 Sablonier/Zangger, Inventar. Vgl. dazu Robinson, Fürstabtei, S. 38, Anm. 80–81. 19 Zangger, Verwaltung; Robinson, Fürstabtei. Vgl. zudem Vogler, Wirtschafts- und Finanzpolitik. Zum rechts-, wirtschafts- und sozialgeschichtlichen Forschungsstand hinsichtlich der Abtei St. Gallen um 1500 vgl. Robinson, Fürstabtei, S. 17–42. 20 Hollenstein/Liesching, Stifts-st. gallische Siegel.
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Einleitung Die politische Ereignisgeschichte, besonders die zahlreichen Konflikte der Abtei mit der Stadt St. Gallen, dem Land Appenzell und den Gotteshausleuten, ist bekannt und findet sich quellennah in den älteren Werken von von Arx und Häne aus dem beginnenden bzw. endenden 19. Jahrhundert, darauf aufbauend bei Ehrenzeller und überblicksartig in der Helvetia Sacra und in der St. Galler Kantonsgeschichte dargestellt.21 Neues vermag in dieser Hinsicht nur die breit abgestützte Untersuchung Niederstätters zum Verhältnis von Stift und Stadt St. Gallen zu Österreich, zur Eidgenossenschaft und zum Reich aus dem Jahr 2000 zu bieten.22 Während die weltliche Sphäre der Abtei St. Gallen zur Zeit des Pflegers und Abts Ulrich Rösch intensiv erforscht worden ist, vermochte die geistlich-monastische Sphäre das Interesse der Historiker nur am Rand oder in Einzelpunkten zu wecken. Diese Gewichtung widerspiegelt sich auch in dem Ulrich Rösch gewidmeten wichtigen Sammelband aus dem Jahr 1987.23 Die grössten Verdienste um die Erforschung des monastischen Bereichs hat sich der Benediktiner und Historiker Gebhard Spahr mit seinen beiden 1957 und 1958 publizierten Aufsätzen über die Reform im Kloster St. Gallen 1417–1442 und 1442–1457 erworben.24 Zwar birgt seine zweiteilige Studie noch genauer auszuführende methodische Probleme,25 doch zeigt diese bis jetzt ausführlichste Darstellung der Klostergeschichte unmittelbar vor der Amtszeit von Abt Ulrich Rösch das schlummernde Potential einer quellennahen Untersuchung der nachfolgenden Jahrzehnte auf. Die Rahmenbedingungen für das Wirken der St. Galler Äbte sind unterschiedlich gut erforscht. Zur Baugeschichte des Klosters liegen zwei gründliche Darstellungen vor.26 Ebenfalls gut erforscht ist die Lage der Abtei in der weltlichen Verfassung,27 während ihre kirchenrechtliche Situation, die bedeutenden Rechtsinstitute des Patronats und der Inkorporation sowie überhaupt die Rolle 21 Arx, Geschichten 2, S. 284–432; Häne, Klosterbruch; Ehrenzeller, St. Gallische Geschichte 2, S. 3–118; Duft/Gössi/Vogler, Benediktiner, S. 1212–1218; Zangger, Klosterherrschaft, S. 168–176. 22 Niederstätter, Stift und Stadt St. Gallen, besonders S. 35–43. 23 Vogler, Ulrich Rösch. Der Katalog zur gleichnamigen Ausstellung ebd. auf S. 382–399 räumt dem geistlich-klösterlichen Bereich mehr Platz ein als die vorangehende Aufsatzsammlung. 24 Spahr, Reform 1417–1442; Spahr, Reform 1442–1457. 25 Siehe Kapitel 2.1.1. 26 Hardegger/Schlatter/Schiess, Baudenkmäler, S. 90–119; Poeschel, Kunstdenkmäler 3, S. 45–50, 80–98. Vgl. auch Anderes, Spätgotische Sakralarchitektur. 27 Cavelti, Entwicklung; Niederstätter, Zwischen Reich und Eidgenossenschaft; Robinson, Fürstabtei, S. 43–97; Niederstätter, Stift und Stadt St. Gallen.
