Hlb Hochschullehrerbund Bewerbungstraining zur Vorbereitung auf Berufungsverfahren an Fachhochschulen Rechtliche Rahmenbedingungen Dr. Susanne Gunia Rechtsreferentin.
April 5, 2018 | Author: Anonymous |
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Folie 1 hlb Hochschullehrerbund Bewerbungstraining zur Vorbereitung auf Berufungsverfahren an Fachhochschulen Rechtliche Rahmenbedingungen Dr. Susanne Gunia Rechtsreferentin der Bundesvereinigung Folie 2 Dr. Susanne Gunia hlb Rechtliche Rahmenbedingungen Gliederung Rechtsgrundlagen Aufgaben der Hochschullehrerinnen und -lehrer Lehre und Lehrverpflichtung Forschung Nebentätigkeit Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung Besoldung Altersversorgung Folie 3 Dr. Susanne Gunia hlb Rechtliche Rahmenbedingungen Arbeits- versus Dienstverhältnis Prof. im Angestelltenverhältnis an einer privaten FH: Arbeitsvertrag regelt ausschließlich und ab- schließend Prof. im Beamtenverhältnis an einer staatlichen FH: Einschlägige Rechtsvorschriften sind: HRG, HG des Landes, LVVO, NebentätigkeitsVO, BBesG, LBesG LeistungsbezügeVO, Hochschulrili, BeamtVG, Beihilfevorschriften Folie 4 Dr. Susanne Gunia hlb Rechtliche Rahmenbedingungen Aufgaben und deren selbständige Wahrnehmung Primäraufgaben sind: Forschung Lehre Sekundäraufgaben sind: Prüfungen Internationale Zusammenarbeit Zusammenarbeit mit Wissenschaftsorganisationen Wissens- und Technologietransfer Folie 5 Dr. Susanne Gunia hlb Rechtliche Rahmenbedingungen Lehre und Lehrverpflichtung Lehre in allen Studiengängen Fach: wissenschaftliche Qualifikation Lehrgebiet (Berufungsurkunde) Regellehrverpflichtung (i.d.R. 18 SWS) (Ausnahmen: Bayern, Sachsen-Anhalt) Gruppengröße: Lehrvortrag: 60, Seminaristischer Unterricht: 35, Übung: 20, Seminar: 15, Praktikum:15 Präsenzpflicht: persönliche Erreichbarkeit Jahresurlaub nur in der vorlesungsfreien Zeit Folie 6 Dr. Susanne Gunia hlb Rechtliche Rahmenbedingungen Forschung Kein Recht auf eine bestimmte Grundausstattung, sondern nur Recht auf Teilhabe an der vorhandenen Ausstattung der Hochschule Forschungssemester zur Ausführung konkreter Forschungsvorhaben Recht der Prof. auf Drittmittelforschung Folie 7 Dr. Susanne Gunia hlb Rechtliche Rahmenbedingungen Forschungs- und Praxissemester Antrag i.d.R. nach 8 Semestern seit dem letzten Freisemester Ordnungsgemäße Vertretung des Fachs in der Lehre muss sichergestellt sein Kostenneutralität Berichtvorlage nach Ablauf der Freistellung Folie 8 Dr. Susanne Gunia hlb Rechtliche Rahmenbedingungen Nebentätigkeit Anzeigepflichtige, genehmigungsfreie Neben- tätigkeiten: unentgeltliche Tätigkeiten Anzeigepflichtig sind entgeltlich ausgeübte - selbständige Gutachtertätigkeiten, die mit Lehr- und Forschungsaufgaben zusammenhängen - schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische Nebentätigkeiten und Vortragstätigkeiten - Tätigkeiten zur Wahrung von Berufsinteressen in Gewerkschaften und Berufsverbänden Genehmigungspflichtig: übrige Nebentätigkeiten Folie 9 Dr. Susanne Gunia hlb Rechtliche Rahmenbedingungen Nebentätigkeit Anzeigepflichtige Nebentätigkeit: Untersagung durch den Dienstherrn, wenn dienstliche Pflichten verletzt werden Genehmigungspflichtige Nebentätigkeit: Genehmigungsversagung, wenn die Möglichkeit einer Beeinträchtigung dienstlicher Interessen besteht Folie 10 Dr. Susanne Gunia hlb Rechtliche Rahmenbedingungen Kriterien Genehmigung Tätigkeit innerhalb des Lehrgebietes Pflege von Praxiskontakten Entfernung von Dienstort und Ort der Nebentätigkeit Präsenz an der Hochschule Teilhabe an der Selbstverwaltung Inanspruchnahme der Arbeitskraft ( 1/5- Regel) Folie 11 Dr. Susanne Gunia hlb Rechtliche Rahmenbedingungen Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung Voraussetzungslose Antragsteilzeit: Teilzeitbeschäftigung (1/2 bis 1/1 Stelle),wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen Teilzeit und Beurlaubung aus familiären Gründen: Kind unter 18 Jahre, wenn zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen (max. 2 Jahre) Altersteilzeit Beurlaubung bei Bewerberüberhang Elternzeit bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eines Kindes Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit Folie 12 Dr. Susanne Gunia hlb Rechtliche Rahmenbedingungen Besoldung- BesO C Automatisches Aufsteigen in den Dienstaltersstufen Folie 13 Dr. Susanne