1. BK-Report 1/2007FaserjahreBerufsgenossenschaftliche Hinweise zur Ermittlung der kumulativen Asbestfaserstaub-Dosisam Arbeitsplatz (Faserjahre) und Bearbeitungshinweise zur Berufskrankheit Nr. 4104„Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs“Bearbeitungshinweise zur Berufskrankheit Nr. 4104 „Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs"durch Asbest❐ in Verbindung mit Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose)❐ in Verbindung mit durch Asbeststaub verursachter Erkrankung der Pleura oder❐ bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Asbestfaserstaub-Dosis am Arbeitsplatz von mindestens 25 Faserjahren {25 · 106 [(Fasern/m3) · Jahre]} der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)undBerufsgenossenschaftliche Hinweise zur Ermittlung der kumulativen Asbestfaserstaub-Dosisam Arbeitsplatz (Faserjahre)undKataster mit Expositionsdaten zur AsbestbelastungVerwendung des Reports:❐ Ermittlung der Asbestfaserdosis in Faserjahren (BK 4104)❐ Ermittlung der Gefährdung (gemäß VbgBK für BK 4103 und 4104)❐ Kataster zur Ermittlung möglicher Asbestexpositionen (BK 4103 bis 4105)HVBGHauptverband dergewerblichenBerufsgenossenschaften1 2. Herausgeber: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) Alte Heerstraße 111, D – 53754 Sankt Augustin Telefon: 0 22 41 / 2 31 - 01 Telefax: 0 22 41 / 2 31 - 13 33 Internet: www.hvbg.de – März 2007 –Satz und Layout: HVBG, KommunikationDruck: Moeker Merkur Druck GmbHISBN:3-88383-721-02 3. AutorenDipl.-Phys. Michael Arendt Dipl.-Phys. Hartmut KarstenUnfallkasse Berlin Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt, MagdeburgProf. Dr. Hans-Dieter BauerInstitut für Gefahrstoff-Forschung (IGF) der Dr. Markus MattenklottBergbau-Berufsgenossenschaft, Bochum Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz, Sankt AugustinProf. Dr. Helmut BlomeBerufsgenossenschaftliches Institut für Arbeits- Dipl.-Ing. Joachim Münchschutz, Sankt Augustin Norddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft, HannoverOtto BlomeHauptverband der gewerblichen Berufsge-Dr. Inge Schmidtnossenschaften, Sankt Augustin Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossen- schaft, MannheimDipl.-Ing. Lutz BonkBerufsgenossenschaft der FeinmechanikDipl.-Ing. Johannes Schneiderund Elektrotechnik, Köln Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, WuppertalDr. Thomas BrockBerufsgenossenschaft der chemischenDr. Jürgen SchürmannIndustrie, HeidelbergBerufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, WuppertalDipl.-Ing. Walter ChromyBerufsgenossenschaft der Bauwirtschaft,Dipl.-Ing. Günther SonnenscheinMünchenVerwaltungsgemeinschaft Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft,Stefan Gabriel Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossen-Berufsgenossenschaftliches Institut fürschaft, DüsseldorfArbeitsschutz, Sankt AugustinDr. Karl-Heinz GuldnerBerufsgenossenschaft der keramischen undGlas-Industrie, Würzburg3 4. Weitere Autoren früherer Auflagen Prof. Dipl.-Ing. Diethelm KieserBerufsgenossenschaft der Bauwirtschaft,MünchenDipl.-Ing. Hermann GelsdorfBerufsgenossenschaft der Bauwirtschaft,Dipl.-Ing. Wolfgang PfeifferWuppertalBerufsgenossenschaftliches Institut fürArbeitsschutz, Sankt AugustinDipl.-Min. Gies HeidermannsBerufsgenossenschaftliches Institut für Dr. Joachim SchwalbArbeitsschutz, Sankt Augustin Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossen-schaft, MannheimDipl.-Ing. Rainer Jordan †Fritz Sohnle †Berufsgenossenschaft der chemischen Indu-Textil- und Bekleidungs-Berufsgenossenschaft,strie, HeidelbergAugsburgDr. Eberhard KempfMargret StückrathBerufsgenossenschaft der Feinmechanik Berufsgenossenschaftliches Institut fürund Elektrotechnik, KölnArbeitsschutz, Sankt Augustin4 5. KurzfassungDurch die Zweite Verordnung zur Änderung MEGA des Berufsgenossenschaftlichender Berufskrankheiten-Verordnung vom Instituts für Arbeitschutz – BGIA zurück-18. Dezember 1992 wurde die BK-Nr. gegriffen. Die erarbeiteten einheitlichen4104 um die Alternative erweitert, dass einMesskriterien, Vorgaben für die qualifizierteLungenkrebs auch dann durch Asbest ver-Ermittlung der Faserjahre und Bearbeitungs-ursacht sein kann, wenn die Einwirkung einer hinweise für die Berufskrankheiten-Sachbear-kumulativen Asbestfaserstaub-Dosis ambeitung wurden im BK-Report „Faserjahre"Arbeitsplatz von mindestens 25 Faserjahren zusammenfassend dargestellt. Damit sollennachgewiesen wird. Mit der BKV vom die Unfallversicherungsträger sowohl bei der31. Oktober 1997 wurde die BK-Nr. 4104 Erstellung der qualifizierten Arbeitsanamneseum das Krankheitsbild Kehlkopfkrebs erwei- als auch bei der Feststellung der anspruchs-tert. Im Rahmen von BK-Feststellungsverfahrenbegründenden Tatsachen im Rahmen derhat der Unfallversicherungsträger (UV-Träger)Kausalitätsprüfung Hinweise zur wahrschein-dazu in den meisten Fällen sehr lange zurück-lichen Asbestfaserstaubexposition an nichtliegende Asbestfaserstaubeinwirkungenmehr vorhandenen und auch nicht mehrnachzuweisen.reproduzierbaren Arbeitsplätzen bekom- men. Hierin ist eine geeignete MaßnahmeDa für eine Vielzahl von Tätigkeiten und zum beschleunigten FeststellungsverfahrenArbeitsplätzen kaum valide Messergeb-und einer einheitlichen Verwaltungspraxisnisse vorliegen, wurde vom Hauptverbandsowie einheitlichen Rechts-anwendung zuder gewerblichen Berufsgenossenschaftensehen.ein interdisziplinärer Arbeitskreis gegründet,der die Beurteilung der früheren Asbestfaser-Die in diesem Bericht angegebenen Konzen-staubexposition möglich machen soll. Neben trationswerte sind in mehrfacher Hinsicht zurDaten aus der Literatur wurde im Wesent- sicheren Seite im Sinne von Worst-Case-lichen auf die MessdatendokumentationAnnahmen ermittelt worden.5 6. AbstractThe Second Ordinance on Amendments(MEGA) of the Institute for Industrial Safety ofto the Industrial Diseases Ordinance of the Employers Liability Insurers (BGIA). The18 December 1992 extended BK No.uniform measurement criteria drawn up,4104 with the alternative that lung cancerguidelines for professionally ascertaining thecan also be caused by asbestos if the cumu- number of years of exposure to asbestos fibrelative effects of at least 25 years of exposure and instructions for processing industrial dis-to dust from asbestos fibre at the workplaceeases which were developed were present-can be proven. Industrial Disease No. 4104ed in summary form in the Report "Thewas supplemented by the profile of cancer Number of Years of Exposure to Asbestosof the larynx in the Industrial DiseasesFibres" on industrial diseases. This is intendedOrdinance (BKV) of 31 October 1997. Into provide accident insurance organisationsindustrial disease diagnosis procedures with information, both on how to preparethe accident insurance organisation isprofessional work-place case histories andrequired in most cases to prove that theon how to establish the facts that back up theeffects of asbestos fibre dust go back a very claims when examining the causes of prob-long time.able exposure to asbestos dust at workplacesthat no longer exist or cannot be reproduced.As there are scarcely any valid test resultsThe summary contains a suitable method foravailable for a large number of activities andaccelerating the determination process, uni-workplaces, the Central Association of Ger- form administrative practice and the uniformman Employers’ Liability Insurance Providersapplication of the law.formed an interdisciplinary working group forthe purpose of analysing prior exposure toTo be on the safe side, the concentration-asbestos fibre dust. Besides data from thelevels given in the report were established onliterature on the subject, considerable use the basis of worst-case" assumptions in manywas made of the exposure-level database respects.6 7. RésuméLa maladie professionnelle N° 4104 a éténées de la littérature mais aussi principale-élargie d’une alternative grâce au deuxième ment à la documentation sur les données derèglement modifiant le règlement des mala-mesures MEGA de l’Institut pour la sécuritédies professionnelles du 18 décembreet la santé au travail (BGIA). Les critères de1992 : un cancer des poumons peut êtremesures, acquis cohérents, les objectifs pouraussi provoqué par l’amiante si une dosela recherche qualifiée concernant les fibres /cumulative à la poussière de fibre d’amianteannée et des indications concernant l’exé-d’au moins 25 fibre/année est mise en évi-cution pour l’expertise des maladies profes-dence sur le lieu de travail. Grâce au règle- sionnelles ont été présentés dans le rapportment des maladies professionnelles (MP) MP « Fibre / année ». Ainsi, que ce soit pouravec le règlement des MP du 31 octobrel’élaboration de l’anamnèse qualifiée du tra-1997, la maladie professionnelle 4104 vail ou pour la constatation de faits de naturecomprend désormais le cancer du larynx. à créer un droit dans le cadre de la vérifica-Dans le cadre des procédures de constata- tion des causes, les organismes d’assurancetion des maladies professionnelles, l’organis-et de prévention des maladies professionnel-me d’assurance et de prévention des mala- les reçoivent des indications concernant l’ex-dies professionnelles doit, dans la plupart position probable à la poussière de fibredes cas, mettre en évidence les effets de lad’amiante sur des lieux de travail n’existantpoussière de fibre d’amiante remontant à très plus ou n’étant plus reproduc-tibles. Il s’agitlongtemps.ici d’une mesure adéquate pour une procé-dure de constatation plus rapide et une pra-Du fait qu’il n’existe pas de résultats expéri- tique administrative cohérente ainsi qu’unementaux valables pour un grand nombre application cohérente du droit.d’activités et de lieux de travail, HVBG acréé un groupe de travail interdisciplinaireLes valeurs de concentration données dansdevant permettre l’évaluation de l’expo-ce rapport ont été établies d’un point de vuesition antérieure à la poussière de fibre multiple dans le sens des hypothèses « worstd’amiante. Ce groupe a recours aux don- case ». 7 8. ResumenMediante el segundo decreto de enmienda documentación de resultados de medicióndel reglamento de las enfermedades profe- MEGA del instituto para la protecciónsionales del 18 de diciembre de 1992, laboral de los organismos de seguros y pre-se amplió el ámbito de la enfermedad profe- vención de riesgos profesionales (BGIA). Lossional número 4104 por la alternativa decriterios uniformes de medición desarrolla-que un cáncer del pulmón también puede serdos, las especificaciones para la determina-causado por amianto, siempre que se com-ción cualificada de los años de exposiciónpruebe la acción de una dosis acumulada a las fibras y las instrucciones para el proce-de polvo con fibras de amianto durantesamiento y tratamiento de las enfermedadespor lo menos 25 años de exposición a lasprofesionales se han presentado de formafibras. Mediante el decreto sobre las enfer-resumida en el informe sobre enfermedadesmedades profesionales del 31 de octubre deprofesionales titulado «Años de exposición1997, se amplió la enfermedad profesional a las fibras». Este informe pretende dar a losNº 4104 por el cuadro clínico del cáncer de aseguradores contra accidentes, tanto parala laringe. En el marco de los procedimientos la preparación de la anamnesis de trabajode comprobación de las enfermedades pro-como para la comprobación de los hechosfesionales, el asegurador contra accidentes constitutivos de la pretensión, en el marco dedebe probar, en la mayoría de los casos, la la verificación de la causalidad, indicacio-existencia de acciones de polvo y fibras de nes acerca de la probable exposición alamianto que se remontan a muchos años polvo con fibras de amianto en puestos deatrás.trabajo ya no existentes y no más reproduci-bles. Esto debe considerarse como una me-En vista de que para un gran número dedida adecuada para agilizar el proce-actividades y puestos de trabajo casi no se dimiento de comprobación y para unadispone de resultados válidos de medición,práctica administrativa uniforme y aplicaciónla confederación de organismos de seguros uniforme de la ley.y prevención de riesgos profesionales consti-tuyó un círculo de estudios interdisciplinario, Los valores de concentración indicadoscuya tarea es posibilitar la evaluación de la en este informe se han averiguado enexposición antigua al polvo con fibras de varios aspectos por el lado seguro, en elamianto. Además de datos extraídos de lasentido de los supuestos peores casos (worstliteratura, se recurrió principalmente a la case).8 9. Inhaltsverzeichnis SeiteEinleitung .....................................................................................................191Bearbeitungshinweise zur BK-Nr. 4104 ..............................................251.1Feststellungsgrundsätze....................................................................... 261.2Allgemeine versicherungsrechtliche Voraussetzungen der BK-Nr. 4104........ 281.2.1Prüfschema Listen-BK ..........................................................................281.2.2Beweisanforderungen bei der Prüfung des Vorliegens einer BK 4104 ......... 301.3BK-Nr. 4104 (spezielle Hinweise zur Einwirkung und Erkrankung) ..............311.3.1Versicherte Asbesteinwirkung(-exposition) bei versicherter Tätigkeit ..............311.3.2Erkrankung.......................................................................................331.4Ursachenzusammenhang (Haftungsbegründende Kausalität) ...................... 401.5Ursachenzusammenhang (Haftungsausfüllende Kausalität) .........................411.6Bearbeitung (Anerkennung/Ablehnung der BK-Nr. 4104)......................... 411.6.1Anerkennung....................................................................................411.6.2Ablehnung....................................................................................... 411.7Synkanzerogenese ............................................................................422Qualitätssicherung ........................................................................... 432.1Organisation und Ablauf der Faserjahrermittlungen bei den Unfallversicherungsträgern ....................................................... 432.2Erstellen der Arbeitsanamnese .............................................................432.3Faserjahrberechnung .........................................................................462.4Worst-case-Berechnungen................................................................... 472.5Schulung ......................................................................................... 499 10. Inhaltsverzeichnis Seite2.6Clearingstelle „Faserjahre“..................................................................492.7Clearingstelle „Rechtsfragen“ .............................................................. 502.8Ermittlung der beruflichen Asbestexposition ............................................ 502.8.1Befragung des Versicherten.................................................................502.8.2Leitfaden für die Befragung .................................................................512.8.3Betriebliche Ermittlungen..................................................................... 523Vorschriften und Regelwerke zu Asbest............................................... 553.1Richtwerte vor 1973 .........................................................................553.2TRK-Werte (Bundesrepublik Deutschland) ............................................... 553.3Grenzwerte (DDR).............................................................................563.3.1Grenzwerte auf der Basis des konimetrischen Verfahrens ..........................563.3.2Grenzwerte auf der Basis gravimetrischer Verfahren ................................563.4Entwicklung der Vorschriften................................................................ 593.4.1Bundesrepublik Deutschland................................................................ 593.4.2DDR ...............................................................................................694Vorgaben und Beispiele für die Faserjahr-Ermittlung .............................734.1Tätigkeitsermittlung (Vollbeweis) ...........................................................734.2Definition Faserjahr ........................................................................... 734.3Festlegung normierter Arbeitszeiten für die Berechnung der Expositionsdauer ...............................................744.4Berechnung der Expositionsdauer aus den Beschäftigungszeiten ................7510 11. Seite4.5 Anwendung von Expositionsdaten (Schicht- und Tätigkeitswerte) ................. 774.6 Arbeiten mit Schutzmaßnahmen ...........................................................814.7 Bericht zur Faserjahrermittlung und Faserjahrberechnung ........................... 814.8 Beispiele für Faserjahrberechnungen ..................................................... 845 Messverfahren und Umrechnungsfaktoren ........................................... 1095.1 Messverfahren.................................................................................. 1095.1.1 Ermittlung der Asbestbelastung am Arbeitsplatz ....................................... 1095.1.2 Entwicklung der Messtechnik ............................................................... 1095.2 Umrechnungsfaktoren......................................................................... 1105.2.1 F-Zahlen/Konimeterfasern................................................................... 1105.2.2 Gesamtteilchenkonzentration/Faserkonzentration(jeweils konimetrisch ermittelt) .............................................................. 1105.2.3 Konimeterverfahren/Membranfilterverfahren ........................................... 1105.2.4 Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren/Membranfilterverfahren ............ 1115.2.5 Gravimetrie (Asbest)/Membranfilterverfahren.......................................... 1115.2.6 Faserdosis ....................................................................................... 1125.2.7 Verwendetes Messwert-Perzentil für die Konzentrationsangabenin Abschnitt 7.2................................................................................ 1126 Vorgehensweise bei der Ermittlung von Faserjahren ............................. 11311 12. Inhaltsverzeichnis Seite7Retrospektive Ermittlung der Asbestexposition ...................................... 