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Einleitung des Kirchenrechts für das Kloster im ausgehenden Mittelalter weitestgehend unbeachtet geblieben sind. Die innere Organisation und der Alltag im Kloster unter dem Pfleger und Abt Ulrich Rösch werden in der Literatur normalerweise nur gestreift. Punktuelle Abhilfe schaffen einzig die historisch-biographischen Angaben in Henggelers Professbuch und in Staerkles Beiträgen zur spätmittelalterlichen Bildungsgeschichte St. Gallens.28 Kleinere Einzeluntersuchungen existieren über die Klosterküche,29 die Laienbrüder30 und besonders über die Bibliothek, ihre Handschriften und Einbände.31 Zwar hat Szirmai mit seinen Arbeiten zu den Einbänden neue Forschungsimpulse gesetzt,32 doch verharrt die Bibliotheksgeschichte inhaltlich und methodisch noch häufig im Schatten der veralteten und nicht ersetzten Bibliotheksgeschichte Weidmanns aus dem Jahr 1841.33 Weitere wichtige Hilfsmittel sind der Katalog der datierten Handschriften sowie die neuen Kataloge der Handschriften der Stiftsbibliothek, die sukzessive das alte Handschriftverzeichnis aus dem Jahr 1875 ersetzen.34 Gleich dem Kirchenrecht ist die Liturgie im Kloster St. Gallen im 15. Jahrhundert zu grossen Teilen unerforscht geblieben. Vereinzelte liturgiegeschichtliche Ansätze liefern Spahr für die erste Hälfte des 15. Jahrhunderts und die musikgeschichtlich ausgerichteten Monographien von Labhardt und Bruggisser-Lanker für das restliche 15. Jahrhundert.35 Mehr Interesse haben vor allem die Marienwallfahrt ins St. Galler Münster, vereinzelt auch die Josefsverehrung und kürzlich das Stiftungswesen im Klosterbezirk geweckt.36 Zu erwähnen sind überdies die frömmigkeitsgeschichtlichen Forschungen Ochsenbeins über be 28 Henggeler, Professbuch; Staerkle, Beiträge. 29 Schwarz, Küchenordnung; Vogler, Zur Geschichte der St. Galler Klosterküche. 30 Ziegler, Das «Blaue Haus», S. 21–29; Ochsenbein, Laienbrüder, S. 57–60, 66–68. 31 Duft, Handschriften-Katalogisierung, S. 28*–43*; Duft, Abt Ulrich; Bräm, Buchmalerei, S. 160–164; Lenz, «nủwe bücher». Vgl. auch die Studien zu einzelnen Werken der Buchmalerei (und vereinzelt der Wandmalerei) von Anderes, Hans Haggenberg; Liesching, «Onzälig vil schilt des adels»; Anton von Euw, in: Ochsenbein, Beten mit Bild und Wort, S. 26–31. 32 Szirmai, Repair. Vgl. auch Szirmai, Carolingian Bindings; Szirmai, Archaeology. 33 Weidmann, Geschichte der Bibliothek, S. 35–55. Vgl. z.B. Schmuki/Tremp, Vom Staub und Moder, S. 7–37, 54–57, 90–94. 34 CMD-CH 3; Scarpatetti, Codices 1726–1984; Scarpatetti/Lenz, Codices 450–546; Lenz/Ortelli, Codices 670–749 (im Druck). 35 Spahr, Reform 1417–1442, S. 40–47 durch Auswertung des Cod. Sang. 448; Labhardt, Sequentiar 1, S. 94–95, 163–164, 178–182, 258–260, 263–266; Bruggisser-Lanker, Musik und Liturgie, S. 18–43, 160–171. 36 Staerkle, Wallfahrt; Signori, Maria; Meister, «verhaissen zuo unser lieben frowen»; Müller, Josephsverehrer; Lenz, Stiftungen und Memoria.
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Einleitung stimmte Handschriften des 15. Jahrhunderts, die einst im Kloster St. Gallen lagen oder heute noch dort verwahrt werden.37 Fassen wir die Forschungslage der Geschichte der Abtei St. Gallen unter Ulrich Rösch zusammen, so ergibt sich ein höchst einseitiges Bild, charakterisiert durch die intensive Beschäftigung mit den weltlichen Aspekten seiner Regierungszeit und der Vernachlässigung der monastischen und geistlichen Aspekte. Es scheint beinahe, als hätte sich das Forschungsinteresse leiten lassen durch das von Vadian verfasste und häufig zitierte Epitaph für Ulrich Rösch, welches seinen wirklichen Charakter zu kennen vorgibt: Veste fuit monachus, corde monarcha fuit.38 Dass ein so berühmter Abt und seine Zeit nicht genauer erkundet worden sind, hängt, unbeeinflusst von einer möglichen Langzeitwirkung von Vadians Geschichtsinterpretation und den Vorlieben der Forschung, auch wesentlich von der Quellen- und Editionslage ab. 37
1.3 Quellenlage 1.3.1 Edierte Quellen
Für die Wirkungszeit Ulrich Röschs sind die urkundlichen Quellen zum grossen Teil nicht ediert, weil das Urkundenbuch der Abtei St. Gallen mit der Nachricht zum Tod seines Vorgängers Abt Kaspar von Breitenlandenberg am 24. April 1463 abbricht.39 Für die Bearbeitung einiger Kapitel, wo ausführliche Grundlagenforschungen bis in die vergangenen Jahrhunderte nötig sind, können wir auf die Neuedition der St. Galler Urkunden im Rahmen des Chartularium Sangallense zurückgreifen, das bis heute die Bände 3 bis 11 umfasst und den Zeitraum von 1000 bis 1397 abdeckt.40 Sie unterscheidet sich von der alten Ausgabe insbesondere durch die Erfassung bis jetzt unedierter Urkunden, die ausführlichere Wiedergabe der Urkundentexte, die Abbildung der Siegel sowie die Qualität der Register der Namen, der lateinischen und deutschen Wörter und der Sachen.41 37 Ochsenbein, Das persönliche Gebetbuch; Ochsenbein, Spuren der Devotio moderna; Ochsenbein, Beten mit Bild und Wort; Ochsenbein, Orationale. 38 Vadian, Kleinere Chronik 2, S. 378, Z. 40. Vgl. Schmidt, Epitaph. 39 UBSG 1–6; hier UBSG 6, Nr. 6690. UBSG 5–6 sind jetzt durch das kürzlich erschienene Regestenwerk Reg. Sang. 1 zu den Jahren 1412–1463 zu ergänzen. 40 Chart. Sang. 3–11. 41 Vgl. dazu den Aufsatz von Stefan Sonderegger, Urkunden – mehr als «nur» Rechtsquellen. Erfahrungen und Beobachtungen aus der Neubearbeitung des St. Galler Urkundenbuches (Chartularium Sangallense), in: Schweizerische Zeitschrift für Geschichte 58 (2008), S. 20–50.