Gunia hlb Rechtliche Rahmenbedingungen Besoldung- BesO W Grundvergütung Zulagen Familienzuschlag: Stufe 1 (verheiratet) west: 105,28 EUR, ost: 97,38 EUR, Stufe 2 (1. Kind): 195,33 EUR Stufe 3 (2. Kind) west: 90,05 EUR, ost: 83,30 EUR Stufe 4 (3. und jedes weitere Kind) jeweils west: 230,58 EUR, ost: 213,29 EUR Folie 14 Dr. Susanne Gunia hlb Rechtliche Rahmenbedingungen Zulagen ZulagenartVergabe Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge befristet oder unbefristet oder einmalig besondere Leistungsbezüge Funktionsleistungsbezüge befristet auf Dauer der Wahrnehmung Folie 15 Dr. Susanne Gunia hlb Rechtliche Rahmenbedingungen Berufungszulagen Berufungszulagen: i.d.R. unbefristet und dynamisiert Kriterien: fachliche Qualifikation, Bewerberlage im jeweiligen Fach Zuständig: Hochschulleitung auf Vorschlag des Fachbereichs Orientierungsmaßstab: C2 /C3 –Besoldung Stufenweise Vereinbarung möglich Folie 16 Dr. Susanne Gunia hlb Rechtliche Rahmenbedingungen Berufungszulagen W 2 Grundgehalt3890,03 Euro Zielgröße C2-Endstufe4806,50 Euro Berufungszulage 916,47 Euro Äquivalenzzulage als Sofortbetrag 313,98 Euro Beispiel: W 2, 41 Jahre Folie 17 Dr. Susanne Gunia hlb Rechtliche Rahmenbedingungen Besondere Leistungsbezüge Kriterien ForschungKriterien Lehre Auszeichnungen und Evaluation Publikationen Internationales Engagement Wissenschaftliche Arbeitsgruppen Drittmittel Promotionen/Habilitationen Technologietransfer Auszeichnungen und Lehrevaluation Aktualisierung und fachliche Weiter- entwicklung des Lehrangebots Einführung neuer Vermittlungs- formen der Lehre Vortragstätigkeit Lehrtätigkeit, die über die gesetz- liche Lehrverpflichtung hinaus geht Umfang der Betreuung von Diplom- arbeiten und Prüfungstätigkeit Folie 18 Dr. Susanne Gunia hlb Rechtliche Rahmenbedingungen Forschungs- und Lehrzulage Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, die Mittel privater Dritter für Forschungs- oder Lehrvorhaben der Hochschule einwerben und diese Vorhaben durchführen, kann aus diesen Mitteln für den Zeitraum, für den Drittmittel gezahlt werden, eine nichtruhegehaltfähige Zulage vergeben werden, soweit der Drittmittelgeber Mittel für diesen Zweck ausdrücklich vorgesehen hat. Folie 19 Dr. Susanne Gunia hlb Rechtliche Rahmenbedingungen Säulen des Einkommens Grundvergütung und Familienzuschlag Berufungs- und/oder Bleibeleistungsbezüge Besondere Leistungsbezüge Funktionsleistungsbezüge Forschungs- und Lehrzulage Folie 20 Dr. Susanne Gunia hlb Rechtliche Rahmenbedingungen Besoldungsunabhängiger Verhandlungs- spielraum bei der Berufungsvereinbarung: Personelle Ausstattung der Professur: Zugriff auf einen wiss. Mitarbeiter oder stud. Hilfskraft Räumliche Unterbringung: Standard: Gruppenarbeitszimmer Sachliche Ausstattung Einbeziehung des Fachgebiets in Lehr- und Forschungskonzeption des Fachbereichs im Zusammenhang mit evt. vorliegender Struktur- /Entwicklungsplanung Modalitäten der Freistellung für ein Forschungs- oder Praxisfreisemester Folie 21 Dr. Susanne Gunia hlb Rechtliche Rahmenbedingungen Berufungsvereinbarung Öffentlich-rechtlicher Vertrag Zusagen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart wurden !! Folie 22 Dr. Susanne Gunia hlb Rechtliche Rahmenbedingungen Altersversorgung Höhe des Ruhegehalts ist abhängig von: Ruhegehaltsfähiger Dienstzeit (mind. 10 Jahre = Einstellungsvoraussetzung ) Höhe der Dienstbezüge Zusammentreffen mit Renten Bei 40 Jahren ruhegehaltsfähiger Dienstzeit wird Höchstversorgung (75 % Endstufe) erreicht. Folie 23 Dr. Susanne Gunia hlb Rechtliche Rahmenbedingungen Altersversorgung Rf. Dienstzeit x 1,875 % = x % der ruhegehf. Bezüge Bei 40 Jahren ruhegehaltsfähiger Dienstzeit wird Höchstversorgung (75 % Endstufe) erreicht: 40 x 1,875 % = 75 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge Über die Höchstversorgung hinaus werden Renten angerechnet. Folie 24 Dr. Susanne Gunia hlb Rechtliche Rahmenbedingungen Altersversorgung Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten: Beamtenverhältnis Wehrdienst Öffentlicher Dienst Studium (max. 3 Jahre) Promotion (max. 2 Jahre) Anwaltliche Tätigkeit Industriezeiten (5 Jahre: soll; weitere Zeiten: kann auf Antrag) (insgesamt max. 10 Jahre) Folie 25 hlb Hochschullehrerbund Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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