1177.1Allgemeine Vorbemerkungen...............................................................1177.1.1Asbestverbrauch in der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen DDR ...................................................................1177.1.2Daten- und Informationsquellen ............................................................ 1187.1.3Zusammenfassende Darstellung der Exposition ....................................... 1207.1.4Validitätskategorien........................................................................... 1247.1.5Angaben zu den Tabellen mit Expositionsdaten in Abschnitt 7.2 ................1247.2Asbesthaltige Produkte, Verwendungen, Staubquellen .............................. 1257.2.1Asbesttextilien ..................................................................................1267.2.2Asbestpapiere, -pappen, Dichtungen, It-Platten .......................................1297.2.3Asbestzement................................................................................... 1337.2.4Leichtbau-, Brandschutzplatten .............................................................1407.2.5Asbesthaltige Reibbeläge ...................................................................1417.2.6Asbestisolierungen (z.B. Brand-, Hitze-, Schallschutz) ...............................1487.2.7Asbesthaltige Kunststoffe/Formmassen .................................................. 1527.2.8Asbestfilter....................................................................................... 1537.2.9Bituminöse und bauchemische Produkte mit Asbest ..................................1547.2.10 Asbesthaltige Bodenbeläge ................................................................1557.2.11 Asbesthaltiges Talkum........................................................................ 1567.2.12 Asbestexposition in speziellen Anwendungsbereichen .............................. 1587.2.13 Arbeiten mit Schleifmitteln, -scheiben bzw. -körpern .................................1667.2.14 Allgemeine Arbeitsbereiche (branchenübergreifende Orientierungswerte) .......................................... 1677.2.15 ASI-Arbeiten mit Asbestexposition.........................................................1687.3Bystander........................................................................................ 17012 13. Seite7.4Berufe und Tätigkeiten........................................................................1717.4.1Aufzugsmonteur ................................................................................ 1717.4.2Baggerfahrer....................................................................................1717.4.3Bauarbeiter (Maurer)..........................................................................1727.4.4Bautenschützer, Bauwerksabdichter ......................................................1737.4.5Betonwerker (Einschaler, Eisenflechter)...................................................1737.4.6Bootsbauer bzw. Schiffsausrüster..........................................................1737.4.7Brandschutzrolltore-Hersteller ...............................................................1747.4.8Brandschutztüren-Hersteller ..................................................................1747.4.9Chemiearbeiter, Chemiebetriebswerker................................................. 1747.4.10 Dachdecker .....................................................................................1757.4.11 Elektriker, Elektroinstallateur, Elektromonteur (Fernmeldehandwerker) ............1757.4.12 Elektromaschinenbauer.......................................................................1757.4.13 Elektromechaniker ............................................................................. 1757.4.14 Emaillierer ....................................................................................... 1767.4.15 Estrichleger ...................................................................................... 1767.4.16 Feuerungsmaurer, Feuerungsbauhelfer ................................................... 1767.4.17 Fliesen-, Platten-, Mosaik- und Bodenleger..............................................1767.4.18 Flugzeugmechaniker (auch Hubschraubermechaniker) und Triebwerksmechaniker..................................................................1767.4.19 Geldschrankbauer............................................................................. 1777.4.20 Gießer, Former, Hüttenfacharbeiter, Gussschweißer, Instandhaltungspersonal (wie Schlosser, Elektriker, Ofenmaurer), Bystander (wie Kranfahrer, Staplerfahrer, Aufsichtspersonen)......................1777.4.21 Glasbläser/Glasindustrie ...................................................................1787.4.22 Gleisbauer ...................................................................................... 1797.4.23 Gummiwerker, Reifenbauer .................................................................1797.4.24 Hafenumschlagarbeiter, Stauer, Entlader von Eisenbahnwaggons............... 1797.4.25 Heizer, Maschinist ............................................................................ 17913 14. InhaltsverzeichnisSeite7.4.26 Heizungsmonteur .............................................................................. 1797.4.27 Hilfsarbeiter, Lager-, Transport- und Ladearbeiter je nach Branche und Einsatzbereich ..................................................... 1807.4.28 Installateur ....................................................................................... 1807.4.29 Isolierer........................................................................................... 1807.4.30 Kaminkehrer .................................................................................... 1817.4.31 Kessel- und Behälterbauer, Heizungsbauer.............................................1817.4.32 Kfz-Mechaniker ................................................................................1817.4.33 Korrosionsschutzwerker ......................................................................1827.4.34 Kraftfahrer .......................................................................................1827.4.35 Asbestbelastete Gewerke zur Errichtung, zum Aufbau und zur Reparatur von Kraftwerken, industrieller Rohr- und Behälterbau ........1827.4.36 Kunststoffverarbeiter........................................................................... 1837.4.37 Lackierer .........................................................................................1837.4.38 Landwirt.......................................................................................... 1837.4.39 Lüftungsbauer ...................................................................................1837.4.40 Maler, Anstreicher ............................................................................1837.4.41 Mangeler, Bügeler............................................................................1847.4.42 Maschinenbautechniker, Maschinenwärter ............................................1847.4.43 Mülldeponiearbeiter .......................................................................... 1847.4.44 Ofensetzer, Luftheizungsbauer .............................................................1847.4.45 Rohrnetzbauer..................................................................................1847.4.46 Sackreiniger ....................................................................................1847.4.47 Säureschutzmonteur...........................................................................1857.4.48 Sattler............................................................................................. 1857.4.49 Schiffsingenieur, Seemaschinist............................................................1857.4.50 Schlosser ........................................................................................ 1857.4.51 Schmuckhersteller (Goldschmied) .........................................................1857.4.52 Schweißer....................................................................................... 1867.4.53 Steinbrucharbeiter ............................................................................. 1867.4.54 Straßenbauer, Asphalt-Mischanlagenführer ............................................18714 15. Seite7.4.55 Stukkateur (Gipser, Putzer, Verputzer) .................................................... 1877.4.56 Textilarbeiter .................................................................................... 1877.4.57 Trockenbau-, Akustikbau- und Brandschutzbaumonteur..............................1877.4.58 Waggonbauer ................................................................................. 1887.4.59 Zahntechniker...................................................................................1887.4.60 Zimmerer (teilweise auch Schreiner und Tischler) .....................................1888Stichwortverzeichnis......................................................................... 1919Verzeichnis der Abkürzungen............................................................ 20310 Literatur .......................................................................................... 205Anhang:Anlage 1:Merkblatt des BMA für die ärztliche Untersuchung zu Nr. 4104der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung................................................... 215I. Vorkommen und Gefahrenquellen (aus Merkblatt zu Nr. 4103) ......................... 215II. Pathophysiologie ......................................................................................217III. Krankheitsbild und Diagnose.......................................................................218IV. Weitere Hinweise.....................................................................................219V. Literatur...................................................................................................22215 16. Inhaltsverzeichnis SeiteAnlage 2:Verfahren zur Messung von Asbest in der Luft in Arbeitsbereichen....................... 2271Konimetrie............................................................................................... 2272Faserzählung auf Membranfilter (lichtmikroskopisches Verfahren)........................ 2273Rasterelektronenmikroskopische Faserzählung zur getrennten Bestimmung von Asbestfasern und anderen anorganischen Fasern (rasterelektronenmikroskopisches Verfahren) ..................... 2284Feinstaub- und Asbestfeinstaubbestimmung nach der Massenkonzentration (gravimetrisches Verfahren) ......................................................................... 2285Transmissionselektronenmikroskopische Verfahren............................................ 2296Analytische rastertransmissionselektronenmikroskopische Verfahren ..................... 2307Vergleich der einzelnen Probenahmeverfahren ............................................... 230Anlage 3:Hinweise zu den Festlegungen bezüglich der Umrechnungsfaktoren .................... 2331F-Zahlen/Konimeterfasern .......................................................................... 2332Gesamtteilchenkonzentration/Faserkonzentration (jeweils konimetrisch ermittelt)...................................................................... 2333Faserkonzentration (Konimeterverfahren)/Faserkonzentration (Membranfilterverfahren) ............................................................................ 2334Verwendetes Messwert-Perzentil für die Konzentrationsangaben......................... 233Anlage 4:Anlage zum Merkblatt für die ärztliche Untersuchung der BK-Nr. 4103der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung – Hinweise zur Erstattungder ärztlichen Anzeige für die Berufskrankheit Nr. 4103.................................... 23916 17. SeiteAnlage 5:Ermittlung der Faserjahre bei ASI-Arbeiten nach TRGS 519 ................................ 241Anlage 6:Asbestkonzentrationen in der Außenluft............................................................ 245Anlage 7:Asbestbelastung in Innenräumen ohne Umgang mit Asbest ................................. 247Anlage 8:Abgrenzungskriterium ubiquitäre Belastunggegen berufliche Exposition durch Asbest......................................................... 249Anlage 9:Auszug aus der Vereinbarung über die Zuständigkeit bei Berufskrankheitenvom 1. April 1994 in der Fassung vom 1. Januar 1997 – VbgBK........................ 251Anlage 10:Die Faserjahrberechnung zur Klärung der Zuständigkeitbei den BK-Ziffern 4103 und 4104 ................................................................. 25717 18. EinleitungDer Arbeitsstoff Asbest findet weltweit seit am Arbeitsplatz von mindestensmehr als 100 Jahren als „Mineral der tau-25 Faserjahren (25 · 106send Möglichkeiten“ in zahlreichen Industrie-[Fasern/m3] · Jahre)zweigen Verwendung. Man erkannte jedocherst zu Beginn des 20. Jahrhunderts die 3. BK-Nr. 4105pathogene Wirkung inhalierter Asbestfasern Durch Asbest verursachtes Mesotheliomauf das menschliche Lungengewebe. Mitdes Rippenfells, des Bauchfells oder deswachsenden wissenschaftlich gesichertenPericardsErkenntnissen fanden die berufsbedingten,durch Asbest verursachten Erkrankungen ZugDie Unfallversicherungsträger sind verpflich-um Zug Eingang in die Berufskrankheiten-tet, im Rahmen des FeststellungsverfahrensVerordnung. Derzeit sind folgende asbest- neben den medizinischen Brückenbefundenverursachte Erkrankungen nach der Liste der auch die so genannten Faserjahre zu ermit-entschädigungspflichtigen Berufskrankheiten teln. Dies bedeutet jedoch nicht, dass in allenvom Schutz der gesetzlichen Unfallversiche- einschlägigen Fällen gleichzeitig die medi-rung erfasst: zinischen Brückenbefunde und die Faserjahreermittelt werden müssen, sondern es ist ein1. BK-Nr. 4103stufenweises Vorgehen angezeigt. Für die AsbeststaublungenerkrankungVerwaltungspraxis empfiehlt es sich daher, – Asbestose – oder durch Asbeststaub zunächst die medizinischen Brückenbefunde verursachte Erkrankung der Pleurazu prüfen und, sobald erkennbar wird, dassdie Faserjahre einschlägig sein können, auch2. BK-Nr. 4104diese Voraussetzung zu ermitteln. Ist in Einzel- Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs fällen oder in strittigen Fällen von Anfang anerkennbar, dass die medizinischen Brücken- – in Verbindung mit Asbeststaublungen- befunde zweifelhaft sind, empfiehlt es sich, erkrankung (Asbestose) schon frühzeitig (gleichzeitig) die Faserjahrezu ermitteln. – in Verbindung mit durch Asbeststaub verursachten Erkrankungen der Pleura Bewertungsmaßstab für die berufliche Expo- oder sition gegenüber Asbest ist die Asbest-faseranzahl pro Kubikmeter Atemluft unter – bei Nachweis der Einwirkung einerBerücksichtigung der zeitlichen Dauer der kumulativen Asbestfaserstaub-Dosis Exposition am Arbeitsplatz in Jahren. Als19 19. EinleitungMaßeinheit dieser kumulativen Asbestfaser- eine weitere Alternative in der BK-Nr. 4104staub-Dosis hat sich international das „Faser- ergänzen.jahr" durchgesetzt; z.B. hat Dänemark einentsprechendes Expositionsmaß „Faserjahre" Für die drei arbeitsmedizinisch auch in derbei asbestinduziertem Lungenkrebs als Ent- Bundesrepublik Deutschland wichtigsten undschädigungsgrundlage bereits berücksichtigt. hauptsächlich betroffenen Bereiche derNach der Begründung zur 2. ÄVO der BeKVAsbestzementindustrie, Asbesttextilindustrie(vgl. Bundesratsdrucksache 773/92 vomund Asbestisolierbranche konnten annähernd5. November 1992, Seite 12, zu Artikel 1 übereinstimmend als Dosis, welche dieNr. 5) hat die Überprüfung neuerer inter-Todesrate an Lungenkrebs bei den dortnationaler epidemiologischer Forschungs- beschäftigten Personengruppen – imergebnisse erweiterte und gefestigte Erkennt-Vergleich zur übrigen Bevölkerung – ver-nisse über Dosis-Wirkungs- bzw. Dosis- doppelte, 20, 24 und 20 Faserjahre ermitteltHäufigkeits-Beziehungen zwischen der werden. Die Analyse der Datenbasis ankumulativen Asbestfaserstaub-Einwirkungarbeitsplatzbezogenen Messwerten dieseram Arbeitsplatz und der Überhäufigkeit Studien ergab die validesten Ergebnisse füran Lungenkrebstodesfällen aufgezeigt.die durch Weißasbest gefährdeten Arbeits-Zugrunde liegt das gesicherte Wissen umbereiche der Asbesttextilindustrie. DaherZusammenhänge von Ursache und Wirkungwerden 25 Faserjahre als verallgemeine-in Form von Dosis-Wirkungs-Beziehungen,rungsfähige Verdoppelungsdosis für diedie sowohl in der Pharmakotherapie als auchLungenkrebssterblichkeit nach Asbestfaser-in der Toxikologie der experimentellen Krebs-staubeinwirkung am Arbeitsplatz angesehen.forschung, im Strahlenschutz und in derArbeitsmedizin allgemein gültig sind. DieMindestgrenze für die ausreichende Expo-arbeitsmedizinisch-epidemiologischen sition ist tatsächlich der Nachweis vonErkenntnisse sowohl bei durch Strahlen als 25 Faserjahren und die gesicherte Diagnoseauch bei durch Asbestfaserstaub verursach- „primärer Lungenkrebs".ten Tumoren zeigen eine lineare Beziehungzwischen der Häufigkeit des Auftretens von Im Rahmen der von Amts wegenLungenkrebstodesfällen und den kumulativ beschleunigt durchzuführenden Berufs-berechneten Dosiswerten. Hierdurch las-krankheiten-Feststellungsverfahrensen sich die bisher gültigen Kriterien zur (§ 19 Sozialgesetzbuch IX in VerbindungBejahung des Ursache-Wirkungs-Zusammen-mit § 17 Sozialgesetzbuch I) ist es des-hangs mit den Faserjahren und damit um wegen erforderlich, in den Einzelfällen20 20. eine Asbeststaubeinwirkung nachzuwei-Industrie kann durch Messergebnisse ziem-sen. Dies gilt umso mehr, als wegen derlich gut belegt werden. Erhebliche Schwierig-Latenzzeit zwischen 15 bis 40 Jahren für keiten bestehen jedoch in der Erfassung derasbestverursachte Tumoren überwiegendAsbeststaubexposition bei den zahlreichenArbeitsplatzverhältnisse zu ermitteln sind,Anwendern asbesthaltiger Produkte. Sehrdie sehr lange zurückliegen. kompliziert wird dies noch unter Berücksich- tigung von Tätigkeiten mit kurzzeitiger oderUnter Berücksichtigung häufiger Arbeits- gelegentlicher Beschäftigung mit Asbest-platzwechsel in verschiedenen Gewerbe- staubexposition (z.B. Kantenschneiden,zweigen können in der Regel qualifizierte, Schleifen, Bohren etc.).sicherheitstechnisch objektivierte Messdatenfür Jahrzehnte zurückliegende Arbeitsplatz-Damit wird deutlich erkennbar, welcherverhältnisse fehlen. Stellenwert einer qualifizierten fach- und sachgerecht erhobenen ArbeitsvorgeschichteEs geht darum, derartige Defizite über Art,zukommt. Da für eine Vielzahl von Arbeits-Dauer und Umfang der beruflich