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Einleitung Einzelne Dokumente aus der Regierungszeit von Abt Ulrich Rösch und danach sind themen- oder regionsspezifisch in verschiedenen Werken ediert oder als Regesten zusammengefasst worden. Darunter erweisen sich besonders die Appenzeller Urkundenbücher, die eidgenössischen Abschiede, bestimmte Bände der Sammlung schweizerischer Rechtsquellen, die Investiturprotokolle der Diözese Konstanz, die Regesta episcoporum Constantiensium, die Regesten zur Schweizergeschichte aus päpstlichen Archiven sowie die edierten Bücherverzeichnisse der Stiftsbibliothek wiederholt von Nutzen.42 Während die Zahl der Urkunden, Akten und Amtsbücher des Klosters im 15. Jahrhundert weiter ansteigt,43 klafft in der Geschichtsschreibung dieser Zeit ein grosses Loch zwischen der vormals blühenden früh- und hochmittelalterlichen Klostergeschichtsschreibung mit ihren Ausläufern bis ins 14. Jahrhundert und der neueren, vornehmlich städtischen Chronistik um die Reformationszeit.44 Unter Letzteren sind die Chroniken des St. Galler Stadtbürgers, Humanisten und Reformators Joachim von Watt (Vadian) hervorzuheben.45 Die sogenannte Grössere Chronik der Äbte entstand 1529 bis Anfang 1532, blieb unvollendet und umfasst den Zeitraum von 1199 bis 1491. Seit Kurzem liegt sie in einer neuen Ausgabe vor, die sich unter anderem durch ihre Verweise auf die in der Chronik benutzten Quellen auszeichnet. Die sogenannte Kleinere Chronik der Äbte, die er in der Mitte der 1540er-Jahre für die 1547/1548 erschienene Schweizerchronik von Johannes Stumpf verfasste, behandelt in kürzerer Gestalt die gesamte Kloster- und Stadtgeschichte seit den Anfängen bis 1531.46 Trotz der erwähnten grossen Lücke in der st. gallischen Geschichtsschreibung im 15. Jahrhundert existiert mit der sogenannten Kurzen Chronik eine von ca. 1481 bis 1490 zusammengestellte Materialsammlung, wovon mindestens ein Teil historiographischen Charakter beanspruchen kann. Sie liegt nur in 42 Zellweger, Urkunden 2/1–2; AUB 1; ASEA 2, 3/1, 4/1; RQSG 1/1; RQSG 1/2/1; RQSG 2/1/1; Krebs, Investiturprotokolle; REC 4–5; RS 1–5; MBK 1, S. 55–158. 43 Vgl. UBSG 5–6; Zangger, Klosterherrschaft, S. 155–158. 44 Vgl. die Übersicht von Schmuki, Klosterchronistik und Hagiographie, S. 186–190, 198–202. 45 Vadian, Grössere Chronik 1–2; Vadian, Kleinere Chronik 1–2. Vgl. Rudolf Gamper (Hg.), Vadian als Geschichtsschreiber (= Vadian-Studien 17), St. Gallen 2006; Bernhard Stettler, Einleitung, in: Vadian, Grössere Chronik, S. 9 –40; Christian Sieber, Art. «Vadian, Joachim», in: HLS (im Druck). 46 Siehe des Weiteren: Stettler, Die Chronik Meinrads; Miles, Chronik; Sicher, Chronik; Vadian, Diarium; Vadian, Epitome; Kessler, Sabatta. Vgl. Richard Feller, Edgar Bonjour, Geschichtsschreibung der Schweiz vom Spätmittelalter zur Neuzeit, Bd. 1, 2. Aufl., Basel, Stuttgart 1979, S. 181–196; Renate Frohne, Städtische Chronistik zur Zeit der Reformation, in: Wunderlich, St. Gallen 1, S. 303–313, 319–320; Rudolf Gamper, Urs L. Gantenbein, Frank Jehle (Hg.), Johannes Kessler. Chronist der Reformation, St. Gallen 2003.