versichertenplätzen und einzelnen Tätigkeiten kaumAsbesteinwirkung sachgerecht zu beseitigen.valide Messergebnisse vorliegen, haben sichStaubmessungen dienten als Grundlage die Unfallversicherungsträger entschlossen,gezielter Maßnahmen zum Schutz der zur Beurteilung der früheren und gegen-Beschäftigten vor gesundheitsschädigendenwärtigen Asbeststaubexposition an Arbeits-Gefahren. Die messtechnische Erfassung plätzen Expositionstabellen und Gefähr-aller durch Asbeststaub gefährdeten Arbeits- dungskataster über Asbestfaserkonzentra-plätze in der Vergangenheit war vontionen zu erstellen, die alle zur VerfügungGewerbezweig zu Gewerbezweig völligstehenden Messwerte der Berufsgenossen-unterschiedlich und lag in der Vergangenheit schaften und die Veröffentlichungen in derauch nicht annähernd in dem Bereich desnationalen und internationalen AsbestliteraturMöglichen. Ein wesentlicher Fortschritt ist in zu einzelnen Tätigkeiten berücksichtigen.der Einführung der Überwachungspflicht Hierzu wurde ein interdisziplinärer Arbeits-(Messpflicht) für krebserzeugende Stoffe kreis beim Hauptverband der gewerblichen(z.B. Asbest) im Jahre 1980 zu sehen.Berufsgenossenschaften gebildet, der einheit- liche Beurteilungskriterien, Vorgaben zur qua-Die regelmäßige messtechnische Über- lifizierten Ermittlung der Faserjahre undwachung der Asbeststaubkonzentration inBearbeitungshinweise für die Berufskrank-Betrieben der Asbestprodukte herstellenden heiten-Sachbearbeitung entwickelt hat. 21 21. EinleitungIn Verbindung mit den Bearbeitungshin-werden. Die schädigende Tätigkeit mussweisen (vgl. Kapitel 1) soll der vorliegendeim Vollbeweis nachgewiesen sein (vgl.Report den Unfallversicherungsträgern Abschnitt 4.1).sowohl bei der Erstellung der qualifiziertenArbeitsanamnese als auch bei der Feststel-Nach den Beweisregeln der gesetzlichenlung der anspruchsbegründenden TatsachenUnfallversicherung wird sowohl für dieim Rahmen der Kausalitätsprüfung gezielte Diagnose (Lungenkrebs/Kehlkopfkrebs)Hinweise zur wahrscheinlichen Asbestfaser-als auch die 25 Faserjahre der Vollbeweisstaubdosis an nicht mehr vorhandenen undgefordert. Nach Abschluss der Ermittlun-auch nicht mehr reproduzierbaren Arbeits- gen müssen also diese Voraussetzungenplätzen liefern. Hierdurch sollen die einzel- mit an Sicherheit grenzender Wahrschein-nen Unfallversicherungsträger in die Lage lichkeit vorliegen. Die Faserjahre geltenversetzt werden, über die Angaben des als Beweiserleichterung und diese bestehtErkrankten und des Unternehmers hinaus, darin, dass zur Feststellung der Kausalitätdurch Zeugenaussagen, Sachverständigen- nicht mehr, so wie bislang allein, einebefragung, Befragung von Hinterbliebenen, Lungenfibrose oder entsprechende pleu-pensionierten Technischen Aufsichtsbeamten, rale Veränderungen als sog. medizinischeArbeitskollegen etc., im Rahmen der Beweis- Brückenbefunde festgestellt werden müs-würdigung über vergleichbare Arbeitsplätzesen.und Messergebnisse doch noch zu der Auf-fassung zu gelangen, dass die EinwirkungDarüber hinaus ist beabsichtigt, durch dieder Dosis von 25 Faserjahren als „nach- berufsgenossenschaftlichen Hinweise zurgewiesen" gelten kann. Mit diesem Vor-Ermittlung der kumulativen Asbestfaserstaub-schlag können in einer Vielzahl von FällenDosis am Arbeitsplatz das Feststellungsver-die Beweisschwierigkeiten, die beim Zustand fahren zu beschleunigen und eine ein-der objektiven Beweislosigkeit sonst zulasten heitliche Beurteilungspraxis zu den Faser-der Versicherten oder Hinterbliebenen jahren bei der Berufskrankheit Nr. 4104gehen, überwunden werden. sicherzustellen. Dies dient nicht nur dereinheitlichen Rechtsanwendung gegenüberKeinesfalls dürfen jedoch die Konzentra-den betroffenen Versicherten und Hinter-tions-werte in diesem Report ohne die bliebenen, sondern erleichtert auch denvorherige Ermittlung der tatsächlichenUnfallversicherungsträgern die schwierigeArbeitstätigkeit und der konkreten Asbest-Bearbeitung von Berufskrankheiten durchbelastungen am Arbeitsplatz angewendetAsbest.22 22. Mit dieser Veröffentlichung ist die Tätigkeit sammeln konnten. Diese „Clearingstelle“ fürdes Arbeitskreises nicht beendet, sondern der Hilfen bei Faserjahrberechnungen verstehtReport wird durch die bei der Bearbeitung sich allerdings nicht als Schiedsstelle. Auchder Fälle der BK-Nr. 4104 permanent sollen hier keine Gutachten erstellt oder fürgewonnenen „neuen Erkenntnisse“ ergänzt.Gutachter Berechnungen durchgeführt wer-den. Die Hauptaufgabe der Clearingstelle istDer Arbeitskreis ist auch als Beratungs-die Überprüfung von Faserjahrberechnungenund Informationsstelle tätig, und zwar ins- auf Wunsch der jeweiligen Berufsgenossen-besondere für die Unfallversicherungsträger,schaft bzw. die Hilfestellung bei den Berech-die bisher in diesem Bereich wenig Erfahrungnungen. 23 23. 1 Bearbeitungshinweise zur BK-Nr. 4104 1Nachfolgend werden Hilfen für ein sach- „BIS“ (Berufskrankheiteninformations-gerechtes, beschleunigtes Feststellungs-system) sowie in den BK-Standardkommen-verfahren in den Fällen der BK-Nr. 4104 taren.(Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs) gegeben.Umfassende Erläuterungen dazu findenFür die Prüfung des Vorliegens einersich im „BK-Handbuch“ des HVBG undBK 4104 ist folgendes Zusammenhangs-im Internet unter „www.hvbg.de“ im Teil schema anerkannt:.Abbildung 1.1:Zusammenhangsschema bei Berufskrankheiten (nach Brandenburg [61]) Für die Berufskrankheiten ergibt sich folgendes Zusammenhangsschema*: (nach Brandenburg) innerer ursächlicherursächlicherursächlicher ZusammenhangZusammenhangZusammenhangZusammenhang* * ** * Versicherungs-VersicherteÄußere Ein- schutztat- (Erst-)Tätigkeit wirkung Folge-bestandSchaden(Isolierer, (Einatmen –schaden §§ 2, 3, 6 Krankheit Asbest-Asbest- (Lungenkrebs) SGB VII (Asbestose) verarbeiter)feinstaub) = vers. Person** **Versicherungsfall Berufskrankheit Entschädigungsumfang (BK-Folgen)*Vollbeweis **Für den ursächlichen Zusammenhang zwischen äußerer schädigender Einwirkung und der Krankheit (Erstschaden) und dem Zusammenhang zwischen diesen und den Folgeschäden gilt das Beweismaß der überwiegenden Wahrscheinlichkeit.25 24. 1 Bearbeitungshinweise zur BK-Nr. 41041.1 Feststellungsgrundsätzetung des zuletzt gültigen Grenzwertes, sondern durch Ermittlung der Asbestfaser-Für die BK-Nr. 4104 gelten folgende erstestaubdosis (Grenzkriterium 2,5 Faser-Ermittlungsschritte und Vorgehensweisenjahre) festgestellt wird (siehe auch(vgl. BK-Handbuch, HVBG, Teil II, zu BK-Nr.Anlage 9 und 10)4103 bis 4105):❐ Prüfung des begründeten BK-Verdachts❐ Bei Anzeige einer BK 4104 sofort ört- anhand der BK-Anzeige und des ärzt-liche Expositionsermittlungen vornehmen lichen Merkblattes des Bundesministers(z.B. Persönliche Befragung des Erkrank-für Arbeit und Soziales (BMAS) zurten ist ausnahmslos anzustreben; Beteili- BK 4104 (Stand: 1. Dezember 1997,gung des Betroffenen schafft Trans- Anlage)parenz) unter Beachtung des Fragen-katalogs aus Abschnitt 2.8Bei Lungenerkrankung auch z.B. Prüfungder BK 1103 (Chromate) und BK 4109❐ Absolute Beschleunigung des Feststel- (Ni-Oxid) beim Schweißen, BK 4110 (Ein-lungsverfahrens ab Meldung der Berufs-wirkung von Kokereirohgasen bei Reparatur-krankheit; kurze Wiedervorlagetermine;schlossern, Ofenmaurern) und BK 4112jede Bearbeitungspause von mehr (Lungenkrebs durch Silikose), ggf. in Kurz-als zwei Wochen ist unbedingt zuabsprache mit Präventionsdienst (PD) odervermeiden Arbeitsmedizinischem Dienst (AMD)/Betriebsarzt❐ Klärung, ob versicherte Person (z.B. auchfrühere Selbstversicherung von Unter- Denkbar ist hier auch Exposition gegenübernehmern beachten) und Übernahme der PAK, Quarz, künstlichen Mineralfasern;vorläufigen Bearbeitung gemäß § 4 der Strahlenschäden durch Radon und seineVereinbarung über die Zuständigkeit bei Folgeprodukte (Wismut-Fälle) oder ionisie-Berufskrankheiten vom 1. Januar 1994 in rende Strahlen nach der BK-Nr. 2402;der Fassung vom 1. Januar 1997 (keine Prüfung auch, ob Fall gemäß § 9 Abs. 2„Aktenschieberei" unter UV-Trägern);SGB VII infrage kommt.zu beachten ist, dass die Klärung derZuständigkeit bei Fällen, die ab demEinschlägige Fallgestaltungen der möglichen1. Oktober 1999 eingehen, nicht mehrSynkanzerogenese (Mehrfach-Gefahrstoff-anhand der dauerhaft sicheren Einhal- einwirkungen) sind zu beachten (siehe26 25. Abschnitt 1.7), insbesondere Asbest und PAK ❐ Sichern medizinischer Befunde(Rauchen), Asbest und Strahlung, Asbest und (Diagnose/Zielorgan/Primärerkran-Quarz etc.kung) durch Einholen aller notwendigen❐ Sofortige Erstellung des BK-DOK-Beleges– krankheitsbedingten Befunde (licht-und Übersendung der BK-Anzeige anund elektronenmikroskopische, histo-den Landesgewerbearzt/Amt fürlogisch und cytologisch pathologisch-Arbeitsschutz (siehe § 193 Abs. 2, 7 anatomische Befunde von Biopsien,und 202 SGB VII i.V.m § 4 Absatz 2 Resektaten, Autopsien; Operations-BKV) berichten)❐ Umfassende Zwischennachricht nach– Röntgenaufnahmen, Computer-§ 103 Abs. 1 SGB VII und sofortige tomogramme, hochauflösende HRCT;Information des Erkrankten übersofern ein HRCT noch nicht ver-die Verfahrensabläufe und eine evtl. anlasst wurde, sollte dies in Grenz-längere Bearbeitungsdauer (vgl.fällen umgehend durchgeführt wer-BK-Handbuch Teil I A, Abschnitt 2.2.7) denmit gleichzeitiger Anforderung u.a. vonEinverständniserklärungen (§ 67 Nr. 1– Krankengeschichte, (Rehabilitations-SGB X) maßnahmen, Kuren, Vorsorgeunter- suchungen etc.) von behandelnden❐ Erheben der Arbeitsanamnese (Klärung Ärzten, Kliniken, arbeitsmedizinischender Beschäftigungsverhältnisse ab Eintritt Diensten (BAD, AMD, z.B. der Berufs-in das Berufsleben u.a. durch Renten-genossenschaft der Bauwirtschaft),versicherungsnachweise)Betriebs- und Werksarzt mit Einwilli- gung der Versicherten/der Hinter- Achtung! Art, Dauer und Intensität derbliebenen Astbesttätigkeiten gelten als Anknüpfungs- tatsachen und sind im Vollbeweis zu – Zentrale Erfassungsstelle asbeststaub- sichern. Die Wertung, ob die anspruchs- gefährdeter Arbeitnehmer (ZAs), begründenden Tatsachen als im Voll- Augsburg beweis gesichert sind, trifft die Verwal- tung; danach richtet sich die Berechnung– Organisationsdienst für nachgehende der Faserjahre. Untersuchungen (ODIN), Heidelberg27 26. 1 Bearbeitungshinweise zur BK-Nr. 4104❐ Vollständige Ermittlung von relevanten❐ Bei gesicherter Diagnose LungenkrebsVorerkrankungen (§§ 188, 199 SGB VII) und 25 Faserjahren: keine weiterenErmittlungen; Anerkennung prüfen – vollständig bei Krankenkassen (§ 294 a SGB V), auch bei Privat-❐ Bei Ermittlungsschwierigkeiten Vorlage versicherungen (mit Einwilligung des an Vorgesetzten mit Vorschlägen des Versicherten)Sachbearbeiters zu weiteren Bearbei-tungsschritten; Verfügung des weiteren – Rentenversicherungsträgern (Kuren) Vorgehens (im Teamgespräch Verdich-tung konkreter Ermittlungsschritte) – Versorgungsämtern, Bundeswehr – Unfallversicherungsträgern1.2Allgemeine versicherungsrechtliche ggf. mit Beiziehen der relevanten Voraussetzungen der BK-Nr. 4104 Akten (z.B. über Arbeitsunfälle oder andere Berufskrankheiten)1.2.1 Prüfschema Listen-BK(vgl. Schema in Abbildung 1.1)❐ Abklären der Rauchgewohnheiten (vgl.Urteil des BSG B 2 U 37/00 R) inDie Prüfung der Voraussetzungen einer Listen-VB 33/2002) vgl. XIIBK 4104 erfolgt abgestuft gem. § 9 Abs. 1SGB VII:❐ Nach Rücklauf aller Anfragen – auchwenn teilweise noch unvollständig – früh- ❐ Versicherte (Arbeits)tätigkeit mit Asbest-zeitige Vorlage an PD/AMD/beraten-exposition (berufliche Exposition)den Arzt zur weiteren Weichenstellung – Beruf, Art der Tätigkeit, typische❐ In geeigneten Fällen ist bei der erstenArbeitsgeräte, typische Arbeits-Bearbeitung ein Teamgespräch (PD,vorgänge/Art, Dauer (Asbestfaser-beratender Arzt und BK-Sachbearbeiter) freisetzung)dringend angezeigt, um additive Bear-beitungsschritte zu verhindern und die – Unversicherte Expositionen (Hobby-verschiedenen Ermittlungsmaßnahmen tätigkeit, Wohnung auf Asbestproduk-parallel zu vollziehen tionsstätte etc.)28 27. – Rauchgewohnheiten (vgl. Urteil des derlich!); also z.B. nicht: In kurzer BSG vom 4. Dezember 2001 – B 2 Zeit vollständig abbaubare Expo- U 37/00 in VB 33/2002 und vomsition (z.B. Blei, Alkohol etc.) 4. Juni 2002 – B 2 U 16/01 R in VB 089/2002)– Keine erb- oder offenkundig außer- beruflich verursachte Erkrankung?❐ Äußere körperschädigende Einwirkung(Ist der festgestellte Körperschaden recht-– Beweisanforderungen vgl. 1.2.2lich wesentlich durch eine Einwirkung vonaußen verursacht worden?) ❐ Ursachenzusammenhang (Haftungs-begründende Kausalität – HbK) (= Recht- Art der äußeren Einwirkung?lich wesentlicher (Teil-)Ursachenzusam-menhang zwischen beruflicher Exposition – Asbestexposition/andere Expositio- und Erkrankung – teilweise auch formu- nen (z.B. Kokereirohgase, Chromate,liert: zwischen schädigender Einwirkung Nickeloxid, Teer, PAK, silikogener und Erkrankung?) Staub; ggf. künstliche Mineralfasern, andere Fasern, ionisierende Strahlun- Hier: Ursachenprüfung, ob Asbestexpo- gen) in Verbindung mit versicherter sition tatsächlich rechtlich wesentliche Tätigkeit Ursache (auch ausreichend: Teilursache) des Lungen-CA; dazu Ursachenfeststel- – Beweisanforderung vgl. 1.2.2lung: – Keine anlagebedingte bzw. Erbkrank- – Ursachen aus beruflicher Exposition? heit? oder auch – Schädigend (Körperschaden = Erkrankung nach BK-Liste) – Ursachen aus privater/nicht versicher- ter Exposition: z.B. besondere Um- – Regelwidriger Körperzustand auf weltexposition (Wohnung in Fabrik/ Dauer reicht aus (KV-Krankheits-Wohnung nahe Lagerstätte, Hobby, zustand, Behandlungsbedürftigkeit,Unternehmertätigkeit ohne Selbst- ... oder Minderung der Erwerbsfähig-versicherung, massives Rauchen, keit wie für BK-Leistungsfall nicht erfor-andere private Lungenexposition29 28. 1 Bearbeitungshinweise zur BK-Nr. 4104durch Gefahrstoffe oder anlage- Dieser Beweis erfordert keine lücken-bedingte Lungenerkrankung lose Expositionskette (Ermittlung allerAsbesttätigkeiten für die Dauer – Berücksichtigung der Latenzzeit, des gesamten Arbeitslebens). Der d.h. der notwendigen Zeit zwischen „Vollbeweis" liegt bereits vor, wenn erstmaliger Exposition (i.d.R. > 10genügend Anknüpfungstatsachen bis 40 Jahre) und „Ausbruch“ vorliegen, die als Ergebnis der Beweis- der Krankheit (Anfangsstadium derwürdigung rechtfertigen, dass eine Erkrankung)ausreichende berufliche Asbestbelas- – Ursachenbewertung und Entschei-tung nach Art, Zeit, Dauer und Inten- dung: Was ist rechtlich wesentlichesität vorhanden war. Bei typischen (Teil-)Ursache?Arbeitstätigkeiten (Hochrisikogruppen)in einem eindeutigen früheren Asbest- – Beweisanforderung vgl. 1.2.2 beruf (z.B. Asbestzement-, Asbesttextil-hersteller, Isolierer, Schiffbau, Roh-asbestaufbereitung, Dauerasbestver-1.2.2 Beweisanforderungenarbeitung etc.) ist dieser Vollbeweisbei der Prüfung des Vorliegensregelmäßig bereits erbracht.einer BK 4104(vgl. Schema in Abbildung 1.1) ❐ Haftungsbegründende Kausalität = Rechtlich-wesentlicher (Teil-)Ursachen-Die einzelnen Prüfstationen erfordern fol- zusammenhang zwischen beruflichergende Beweise: Gefahrstoffexposition und BK-typischem❐ Versicherte Person = Vollbeweis (mit anKörperschaden = (hinreichende) Wahr-Sicherheit grenzender Wahrscheinlich-scheinlichkeit (es spricht mehr fürkeit = kein ernsthafter Zweifel mehr)als gegen einen Ursachenzusammen- hang)❐ Gesundheitsschaden, Erkrankung/BK-typischer Körperschaden (Asbestose, ❐ Haftungsausfüllende KausalitätMinimalasbestose, Pleuraveränderungen,primärer Lungenkrebs, Pleuramesotheliom Aktuelle Erkrankung (regelwidriger= Vollbeweis) Körperzustand) = VollbeweisRechtlich wesentlicher (Teil)Ursachen- Äußere Einwirkung Exposition/ver-zusammenhang zwischen Berufskrank- sicherte Tätigkeit = Vollbeweisheit und aktuellem Krankheitszustand/30 29. Tod = hinreichende Wahrscheinlich-lenauflistung im Amtl. Merkblatt, BK 4103 keit (= es spricht mehr für als gegen den (Stand: 1. Juni 1988), Ziffer I.; Asbestersatz- Ursachenzusammenhang) stoff-Katalog, HVBG, 1985, Bd. 1 bis 10; Aufsatz Dr. Pethran [27]; keine versicherte Hinweis Person ist die Ehefrau (§ 2 Abs. 2 SGB VII), die asbestverunreinigte Arbeitskleidung des Die Ursachenprüfung erfolgt zweistufig: Mannes gewaschen hat (BSG, HV-Info 93, 1. Ursachenzusammenhang (naturwis-30/93), oder neben Asbestfabrik lebt. Insenschaftlich) zwischen versicherter Sonderfällen, z.B. bei Kindern im Kinder-Tätigkeit (= berufliche von außen ein-garten neben Asbestfabrik, ist Versicherungs-wirkende Exposition) und BK-typi-schutz möglichschem Körperschaden,Berufskrankheit (Frage, ob Ursache,Nicht der Beruf ist entscheidend, sondern diedie nicht hinweggedacht werden spezifische Tätigkeit. Deshalb Erhebung derkann)Arbeitsplatzanamnese des Versicherten für die Dauer der gesamten Berufstätigkeit mit 2. Ursachenzusammenhang auch recht- Feststellunglich (teil-)wesentlich? – der Art des ver-/bearbeiteten Asbests, (Rechtliche Bewertungsfrage: Welche aber auch Teer-, Chromate-, Nickeloxid-, von mehreren Ursachen ist wesentlich PAK-, Kokereirohgas-Exposition, siliko- oder teil-wesentlich) gene Stäube, ionisierende Strahlung oder sonstige Expositionen1.3BK 4104 (spezielle Hinweise – der Art/des Ortes der Einwirkung (u.a. zur Einwirkung und Erkrankung)in Hallen, im Freien, Bystander = beruf- liche Belastung, die über die ubiquitäre1.3.1 Versicherte Asbesteinwirkung Grundbelastung deutlich hinausgeht (vgl.(-exposition) bei versicherter Tätig-Abschnitte 4 und 7.3 sowie TRGS 402keit (vgl. Schema in Abbildung 1.1)[62])Nicht nur Beschäftigte bei der Herstellung – der Exposition im Arbeitsbereich mit Inten-von Asbestprodukten, sondern auch vielesität und Dauer (z.B. Häufigkeit/Dauerandere Tätigkeiten können asbestfaserstaub-der Arbeitsvorgänge, ggf. auch Teiltätig-exponiert gewesen sein (vgl. Gefahrenquel- keiten)31 30. 