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Einleitung einer alten, unkommentierten und bisweilen verwirrenden Ausgabe vor, sodass ihr Aufbau im Anhang eigens untersucht wird.47 Sie setzt sich aus einer Klostergeschichte von 1370 bis 1481, Lösungsvorschlägen zur misslichen Lage des von der Stadt bedrängten Klosters, einer Projektskizze zum Klosterneubau in Rorschach, zahlreichen Urkunden zur Verwirklichung dieses Plans sowie aus Klagepunkten, Schadensmeldungen und Vereinbarungen im Anschluss an den Klosterbruch 1489 zusammen. Die Bedeutung der Kurzen Chronik liegt neben ihrem Quellenwert für die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts darin, dass sie, wie Gamper und Stettler festgestellt haben, Vadian zu einer Gegendarstellung in Form der Grösseren Chronik veranlasste.48 Für die Einbettung der Klostergeschichte St. Gallens in den benediktinischen Kontext bieten die kürzlich abgeschlossenen Editionen der consuetudines der Reformklöster von Kastl, Trier, Melk und Bursfelde beste Voraussetzungen.49 Andere relevante Reformtexte wie die 1336 von Papst Benedikt XII. promulgierte Bulle Summi magistri dignatio, die sogenannte Benedictina, und die Basler Konzilsbulle Inter curas multiplices aus dem Jahr 1439 müssen noch immer in alten Druckwerken konsultiert werden.50 Die Beschlüsse der Kapitel der Ordensprovinz Mainz-Bamberg sind mit Ausnahme derjenigen von Petershausen ebenfalls nicht ediert worden und liegen nur von Trithemius gekürzt und zusammengefasst in einem alten Druck vor, 51 sodass meistens die handschriftliche Überlieferung in Clm 4406 der Bayerischen Staatsbibliothek in München 47 Siehe Anhang B. 48 Gamper, Da ist dem gotzhus der todstich geben; Bernhard Stettler, Einleitung, in: Vadian, Grössere Chronik 1, S. 17–19. 49 Corpus Consuetudinum Monasticarum, cura Pontificii Athenaei Sancti Anselmi de Urbe editum, Siegburg 1963ff., besonders die Bände 5 (St. Matthias in Trier), 11/1–2 (Subiaco-Melk), 13 (Bursfelde), 14/1–2 (Kastl). Siehe auch Angerer, Bräuche der Abtei Tegernsee. Vgl. dazu Candida Elvert, Aus der Werkstatt des Corpus Consuetudinum Monasticarum, in: Joachim Angerer, Josef Lenzenweger (Hg.), Consuetudines Monasticae. Eine Festgabe für Kassius Hallinger aus Anlass seines 70. Geburtstages (= Studia Anselmiana 85), Rom 1982, S. 423–435; Pius Engelbert, Bericht über den Stand des Corpus Consuetudinum Monasticarum (CCM), in: SMGB 102 (1991), S. 19–24; Pius Engelbert, Kassius Hallinger (1911–1991) und die Erforschung des hochmittelalterlichen Mönchtums, in: ZRG Kan. Abt. 79 (1993), S. 278–294. Als weitere Vergleichsquelle siehe Hisch, Basler Statuta. Bei dieser letzten lateinischen Quelle wird die Schreibung in Zitaten kommentarlos normalisiert (Gross- und Kleinschreibung, Interpunktion, i für j). 50 Benedictina; Inter curas multiplices. Zu dieser Konzilsbulle vgl. Helmrath, Capitula, S. 97–98. Die Schreibung dieser beiden lateinischen Quellen wird in Zitaten kommentarlos normalisiert (Grossund Kleinschreibung, Interpunktion, Weglassen der Akzente über Vokalen, Ausschreiben von & als et, i für j). 51 Trithemius, Opera pia, Sp. 1604, 1046–1047.
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Einleitung beizuziehen ist.52 Die Auseinandersetzung mit der handschriftlichen Überlieferung überwiegt auch, wie im Folgenden gezeigt wird, in der Arbeit mit den st. gallischen Quellen.
1.3.2 Unedierte und neu edierte Quellen aus St. Galler Archiven und Bibliotheken Angesichts der geschilderten Editionslage ist der Zugriff auf die reichen Bestände des Stiftsarchivs St. Gallen als Nachfolgeinstitution des Klosterarchivs unerlässlich. Zwar verfügt das Stiftsarchiv über mehrere Repertorien des ausgehenden 18. und 19. Jahrhunderts sowie über ein neueres Inventar wirtschaftsund verwaltungsgeschichtlicher Quellen des Spätmittelalters,53 doch reichen diese in der Praxis nicht aus, um alle gesuchten und tatsächlich vorhandenen Archivalien aufzufinden. Dies gilt besonders für die erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts von Stiftsarchivar Paul Staerkle aus Einbänden herausgelösten Fragmente, aber – soweit ich mich auf meine eigenen Erfahrungen stützen darf – z.B. auch für eine Liste klösterlicher Patronatskirchen aus dem ausgehenden 15. bzw. beginnenden 16. Jahrhundert. Zur Ergänzung sind weitere, weniger offensichtliche und in der Handhabung zeitintensivere Hilfsmittel beizuziehen. Es handelt sich um die chronologisch geordnete Aktensammlung in der Rubrik 13 im Verbund mit den entsprechenden handschriftlichen Kurzregesten Karl Wegelins aus dem 19. Jahrhundert, welche manchmal auch auf kopial überlieferte Urkunden im Bücherarchiv verweisen.54 Erwähnung verdienen zudem die Inhaltsangaben und Register aus dem 19. und 20. Jahrhundert, die einigen Amtsbüchern beigefügt wurden.55 Von grossem Nutzen erweisen sich schliesslich einzelne Bände der zahlreichen gedruckten Urkundensammlungen, die hauptsächlich von der Mitte bis Ende des 17. Jahrhunderts und vereinzelt im 18. Jahrhundert in der Abtei St. Gallen hergestellt wurden. Aufgrund der thematischen Anordnung der Urkunden bilden diese Klosterdrucke nämlich einen guten Ausgangspunkt 56
52 Rezesse der Kapitel der benediktinischen Ordensprovinz Mainz-Bamberg 1417–1485 in Clm 4406. Zur handschriftlichen Überlieferung vgl. Maier, General- und Provinzialkapitel, S. 211 mit Anm. 39; Helmrath, Capitula, S. 88–89, Anm. 7. 53 Zum Bestand und Aufbau des Archivs sowie zu den alten Repertorien vgl. Häne, Inventar. Vgl. auch Sablonier/Zangger, Inventar. 54 StiftsASG, Rubrik 13, Faszikel 6–9b; Karl Wegelins Repertorium unter der Signatur StiftsASG, Rep B 10,2. Vgl. Häne, Inventar, S. 18–19. 55 So z.B. zu Beginn oder am Ende von StiftsASG, Bd. 92, 109; Bd. LA 79. 56 Häufig benutzt wurde StiftsASG, Bd. 63a. Vgl. Scherer, Gedruckte St. Gallische Dokumentensammlung.
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Einleitung für die Untersuchung bis jetzt unerforschter Themen wie z.B. des Stiftungs wesens und dienen notfalls als Ersatz für verschollene Ausfertigungen oder frühe Abschriften.56 Besonders ergiebige Quellen, nämlich drei Haus- und Ämterordnungen für das Kloster und das Haus der Laienbrüder ca. 1467–1470 (Or1, Or2, Or3), zwei Stiftungsbriefe 1475 und 1480 (Sti1, Sti2) sowie zwei Visitationsurkunden 1469 und 1485 (Vi1, Vi2) werden im Anhang A erstmals ediert. Weitere reichhaltige, bis jetzt kaum bekannte oder benutzte Quellen wie Inkorporationsurkunden, Urkunden und Aufstellungen zu den Patronatskirchen, zusätzliche Stiftungsbriefe, Ausgabenlisten und kleine Inventare werden im Text und in den Anmerkungen ausführlich im Wortlaut zitiert und gründlich ausgewertet. Ausser dem Stiftsarchiv als wichtigstem Überlieferungsort birgt auch das Stadtarchiv St. Gallen einige Quellen von grosser Bedeutung für unsere Arbeit.57 Es handelt sich vorwiegend um Dokumente zum Stiftungswesen, zur Münsterfabrik und zum St.-Otmar-Spital, an denen die Stadt und die Stadtbürger im Lauf der Geschichte mehr oder weniger Anteil hatten. Neben den archivalischen Quellen werden auch zahlreiche Handschriften, Inkunabeln und Einbände der Stiftsbibliothek St. Gallen analysiert. Eine schwierige Frage ist diejenige der Quellenverluste. Sie lässt sich angesichts der Forschungs- und Editionslage nicht zufriedenstellend beantworten. Zu betrachten wären die unterschiedlichen Phasen der Aussortierung oder Verluste der Quellen. Bestimmte Dokumente wurden schon im 15. Jahrhundert zerschnitten und als Einbandmakulatur verwendet,58 während andere anscheinend im 17. Jahrhundert noch gedruckt wurden, bevor sie verloren gingen.59 Schliesslich erachtete man noch im 19. Jahrhundert bestimmte Archivalien als unnütz und schied sie aus.60
57 Vgl. Ernst Ziegler, Marcel Mayer, Archivführer. Die Stadtarchive in St. Gallen, St. Gallen 2003. 58 StiftsASG, Abgelöste Buchdeckel (drei Schachteln), jeweils in von Stiftsarchivar Paul Staerkle beschrifteten Umschlägen, z.B. «Aus aufgelösten Buchdeckeln des Lehenarchives. Fragmente unter Abt Kaspar 1442–1457» und «Aus aufgelösten Buchdeckeln. Rechnungen unter Abt Ulrich Rösch 1466, 1468, 1461… auch unter Abt Kaspar Werkmeister-Rechnung 1454.» Zur Verwertung alter Handschriften als Einbandmakulatur im Kloster St. Gallen vgl. Gamper/Lenz, Makulierung. 59 Scherer, Gedruckte St. Gallische Dokumentensammlung, S. 176 mit Beispielen von Urkunden, die nur noch als Klosterdrucke überliefert sind. 60 Vgl. Wegelin, Historische Denkschrift, S. 93; Häne, Inventar, S. 13, 17. Vgl. auch die gelegentlichen Vermerke «zerstört» im Bücherregister von P. Deicola Kuster in StiftsASG, Rep C 2,1–5.