1 Bearbeitungshinweise zur BK-Nr. 4104– der Objektivierbarkeit der Asbestexpo- – durch Befragung der früher zuständi-sition an anderen Arbeitsplätzen (z.B. gen Aufsichtspersonen, der Gewerbe-BK-Fälle von vergleichbaren Arbeits- aufsicht, des Bauherren,plätzen) – Erfragung von Arbeitskollegen über– vorliegende Messungen aus vergleich- die Krankenkassen des (früheren)baren Fällen/Arbeitsplätzen (aus der Unternehmers und Befragung derLiteratur) Kollegen,– Auskünfte/Ermittlungen gem. §§ 7, 10 – durch Ermittlungen bei Fachverbän-bis 11 GefStoffV i.V.m. § 5 Arbeits- den, Innungen, Betriebsrat etc.,schutzgesetz bei Unternehmern – durch Befragung anderer fachlich❐ Beachte: Asbest-Fremdeinwirkungen =zuständiger Berufsgenossenschaften,Arbeiten auf typischer Asbestverarbei- des BGIA, des BGFA oder des HVBGtungsstelle/-Stätte (z.B. Arbeiten in Hallen (BK-Dokumentationen)oder Schiffen) ohne eigene Asbestbe-oder -verarbeitung (sog. Bystander)– die Auswertung von anderen BK--Alt- fällen oder Vergleichsarbeitsplätzen. Die Arbeitsplatzanamnese des Präven- tionsdienstes sollte durch eine speziali-Verlaufen diese Ermittlungen ergebnislos, ist sierte Aufsichtsperson (AP) erstellt werden. dies dennoch lückenlos zu dokumentieren. Sie ist wichtig für die Berechnung der Damit ist belegbar, dass tatsächlich der „Faserjahre“.etwaige Zustand der objektiven Beweislosig-keit erst nach Ausschöpfung aller Ermittlungs-❐ Beachte: Dies Ergebnis erfordert – wiemöglichkeiten eingetreten ist. Nach heutigenstets – die Ausschöpfung aller Ermittlungs- Erkenntnissen war Asbest wesentlich mehrmöglichkeiten, z.B. verbreitet als bislang angenommen (vgl.[27]). – alte Produktionsmethoden,Bei Untersuchungen am Arbeitsplatz ist dem – alte Betriebsverhältnisse, Versicherten immer eine Teilnahme nach§ 103 Absatz 2 SGB VII anzubieten (Trans- – alte Baustellen, parenz).32 31. Alle beibringbaren Beweismittel, Urkunden Arbeitsplatz von mindestens 25 Faser-und z.B. die schriftlich dokumentierte Berufs-jahrenanamnese, z.B. aufgrund einer örtlichenErmittlung, sind sofort aktenkundig zu Liegt bei einem primären Lungen-CAmachen. Die Angaben des Versicherten zur oder dem Kehlkopfkrebs keiner diesereigenen umfassenden Berufsanamnese medizinischen Brückenbefunde vor oder(Tätigkeitsnachweis) sollten möglichst von wird die Asbestfaserstaubdosis von 25 Faser-dem Versicherten auf inhaltliche und sonstigejahren (der Dosis-Grenzwert) nicht erreicht,Vollständigkeit gegengezeichnet werden,scheidet eine Anerkennung als Berufskrank-damit frühzeitig möglichen späteren Beweis-heit 4104 aus (vgl. ärztliches Merkblatt).problemen entgegengewirkt wird.Ab Beginn der Ermittlungen sind deshalb die medizinischen Brückenbefunde zuEin etwa vorhandener Bevollmächtigterprüfen. Liegen diese Brückenbefunde vor,(Rechtsanwalt, Deutscher Gewerkschafts-erübrigt sich die Berechnung der Asbest-bund [DGB], Verband der Kriegs- und Wehr-faserstaub-Dosis in Faserjahren. Im Umkehr-dienstopfer, Behinderten und Sozialrentner schluss erübrigt sich in der Regel der Nach-[VdK]) ist sofort zu beteiligen. weis medizinischer Brückenbefunde, wenn eine Asbestfaserstaubdosis von mindestens 25 Faserjahren valide errechnet werden1.3.2 Erkrankung kann. Lediglich in Zweifelsfällen empfiehlt es sich zur Vermeidung von additiven Bearbeitungsschritten, gleichzeitig die medi-Die Legaldefinition der BK-Nr. 4104 setzt zinischen Brückenbefunde und die Faserjahrevoraus: zu ermitteln.❐ Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs (primärund im Vollbeweis gesichert) und Lungen-/Kehlkopfkrebs❐ Asbestose (einschließlich Minimal-asbestose) oderDer primäre Lungenkrebs- oder Kehlkopf-❐ durch Asbeststaub verursachte Erkrankun- krebs (die Diagnose) muss eindeutig imgen der Pleura oder(Vollbeweis) gesichert sein (keine Metastase eines anders lokalisierten Krebses). Daher❐ den Nachweis der Einwirkung einersind alle medizinischen Befunde und Vor-kumulativen Asbestfaserstaub-Dosis amerkrankungen vollständig abzuklären.33 32. 1 Bearbeitungshinweise zur BK-Nr. 4104Notwendige medizinische Brückenbefunde❐ MinimalasbestoseFür den Nachweis der medizinischenDie Diagnose „Minimalasbestose“ (Asbes-Brückenbefunde ist Folgendes zu beachten: tose Grad I), setzt pathologisch-anatomischeUntersuchungen voraus. Eingriffe zur Gewin-nung von Gewebeproben sind in diesem❐ Asbestose Zusammenhang nicht duldungspflichtig. Alsmedizinischer Brückenbefund erlangt dieEine Asbestose muss – wie bei der Diagnose „Minimalasbestose“ nur bei derBK 4103 – im Vollbeweis gesichert sein (vgl.BK 4104 eine Bedeutung:dazu Ärztl. Merkblatt zur BK 4103). Danachist für die Diagnose „Asbestose“ das Ergeb- Der VO-Geber hat eine verbindliche Defini-nis der Röntgenbildaufnahme richtungs-tion der radiologischen Mindestmerkmaleweisend. Erforderlich sind röntgenologische nicht festgelegt; daher erfolgt zunächst eineLungenveränderungen mindestens ab Orientierung an den Kriterien der Merkblätterder Streuung 1/0 nach der ILO-Klassifikationfür die BKen 4103 und 4104.2000. Die medizinischen Brückenbefundeder Lungenasbestose müssen röntgenolo-Merkblatt zur BK-Nr. 4104 i.d.F. vomgisch und die der Pleura-Asbestose röntge-1. Dezember 1997:nologisch oder anatomisch-morphologischgesichert sein. Zum nativ-radiologischenAbschnitt IV Absatz 3:Nachweis der Asbestose gilt: Eine verbind-liche Definition der radiologischen Mindest-„Bei Vorliegen einer Lungenasbestose,merkmale der Asbestose, die zu einereinschließlich der Minimalasbestose (sieheAnerkennung des Asbestkrebses qualifi-Merkblatt zu Nr. 4103) ist das Lungenkrebs-zieren, ist vom Verordnungsgeber nichtrisiko erhöht. Der Nachweis einer Minimal-festgelegt. Die Orientierung erfolgt daher an asbestose setzt eine gezielte lichtmikrosko-den Eingangskriterien über die BK-Verdachts-pisch-feingewebliche Untersuchung voraus“.meldung der Asbestose (ILO 1/0 s,t,u mitKnisterrasseln und/oder inspiratorischer Vital- Abschnitt IV Absatz 8:kapazität < 90 % des alten EGKS-Mindest-Soll-Wertes oder > 1/1, s,t,u, auch wenna) ...klinischer und funktionsanalytischer Normal-b) „Minimalasbestose“ (durch histologischbefund vorliegt.bestätigten Befund)34 33. Merkblatt zur BK-Nr. 4103 i.d.F. vom 1. Juni ob eine Minimalasbestose im Vollbeweis1988:vorliegt.Abschnitt II Absatz 2: Nach der von der Pathologie bestimmten medizinischen Lehrmeinung wird für die Defi-„Mikroskopisch sind Asbestkörperchen nach- nition der Minimalasbestose (Internationalerweisbar“ Asbestosegrad I) neben dem histomorpholo- gischen (lichtmikroskopischen) Nachweis„Wenn eine Minimalasbestose lichtmikrosko- einer Fibrose, die die Wand wenigstenspisch“ als Fibrosierungsherd mit eingelager- eines Bronchiolus respiratorius mit einbeziehtten Asbestkörpern eindeutig gesichert ist, ist und sich auch in die Septen der unmittelbarim Einzelfall ein zahlenmäßiger (staubana- angrenzenden Alveolen ausdehnen kann,lystischer) Nachweis verzichtbar“ (Otto, ASU zusätzlich der Nachweis von eindeutigen1995, 5, 10).Asbestkörpern in den Fibrosierungsarealen gefordert. Asbestkörper sind vom Organis-Die bloße Anwesenheit von Asbestfasern mus mit einer eisenhaltigen Proteinhülleoder Asbestkörperchen ohne histologisch ver- ummantelte Asbestfasern.ifizierte fibrogene Gewebereaktion entsprichtder Definition Asbestose/MinimalasbestoseDie offizielle Definition der Minimalasbestosenicht und hat weder Konsequenzen für die als Lehrmeinung im Fachgebiet PathologieAnerkennung als BK-Nr. 4103 noch für die (P. Heitz, Dtsch. Ärzteblatt 94 [1997],Anerkennung als BK-Nr. 4104 (Kraus zur Heft 15, S A-975):BK-Nr. 4103 in: Triebig/Kentner/Schiele,Arbeitsmedizin, S. 400). „Die international gültige Definition der Mini- malasbestose (Asbestose Grad I nach derBisher besteht im gesamten zuständigen angloamerikanischen Nomenklatur) beinhal-Fächerkanon der medizinischen Fachwelt tet den lichtmikroskopischen Nachweis mini-kein Konsens, wie allgemeinverbindlich die maler Fibrosierungsherde im Bereich derMinimalasbestose zu definieren ist. DaherBronchioli respiratorii und der begleitendenwerden nachstehend die unterschiedlichen Gefäße mit Einstrahlung bis maximal in dieAuffassungen dargestellt; bis zur Verab- direkt angrenzenden Alveolarsepten sowie inschiedung von allgemein anerkanntendiesen Arealen eingelagerten Asbestkörper.Begutachtungsempfehlungen muss nachDabei reicht der zufällige (einmalige) Nach-Lage des Einzelfalles entschieden werden,weis von Asbestkörpern zur Diagnosestellung35 34. 1 Bearbeitungshinweise zur BK-Nr. 4104einer Minimalasbestose nicht aus. Ein staub-Geeignetheit dieses Ansatzes wird in Fach-analytischer Grenzwert für die Minimalasbes-kreisen zurzeit noch kontrovers diskutiert; dietose ist nicht definiert“.Definition entsprechender Bezugsgrößensteht noch aus. Es bleibt momentan laufendenDie BSG-Rechtsprechung kann dahingehend wissenschaftlichen Untersuchungen vor-interpretiert werden, dass die Diagnose einer behalten, hier eine ausreichend valide Daten-Minimalasbestose an den staubanalytischen lage zu schaffen.Nachweis von ca. 1 000 eiweißumhülltenAsbestkörperchen pro ccm fibrösem Lungen- Die neuere Rechtsprechung der Landes-gewebe gebunden ist (vgl. BSG, HV-Infosozialgerichtsbarkeit hat sich weiter mit15/89, 1177). Dann, wenn weder in der der Problematik der Minimalasbestose aus-Lungenstaubanalyse noch in histologischen einandergesetzt mit dem Ergebnis, dass dieSchnittpräparaten eine erhöhte Zahl von Diagnose einer Asbestose i.S.d. BK-Nr.Asbestkörpern oder Asbestfasern nachweis- 4104 nicht zwingend an den lichtmikros-bar sind, hat die Asbestexposition nicht aus- kopischen Nachweis von Asbestkörpern imgereicht, um krankhafte Gewebeveränderun- fibrotischen Lungengewebe gebunden istgen im Sinne einer (Minimal)Asbestose her-(z.B. LSG NRW vom 13. Mai 1997 invorzurufen (BSG VB 7/92 a.a.0., bestätigt HVBG-Info 1998, S. 1218 ff).durch BSG HV-Info 1993, 558 f.).Helsinki-KriterienTeilweise wird (u.a. von Prof. Dr. Woitowitz,Gießen, und Prof. Dr. Morgenroth, Bochum),Die sogenannten Helsinki-Kriterien (Hender-die bisherige Definition der Minimalasbes-son, D.W.; Rantanen, J.: „Asbestos, asbesto-tose für ergänzungsbedürftig gehalten. Beisis, and cancer: the helsinki criteria forWeißasbestexposition (Chrysotil) soll für den diagnosis and attribution“. Scand. WorkBrückenbefund „Minimalasbestose" auch der Environ. Health 23: 311 - 316, 1997)Nachweis von Asbestfaser/-faserteilchen indefinieren die Asbestose/MinimalasbestoseBeziehung zu fibrosiertem Lungengewebeim Wesentlichen ebenso wie folgt:unter Anwendung von rasterelektronen-mikroskopischen Lungenstaubfaseranalysen„Asbestose:genügen (Prof. Dr. Woitowitz, VortragArbeitsmed. Kolloquium 1990, Bad Reichen- – Diffuse interstitielle Fibrose der Lunge alshall, S. 15, 29, Anforderungen diskutiert inFolge der Exposition gegenüber Asbest-LSG NRW, HV-Info 1993, 564, 585). Die staub36 35. – Weder das klinische Bild, noch die Archi-Spannweite bei Asbestosen im gleichentektur des Gewebeumbaus unterscheidenLabor nachgewiesen werden, voraus.sich merklich von dem Bild als Folgeanderer Ursachen für die Entstehung einer – Um eine Vergleichbarkeit verschiedenerinterstitiellen Fibrose Studien zu ermöglichen, ist ein standardi-siertes System für die histologische Klassi-– Eine sichere Diagnose der Asbestose fikation und Graduierung der Asbestoseohne Hinweis auf eine signifikante Expo-notwendig.sition in der Vergangenheit oder ohneNachweis von Asbestfasern oder Asbest-– Die Vergleichsbetrachtung setzt eine Stan-körpern im Lungengewebe in einerdardisierung innerhalb des jeweiligenMenge, die deutlich über dem derLabors voraus, die sicherstellt, ab wel-Normalbevölkerung liegt, ist daher nichtchem Grad (Zahl der Asbestfasern)möglich.gesichert von einer beruflich bedingtenAsbestose auszugehen ist.– Effekte des Rauchverhaltens sollten beider Bewertung der frühen Asbestosen,– Für diesen Zweck wird die Roggli-Pratt-Lungenfunktionsuntersuchungen und derModifikation des CAP-NIOSH-Systemsrespiratorischen Symptome berücksichtigtals vernünftiges, einfaches und repro-werden.duzierbares Schema empfohlen.“Histologische Diagnose der Asbestose setztFür die Minimalasbestose (Fibrose Grad I)– den Nachweis einer interstitiellen Fibrosegilt daher in Übereinstimmung mit denim gut entfalteten Lungengewebe, fern Helsinki-Kriterien die histologische Siche-von einem bösartigen Lungentumor oder rung.anderen sekundären Lungenveränderun-gen (sog. mass lesions) und Zu Lungenstaubanalysen zum Nachweis vonAsbestfasern und Asbestkörpern führen die– den Nachweis von entweder zwei oder Helsinki-Kriterien aus:mehr Asbestkörpern in einer Gewebe-probe mit einer Größe von 1 cm2 auf der „Die Analyse von Lungengewebe zum Nach-Schnittfläche oder den Nachweis einer weis von Asbestfasern und AsbestkörpernZahl von so genannten uncoated, alsokann Hinweise auf beruflich-bedingte Expo-nicht-umhüllten Asbestfasern, die in dieser sition gegenünber Asbestfeinstäuben liefern.37 36. 1 Bearbeitungshinweise zur BK-Nr. 4104Für klinische Zwecke können folgende Richt- exponierter Populationen sollte substantielllinien zur Identifikation von Personen, die mit über der der Referenzwerte liegen. Es wirdhoher Wahrscheinlichkeit gegenüber Asbest-empfohlen, Standardisierung analytischerstäuben am Arbeitsplatz exponiert waren,Methoden verschiedener Labors anzustre-empfohlen werden: ben.“Elektronenmikroskopischer Nachweis in Zwischenzeitlich wurden in Deutschlandeinem dafür qualifizierten Labor mit einemzur Vereinheitlichung der elektronenmikros-ausreichenden Erfahrungswertkopischen Staubanalytik folgende Standard-verfahren festgelegt:– von mehr als 100 000 Amphibolfaser(> 5 µm) pro Gramm Lungentrocken-❐ Bestimmung von anorganischen Faserngewichtim menschlichen Lungengewebe – TEM-oderMethode [63]– von mehr als 1 000 000 Amphilbolfasern❐ Bestimmung von anorganischen Fasern(> 1 µm) pro Gramm Lungentrocken-im menschlichen Lungengewebe –gewichtFE-REM-Methode [64]oderDiese Analysen erfordern – nach Vorschlag– lichtmikroskopischer Nachweis in einemdurch einen beratenden Arzt – eine beson-dafür qualifizierten Labor von mehrders qualifizierte Begutachtung in einerals 1 000 Asbestkörpern pro GrammSpezialklinik bzw. in einem Institut, das überLungentrockengewichtentsprechende Expertise, d.h. über in deroderAnalyse ausgewiesene Experten, eine geeig-nete technische Ausstattung (geeignetes– 100 Asbestkörpern pro Gramm Lungen-Raster- bzw. Transmissionselektronen-feuchtigkeitmikroskop mit notwendiger Laborausstattung)odersowie über eine hinreichende Anzahl vonAnalysen verfügt (vgl. dazu auch BSG,– von mehr als 1 Asbestkörper pro MilliliterHV-Info 1993, 588 - 595, und HV-Infobronchoalveolärer Lavageflüssigkeit.1993, 673 - 675, Hess. LSG, HV-InfoJedes Labor sollte seine eigenen Referenz-1994, 948 - 957; zustimm. BSG HV-Infowerte etablieren. Die Medianwerte beruflich 1994, 959. Es sollte im besonderen Einzel-38 37. fall jedoch bereits im VerwaltungsverfahrenBK 4103, Ziff. 2 a-d., Gutachterlisteveranlasst werden (insbesonders dann,www.hvbg.de).wenn die „Faserjahre“ nicht ausreichendsind), vgl. Mehrtens-Perlebach, M 4104,Nur bei Vorliegen asbestassoziierter Ver-Anm. 2 n.E.änderungen der Pleura (Vollbeweis – vgl. Zusammenhangsschema Abb. 1.1) kann ein Lungenkrebs bei entsprechender beruflicherPleurale Veränderungen Asbestexposition als BK 4104 anerkannt werden. Die Ablehnung einer BK-Nr. 4104Art und Umfang von pleuralen Veränderun- sollte ohne hochauflösende computertomo-gen sind im Anhang des Merkblattes zugrafische Untersuchung bei fraglichen pleura-BK 4103 genannt (hyaline Plaques, diffuselen Veränderungen nicht erfolgen (Kraus inPleurafibrose, Hyalinosis complicata bzw.„Arbeitsmedizin“ von Triebig/Kentner/Pleuraerguss, Pleuritis).Schiele, S. 409).Derartige Erkrankungen der Pleura könnenals Hinweis für eine zurückliegende Asbest-Ausreichende Asbestfaserstaubdosisstaubeinwirkung angesehen werden (vgl. (25 Faserjahre)ärztliches Merkblatt BK 4104, Ziffer IV, undAnlage zum Merkblatt BK 4103, Ziff. 2 a-d).Bei nicht vorhandenen medizinischenSie sind jedoch nicht „asbestspezifisch“ und Brückenbefunden ist von einer wesentlichendaher nicht beweisend für die Einwirkung Mitverursachung der beruflichen Asbestexpo-von Asbestfeinstaub. Dies z.B. dann, wennsition für die Entstehung des Lungen-CAtuberkulöse, traumatisch-entzündliche oder auszugehen, wenn die Einwirkung einertumoröse Pleuraveränderungen anderer kumulativen Asbestfaserstaubdosis von min-Ursache vorliegen. Gleiches gilt auch beidestens 25 Faserjahren am Arbeitsplatzerheblich Übergewichtigen, bei denen nachgewiesen werden kann, vgl. Merkblattals Ursache der radiologisch diagnostizier-BK 4104, Anm. 2a.ten „diffusen Pleurafibrose“ beiderseitigesubpleurale Fetteinlagerungen zu erwägen Die berufliche Asbestexposition wird hier ent-sind. Diese Wertung sollte immer durch einen sprechendfachlich ausgewiesenen Gutachter vor-genommen werden (vgl. Merkblatt zu ❐ der Expositionszeit (Beschäftigungs-BK 4103, Ziff. III, und Anlage zum Merkblatt zeit · Schichtanteile mit Exposition) 39 38. 1 Bearbeitungshinweise zur BK-Nr. 4104❐ der Expositionsart (Art des Asbestkontak- (vgl. Pott, Arbeitsmedizinisches Kolloquium,tes) undBad Reichenhall, 1990, S. 67, S. 86; Urteildes BSG vom 4. Dezember 2001 –❐ der Expositionsmenge (Intensität derB2U37/2000K in VB 033/2002 vomAsbestexposition) 11. März 2002. Allerdings hat das BSG imUrteil vom 4. Juni 2002 – B 2 U 16/01 R –gegenüber der umwelttypischen Asbest- in VB 089/2002 inzwischen hinsichtlichexposition quantifiziert. Maßstab für die Fest- der Verursachung eines Lungen-CA demlegung eines Dosis-Grenzwertes war derRauchen einen zu beachtenden Ursachen-Nachweis einer hochgerechneten aufaddier- anteil zugewiesen.ten Asbestexposition am Arbeitsplatz, diemindestens zu einer Verdoppelung des Lun- Die Anerkennung der BK 4104 steht und fälltgenkrebsrisikos gegenüber der normalendaher mitBevölkerung führt (vgl. Begründung zur zurÄVO vom 18. Dezember 1992). ❐ dem Befund eines primären Lungen- oderKehlkopf-CA undDie Berechnung erfolgt entsprechend IV.❐ dem Krankheitsbefund an Lunge oderPleura (vgl. 1.3.2) oder1.4 Ursachenzusammenhang(Haftungsbegründende Kausalität)❐ dem Nachweis der Expositionsdosis von25 Faserjahren undNach derzeit herrschender Meinung gibt eskeine anerkannten quantitativen Mindestgren-❐ der grundsätzlichen Einhaltung derzen für eine „ausreichende“ AsbestexpositionLatenzzeit (i.d.R. > 10 Jahre zwischenzur Entstehung einer BK 4104, falls die medi- Asbesteinwirkung und Beginn der Krank-zinischen Brückenbefunde vorliegen. Auchheit) und dem Fehlen einer rechtlichdann, wenn eine berufliche Asbestfaserstaub-(allein) wesentlichen anderen Ursache fürdosis von 25 Faserjahren vorliegt und der den Lungenkrebs/Kehlkopfkrebs wieErkrankte z.B. einen massiven Nikotinabusus z.B. Rauchexzess.(z.B. 30 Jahre täglich 40 Zigaretten) betrie-ben hat, kann die Faserstaubdosis des Für die Zusammenhangsbeurteilung ist des-Asbests noch als rechtlich (teil)wesentlich für halb das Gutachten eines fachqualifiziertenden eingetretenen Lungenkrebs ausreichenMediziners zwingend erforderlich.40 39. 