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11 Schluss Während seiner Regierungszeit als Pfleger und Abt von 1457 bzw. 1463 bis 1491 ergriff Ulrich Rösch zahlreiche Massnahmen zur Neuorganisation und Verbesserung des klösterlichen und kirchlichen Lebens, die bis anhin nicht oder kaum bekannt waren. Im Bereich der Pfarrorganisation ist auf den Erwerb des Patronats über drei Pfarrkirchen, die Errichtung von mindestens vier oder fünf neuen Pfarreien unter klösterlichem Patronat sowie auf die Inkorporation von insgesamt sechs Pfarrkirchen, einer Filialkirche und sechs Sinekuren hinzuweisen.1 Seine Bemühungen im klösterlichen Bauwesen offenbaren sich in der Vollendung des gotischen Chors des Münsters um 1483 und in der Errichtung von Wohnund Wirtschaftsgebäuden im Klosterbezirk.2 Neben dem Erlass dreier Hausund Ämterordnungen für das Kloster und das St.-Otmar-Spital 1467–14703 verdienen die Erneuerung der Münster- und Klosterliturgie, die Einrichtung einer Prädikatur 1470/1480 und die Förderung der Wallfahrt zu «Unserer Lieben Frau im Gatter» seit 1475 hervorgehoben zu werden.4 Teilweise damit verknüpft war die zweimalige Reorganisation der Kapellen und des Benefizialwesens des Klosterbezirks, die dank der Frühamtsstiftung im Jahr 1475 zur Steigerung des Gottesdienstes und des Totengedenkens im Kloster und in seinem Umfeld führte.5 Ulrich Röschs Reformeifer betraf auch die Laienbrüder des St.-Otmar-Spitals, die er in organisatorischer und spiritueller Hinsicht enger an den Konvent band.6 Schliesslich wurden während seiner Regierungszeit mindestens ein Viertel der alten Handschriften in neue Einbände gebunden, ein Bücherverzeichnis angelegt und der Bücherbestand stärker als je zuvor in den vergangenen vier Jahrhunderten vergrössert.7 Den besten Beweis für den Erfolg seiner Klosterreformen liefert die Verdoppelung der Anzahl Konventualen zwischen 1457 und 1491.8 Bei diesen Erneuerungsbestrebungen stellt sich wie bei den Reformen der vorangehenden Jahrzehnte die Frage nach ihrer inhaltlichen Ausrichtung und ihrer möglichen organisatorischen Anbindung. Zwar weilten 1429/1430 bis ca.
Schluss 1436, danach 1439 und wohl schon 1437, schliesslich irgendwann zwischen 1442 und 1451 und nochmals 1454 Mönche aus den Klöstern Hersfeld, Kastl und Wiblingen in der Abtei St. Gallen, doch setzten sich mittel- und langfristig die entsprechenden Observanzen nicht durch.9 Für die Verortung der Reformen des Klosters St. Gallen vor und unter dem Pfleger und Abt Ulrich Rösch in der monastischen Reformlandschaft des 15. Jahrhunderts bieten sich besonders die Statuten des Kapitels der Ordens provinz Mainz-Bamberg sowie einige weitere gemeinbenediktinische normative Texte an, deren Forderungen mindestens teilweise – man denke an das würdige officium divinum, die vita communis und besonders an die gute Wirtschaftsführung, die Anlage von Inventaren und die Sicherung des Klosterbesitzes – erfüllt wurden. Manchmal schlug Ulrich Rösch aber auch einen Mittelweg zwischen den Idealen der Klosterreform und den lokalen Bedürfnissen und eigenen Interessen ein, wie die Auslagerung des aufstrebenden liturgischen Totengedenkens in die umliegenden Kapellen und die räumliche und bauliche Unterteilung des Münsters für das Stundengebet der Mönche im Chor einerseits und die Frühmesse, die Predigt und die Wallfahrt der Laien im Langhaus andererseits zeigen.10 Die Lebensführung des Abts und zweimaligen Vaters Ulrich Rösch, des privilegierten Rechtsgelehrten und St. Galler Konventualen Johannes Bischoff und des gesamten Konvents, der z.B. eine päpstliche Dispens vom Fleischverzicht genoss, erreichte, wie wohl in den meisten Benediktinerklöstern dieser Zeit, bei Weitem nicht die hohen Ansprüche der Ordensväter.11 Während Ulrich Rösch eine rege Vermittlungstätigkeit in der Politik entfaltete, pflegte er zum Kapitel der Ordensprovinz Mainz-Bamberg nach seiner Provision zum Abt nur noch ein distanziertes Verhältnis, ohne dass er dort, im Gegensatz zu seinem Vorgänger, je ein höheres Amt ausgeübt hätte. Die Massnahmen und Reformen, die Ulrich Rösch und seine Mönche ergriffen und einleiteten, zeugen bisweilen von grosser Originalität. Man denke an den kühnen Plan eines Klosterneubaus in Rorschach,12 die neue Art von Inkorporationen, welche die Einsetzung eines eigenen Konventualen oder eines anderen durch den Abt abberufbaren Welt- oder Regularklerikers ermöglichten,13 die erstmalige Niederschrift von Sequenzen in Hufnagelnotation auf Linien im Galluskloster, die – wenn auch relativ späte – Einführung der Orgel und der Orgel 9 Vgl. Kapitel 2. 10 Vgl. Kapitel 8 und 9. 11 Vgl. Kapitel 6.2.2, 6.3.2.2 und 6.3.2.12. 12 Vgl. Kapitel 5.3. 13 Vgl. Kapitel 4.5.3.
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Schluss musik im Münster, die europaweit sehr frühe Alternatim-Praxis14 sowie die Erhebung der Reliquien des heiligen Gallus.15 Alle diese Neuerungen bestanden noch bis zur Reformation und darüber hinaus fort. Trotz seiner hervorragenden Verdienste lässt sich die Geschichte des Klosters St. Gallen in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts nicht auf die faszinierende Persönlichkeit von Ulrich Rösch reduzieren. Vielmehr sind die Verhältnisse zu untersuchen, welche seinen Handlungsspielraum bestimmten, einschränkten oder vergrösserten. So konnte gezeigt werden, dass das kanonische Recht über den Tatbestand der dilapidatio und die vorgeschriebenen Verfahrenswege die Bemühungen um die Entmachtung seines Vorgängers Abt Kaspar von Breitenlandenberg stark mitbestimmte. Die Bedeutung Ulrich Röschs in dieser Auseinandersetzung liegt vor allem darin, dass er die Möglichkeiten des Kirchenrechts – teilweise vermittelt über die schriftlichen Ratschläge von Rechtsgelehrten – und die vorhandenen Instanzen dank diplomatischem Geschick und mit der dazu notwendigen Beharrlichkeit zu nutzen wusste.16 Die Betrachtung der Strukturen und des Alltags des Klosters und seines Umfelds vermag das bisher in der Forschung verbreitete Bild eines dauerhaften Konflikts zwischen dem Kloster und der Stadt zu korrigieren. Denn aus jener Sicht überwiegen trotz einigen schweren, einschneidenden, mitunter bewaffneten Auseinandersetzungen die Zusammenarbeit und das friedliche Zusammenleben zwischen den Nachbarn. Man denke an die Kooperation in der Verwaltung der Münsterfabrik,17 der Frühamtsstiftung18 und der Wasserversorgung19 sowie an den Gottesdienstbesuch der umliegenden Bevölkerung im Münster.20 Diese Betrachtungsweise bereichert auch das Studium des Verhältnisses zum Diözesanbischof. Zwar war der gesamte Klosterbezirk von der bischöflichen Gewalt exemt, doch herrschten zwischen dem Kloster St. Gallen und dem Bischof von Konstanz rege Kontakte, weil dieser bzw. sein Generalvikar die geistliche Investitur bei der Besetzung der zahlreichen klösterlichen Patronatskirchen vornahm. Die Untersuchung hat überdies gezeigt, dass eine globale und interdisziplinäre Perspektive bei der Quellenauswahl und Stoffbearbeitung zahlreiche neue Erkenntnisse ermöglicht. Das erste Beispiel liefert das Problem der Schriftlichkeit. 14 Vgl. Kapitel 7.3. 15 Vgl. Kapitel 7.5. 16 Vgl. Kapitel 3. 17 Vgl. Kapitel 7.2. 18 Vgl. Kapitel 8.3.1. 19 Vgl. Kapitel 5.2.3. 20 Vgl. Kapitel 7.3–7.5 und 8.3.3.