1.5 Ursachenzusammenhang vom 27. April 2000), besondere Heil-(Haftungsausfüllende Kausalität) und Hilfsmittelausstattung (z.B. sauer- stofftherapeutische Geräte)Der im Vollbeweis gesicherte Lungen- oderKehlkopfkrebs ist tatbeständlich Gegenstand ❐ Nachuntersuchungder BK-Nr. 4104 und im Regelfall bei Vor-liegen der übrigen Voraussetzungen anzu-❐ Information des PD und des Arbeits-erkennen. medizinischen Dienstes (vgl. wegenarbeitsmedizinischer Vorsorge beiBestehen andere korrespondierende organ-Beschäftigten an vergleichbaren Arbeits-spezifische Erkrankungen (z.B. Lungen-plätzen)emphysem, Lungenfunktionseinschränkun-gen, Metastasen etc), sind diese im Voll- ❐ BK-DOK 02 erstellenbeweis zu sichern. Für die Entscheidung, obdiese Erkrankung rechtlich wesentlich durch ❐ Bei Ableben des Erkrankten gilt dieden Lungen- oder Kehlkopfkrebs verursacht Rechtsvermutung für Ursachenzusammen-sind, ist das Beweismaß der Wahrscheinlich- hang BK 4104 und Tod nach § 63keit maßgebend. Abs. 2 SGB VII.1.6Bearbeitung (Anerkennung/1.6.2 Ablehnung Ablehnung der BK-Nr. 4104)Bei Ablehnung, aber festgestellter regelmäßi-1.6.1 Anerkennung ger und erheblicher Asbestexposition (ohneausreichende Faserjahre) sind Nachunter-❐ Übernahme der besonderen berufsgenos- suchungen durch den BK-Sachbearbeiter zusenschaftlichen Heilbehandlung mit allenveranlassen, um mögliche asbesttypischegeeigneten Mittelnmedizinische Brückenbefunde frühzeitig zuerkennen.❐ Betreuung durch Berufshilfe und/oderBK-Sachbearbeiter: Psychosoziale Nach-❐ Information des PD und AMD/Betriebs-sorge; Feststellung von Hilflosigkeit arztes(Pflege – vgl. hierzu Anhaltspunkte fürPflegegeld bei BKen in VB 39/2000 ❐ BK-DOK 02 41 40. 1 Bearbeitungshinweise zur BK-Nr. 4104❐ In geeigneten Fällen – mit gebotener matische Kohlenwasserstoffe (PAK) habenRücksicht! – über möglichen Nutzen einer die DGAUM und der HVBG am 25./26.Obduktion zur Erbringung des Nach- November 2006 ein Symposium veranstal-weises der medizinischen Brücken-tet, dessen Beiträge, Diskussionen und Ergeb-befunde behandelnde Ärzte (Hausarzt) nisse im BK-Report 2/2006 der Schriften-oder eingeweihte Familienangehörigereihe des HVBG wiedergegeben sind. Fürinformieren. das Jahr 2007 wird zur Verursachung von Lungenkrebs durch diese beiden Noxen die Veröffentlichung einer Empfehlung des1.7 Synkanzerogenese Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufs- krankheiten beim Bundesministerium fürZur Frage der Verursachung von Lungenkrebs Arbeit und Soziales erwartet. Hierauf wirddurch Asbeststaub und polyzyklische aro- verwiesen.42 41. 2 QualitätssicherungQualitätssicherung bei der Arbeit ist in den Grundsätzlich ist es Aufgabe des BK-Sach-verschiedenen Bereichen inzwischen selbst- bearbeiters, Auskünfte zum Beschäftigungs-verständlich.verlauf des Versicherten einzuholen. Bei Dringlichkeit des BK-Falls sollten die Ermitt-Auch bei Faserjahrermittlungen müssen hohe lungen des BK-Ermittlers parallel zu dieserQualitätsstandards berücksichtigt werden.Erhebung und in direkter Absprache mit demDiese sollen gewährleisten, dass die Ermitt- BK-Sachbearbeiter beginnen.lungen und Berichte des BK-Ermittlers aufeinheitlicher und vergleichbarer Weise Im Ermittlungsfall ist zu klären, ob bei ZAs1)erfolgen und die Faserjahrberechnungen inoder dem Arbeitsmedizinischen Dienst rele-jedem Punkt nachvollziehbar und zu belegen vante Unterlagen über nachgehende Unter-sind.suchungen oder arbeitsmedizinische Vor- sorgeuntersuchungen (einschließlich Röntgen-Im Folgenden werden wichtige Aspekte und bilder) vorliegen.Werkzeuge der Qualitätssicherung behan-delt. 2.2 Erstellen der Arbeitsanamnese2.1 Organisation und Ablauf derAnforderungen an den ErmittlerFaserjahrermittlungen bei denUnfallversicherungsträgern Bei der Ermittlung von Asbestexpositionen von Versicherten handelt es sich fast immerBei den Unfallversicherungsträgern sollte eine um die Beurteilung von Tätigkeiten, tech-sachverständige Aufsichtsperson mit dernischen Einrichtungen, baulichen Gegeben-Aufgabe betraut werden, für eine einheitlicheheiten u.a.m., die zum Zeitpunkt der Ermitt-Anwendung der Faserjahrermittlungen zu lung nicht mehr vorhanden sind. In vielensorgen, Ansprechpartner bei Problemfällenzu sein, branchenspezifische Informationenund neue Informationen zur Fortschreibung1)Zentrale Erfassungsstelle asbeststaubgefährdeterder Datengrundlage dieses Reports zu sam- Arbeitnehmer (ZAs)meln und die Einarbeitung von neuen Mit-Textil- und Bekleidungs-BerufsgenossenschaftOblatterwallstr. 18, 86132 Augsburgarbeitern in die Faserjahrermittlung zu unter-Leiter Dr. Eckart Bullastützen.EMail:
[email protected] 43 42. 2 QualitätssicherungFällen sind auch die Betriebe oder Betriebs- ❐ die Ermittlung der Expositionsverhältnisseteile, in denen die Asbestexposition zuim Unternehmen/Betriebbeurteilen ist, nicht mehr existent. Häufig wer-den in den Betrieben (sofern es sie noch gibt) ❐ die Befragung des Versicherten (ggf.keine Personen (Unternehmer, Betriebsleiter, noch Zeitzeugen)Meister, Betriebsräte, Sicherheitsfachkräfte)mehr angetroffen, die aus eigener ErfahrungDie Ermittlungen der Expositionsverhält-den Umgang mit Asbest schildern können.nisse in den Betrieben kann sich aus vielen Gründen (Betrieb nicht mehr existent,Aus diesen Gründen müssen bei den Präven-Betriebsbereiche seit Jahren eingestellt,tionsabteilungen der UV-Träger mit der Ermitt- keine Mitarbeiter mit Kenntnissen überlung und Beurteilung von Asbestexpositionendie damaligen Verhältnisse im Betriebder Versicherten nur solche Mitarbeiter beauf- mehr beschäftigt u.a.m.) als schwierigtragt werden, die die zu beurteilenden oder sogar als unmöglich herausstellen.Arbeitsplätze/Arbeitsverfahren möglichst In diesen Fällen muss der Ermittler inaus eigener Anschauung noch kennen oderder Lage sein, aufgrund seiner Kennt-sich durch Gespräche mit Kundigen, notwen- nisse aus vergleichbaren Tätigkeiten und/dige Kenntnisse der einschlägigen Literatur, oder Arbeitsplätzen eine qualifiziertevon früheren Arbeitsverfahren und Stoffkatas-Aussage zu möglichen Asbestexpositio-tern, Messergebnissen und -verfahren sichnen abzugeben.angeeignet haben. In der Konsequenzbedeutet dies, dass Mitarbeiter in den Prä-Durch geeignete Maßnahmen muss sicher-ventionsabteilungen für diese Anforderungengestellt werden, dass die Bedingungenkontinuierlich qualifiziert werden müssen. für die Ermittlungen dauerhaft optimiert werden. Operative MöglichkeitenNur diese Experten sollten mit der Asbest- bestehen z.B. in der Nutzung vorhande-Expositionsermittlung zu den BK-Nr.-4103-ner Daten:4105-Verfahren beauftragt werden (siehe[65]). ❐ Nutzung der ZAs als „Grundstock“ für Identifizierung von Betrieben mit Expo-Umfang der ErmittlungenniertenDer Umfang der Ermittlungen erstreckt sich in❐ Aufbau und Nutzung einer BG-eigenender Regel auf folgende Bereiche: Berufskrankheiten-Statistik44 43. ❐ Systematische Aufbereitung derSonderbeauftragten oder dem BK-Sach-AP-Berichte, BK-Stellungnahmen, bearbeiter gemeinsam mit dem Präventions-Faserjahr-Berechnungendienst) über das gesamte Berufsleben fach-kompetent zu allen wahrscheinlichen Asbest-❐ Archivierung der Betriebsakten vonExpositionen zu befragen (siehe [65]).Betrieben mit Exposition gegenüberkrebserzeugenden Gefahrstoffen (z.B.Die Anamnese ist im Gespräch mit demvergleichbar mit Aufbewahrungspflicht Versicherten zu erstellen. Um möglichstvon Messergebnissen über 60 Jahre nachumfassende und detaillierte Informationen zuTRGS 519, 2.10 [47])erhalten, bietet es sich an, einen Leitfadenfür die Befragung zu verwenden (siehe❐ Nutzung des BIA-Standort-Katasters NL Abschnitt 2.8).für Recherchen nach Standorten fürUnfall-, Expositions- und Gesundheits-Die Anamnese sollte das gesamte Berufs-daten in den neuen Ländern (NL) zur leben des Versicherten betreffen und nicht nurErmittlung des Standortes von Messproto-die ihm direkt als asbestexponiert erinner-kollen und arbeitshygienischen Stellung-lichen Tätigkeiten. Auf diesem Wege werdennahmen nichttoxischer Stäube für nichtauch die nicht offensichtlichen Expositionenmehr existierende Betriebe der ehemali- erkannt. Man kann nicht davon ausgehen,gen DDR dass der Versicherte über die Breite derAsbestanwendung im Detail informiert war.Bei der Ermittlung der beruflichen Asbest-exposition ist der Versicherte schnellstmöglich Die Befragung sollte nicht nur den eigeneneinzubeziehen.Zuständigkeitsbereich umfassen, sondernauch alle anderen beruflichen asbestbelaste-Dabei sind die berufstypischen Asbestexpo-ten Tätigkeiten möglichst detailliert erfassen.sitionen zu erfragen. Die Angabe von Zeit-zeugen durch den Versicherten und ggf.Auf diesem Wege soll erreicht werden, dassderen Befragung (Kollegen, Meister, das BK-Verfahren beschleunigt wird und eineBetriebsräte u.a.m.) kann im Rahmen des Beweissicherung im Interesse des Versicher-Ermittlungsverfahrens von Bedeutung sein. ten möglichst frühzeitig erfolgt. Es ist zubedenken, dass je nach Schwere der Erkran-Schwererkrankte Versicherte sind vom Erst-kung eine spätere Befragung des Versicher-befrager (z.B. einem mit der BK vertrautenten eventuell nicht mehr erfolgen kann. Das45 44. 2 QualitätssicherungProtokoll der Befragung sollte vom Versicher- asbesthaltigen Materialien an den Arbeits-ten abgezeichnet werden. Der Bericht zurplätzen ist zu benennen. Für die BewertungBefragung ist dem Versicherten mit Bitte um einer Kombinationsbelastung sind die Expo-Bestätigung zuzustellen.sitionsverhältnisse gegenüber weiteren krebs-erzeugenden atemwegsschädigenden Stof-Bei widersprüchlichen Aussagen zwischen fen z.B. PAK, Chromaten, Nickel, Quarz-Versicherten, betrieblichen Zeugen, Betriebs- feinstaub zu ermitteln und quantitativ ein-leitern/Vorgesetzten, ist eine einvernehm-zuschätzen. Der zeitliche Umfang ist soliche Klärung des Asbestumganges anzu-anzugeben, dass (beim Fehlen von medi-streben. Sollte dies nicht möglich sein, sind zinischen Brückenbefunden) eine kumulativedie gegensätzlichen Standpunkte zu doku-Asbestfaserstaubdosis berechnet werdenmentieren und eine qualifizierte Stellung-kann. An dieser Stelle sind auch eventuellenahme durch den Ermittler vorzunehmen.Einflüsse durch Nachbararbeitsplätze,Können widersprüchliche Aussagen nichtBystanderexpositionen zu beschreiben (sieheausgeräumt werden, ist die betreffende[65]).Tätigkeit nach plausiblen Annahmenunter Berücksichtigung aller bekanntenUmstände in der Anamnese zu dokumen-2.3 Faserjahrberechnungtieren.Jeder Faserjahrberechnung muss einseparater Bericht zugrunde liegen. DieArbeitsplatz-, Tätigkeits- undBerechnungstabelle stellt lediglich dieExpositionsbeschreibung Zusammenstellung der Ermittlungsergebnissedar.Es folgt eine detaillierte Arbeitsplatz- undTätigkeitsbeschreibung mit Angabe der Es ist immer die aktuelle Auflage desjeweiligen Beschäftigungsdauer. Die gesam-BK-Reports „Faserjahre“ zu verwenden undten Beschäftigungszeiträume des Versicher-den dort beschriebenen Vorgaben undten in den jeweiligen MitgliedsunternehmenKonventionen für die Berechnung zu folgen.müssen nachvollziehbar sein. Zusätzlich sindDie Berechnung der Asbestfaserdosis inggf. auch Aushilfstätigkeiten, Vertretungen Faserjahren sollte grundsätzlich nur mit dersowie Beschäftigungszeiten über die normale BGIA-Anamnesesoftware „Faserjahre“ inArbeitszeit hinaus in die Beschreibung mitder aktuellen Version erfolgen (siehe Abbil-einzubeziehen. Der Umgang mit/Kontakt zudungen 2.1 und 2.2).46 45. Abbildung 2.1:BGIA-Anamnese-Software„Faserjahre“: Beispielfür die Maske zur Eingabeder allgemeinen Dateneines BK-FallesBei der Ermittlung der Expositionshöhe ist die gunsten des Versicherten dar. Dadurch sindRangfolge der Verwendung von Expositions-auch Worst-Case-Situationen im individuellendaten zu berücksichtigen (siehe Kapitel 6).Fall bei Verwendung der Expositionsdaten dieses Reports umfassend berücksichtigt.2.4 Worst-case-BerechnungenSogenannte Worst-case-Berechnungen bei Faserjahrermittlungen, die zumeist dannDie Anwendung von 90%-Werten in denerstellt werden, wenn die Anamnese nurTabellen dieses Reports und die Konventio- unzureichende Informationen erbracht hat,nen zu Umrechnungsfaktoren der verschiede- sollten grundsätzlich unterbleiben. Unternen Messverfahren stellen in mehrfacher Hin- Verweis auf die o.g. Tatsachen spiegelnsicht eine Ermittlung der Asbestfaserdosis zu- solche Berechnungen nicht die mögliche47 46. 2 QualitätssicherungAbbildung 2.2:BGIA-Anamnese-Software „Faserjahre“: Beispiel für die Eingabe- und Berechnungsmaske zur Erfassungermittelter Asbestexpositionen (Beispielausdrucke von Faserjahrberechnungen in Abschnitt 4.8)Asbestfaserdosis des Versicherten wider. Es→ Es ist keine Faserjahrberechnung fürmuss deshalb im Einzelfall zwischen zwei diese Tätigkeit möglichMöglichkeiten unterschieden werden: 2. Es liegen nicht ausreichende Detail-1. Aufgrund der unzureichenden Datenlageinformationen einer im Prinzip ist bereits die Situation der Beweislosig- ermittelten beruflichen Asbestexposition keit gegeben (siehe Abschnitt 1.2.2.). vor.48 47. → Es sind keine Worst-case-Annahmen Die Hauptaufgabe der Clearingstelle ist zu treffen (sie sind in den verwendeten die Überprüfung von Faserjahrberechnungen Expositionsdaten bereits berücksichtigt), auf Wunsch des jeweiligen UV-Trägers. sondern es ist von der üblicherweise beiDarüber hinaus gibt sie Hilfestellung bei den ermittelten asbestexponierten Tätig-Fragen der Anwendung des BK-Reports keiten bekannten Dauer und Höhe der „Faserjahre“. Expositionen auszugehen, wie sie auch im vorliegenden Report dokumentiert Die Clearingstelle erstellt keine Gutachten, sind. ebenso keine Berechnungen für Gutachter. Sie hat auch nicht die Aufgabe einer Schieds- stelle.2.5 Schulung Anfragen an die Clearingstelle „Faserjahre“Mitarbeiter von UV-Trägern, die mit der werden unter folgenden Bedingungen bear-BK-Ermittlung und Erstellung von Faserjahr- beitet:berechnungen betraut sind, sollten an denSchulungsveranstaltungen des Arbeitskreises ❐ Es sollen nur Aktenauszüge zuge-„Faserjahre“ teilnehmen. schickt werden: alle relevanten Unter- lagen zur Anamnese der asbestexpo-2.6 Clearingstelle „Faserjahre“nierten Tätigkeiten des Versicherten, alle bestehenden Faserjahrberech-Die Clearingstelle „Faserjahre“ setzt sich aus nungen und darauf bezogene Schrift-den Mitarbeitern des Arbeitskreises „Faser-wechsel.jahre“ (siehe Autoren des BK-Reports „Faser-jahre“) zusammen. Sie wird durch den ❐ Die Kopien müssen lesbare BlattnummernHauptverband der gewerblichen Berufs-haben.genossenschaften (HVBG) koordiniert. ❐ Alle zugeschickten Unterlagen müssenAdresse: anonymisiert sein.Clearingstelle „Faserjahre“Berufsgenossenschaftliches Institut❐ Faserjahrberechnungen werden nurfür Arbeitsschutz (BGIA) dann überprüft, wenn diese mit der BGIA-Alte Heerstraße 111Anamnesesoftware „Faserjahre“ erstellt53754 Sankt Augustin wurden.49 48. 2 Qualitätssicherung2.7 Clearingstelle „Rechtsfragen"Um bei der anamnestischen Erhebung mög- lichst umfassend Informationen über die beruf-Die Clearingstelle ist im Referat „Berufskrank-liche Asbestexposition des Versicherten zuheiten I“ des HVBG angesiedelt erhalten, sollte ein Leitfaden eingesetzt wer- den. Hierdurch soll auch erreicht werden,Adresse: dass die relevanten Angaben bereits imClearingstelle „Rechtsfragen“ersten Gespräch zwischen dem Versicher-Hauptverband der gewerblichenten und BK-Ermittler erfasst werden, sodassBerufsgenossenschaften (HVBG)teilweise belastende Mehrfachbefragun-Referat „Berufskrankheiten I“gen vermieden werden. Außerdem istAlte Heerstraße 111im Sinne der Beweissicherung zu beden-53754 Sankt Augustin ken, dass teilweise wegen der Schwere der Erkrankung spätere BefragungenDie Hauptaufgabe dieser Clearingstelle ist nicht mehr erfolgen können (siehe auchdie Klärung von Fragen im Zusammenhang Abschnitt 2.2).mit der Anwendung des geltenden BK-Rechts. Ein Leitfaden kann wesentliche Hilfestellun- gen im BK-Verfahren geben, da die damit2.8 Ermittlung der beruflichen erhobenen Angaben wichtige Hinweise,Asbestexposition z.B. überAn BK-Ermittler sind besondere Anforderun- ❐ verwendete bzw. hergestellte Mate-gen hinsichtlich ihrer Qualifizierung zu stellen rialien,(siehe Abschnitt 2.2). ❐ Art und Dauer der Tätigkeiten,2.8.1 Befragung des Versicherten ❐ Einsatz spezieller Arbeitsgeräte,Bei der Bearbeitung von BK-Anträgen❐ Dauer der Asbestexposition undkommt der sachgerechten Klärung derFragen zum Umgang bzw. zur Expo- ❐ vorhandene Staubschutzmaßnahmensition gegenüber Asbest im konkretenEinzelfall eine entscheidende Bedeutungliefern, die zur Ermittlung der Faserjahrezu.unerlässlich sind.50 49. ❐ Für verschiedene Tätigkeiten sind die können. Das heißt, hier kann für die eigeneFragebögen des Leitfadens jeweils neu Praxis zu jeder Frage in tabellarischer Formauszufüllen.eine Auflistung verwendeter Materialien,Bearbeitungsgeräte etc. ergänzt werden.❐ Die Fragebögen des Leitfadens sollten Formelle Aspekte wie Angaben zur Personnicht durch den Versicherten allein, son- etc. sind nicht aufgeführt.dern im Beisein einer Technischen Auf-sichtsperson/eines BK-Ermittlers ausgefüllt ❐ Welche Tätigkeiten haben Sie mit wel-werden. chen Zeitanteilen während Ihrer Beschäf-tigung bei der Fa. xy durchgeführt?❐ Die Befragung sollte sich nicht nur auf dieberuflichen Tätigkeiten beschränken,❐ In welchen Räumlichkeiten waren Siedie der Versicherte selbst als (möglicher-beschäftigt? (kleine enge Räume, Halle,weise) asbestbelastet angibt. VielmehrLager)soll das gesamte Berufsleben auf mög-liche asbestbelastete Tätigkeiten geprüft ❐ Bei welchen dieser Tätigkeiten waren Siewerden (siehe auch Abschnitt 2.2).Ihrer Meinung nach asbeststaubgefähr-det? (typische asbestexponierte Tätig-❐ Die Erhebung der asbestexponiertenkeiten des Berufsfeldes)Tätigkeiten darf sich nicht nur auf deneigenen Zuständigkeitsbereich beschrän- ❐ Beschreiben Sie die Arbeitsvorgänge imken. Auch andere asbestexponierte Tätig-Detail (z.B.: Transportieren, Ein-/Aus-keiten sollten bei der Anamnese sobauen, Reinigen, Schleifen, Bohren, Tra-detailliert wie möglich erfasst werden. gen, Nieten, Sägen, Zerschlagen, Abrei-ßen, (Zu-)Mischen, Anrühren, Abdrehen,Bürsten, Zuschneiden, Brechen)2.8.2 Leitfaden für die Befragung❐ In welcher Entfernung von den Ent-Die folgende Zusammenstellung von Fragenstehungs- oder Austrittsstellen von asbest-kann Grundlage für einen Leitfaden sein, derhaltigem Staub hat der Versicherte gear-branchenspezifisch erweitert werden sollte. beitet?Die Hinweise in Klammern geben an, in wel-cher Weise für eine Branche bekannte bzw. ❐ Wurde geeigneter Atemschutz zur Ver-typische Arbeitsumstände abgefragt werden fügung gestellt und getragen?51 50. 