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Schluss Dieses Konzept wurde bis anhin ausschliesslich auf die sich ausbildende Territorialverwaltung und das damit verbundene Rechtsleben angewandt. Die Abfassung dreier Haus- und Ämterordnungen, zahlreicher Bestallungen und eines Bücherverzeichnisses, die Anlage neuer liturgischer Handschriften und die endgültige Durchsetzung der Musiknotation auf Linien für den Gesang des Stundengebets und der Messe beweisen aber, dass die Schriftlichkeit im geistlich-klösterlichen Bereich eine ebenso tragende Rolle einnahm. Wichtige Impulse für die Verschriftlichung im geistlichen wie im weltlichen Bereich setzten die Reform bemühungen des Provinzialkapitels Mainz-Bamberg sowie der vier eidgenössischen Schirmorte in den Jahrzehnten vor dem Abbatiat von Ulrich Rösch.21 Die Patronatskirchen des Klosters, ihre Besetzung und ihre Einkünfte liegen gleichfalls in einer solchen schlecht erforschten Übergangszone zwischen der weltlichen und der kirchlichen Sphäre. Es wurde die These aufgestellt, dass der St. Galler Abt mit der Temporalienvergabe, die vor der geistlichen Investitur des Kandidaten in das Seelsorgeamt durch den Bischof bzw. den Generalvikar von Konstanz stattfand, über ein effektives Mittel zur Kontrolle ihrer Besetzung verfügte. Schliesslich sei an das Stiftungswesen im Klosterbezirk erinnert, wo die religiösen Motive der liturgischen memoria, die Absicht zur finanziellen Vorsorgeregelung und der Drang nach Repräsentation der Stifter mit den Interessen des Klosters, fremdes Kapital zu mobilisieren und den Gottesdienst im Klosterbezirk zu bereichern, konvergierten.22 Langfristig reiht sich die Regierungszeit von Ulrich Rösch in die Reformbemühungen ein, die nach dem absoluten Tiefpunkt des Klosters zu Beginn des 15. Jahrhunderts im Anschluss an das Konstanzer Konzil (1414–1418) mit Abt Eglolf Blarer (1426–1442) einsetzten. Die Bedeutung der Amtszeit des Pflegers und Abts Ulrich Rösch liegt darin, dass er nicht nur die wirtschaftliche Sanierung und die Anbindung der Abtei an die eidgenössischen Orte weiterverfolgte und den Aufbau eines Territorialstaats begann, sondern auch den klösterlichen Alltag neu organisierte und als einziger St. Galler Abt des 15. Jahrhunderts das officium divinum samt der Heiligenverehrung im Klosterbezirk grundlegend und auf längere Zeit erneuerte. In diesem Sinn ist das Epitaph auf dem Grabmal Ulrich Röschs, das seine Verdienste um das klösterliche und kirchliche Leben wie um die weltliche Herrschaft lobt, demjenigen Vadians, der in ihm im Wesentlichen einzig einen weltlichen Herrscher sehen wollte, zweifelsohne vorzuziehen.23 21 Vgl. Kapitel 2.2.3. 22 Vgl. Kapitel 8.4. 23 Vgl. Kapitel 6.2.3.
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Der Autor Philipp Lenz, geboren am 27. Juni 1977, wuchs in Jonschwil (SG) auf. Nach der Matura an der Klosterschule Disentis (GR) studierte er Allgemeine Geschichte, Englische Sprache und Literatur sowie Internationale Beziehungen an den Uni versitäten Genf und Nottingham (GB). Es folgten die Ausbildung zum Gymnasial lehrer für Geschichte und Englisch sowie die Promotion in Mittelalterlicher Geschichte an der Universität Freiburg i. Ü. im Jahr 2012. Seit 2005 ist Philipp Lenz Mitarbeiter der Stiftsbibliothek St. Gallen, wo er die Neukatalogisierung der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Handschriften weiterführt. 2008–2011 wurde sein Dissertationsprojekt vom Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung unterstützt. Seit 2012 unterrichtet er zudem Englisch am Gymnasium Untere Waid in Mörschwil (SG). Im Wintersemester 2013/2014 hatte er einen Lehrauftrag für Paläographie des Mittelalters an der Universität Konstanz inne. 2014 konzipierte er die Jahresausstellung über Rechtshandschriften («Wenn Bücher Recht haben») in der Stiftsbibliothek St. Gallen. Die Forschungen von Philipp Lenz betreffen die Geschichte des Klosters St. Gallen im Mittelalter, die Hagiographie, die Paläographie und die Kodikologie sowie die Liturgiegeschichte und die Rechtsgeschichte. Er war Mitarbeiter am Katalog eines Segments der liturgischen Handschriften (2008), Mitautor der Veröffentlichung «Die Vetus Latina-Fragmente aus dem Kloster St. Gallen» (2012) und hauptverantwortlich für die Bearbeitung des Katalogs der juristischen Handschriften (2014). Unter seinen weiteren Publikationen seien die Aufsätze «Neu entdeckte voraccursische Glossen zu den Tres Libri in St. Gallen, Stiftsbibliothek, Cod. 749» (2011) und «Die Reformen des Klosters St. Gallen im 15. Jahrhundert» (2013) erwähnt. Die Untersuchungen «Die Glossen Ekkeharts IV. als paläo graphisches und methodisches Problem», «The Context of Transmission of the Decretum Gratiani in St. Gallen, Stiftsbibliothek, Cod. 673» und «Die Wieder belebung der Gallusverehrung im Kloster St. Gallen im 15. Jahrhundert» stehen kurz vor der Veröffentlichung. Philipp Lenz lebt mit seiner Frau und seinen drei Kindern in Romanshorn (TG) am Bodensee.
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Report "Reichsabtei und Klosterreform. Das Kloster St. Gallen unter dem Pfleger und Abt Ulrich Rösch 1457-1491 (Monasterium Sancti Galli 6), St. Gallen 2014 "