2 Qualitätssicherung❐ Wie oft und wie lange (pro Tag, Woche,(Arbeitsvorgänge, eingesetztes Material,Monat, Jahr) waren Sie mit den asbest-Entfernung vom eigenen Arbeitsplatz,exponierten Tätigkeiten beschäftigt?räumliche Verhältnisse, Häufigkeit(Dauertätigkeit, sporadische Arbeiten)der benachbarten Arbeiten, Dauer derParallelarbeit)❐ Beschreiben Sie, welches (asbesthaltige)Material eingesetzt wurde. (z.B. Asbest- ❐ Welche lüftungstechnischen Maßnahmenzement (klein-/großformatige Platten,zur Erfassung von asbesthaltigem StaubWellplatten, runde oder rechteckigewurden durchgeführt und wie wirksamRohre), Asbestisolierungen, -schnüre,waren diese?-dichtungen, -platten, -pulver, -textilien(Matten, Tücher), -papiere, -pappen, ❐ Welche Zeitzeugen (Vorgesetzte oderReibbeläge, Hitzeschutzkleidung, Spritz- Arbeitskollegen: Namen, Adressen,asbest)Firmenwechsel) können über Ihre Arbeits- tätigkeit und die Arbeitsverhältnisse❐ Beschreiben Sie die Beschaffenheit Auskunft geben?des Materials, mit dem Sie Umganghatten. (Materialbeispiele, Farbe, ❐ Wann und von welchem Arzt wurdenBeschaffenheit [lose, leicht/fest gebun- Sie arbeitsmedizinisch untersucht?den], Größe, Menge, Zustand [Beschä-digungen?], alternative asbestfreie (Bei arbeitsmedizinischen Tauglichkeits-Materialien)und Überwachungsuntersuchungen in derehemaligen DDR finden sich häufig Hin-❐ Welche Werkzeuge haben Sie ein- weise auf mögliche Asbestexpositionen)gesetzt? (z.B.: Rührpaddel, Bohrmaschi-ne, Schlagschere, Winkelschleifer/Flex,Schwingschleifer, [Handkreis-/Kreis-/2.8.3 Betriebliche ErmittlungenFormat-/Hand-]Säge, Messer, Hammer,Hochdruckstrahlgerät, Sandstrahlgerät, Obligatorisch ist in jedem Fall auch dieDrahtbürste, Drehbank/Abdrehgerät, Ermittlung bei den früheren Arbeitgebern,Schleif-/Fräsmaschine) soweit noch existent. Über die in Ab- schnitt 2.8.2 aufgelisteten Fragen hinaus sind❐ Wurde an Nachbararbeitsplätzen mit folgende Aspekte bei den Ermittlungenasbesthaltigen Materialien gearbeitet? von Bedeutung:52 51. ❐ Unterlagen zur Beschäftigung des Ver- ❐ Existieren noch Unterlagen über den Ein-sicherten und angewandten technolo- satz asbesthaltiger Materialien im Betriebgischen Verfahren (welches Material, verarbeitete Menge,Dauer des Einsatzes)?❐ In welchen Betriebsbereichen wurdeder Versicherte eingesetzt und mitwelchen Arbeiten (Tätigkeiten, Dauer)war er betraut? 53 52. 3 Vorschriften und Regelwerke zu Asbest33.1 Richtwerte vor 1973 F < 20ungefährlich (Klasse I)F 20 - 60 bedingt gefährlich (Klasse II)F > 60gefährlich (Klasse III)Nach Walter [1] und Kesting [2] wurden bis1960 bzw. 1961 folgende konimetrischAus internen Aufstellungen von Walter (1956ermittelte Teilchenkonzentrationen als zumut- bis 1966) geht hervor, dass die Bewertungs-bar angesehen:zahl F = 60 für die Beurteilung von Arbeits-plätzen herangezogen wurde.Gesamt-Asbestfaser-F-Zahl*) 1970 wurde der interne Grenzwert abge-konzentration konzentration senkt [5] auf F = 20.Cg [Teilchen-CF [Asbest- zahl/cm3]nadeln/cm3]Parallel dazu wurden interne Richtwerte,40010 40basierend auf der Gesamtstaubkonzentra-tion in Abhängigkeit vom Asbestgehalt in30030 90Massenprozent verwendet [5]:20040 801,0 mg/m3 (Asbestgehalt > 50 %) *) entspricht der ab 1961 verwendeten F-Zahl (Gleichung 1)1,5 mg/m3 (Asbestgehalt 10 - 50 %)1961 [3, 4] erfolgte ein Beurteilungs-2,0 mg/m3 (Asbestgehalt < 10 %)vorschlag anhand der Asbestbewertungs-zahl F3.2 TRK-WerteCg ⋅ CFF = ------------------ (1) (Bundesrepublik Deutschland)1001973 erfolgte die erste offizielle Grenzwert-Cg = Gesamtteilchenkonzentration in T/cm3 festlegung (als TRK-Wert) für ChrysotilasbestCF = Asbestfaserkonzentration in F/cm3von 0,15 mg Chrysotilasbestfeinstaub/m3;für asbesthaltigen Feinstaub mit einem Asbest-mit folgender Bewertung (Einstufung der gehalt unter 3,75 Gew.-% galt ein Wert vonArbeitsplätze)4 mg/m3 [16].55 53. 3 Vorschriften und Regelwerke zu AsbestFür die Arbeitsplätze in der Asbesttextil- konzentrationen (CF) in Fasern/cm3 ermit-industrie konnte als Relativmesswert auchtelt, wobei praktisch alle Fasern ohnedie Asbestbewertungszahl F = 6 heran-Einschränkung auf eine Mindestlängegezogen werden, mit der Relation F = 6 gezählt wurden. Als Fasern galten Partikelnentspricht 0,15 mg Chrysotilasbestfein-mit einem Länge-zu-Durchmesser-Verhältnisstaub/m3 [6].von mindestens 5:1 mit einem Durchmesser < 5 µm.Ab 1973 galten die TRK-Werte zunächstals Jahresmittelwerte, ab 1985 als Die Auswertung der Staubflecke erfolgteSchichtmittelwerte, teilweise gesplittet projektionsmikroskopisch im Durchlicht-nach den verschiedenen Asbestarten Hellfeld bei mindestens 300-fachersowie nach Alt- und Neuanlagen. DieseVergrößerung unter Einsatz von ObjektivenWerte sind in der Tabelle 3.1 aufgelistetmit einer Mindestapertur von 0,4.[7]. Im Prinzip erfolgen also die konimetrischenWie die Tabelle 3.1 ausweist, sind die Faserauswertungen in analoger Weise zuFaserkonzentrationen in Fasern/m3den in Anlage 2 geschilderten Bedingungenangegeben. Zur Vereinfachung, ins- [42].besondere bei Berechnungen der Asbest-feinstaubdosis am Arbeitsplatz, ist esvorteilhafter, die Einheit Fasern/cm3 zu 3.3.2 Grenzwerte auf der Basiswählen.gravimetrischer Verfahren Bei der Bewertung von gravimetrisch ermittel-3.3Grenzwerte (DDR)ten Feinstaubkonzentrationen (mg/m3), beginnend 1976, war der Asbestgehalt3.3.1 Grenzwerte auf der Basis(a2: Gew.-% Asbest im Feinstaub) vondes konimetrischen Verfahrensentscheidender Bedeutung. Je nach Asbest- gehalt ergaben sich verschiedene Feinstaub-Ab 1960 galten in der DDR Grenzwerte, diegrenzwerte entsprechend der Tabelle 3.3auf Ergebnissen konimetrischer Verfahren (siehe Seite 59), unterteilt nach fünf verschie-basierten. Bis 1976 wurden die Gesamt- denen Staubgruppen (TGL 32601/03 –teilchenkonzentrationen (CT) in Teilchen/1976, TGL 32620/04 – 1984, TGLcm3, ab 1968 zusätzlich auch Faser-32621/01 – 1984).56 54. Tabelle 3.1:Technische Richtkonzentrationen für Asbest in der Bundesrepublik DeutschlandStoff Mess- Technische Richtkonzentration größe1)JahresmittelwertSchichtmittelwert 1973 197619792) 1979- 1985 19901995 Neu- 19822)anlagen im Übri-gen Chrysotil AFS 0,150,1 0,05 0,10,05 –– 66 6 66 4)F– 2·101·102·101·10 0,25·10FS4,04,02,0 4,0 2,0 –– AmositAFS – 0,1 0,05 0,10,05 ––F– 2·106 1·106 2·106 1·106 3) 4)3) 4)FS – 4,02,0 4,0 2,0 –– 3) 3) Krokydolith AFS 0,05 0,10,025––6 6 63) 4)3) 4)F––1·102·100,5·10 3) 3)FS2,0 4,0 2,0 ––1)AFS = Asbestfeinstaub (mg/m3); FS = asbesthaltiger Feinstaub (mg/m3); F = Faserkonzentration (F/m3) Als Faser werdenPartikeln mit einer Länge > 5 µm und einem Durchmesser D < 3 µm bei einem Verhältnis L : D von mindestens 3 : 1angesehen.2)Asbest (Chrysotil, Amosit, Krokydolith, Anthophyllit, Tremolit, Aktinolith), ab 1982 ohne Ausnahme gültig3)Kein TRK, weil bei Krokydolith das Tumorrisiko (1973) bzw. Mesotheliomrisiko (1976) am stärksten ausgeprägt ist bzw.weil Amphibole in der Praxis nicht mehr verwendet werden (1990)4)Bei ASI-Arbeiten (TRGS 519, Bundesarbeitsblatt) ohne besondere Schutzmaßnahmen gilt seit 1991 für alle Asbestarteneinheitlich ein Wert von 15 000 F/m3.57 55. 3 Vorschriften und Regelwerke zu AsbestTabelle 3.2:Entwicklung der konimetrischen Grenzwerte für Asbeststaub in der DDRBewertungsgrößenMAK-/ Grenzwerte ab Jahr 19601)19662) 19683)19764) 19845)CT T/cm3≤ 100≤ 100 ≤ 100 6)CT T/cm36) 7) a ≤ 40%)≤ 250CTKT/cm3≤ 500 ≤ 500CFKF/cm3 ≤5≤2CTDT/cm3≤ 250 ≤ 250CFDF/cm3 ≤2≤1 CFD T/cm3≤ 500≤ 500≤ 500 8)8) für Talkum1) Arbeitshygienische Normativen für die Betriebe der Deutschen Demokratischen Republik, Herausgeber: Deutsches Hygiene-Museum Dresden, 19602) Anweisung über die Einführung und Anwendung arbeitshygienischer Normen vom 1. Juli 1966, Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Gesundheitswesen vom 15. August 19663) TGL 22311 – verbindlich ab 1. Oktober 19684) TGL 32601/03 – verbindlich ab 1. Dezember 19765) TGL32620/05 – Verbindlich ab 1. Januar 19846) für Asbeststaub mit mehr als 40 % Asbest7) für Stäube aus Asbestzement oder anderen asbesthaltigen Stoffen mit bis zu 40 % Asbest8) für Talkum kein separater MAK-Wert mehr; wird entsprechend den Faseranteilen und dem Gehalt an kristallinem SiO2 bewertet58 56. Tabelle 3.3:MAK-Werte in Abhängigkeit vom Asbestgehalt StaubgruppeGehalt an AsbestMAK2D a2 (Gew.-%)(mg/m3) *)Ia2 > 500,05 II 20 < a2 ≤ 50 0,1 III 5 < a2 ≤ 20 0,2 IV 0 < a2 ≤ 5 0,7 Va2 = 0 2,0*) MAK für die gravimetrische Schicht-Feinstaub-Konzentration3.4Entwicklung der Vorschriften gefährlicher mineralischer Staub“(VBG 119) vom 1. Oktober 1979 wurde3.4.1 Bundesrepublik Deutschlandin der Bundesrepublik Deutschland eineVerbote für das Inverkehrbringen, Reihe berufsgenossenschaftlicher unddie Herstellung oder die Verwendung staatlicher Verbote für das Inverkehr-asbesthaltiger Gefahrstoffe bringen, die Herstellung oder die Ver-wendung asbesthaltiger GefahrstoffeBeginnend mit dem Ersten Nachtrag zur ausgesprochen (siehe Tabelle 3.4 aufUnfallverhütungsvorschrift „Gesundheits-Seite 60 ff.). 59 57. 3 Vorschriften und Regelwerke zu AsbestTabelle 3.4:Entwicklung der Vorschriften bezüglich des Inverkehrbringens, der Herstellung undder Verwendung asbesthaltiger GefahrstoffeBezeichnung der Stoffe, Verbot desHerstellungs- Verwendungs-Bemerkungen Zubereitungen oder ErzeugnisseInverkehr-verbot abverbot abbringens ab UVV „gesundheitsgefährlicher mineralischer Staub“ (VBG 119) in der Fassung vom ❐ 1.Oktober 19791) 01.10.19791) Erstes Inkrafttretender UVV bei einer Berufs- Aufsprühen oder Aufspritzen vongenossenschaft Asbest oder asbesthaltigen Erzeug- nissen ❐ 1.Oktober 19811) 01.01.19822)2) Gilt nicht, wenn dieBerufsgenossenschaft fest- Asbestzementleichtbauplatten gestellt hat, dass bei (Raumgewicht bestimmungemäßer Ver- < 1,0 g/cm3wendung der Erzeugnissedie Asbestfeinstaub- Massen zum Aufsprühenkonzentration am Arbeits- oder Aufspritzen platz 0,5 F/cm3 bzw.0,025 mg/m3 unter- Isoliermaterialien oder Dämm-schreitet, ohne dass lüf- stoffe für Brandschutz, Schall-tungstechnische Maßnah- schutz, Wärmeschutz, Kälte-men getroffen sind oder schutz, FeuchtigkeitsschutzAtemschutzgerätebenutzt werden. Filter, ausgenommen für Getränke oder Arzneimittel Anstrichstoffe, Kitte, Klebstoffe, Mörtel- und Spachtelmassen Boden- und Straßenbeläge 1) 3)3) ❐ 1.Oktober 1988 01.10.198601.10.1986 Anpassung der UVVan die Gefahrstoffverord- Asbestzementleichtbauplatten nung vom 26.August (Raumgewicht < 1,0 g/cm3)1986 Spielzeug60 58. Bezeichnung der Stoffe,Verbot desHerstellungs- Verwendungs- BemerkungenZubereitungen oder Erzeugnisse Inverkehr-verbot abverbot abbringens abFortsetzung:Fertigerzeugnisse in Pulverform,die im Einzelhandel öffentlichverkauft werdenRaucherartikel wie Tabakpfeifen,Zigaretten- oder ZigarrenspitzenKatalytische Siebe und Isoliervor-richtungen, die für mit Flüssiggasbetriebene Heizgeräte bestimmtoder in diese eingebaut sind.AnstrichstoffeStoffe oder Zubereitungen zumAufsprühen oder AufspritzenIsoliermaterialien oder Dämm-stoffe für Brandschutz, Schall-schutz, Wärmeschutz,Kälteschutz, FeuchtigkeitsschutzFilter und Filterhilfsmittel mit Aus-nahme für die Fein- und Entkei-mungsfiltration bei der Getränke-und Arzneimittelherstellung so-wie Diaphragmen für Elektrolyse-prozesseKitte, KlebstoffeMörtel und SpachtelmassenBoden- und StraßenbelägeFaserverstärkte Thermo-plastmassen 61 59. 3 Vorschriften und Regelwerke zu AsbestTabelle 3.4:(Fortsetzung)Bezeichnung der Stoffe, Verbot desHerstellungs- Verwendungs-Bemerkungen Zubereitungen oder ErzeugnisseInverkehr-verbot abverbot abbringens ab Brems- und Kupplungsbeläge4)01.10.1988 4) Kein Einbau in Brems-anlagen bzw. Kupplun- Krokydolithhaltige Gefahr- gen von Fahrzeugen, stoffe5), mit Ausnahme von wenn es technisch mög- Asbestzementrohren lich und verkehrstechnisch säure- und temperaturbeständi- zulässig ist, asbestfreie gen Dichtungen, Stopfbuchs-Beläge einzuführen und packungen und Weichstoff-solche angeboten wer- kompensatorenden. Drehmomentwandlern5) einschließlich der für derendürfen weiterverwendet Herstellung benötigten Asbest- werden, sofern sie vor fasern und Vorprodukte dem 1.Oktober 1986verwendet worden sind Hitzeschutzkleidung mit Aus-01.10.1988 6) 6) 6) Ausnahmemöglichkeit, nahme von Schutzkleidung beimfalls geeignete Ersatz- Hantieren mit feuerflüssigen stoffe nicht angeboten Massen für Temperaturen über werden 1000 °C7) 2. Gefahrstoffverordnung 01.10.1986 01.10.198601.10.1986 siehe Gefahrstoffverord- vom 26. August 1986bzw. bei bzw.beinung in der Fassung vom Herstellung vor dem05.06.1991 Spielzeugvor dem01.10.198601.10.1986: hergestellten, in Fertigerzeugnisse in Pulverform, 01.07.1989den Verkehr die im Einzelhandel öffentlich gebrachten verkauft werdenoder verwende-ten asbesthalti- Raucherartikel wie Tabakpfeifen, gen Gefahr- Zigaretten- oder Zigarrenspitzen stoffen:01.01.19917) Katalytische Siebe und Isoliervor- richtungen, die für mit Flüssiggas betriebene Heizgeräte bestimmt oder in diese eingebaut sind Anstrichstoffe62 60. Bezeichnung der Stoffe,Verbot des Herstellungs- Verwendungs-BemerkungenZubereitungen oder Erzeugnisse Inverkehr- verbot abverbot abbringens ab8)9)9) 8)Stoffe oder Zubereitungen zum AusnahmemöglichkeitAufsprühen oder Aufspritzenbis 30.4.1990 (siehe Gefahrstoffverordnung inKrokydolith und krokydolithhalti-der Fassung vomge Zubereitungen und Erzeug- 23.4.1990) für Unter-nisse bzw. krokydolithhaltigebodenschutzmittel fürGefahrstoffe, ausgenommenFahrzeuge, falls geeig- nete Ersatzstoffe nicht angeboten werden. 9) Gilt nicht bis 31.12.1987 (siehe Gefahrstoffverordnung in der Fassung vom 16.12.1987), wenn die zuständige Behörde oder die Berufsgenossenschaft festgestellt hat, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung asbesthalti- ger Gefahrstoffe ohne Anwendung lüftungstech- nischer Maßnahmen oder Benutzen von Atemschutz- geräten die Auslöse- schwelle unterschritten wird 10)– Asbestzementrohre 01.05.199001.05.1990 01.05.1990 siehe Gefahrstoff-10) 10) 10)– säure- und temperaturbestän- verordnung in der Fas-dige Dichtungen, Stopf-sung vom 23.04.1990buchspackungen undWeichstoffkompensatoren– DrehmomentwandlerIsoliermaterialien oder Dämm- 01.10.1986 9)01.10.1986 9)stoffe für Brandschutz, Schall-schutz, Wärmeschutz,Kälteschutz, Feuchtigkeitsschutz63 61. 3 Vorschriften und Regelwerke zu AsbestTabelle 3.4:(Fortsetzung)Bezeichnung der Stoffe,Verbot des Herstellungs- Verwendungs-Bemerkungen Zubereitungen oder Erzeugnisse Inverkehr- verbot abverbot ab bringens ab Fortsetzung: Filter und Filterhilfsmittel mit Aus- nahme für die- Fein- und Entkei- mungsfiltration bei der Getränke- und Arzneimittelherstellung so- wie Diaphragmen für Elektrolyse- prozesse Kitte, Klebstoffe Mörtel- und Spachtelmassen Boden- und Straßenbeläge11) Hitzeschutzkleidung mit Aus-01.10.1986 01.10.198611) 11)Ausnahmemöglich- nahme von Schutzkleidung für keit, falls geeignete Temperaturen über 500 °C Ersatzstoffe nichtangeboten werden Asbestzementleichtbauplatten 01.10.1986 01.10.1986 (Raumgewicht < 1 g/cm3) Faserverstärkte Thermoplast- massen Brems- und Kupplungsbeläge1.1.198812)12)Einbau in Brems-anlagen bzw. Kupplun-gen von Fahrzeugen,wenn es technisch mög-lich und verkehrsrechtlichzulässig ist, asbestfreieBeläge einzufügen undsolche angeboten wer-den.64 62. Bezeichnung der Stoffe,Verbot desHerstellungs-Verwendungs-BemerkungenZubereitungen oder Erzeugnisse Inverkehr-verbot ab verbot abbringens abGefahrstoffverordnung in derFassung vom 23.4.1990Großformatige Platten und Well- 01.01.1991 01.01.1992platten aus Faserzement für denHochbauScheibenbremsbeläge für schie-nengebundene Fahrzeuge 13) 13)Bremsbeläge für FahrzeugeSoweit diese nicht unter das Verwendungs-Ummantelungen für Kabel zurverbot in Anhang IIElektroisolation von Sonderleitun- Nr. 1.3.1.2 Abs. 5genGefStoffV fallen (Regelung wie in Bemerkung 12) 14)Gefahrstoffverordnung in der 20.10.199301.11.1993soweit geeigneteFassung vom 23.4.1990, bzw.ausgenommen:asbestfreie ErsatzteileChemikalienverbotsverord-bei Herstellung – Verwendung asbesthaltiger nicht angeboten werden. 15)nung vom 14.10.1993 bzw. vor dem Gefahrstoffe für analytische Unter- für das erneute Inver-Gefahrstoffverordnung vom20.10.1993: suchungen.kehrbringen; Herstellung26.10.1993 21.04.1994– Forschung an asbesthaltigen vor dem Inkrafttreten des ausgenommen:Gefahrstoffen.jeweiligen Herstellungs-Asbest (Aktinolith, Amosit, Antho- – natürlich – Gewinnung, Aufbereitung,Wei-verbotesphyllit, Chrysotil, Krokydolith, vorkommende terverarbeitung natürlich vorkom-Tremolit mit Faserstruktur)mineralischemender mineralischer Rohstoffe, die Rohstoffe, diefreie Asbestfasern mit einem Mas-Zubereitungen mit einem Mas- freie Asbest- sengehalt ≤ 0,1 % enthalten.sengehalt > 0,1 % Asbest fasern mit– Abbrucharbeiten einem Massen- – Sanierungs- oder gehalt ≤ 0,1 %Instandhaltungsarbeiten an beste- enthalten henden Anlagen, Fahrzeugen, Gebäuden, Einrichtungen oder Geräten mit Ausnahme der Bearbei- tung von Asbesterzeugnissen mit Arbeitsgeräten, die deren Ober- fläche abtragen. 65 63. 3 Vorschriften und Regelwerke zu AsbestTabelle 3.4:(Fortsetzung)Bezeichnung der Stoffe, Verbot des Herstellungs- Verwendungs- Bemerkungen Zubereitungen oder ErzeugnisseInverkehr- verbot abverbot abbringens ab Fortsetzung: Fortsetzung: Erzeugnisse, die Asbest oder die – chrysotilhal- genannten Zubereitungen enthal-tige Ersatzteile tenfür die Instand-haltung 14)– Fahrzeuge,Geräte undAnlagen15)(außer Elektro-Speicherheiz-geräte), dieasbesthaltigeErzeugnisseenthalten Schutzkleidung für das Hantieren 1.1.1995 1.1.1994 1.1.1995 mit feuerflüssigen Massen für Temperaturen über 1000 °C Kanal- und Druckrohre für den Tiefbaubereich, ausgenommen unbeschichtete Trinkwasserrohre Brunnenrohre für die Entwässe- rung von Braunkohlentagebauen16) Kupplungsbeläge für FahrzeugeSoweit sicherheitstech- 16)nisch geeignete Ersatz-teile nicht angeboten Bremsklotzsohlen für schienenge- werden bundene Fahrzeuge 17)17) Soweit verkehrsrecht- Duroplastische Formmassen zurlich zugelassene Ersatz- Herstellung von Kommutatoren teile nicht angebotenwerden66 64. Bezeichnung der Stoffe, Verbot desHerstellungs- Verwendungs-Bemerkungen Zubereitungen oder ErzeugnisseInverkehr-verbot abverbot abbringens ab18 Fortsetzung: Vor dem 31.12.1994hergestellte Acetylenfla- Statische Dichtungen, dynami-schen mit chrysotilhaltigen sche Dichtungen, Packungen porösen Massen dürfen und Zylinderkopfdichtungen für auch nach dem Fahrzeuge und gewerbliche An-31.12.1994 in Verkehr wendunggebracht und verwendetwerden, wenn eine Expo- Reibbeläge für gewerbliche sition ausgeschlossen ist. Anwendungen Poröse Massen für Acetylen- flaschen18) Chrysotilhaltige Diaphragmen 01.01.200001.01.1999 01.01.1999 für Elektrolyseprozesse einschl. der zu ihrer Herstellung benötig- ten asbesthaltigen Rohstoffe Chrysotilhaltige Diaphragmen01.01.201120) 01.01.201120)01.01.201120) 19) Soweit asbestfreie für die Chloralkalielektrolyse inErsatzstoffe nicht ange- bestehenden Anlagen ein- boten werden oder ihre schließlich der zur HerstellungVerwendung zu einer benötigten asbesthaltigenunzumutbaren Härte führt Rohstoffe19)20)Arbeitsplatzkonzentra-tion < 1000 F/m3KennzeichnungsvorschriftenArbeitsstoffverordnung vom 29. Juli 1980Seit 1980 bestehen in der BundesrepublikWerden Stoffe oder Zubereitungen, dieDeutschland Vorschriften für die Kennzeich- Asbest (der beim Umgang als Feinstaub auf-nung krebserzeugender bzw. asbesthaltiger treten kann) enthalten, in den VerkehrStoffe und Zubereitungen beim Inverkehrbrin-gebracht, ist eine Mitteilung beizufügen, diegen und beim Umgang.u.a. die Bezeichnung des Stoffes oder der67 65. 3 Vorschriften und Regelwerke zu AsbestBestandteile der Zubereitung und die (siehe oben) und die Angabe „Asbesthaltig,Angabe „Arbeitsstoffverordnung, Abschnittbei unsachgemäßer Bearbeitung kannkrebserzeugende Arbeitsstoffe, beachten“ gesundheitsgefährdender Feinstaub ent-sowie die Bezeichnung der Gruppe, derstehen" zu enthalten.der Arbeitsstoff nach Anhang II Nr. 1.1.1ArbStoffV zuzuordnen ist, enthält. GefahrstoffverordnungAsbest war wie folgt eingestuft: vom 26. August 1986 Ab 1 . Oktober 1986 sind asbesthaltige Gruppe IGruppe II Gruppe IIIZubereitungen und Erzeugnisse wie folgt zu kennzeichnen: sehr starkstark gefähr-gefähr- gefähr- dend denddendAsbest*) ≥1< 1 - 0,1Gew.-%Gew.%*) wenn beim Umgang der Arbeitsstoff in atembarer Form(bei Asbest als Feinstaub) auftreten kannDiese Vorschrift galt bis zum 31 . Dezember1982.Arbeitsstoffverordnung in der Fassung derBekanntmachung vom 11. Februar 1982Ab 1. Januar 1983 mussten asbesthaltigeStoffe und Zubereitungen gekennzeichnetwerden. Die Kennzeichnung hatte u.a. dieBezeichnung des Stoffes oder der Bestand-teile der Zubereitung, die Aufschrift „KannKrebs erzeugen", die Bezeichnung derGruppe nach Anhang II Nr. 1 .1.1 ArbStoffV68 66. Enthält die Zubereitung oder das Erzeugnisschäden bei längerer Exposition durchKrokydolith, ist die Angabe „Enthält Asbest“Einatmen“durch die Angabe „Enthält Blauasbest/ ❐ die Sicherheitsratschläge S 53/45Krokydolith“ zu ersetzen. „Exposition vermeiden – vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen, bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzu-Gefahrstoffverordnung vom 26. August ziehen (wenn möglich, dieses Etikett vor-1986, geändert durch Verordnung zeigen)“vom 10. November 1993Neben dem Buchstaben „a" mit Textzusatz❐ ggf. noch weitere Sicherheitsratschlägeund der chemischen Stoffbezeichnung muss (vgl. GefStoffV Anh. III Nr. 14).die Kennzeichnung von Asbest oder asbest-haltigen Zubereitungen u.a. enthalten: 3.4.2 DDR❐ das Gefahrensymbol „T“, die Gefahren-bezeichnung „giftig“ Die Entwicklung der Vorschriften bezüglich❐ die Hinweise auf besondere Gefahrender Verwendung von asbesthaltigen Materia-R 45-48/23 „Kann Krebs erzeugen –lien in der DDR ist in Tabelle 3.5 zusammen-auch giftig: Gefahr ernster Gesundheits- gestellt. 69 67. 3 Vorschriften und Regelwerke zu AsbestTabelle 3.5:Entwicklung der Vorschriften bezüglich der Verwendung asbesthaltiger Gefahrstoffe in der DDR Bezeichnung der Stoffe, ZubereitungenVerwendungs- Bemerkungen oder Erzeugnisse verbot ab 1. Arbeitsschutzbestimmung 622 keine speziellen Vorschriften„Verhütung von Staublungenerkrankun-zu Asbestgen“ (Silikose-Vorschrift) vom 6. Februar1953 (GBl. DDR (1953) S. 758) 2. Arbeitsschutzanordnung 622/1keine speziellen Vorschriften„Verhütung von Staublungenerkrankun-zu Asbestgen“ (Silikosevorschrift) vom 31. Januar1961 (GBl. DDR SDr. 333) 3. Arbeitsschutzanordnung 622/2„Verhütung von Erkrankungen derAtmungsorgane durch nichttoxischeStäube“ (Staubvorschrift) vom13. Mai 1969 (GBl. DDR SDr. 627)Rohasbest Lagerungs- und Verpackungs-vorschriftenAsbestplatten Lagerungs- und Bearbeitungs-vorschriftenAsbestgarne, Asbestzwirne,Vorschriften zur HerstellungAsbestgewebeAsbestzementerzeugnisse Vorschriften zur HerstellungAsbestspritzisolieren 15. Juli 1969Neptunit und andere asbesthaltige BearbeitungsvorschriftenPlatten 4. DDR-Standard TGL 30058/02„Staubbekämpfung am Arbeitsplatz zurVerhütung von Erkrankungen derAtmungsorgane durch nichttoxischeStäube Asbestvorschrift“ verbindlich ab1. Juli 197870 68. Bezeichnung der Stoffe, ZubereitungenVerwendungs- Bemerkungenoder Erzeugnisse verbot ab4. Fortsetzung:Verwendungseinschränkungen für Nachweis der technischen bzw.asbesthaltige Produkte auf Fälle, beitechnologischen Notwendigkeitdenen aus technischen oder technolo-gischen Gründen kein Asbestersatzmöglich istPrüfung von Talkum auf AsbestgehaltPrüfungen durch das Zentralinstitut für ArbeitsmedizinAsbestspritzisolieren siehe unter 2 (15. Juli 1969)Vorschriften zur Staubbekämpfung, zumTransport und zur Lagerung, zur Auf-bereitung, zur Be- und Verarbeitung, zurArbeitsschutzkleidung und zum persön-lichen Atemschutz5. DDR-Standard TGL 30058/02 „Staubbekämpfung am Arbeitsplatz zur Verhütung von Erkrankungen der Atmungsorgane durch nichttoxische Stäube – Asbestvorschrift” verbindlich ab 1. April 1985Verwendungseinschränkung für asbest- Nachweis der technischen bzw.haltige Produkte auf Fälle, bei denentechnologischen Notwendigkeitaus technischen oder technologischenGründen kein Asbestersatz möglich istKrokydolith und krokydolithhaltige 1. April 1985MaterialienVerwendungsverbot für alle asbesthal-1. April 1985tigen Materialien für Schallisolierungen 71 69. 3 Vorschriften und Regelwerke zu AsbestTabelle 3.5:(Fortsetzung) Bezeichnung der Stoffe, Zubereitungen Verwendungs- Bemerkungen oder Erzeugnisseverbot ab 5. FortsetzungVerwendungsverbot für alle asbesthal-1. April 1985 tigen Materialien für Isolierungen gegen Wärmeverluste (Isolierung von Rohrlei- tungen, Armaturen, Kesselanlagen u.a.)Verwendungsverbot für alle asbesthal-1. April 1985tigen Materialien für Hitzeschutzunter-lagen (Lötunterlagen, Unterlagen fürKochplatten, Bügeleisen u.a.)Prüfung von Talkum auf AsbestgehaltPrüfungen durch das Zentralinstitut für ArbeitsmedizinAsbestspritzisolieren siehe unter 2 (15. Juli 1969)Vorschriften zur Staubbekämpfung, zumTransport und zur Lagerung, zur Auf-bereitung, zur Be- und Verarbeitung, zurArbeitsschutzkleidung und zum persön-lichen Atemschutz72 70. 4 Vorgaben und Beispiele für die Faserjahr-Ermittlung 44.1 Tätigkeitsermittlung typischen Tätigkeiten aus diesem Report(Vollbeweis) geschlossen werden. Es ist z.B. nicht zulässig, allein aus dem Beruf „Isolierer“ imDie Art, Dauer und Intensität der Asbesttätig- Rentenversicherungsnachweis (oder auchkeit muss im Rahmen des Feststellungsver-Tätigkeiten in einer derartigen Firma) auffahrens gezielt durch Befragung des Ver- Tätigkeiten mit Asbestexposition standard-sicherten, von Zeugen und der Arbeitgebermäßig rückzuschließen und Faserwerte imermittelt werden. Dabei ist es Aufgabe der Mittelwert verschiedener Tätigkeiten hoch-Verwaltung, diese Anknüpfungstatsachen imzurechnen. Die Validität der Faserjahrberech-Vollbeweis zu ermitteln. Vor der Berechnungnung steht und fällt mit der Qualität und Voll-der Faserjahre muss die Verwaltung eineständigkeit der Expositionsermittlung für dasrechtliche Bewertung über das Vorliegengesamte Berufsleben.der so genannten Anknüpfungstatsachenabgeben. Die Ermittlungen im Feststellungs-verfahren zu diesem Problemfeld sind so4.2 Definition Faserjahrumfassend und vollständig durchzuführen,dass weitere Faserjahrberechnungen, dieEin Faserjahr entspricht einer einjährigendie Qualität automatisch mindern, mög- arbeitstäglich achtstündigen Einwirkung vonlichst unterbleiben. Hat die Aufsichtsperson 1 · 106 Asbestfasern/m3 der kritischenBedenken hinsichtlich der Anknüpfungstat-Abmessungen (Länge > 5 µm, Durchmessersachen, sollten diese in einem Abstimmungs-< 3 µm, Länge-zu-Durchmesser-Verhältnis min-gespräch mit der Verwaltung ausgeräumt destens 3 : 1) bei 240 Arbeitstagen (Schich-werden. Erst dann kommt die Berechnung ten pro Jahr) [30].der Faserjahre in Betracht. Beispiele:Ganz entscheidend für die Anwendung der1 · 106 F/m3 · 1Jahr= 1 FaserjahrKonzentrationswerte in diesem Report ist 1 · 106 F/m3 · 15 Jahre = 15Faserjahre 5 · 106 F/m3 · 3Jahre = 15Faserjahreaber, dass zunächst die konkreten Arbeits- 0,2 · 106 F/m3 · 3Jahre = 0,6 Faserjahretätigkeiten im Vollbeweis zu sichern sind. 106 Fasern/m3 entsprechen 1 Faser/cm3.Ohne einen Nachweis zu Art, Dauer undQualität der Tätigkeit mit AsbestexpositionDie Ermittlung der Asbestfaserkonzentrationkönnen Beweislücken nicht durch allgemeine beruht auf dem Membranfilterverfahren mitErfahrungswerte zu vermeintlichen berufs-phasenkontrastmikroskopischer Auswertung73 71. 4 Vorgaben und Beispiele für die Faserjahr-Ermittlungals Bezugsgrundlage. Sind andere Mess- für die Berechnung der Faserjahre bei unter-bzw. Auswerteverfahren eingesetzt worden,schiedlichen Konzentrationen (K1, J1, K2, J2,ergeben sich Möglichkeiten einer Umrech- ...Kn, Jn):nung entsprechend Abschnitt 5.2. n Faserjahre = ∑ Ki ⋅ Jii=14.3 Festlegung normierterArbeitszeiten für die Berech-Bei den Ermittlungen von Faserjahren istnung der Expositionsdaueres in der Praxis einfacher, für die Faser- konzentration die Einheit Fasern/cm3Bezüglich der Annahme von Arbeitszeiten gilt anstatt Fasern/m3 zu wählen. In diesemretrospektiv für die gesamte BeurteilungszeitFalle entspricht nach der o.a. Summen-folgende Regelung: formel für die Faserjahre der jeweilige Wert für K direkt der FaserkonzentrationFalls nicht im Einzelfall gezielt nachweisbar, (F/cm3).werden 240 Arbeitstage pro Jahr und achtArbeitsstunden pro Schicht bzw. Arbeitstag Nun lässt sich bei Arbeitsplatzmessungenzugrunde gelegt [30].auch als wichtige Kenngröße die Faser- dosis in der Dimension FaserminutenUnter dieser Voraussetzung ergeben sich[F/cm3 · min] angeben [14]. Das heißt, diefolgende normierte Arbeitszeiten und Relatio-ermittelte Dosis bezieht sich nicht auf ein Jahr,nen, auf die die Faserjahrberechnung Bezug sondern nur auf eine Minute:nimmt: Umrechnungsfaktor:1 Tag = 8 Stunden1 Arbeitsminute = 1/(1920 · 60) Jahre1 Woche = 5 Tage = 40 Stunden1 Monat = 20 Tage = 4 Wochen Die Bestimmung einer Asbestfaserdosis mit1 Jahr = 48 Wochen = 240 Arbeitstage Minutenbezug ist geeignet, um kurzfristige1 Jahr = 1 920 Arbeitsstundenhohe Asbestexpositionen wie z.B. beim Ausblasen einer Bremstrommel bei Bremsen-Werden bei der Ermittlung mehrere Asbest-diensten zu beschreiben. Da sich im Rahmenexpositionen für einen Arbeitnehmer fest-der Faserjahreermittlung jedoch zurücklie-gestellt, so gilt allgemein für Asbestfaser- gende Tätigkeiten nicht mehr in der Detail-konzentrationen K [106 F/m3] und Jahre [J] liertheit auflösen lassen, können entspre-74 72. chende Faserminuten-Dosiswerte bei Faser-dieses Verhältnis durch den Bruch 6/40jahrberechnungen in der Regel nicht ange-angeben.wendet werden.3. Die sporadische Exposition wäre gege- ben, wenn sich die Expositionszeiten4.4 Berechnung der z.B. nicht im Wochentakt, sondern nurExpositionsdauer aus den summarisch über ein Jahr angebenBeschäftigungszeiten ließen. Bei einer Expositionsdauer von 96 Stunden innerhalb eines JahresBei Tätigkeiten mit einer nahezu gleichmäßi- (1 Jahr = 240 Schichten = 1 920 Stun-gen Faserkonzentration über eine Schicht las-den) kann dies durch den Bruch 96/1920sen sich Beschäftigungen mit Vollzeit- bzw.gekennzeichnet werden (Umrechnungen:Teilzeitexposition sowie sporadischer Expo-Jahre, Monate, Schicht, Stunden, siehesition unterscheiden.Abschnitt 4.3). Die Beschäftigungszeit kann z.B. in Monaten oder Jahren ange-1. Die Vollzeitexposition ist dadurchgeben sein. Sie ist aber auf die Jahre charakterisiert, dass der Beschäftigteumzurechnen. über die gesamte Schichtlänge der Faserkonzentration des Schicht-Beispiele für die Berücksichtigung unter- mittelwertes exponiert ist. Dies lässt schiedlicher Beschäftigungsarten bei sich durch die Expositionsdauer, der Berechnung der Expositionszeiten gibt bezogen auf die Schichtlänge von die Tabelle 4.1 (siehe Seite 76). Durch acht Stunden, durch den Bruch 8/8Bezug auf die Normarbeitszeiten wird definieren. neben den oben beschriebenen Beispielenfür Schichtanteile oder stundenweise asbest-2. Die Teilzeitexposition bezieht sichexponierte Arbeiten auch Überstunden nur auf eine Teilexposition währendRechnung getragen. In Tabelle 4.1 sind einer Schicht. Liegt die Expositions-einige Beispiele berechnet, bei denen dauer bei drei Stunden pro Schicht,eine 10-stündige Tätigkeit oder auch belie- dann lässt sich dies durch den Bruch 3/8 bige Schichtanteile einer 10-Stunden-Schicht ausdrücken. Auch bei Angaben in die Expositionsdauer umgerechnet wer- einer Expositionsdauer von sechs den. Somit lassen sich auch ungewöhn- Stunden pro Woche (1 Woche = liche Tätigkeitsdauern durch einfache 5 Schichten = 40 Stunden) ließe sich Umrechnung anhand der Normarbeitszeiten 75 73. 4 Vorgaben und Beispiele für die Faserjahr-Ermittlungerfassen. Neben Überstunden können inlung der Wochenarbeitszeit bzw. dergleicher Weise auch mehr geleisteteArbeitstage pro Jahr in den vergangenenArbeitstage (z.B. 260 statt 240 Arbeits- Jahrzehnten kann auf diesem Wege in dietage) berücksichtigt werden. Die Entwick-Berechnung einfließen.Tabelle 4.1:Beispiele zur Ermittlung der Expositionsdauer anhand von normierten Arbeitszeiten Arbeitszeit mit AsbesteinwirkungNormarbeitszeit ExpositionsdauerAngabe von Expositionszeiten 3 h/Tag8 h/Tag 3/8 = 0,375 Tage 10 h/Tag 8 h/Tag 10/8 = 1,25 Tage 3 h/Tag an jedem 2. Arbeitstag240 Tage/Jahr3/8 · 120/240 = 0,188 Jahre 8 h/Tag 10 h/Tag an 3 Monaten/Jahr 8 h/Tag 10/8 · 3/12 = 0,313 Jahre 12 Monate/Jahr 260 Tage/Jahr 240 Tage/Jahr260/240 = 1,08 Jahre 5 Jahre lang jeweils an 255 Tagen im240 Tage/Jahr5 · 255/240 · 2/8 = 1,33 Jahre Jahr für 2 h/Tag8 h/TagAngabe von Expositionsanteilen 11/2 einer 8-h-Schicht8 h/Tag/2 · 8/8 = 0,5 Tage 11/2 einer 10-h-Schicht 8 h/Tag /2 · 10/8 = 0,625 Tage 11/2 einer 8-h-Schicht 240 Tage/Jahr /2 · 8/8 · 50/240 = 0,104 Jahre an 50 Tagen/Jahr8 h/Tag 11/2 je 10-h-Schicht ein 3/4 Jahr lang 240 Tage/Jahr /2 · 10/8 · 3/4 · 240/240 = 8 h/Tag 0,469 Jahre 11/4 einer 6-h-Schicht an 65 Tagen im240 Tage/Jahr /4 · 6/8 · 65/240 · 5 = Jahr, 5 Jahre lang8 h/Tag 0,254 Jahre76 74. Dokumentierte lange Fehlzeiten Beurteilung eines Arbeitsspektrums (Schichtmittelwert)Werden in den Unterlagen der BK-Akte fürdie Beschäftigungszeit lange FehlzeitenDie Arbeiten umfassen mehrere Tätigkeiten,dokumentiert, sind diese als Zeiten ohne von denen verschieden viele Umgang mitAsbestexposition bei der Faserjahrberech-Asbest beinhalten (z.B. Wellplattenverarbei-nung zu berücksichtigen. Von unüblichtung beim Dachdecken: Zuschneiden vonlangen Fehlzeiten kann ausgegangen Platten, Transport, Bohren, Montieren, Reini-werden, wenn z.B. Fehlzeiten von mehrgen etc.). In diesem Fall ist die Vielfalt derals 20 Arbeitstagen pro Jahr aufgetreten verschiedenen Tätigkeiten entsprechend ihressind.Zeitanteils am gesamten Arbeitsspektrum durch einen Schichtmittelwert zu beschrei-In gleicher Weise ist auch zu berücksichti-ben.gen, dass bestimmte asbestbelastete Arbei-ten saisonbedingt nicht über das ganze JahrDie Ausweisung eines Schichtmittelwertes indurchgeführt werden konnten. Hier sind bei einer der Tabellen bedeutet, dass alle asbest-der Ermittlung der Faserjahr-Dosis nur die belasteten Tätigkeiten, die in den genanntenZeiträume des Jahres mit einer entsprechen-Arbeiten enthalten sind, auch in den Schicht-den Exposition in die Berechnung einzu-mittelwert eingegangen sind. Da diebeziehen.Abschätzung des Anteils einzelner asbest- belas-teter Tätigkeiten an einem Arbeits- spektrum zumeist schwierig ist (siehe weiter4.5 Anwendung vonunten), ist Schichtmittelwerten bei Faserjahr-Expositionsdaten berechnungen, wenn möglich, der Vorzug(Schicht- und Tätigkeitswerte) zu geben.In den Tabellen des vorliegenden Reports Der Schichtmittelwert bezieht sich zwar gene-sind sowohl Schichtmittelwerte (S) als auchrell auf eine 8-stündige Arbeitszeit, er ist aberTätigkeitswerte (T) aufgeführt. Bei der Anwen- auch dann anzuwenden, wenn die mit die-dung von Expositionswerten ist deshalb sem Wert beschriebenen Arbeiten nur wäh-grundsätzlich zu unterscheiden zwischen derrend eines Teils der Schicht durchgeführtBeurteilung einer einzelnen speziellen Tätig-wurden. Hat beispielsweise ein Dachdeckerkeit oder einem Arbeitsspektrum, das meh-nur vormittags, also jeweils eine halberere Tätigkeiten umfasst.Schicht pro Tag, als Dachdecker Wellasbest-77 75. 4 Vorgaben und Beispiele für die Faserjahr-Ermittlungplatten verarbeitet, so wird der entspre-Orientierung sind in einigen Tabellen inchende Schichtmittelwert mit der Expositions-Abschnitt 7.2 mittlere Arbeitszeiten ange-dauer einer 4/8-Schicht in der Berechnunggeben, die ein Arbeitnehmer üblicherweiseberücksichtigt.mit bestimmten Tätigkeiten beschäftigt war. Diese Angaben können Verwendung finden, wenn der Nachweis der jeweiligen TätigkeitBeurteilung einer Tätigkeit (Tätigkeitswert) mit Asbestexposition des Versicherten erbracht ist. Sollte ein Arbeitnehmer beiDie Asbestexposition beschränkt sich auf eineseiner Beschäftigung mehrere asbestbelas-bestimmte Tätigkeit (z.B. Zuschnitt vontete Tätigkeiten durchgeführt haben, dieAsbestzementplatten mit der Flex). In diesem bei der Faserjahrberechnung jeweils durchFalle kann ein Tätigkeitswert verwendet wer- Anwendung eines Tätigkeitswertes berück-den. Dabei wird vorausgesetzt, dass diesichtigt wurden, sind die Dosiswerte zuangegebene Asbestexposition nur währendaddieren.der Tätigkeit gegeben ist, außerhalb derTätigkeit jedoch so gering erscheint, dass sievernachlässigt werden kann. Anhand eines Zeitermittlung zur AnwendungTätigkeitswertes und der Dauer einer der Tätigkeitswertebestimmten Arbeit kann auch der Schicht-mittelwert der AsbestfaserkonzentrationSind in der Arbeitsanamnese Angaben zurberechnet werden. Führte ein ArbeitnehmerDauer bestimmter Tätigkeiten mit Asbestexpo-während einer Schicht z.B. 1,5 Stunden sition aufgeführt, die deutlich von den mittle-lang Arbeiten durch, für die ein Tätigkeits- ren Arbeitszeiten abweichen, sollten Plausi-wert von 4 F/cm3 gilt, ergibt sich für bilitätsprüfungen erfolgen, da im Einzelfalldiese Tätigkeit ein Schichtmittelwert vonvor allem kurzfristige Tätigkeiten in ihrer4 · 1,5 / 8 = 0,75 F/cm3. Die Dauer derDauer subjektiv falsch eingeschätzt werdenspeziellen Tätigkeit muss im Rahmen derkönnen. Sofern die Asbestexposition wäh-Arbeitsanamnese ermittelt werden, da sie rend der ganzen Schicht vorliegt, ist lediglichvon entscheidender Bedeutung für die die Expositionsdauer zu ermitteln.Berechnung der Asbestexposition bezogenauf die Schichtlänge ist. Im Einzelfall können Schwieriger gestaltet sich die Zeitermittlungkonkrete Angaben zur individuellen Arbeits-bei anteiliger Asbestexposition. In diesemzeit des Versicherten möglicherweise nicht Fall ist zunächst die Gliederung des Arbeits-mehr in Erfahrung gebracht werden. Als ablaufes in Teiltätigkeiten vorzunehmen. Die78 76. Asbestexposition ist den Teiltätigkeiten zuzu- mit Exposition ab. Unterschreitet dieser Anteilordnen. Der weitere Ablauf der Ermittlung der10 Prozent der Schichtzeit, so erreicht derZeitanteile hängt von dem Fertigungsprozessrelative Fehler die Größe von 100 %.ab. Bei Kleinserien- und Einzelfertigung über-wiegen unregelmäßige Arbeitsabläufe, wäh-Bessere Ergebnisse liefert eine Schätzung derrend bei Serienfertigungen überwiegend Zeitanteile durch den Ermittler anhand vonzyklische Abläufe zu verzeichnen sind. Für Analogiebeispielen oder eigenen Betriebs-unregelmäßige Arbeitsabläufe kommen fürerfahrungen. Bei Kleinserien oder Einzelfer-eine näherungsweise Bestimmung der Zeit- tigung muss jedoch auch hier mit großenanteile die Befragung der Betroffenen oder relativen Fehlern gerechnet werden. Beider betrieblichen Vorgesetzten bzw. derzyklischen Produktionsprozessen ist eineSicherheitsfachkräfte oder Schätzungen mög-Berechnung der Arbeitszeitanteile auf derlichst anhand von Vergleichsbeispielen inBasis von Stichprobenmessungen aus min-Betracht. Bei zyklischen Fertigungsprozessen destens drei Produktionszyklen anzuraten.werden vorrangig Berechnungen auf derBasis von Stichprobenmessungen zur Anwen-Wurden asbestexponierte Tätigkeiten unterdung kommen. Bei der Befragung hängt die besonderen räumlichen Verhältnissen durch-Genauigkeit der ermittelten Zeitwerte wesent-geführt, ist zunächst zu prüfen, ob die spe-lich von einer geeigneten Erläuterung derziellen Arbeitsverhältnisse nicht bereits in dengewünschten Informationen durch den Ermitt-Tabellenwerten des BK-Reports berücksichtigtler und vom Überblick und den Erfahrungenwurden. Ist dies nicht der Fall kann zur Beur-des Befragten ab. Die Befragung betrieb- teilung der Expositionsdauer im Einzelfalllicher Vorgesetzter ist aus Genauigkeits-auf die Regelungen in Abschnitt 6.4 desgründen vorzuziehen. BIA-Reports 3/95 „Asbest an Arbeitsplätzen in der DDR“ [42] zurückgegriffen werden.Vergleiche von subjektiven EinschätzungenDort wird folgendes ausgeführt:der Dauer und der Intensität von Staubein-wirkungen mit Messwerten zeigten, dass ❐ Bei Arbeiten in engen Räumen (z.B.Phasen hoher Staubentwicklung in Bezug auf Schiffbau) ist die Expositionsdauer mit derdie Dauer und ihren Einfluss auf die durch-Aufenthaltsdauer in diesen Räumenschnittliche Staubexposition meist deutlichgleichzusetzen.überschätzt werden [66, 67]. Der relativeFehler des ermittelten Zeitanteils hängt in❐ Bei Arbeiten in geschlossenen Räumengroßem Maße von der Dauer der Tätigkeitenund bei normalen Lüftungsbedingungen79 77. 4 Vorgaben und Beispiele für die Faserjahr-Ermittlung 1 ist die Expositionsdauer mit etwa dem/2 Stunde war, eine nur kleine Menge 1,5-fachen der Bearbeitungsdauer in asbesthaltigen Materials be-/verarbeitet diesen Räumen gleichzusetzen (wesent- wurde oder die Tätigkeit im Freien durch- liche Einflussgrößen sind die verarbeitetegeführt wurde. Menge asbesthaltigen Materials und die Raumgröße). Alternative Verwendung von❐ Bei Arbeiten im Freien ist die Expositions-Tätigkeits- und Schichtmittelwertendauer mit der Bearbeitungsdauer gleich-zusetzen.Art und Dauer der TätigkeitTätigkeiten, die kürzer als 1/2 Stunde pro Die Anwendung von Tätigkeitswerten beiSchicht waren, werden wegen desder Berechnung von Faserjahren ist in Tabel-Schwebeverhaltens der Fasern auch nach le 4.2 an einem Beispiel dargestellt. Es wirdBeendigung der Tätigkeit insgesamt mit der angenommen, dass ein Arbeitnehmer alsExpo-sitionszeit 1/2 Stunde beurteilt. Abwei-Dachdecker 5,5 Jahre lang jeweils für vierchungen von dieser Vorgehensweise sind Monate pro Jahr sechs Stunden pro Schichtnachvollziehbar zu begründen. So ist einemit dem Verlegen von Asbestzementwellplat-kürzere Expositionszeit anzusetzen, wenn ten beschäftigt war. Bei diesen Verlegearbei-z.B. die Aufenthaltsdauer im Arbeitsbereichten wurden die Wellplatten mit dem Trenn-nach Beginn der Asbestexposition kürzer alsschleifer (Flex) passend geschnitten.Tabelle 4.2:Beispiel für die alternative Verwendung von Tätigkeits- und Schichtmittelwerten (Erläuterungen in Abschnitt 4.5)Beschäftigungs- Expositionszeit ExpositionszeitSchicht- (S) oderFaserjahrezeit[Schichtanteile] [Jahre] Tätigkeitswert (T),[F/cm3 · Jahre][Jahre]90%-Wert[F/cm3]5,5 4/12 · 6/81,3754 (S)5,505,5 4/12 · 0,25/8 0,057 60 (T)3,445,5 4/12 · 5,75/8 1,318 1,2 (S) 1,5880 78. Nicht bekannte Tätigkeitsdauer pro Schicht dies zu einer Reduktion der Asbestexpo- sition. Beim Tragen von geeignetemKonnte die tatsächliche Dauer der Schneide-Atemschutz sowie bei durchgehenderzeit pro Schicht nicht mehr ermittelt werden,Feuchtverarbeitung ist von maximal 10 %wird in die Berechnung der Faserjahre derder in den Tabellen in Abschnitt 7.2 ange-Schichtmittelwert aus Tabelle 7.10 mit gebenen Konzentrationswerten auszu-4 F/cm3 eingesetzt (Berechnung: 1. Zeile gehen.der Tabelle 4.2). In diesem Schichtmittelwertist eine mittlere Schneidezeit von 6 % der Diese Schutzmaßnahmen dürfen nicht unter-Schichtdauer berücksichtigt worden.stellt werden und sind zu belegen.Bekannte Tätigkeitsdauer pro Schicht 4.7 Bericht zurIst anhand der Arbeitsanamnese aber fest-Faserjahrermittlung undzustellen, dass der Versicherte jeweils eine FaserjahrberechnungViertelstunde pro Schicht WeIlplatten zuge-schnitten hat, wird für diese Dauer der Tätig- Die Ergebnisse der Ermittlungen zur Berech-keitswert für die Wellplattenverarbeitungnung der Asbestfaserdosis in Faserjahrenmit der Flex mit 60 F/cm3 in die Berech- werden in einem Bericht zusammengestellt.nungen eingesetzt (Berechnung: 2. Zeile derDieser muss alle relevanten Fakten enthal-Tabelle 4.2). Zusätzlich muss dann noch fürten, die der Faserjahrberechnung zugrundedie übrigen 5 3/4 Stunden die Asbestbelas- liegen. Außerdem müssen die in dentung des Arbeitnehmers während des Ver-Berechnungen eingesetzte Expositions-legens der Wellplatten (einschließlich Bohr- dauern und -werte ausreichend begründetarbeiten, nicht schneidend) in Höhe vonwerden.1,2 F/cm3 (Schichtmittelwert, Tabelle 7.10)berücksichtigt werden (Berechnung: 3. ZeileErgänzt wird dieser Bericht durch eineder Tabelle 4.2).tabellarische Auflistung der Berechnung der Einzelexpositionen. Als Hilfestellung4.6 Arbeiten mit wurde hierzu die BGIA-Anamnese-Soft-Schutzmaßnahmenware „Faserjahre“ entwickelt (siehe auch Abschnitt 2.3), die für die BerechnungenWurden bei Tätigkeiten mit Asbestexpo- zu verwenden ist. Die Tabelle enthält fol-sition Schutzmaßnahmen getroffen, führte gende Spalten:81 79. 4 Vorgaben und Beispiele für die Faserjahr-ErmittlungFirma[PAH], ionisierende Strahlung) aufgeführt werden, denen der Versicherte ausgesetztBezeichnung des Arbeitgebers war. In dem tabellarischen Ausdruck zur Dokumentation der Faserjahrberechnung ist diese Rubrik nicht enthalten.BeschäftigungszeitEs ist die gesamte Zeit der Beschäftigung beiBeschäftigungsdauer [Jahr]der genannten Firma einzusetzen. Wird von der Software automatisch anhand des eingegebenen BeschäftigungszeitraumsTätigkeit, Bemerkungen berechnet.Es sind neben der Berufsbezeichnung vorallem konkrete vom Versicherten ausgeführteExpositionsanteilTätigkeiten anzugeben. Hier wird die Dauer der asbestexponierten Tätigkeiten mit der Normarbeitszeit (sieheArt der Exposition Abschnitt 4.3) verglichen. Das Ergebnis ist eine relative Zahl, die den Anteil der Expo-Hier sollen die für die Berechnung wesent- sition in Bezug auf die Normarbeitszeit wie-lichen Aspekte der asbestexponierten Tätig-dergibt. Werte < 1 bedeuten, dass die Expo-keit knapp dargestellt werden (z.B. Werk-sitionsdauer kürzer als die Normarbeitszeitzeuge, bearbeitetes Material, besonderewar (z.B. sporadische Tätigkeit). Werte > 1Arbeitszeiten oder -verhältnisse). tragen z.B. Überstunden Rechnung (siehe auch Abschnitt 4.4).Sonstige Lungenschadstoffe Die Software bietet die folgenden Möglich-(nicht im Ausdruck aufgeführt) keiten, den Anteil bzw. die absolute Dauer der exponierten Tätigkeiten einzugeben:Hier sollen alle für den Erkrankungsfall rele- Normarbeitszeit (nach Abschnitt 4.3)vanten sonstigen Lungenschadstoffe (z.B.Quarzfeinstaub, Chromat, Nickeloxid, Poly- ❐ Anteil/Schichtzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe ❐ Anteil/Woche82 80. ❐ Stunden/Schicht ❐ Stunden❐ Stunden/Woche ❐ Tage❐ Stunden/Monat ❐ Wochen❐ Stunden/Jahr❐ Tage/Jahr Bei der Eingabe von Tagen bzw. Wochen❐ Stunden/Beschäftigungszeitwird anschließend ebenfalls wieder die❐ Tage/Beschäftigungszeit Dauer der Exposition pro Tag und die Zahl❐ Wochen/Beschäftigungszeit der Arbeitstage pro Woche erfragt.Wenn der Anteil pro Schicht oder WocheEingaben absoluter Expositionszeiträumeeingegeben wird, wird anschließendsind dann sinnvoll, wenn die Ermittlungendie Arbeitsdauer pro Schicht bzw. Woche ergeben haben, dass z.B. eine Expositions-erfragt und wie viele Schichten bzw.dauer von insgesamt 35 h unregelmäßigWochen pro Jahr gearbeitet wurde. Wirdverteilt innerhalb eines Beschäftigungszeit-die Dauer der Tätigkeit in Stunden proraums von 5,8 Jahren stattgefunden hat.Schicht, Woche oder Monat eingegeben,wird anschließend erfragt, wie viel Schich-ten, Wochen oder Monate pro JahrExpositionsdauer [Jahre]gearbeitet wurde. Bei der Anzahl derexponierten Tage pro Jahr ist die Expo- Die Expositionsdauer wird von der Softwaresitionsdauer pro Tag zu ergänzen. Die durch Multiplikation der BeschäftigungsdauerAngabe der Expositionsdauer in Stundenin Jahren mit dem Expositionsanteil berech-pro Jahr bedarf keiner weiteren Konkreti- net.sierung.Durch Bezug der Eingabewerte auf dieExpositionshöhe [F/cm3]Normarbeitszeit wird der Expositionsanteil fürjede Tätigkeit ermittelt (siehe Beispielberech- Hier wird der sich aus den Ermittlungennungen in Tabelle 4.1). ergebende 90%-Wert der Expositionshöheeingetragen. Zu beachten ist hierbei vorNeben den o.g. relativen Eingaben könnenallem:auch absolute Zeiten der Asbestexposition füreinen Beschäftigungszeitraum angegeben❐ Die Rangfolge der Verwendung vonwerden: Expositionsdaten (Kapitel 6)83 81. 4 Vorgaben und Beispiele für die Faserjahr-Ermittlung❐ Die Konventionen für Umrechnungsfakto-jahre“ durchgeführt wurden. Im Rahmen die-ren bei der Verwendung von Expositions- ser Darstellung enthalten die Berechnungendaten verschiedener Messverfahren nur Beschäftigungszeiten, bei denen der(Abschnitt 5.2) Betroffene Asbestexpositionen ausgesetztwar. Die Fallbeschreibungen beziehen sich❐ Die Berechnung des 90%-Wertes bei außerdem jeweils nur auf eine Branche.der Verwendung von Expositionsdaten Üblicherweise sollen bei den Faserjahr-(90%-Perzentil des Messwertekollek- berechnungen alle Beschäftigungsverhält-tivs oder bei weniger als 10 Mess-nisse aufgeführt werden.werten: Verdopplung des arithmetischenMittelwertes; siehe auch Punkt 4 in Es handelt sich um Beispiele, die nicht alsAnlage 3) repräsentativ für den Einzelfall herangezogenwerden können. Hierzu sind immer geson-❐ Die unterschiedliche Anwendungderte Ermittlungen über Art und Umfang dervon Schicht- und Tätigkeitswerten Exposition durchzuführen. Die Beispiele(Abschnitt 4.5) sollen lediglich die Anwendung der Expo-sitionsdaten veranschaulichen. Die mögliche❐ Einsatz von technischen Schutzmaß-Beteiligung der Arbeitnehmer an Transport-nahmen und/oder Atemschutzoder Reinigungsarbeiten und der mögliche(Abschnitt 4.6) Einsatz von Schutzmaßnahmen (z.B. Absau-gungen, Schutzmasken) sind in den Beispie-len nicht enthalten.Faserjahre [F/cm3 · Jahre]Beispiel 1:Die Multiplikation von Expositionsdauer Schlosser (Tabelle 4.3)und -höhe ergibt die Dosis in Faserjahren.Beispiel 2:Elektroinstallateur (Tabelle 4.4)4.8 Beispiele fürFaserjahrberechnungen Beispiel 3:Maschinenwärter (Tabelle 4.5)In den Tabellen 4.3 bis 4.12 sind Beispielefür Faserjahrberechnungen abgedruckt, die Beispiel 4:mit der BGIA-Anamnesesoftware „Faser- Hafenarbeiter (Tabelle 4.6)84 82. Beispiel 5: Beispiel 8:Rohrleitungsbauer (Tabelle 4.7) Dachdecker (Tabelle 4.10)Beispiel 6: Beispiel 9:Bremsendienst (Tabelle 4.8) „Neptunit“-Verarbeitung (Tabelle 4.11)Beispiel 7: Beispiel 10:Feuerungsmaurer (Tabelle 4.9) Heizer im Kesselhaus (Tabelle 4.12) 85 83. 4 Vorgaben und Beispiele für die Faserjahr-ErmittlungTabelle 4.3:Beispiel einer Faserjahrberechnung für einen SchlosserDargestellt ist die Asbestexposition eines Schlossers, der zum einen als Heizungsmonteur und zum anderen alsSchweißer im Rohrleitungsbau gearbeitet hat. Bei der Beschäftigung als Heizungsmonteur sind zwei unter-schiedliche asbestexponierte Tätigkeiten, die im Beschäftigungszeitraum regelmäßig angefallen sind, separaterfasst worden (vgl. Tabelle 7.23 und 7.4). Das gleiche gilt auch für die folgende Beschäftigung als Schweißerim Rohrleitungsbau (Heranziehen von Expositionswerten vergleichbarer Tätigkeiten aus Tab. 7.21 und 7.18).Die Zeiten der eigenen asbestexponierten Arbeiten decken zwei Stunden pro Schicht ab. Hier wurde, da zeit-gleich weitere Kollegen die gleichen Arbeiten durchführten, für die übrigen sechs Stunden der Schicht eineExposition als Bystander mit einem Zehntel der Expositionshöhe in Anschlag gebracht. Versicherter:geb.: FirmaBeschäft.-ZeitTätigkeitArt der Asbest-Expositionvon/bis Bemerkungen Müller GmbH01.04.1955HeizungsmonteurHantieren mit asbesthaltigen04.01.1961Wartung und ReparaturSchnur- und Flachdichtungenvon Heizungsanlagen(1h/Schicht an 180 Tagen/ Jahr)01.04.1955HeizungsmonteurIsolieren mit Asbestwolle,04.01.1961Installation neuer Heizungs- Asbestmatten (50h/Jahr)anlagen05.01.1961arbeitslos01.05.1961 Sanierungs-GmbH02.05.1961Schweißer im Demontage von alten Isolie-31.12.1964Rohrleitungsbaurungen von Rohrleitungs- systemen (1h/Schicht an 260 Schichten/Jahr)02.05.1961 Hantieren mit Asbestwolle31.12.1964 bzw. -matten zur Isolierung von Rohrleitungen (1h/Schicht an 260 Schichten/Jahr)02.05.1961 Bystander (6h/Schicht an31.12.1964 260 Schichten/Jahr)UnterschriftDatum:86 84. AZ:Beschäft.-Expos.Expos.Expos.Faser-Dauer [J] AnteileDauer [J] Höhe [F/cm3] Jahre 5,7640,09380,540 3,000 1,62 5,7640,02600,150 4,000 0,60keine Exposition 3,6680,13540,49710,000 4,97 3,6680,13540,49710,000 4,97 3,6680,81252,981 1,000 2,98Summe der Faserjahre: 15,1 87 85. 4 Vorgaben und Beispiele für die Faserjahr-ErmittlungTabelle 4.4:Beispiel einer Faserjahrberechnung für einen ElektroinstallateurVerwendung von Asbestplatten (Silikatasbest) als Unterlagen für Leuchten etc. nach VDE 0100 bei brennbarenUntergründen, z.B. in der Landwirtschaft, in Fachwerkbauten, im Messebau.Die Expositionsanteile sind durch Befragung des Versicherten ermittelt worden. Zur Expositionshöhe(vgl. Tab. 7.11).Elektrokleingeräte mit Wärmeentwicklung (Toaster, Heizer, Kocher, Bügeleisen Heizdecken, Haartrockner, …)enthielten Asbestteile unterschiedlicher Art; z. B. Isolierplatten, Abstandshalter, Kabelisolationen. Die Freiset-zung von Fasern ist wegen der kleinen Abmessungen asbesthaltiger Teile vergleichsweise gering.Der Expositionsanteil wurde durch Befragung ermittelt, die Expositionshöhe ist ein Schätzwert.Nachtspeicherheizungen sind hersteller-, typ- und baugrößenabhängig mit unterschiedlichen Asbestmaterialienausgestattet gewesen. Angaben zu asbesthaltigen Bauteilen können z.B. über die örtlichen Energieversor-gungsbetriebe oder Fachentsorgungsbetriebe nach TRGS 519 eingeholt werden. Zu unterscheiden ist zwi-schen Neuaufstellung, Reparaturen und Abbau/Entsorgung. Konkrete Arbeiten mit Asbestkontakt sind zuhinterfragen und zeitlich abzuschätzen, beispielsweise über die Zahl der Nachtspeicheröfen.Die Expositionshöhe ist als mittlerer Wert für die beschriebenen Arbeiten zu verstehen (Tab. 7.4, Hantieren mitAsbestmaterial).Versicherter:geb.:FirmaBeschäft.- Zeit Tätigkeit Art der Asbest- von/bis Bemerkungen Exposition Elektro A 17.04.1958 Elektroinstallateur Asbestplatten sägen, bohren, 10.01.1959 montieren (ca. 3h/Woche) Elektro B 11.01.1959 Elektroinstallateur Asbestplatten sägen, bohren, 13.01.1975 montieren (ca. 3h/Woche) 11.01.1959 Asbestteile in Kleingeräten 13.01.1975 (ca. 2h/Woche) Elektro C 14.01.1975 Elektroinstallateur Nachtspeicherheizungen 31.08.1981 aufstellen/reparieren,(ca. 1,5 h/Woche)Unterschrift: Datum88 86. AZ:Beschäft.-Expos. Expos.Expos.Faser-Dauer [J] Anteile Dauer [J] Höhe [F/cm3] Jahre0,737 0,0750 0,055 4,000 0,2216,0080,07501,2014,000 4,8016,0080,05000,8001,000 0,806,630 0,0375 0,249 2,750 0,68Summe der Faserjahre: 6,589 87. 4 Vorgaben und Beispiele für die Faserjahr-ErmittlungTabelle 4.5:Beispiel einer Faserjahrberechnung für einen Maschinenwärter im KraftwerksbereichDer Einsatz von Kraftwerkspersonal erfolgte regional sehr unterschiedlich. Maschinenwärter (auch bezeichnetals Maschinisten, Kesselwärter, Turbinenwärter, …) wurden z.T. auch für Reparaturen im Schichtbetrieb oderbei Revisionen/Stillständen eingesetzt.Im Regelfall war Steuer-/Fahrpersonal weniger exponiert als reines Reparaturpersonal (Schlosser, Monteure,Reiniger). Auch die Bystander-Exposition ist ggf. zu erfassen.Die Zeitanteile sind Erfahrungswerte bzw. durch Befragung ermittelt, die Expositionshöhe entspricht den Anga-ben der Tab. 7.4 und 7.19. Versicherter: geb.:Firma Beschäft.-ZeitTätigkeit Art der Asbest-von/bis Bemerkungen Exposition Kraftwerk01.12.1956Maschinenwärter Wechseln von Dichtungen31.08.1974(ca. 1 h/Tag)01.12.1956Entfernen/Anbringen von Iso-31.08.1974liermatten (ca. 2 h/Woche)01.12.1956Entfernen von Spritzasbest31.08.1974an Rohren (ca. 3 Tage/Jahr)01.12.1956Tragen von Asbesthand-31.08.1974schuhen (ca. 0,5 h/Tag)Unterschrift: Datum90 88. AZ:Beschäft.-Expos. Expos.Expos.Faser-Dauer [J] Anteile Dauer [J] Höhe [F/cm3] Jahre17,7510,12502,2191,500 3,3317,7510,05000,8884,000 3,5517,7510,01250,222 40,000 8,8817,7510,06251,1091,000 1,11Summe der Faserjahre:16,991 89. 4 Vorgaben und Beispiele für die Faserjahr-ErmittlungTabelle 4.6:Beispiel einer Faserjahrberechnung für einen Hafenarbeiter (Umschlag von Rohasbest)In den deutschen Seehäfen wurde im Zeitraum Anfang der 50er-Jahre bis ca. Dezember 1983 Rohasbestin Textilsäcken (Jute), später auch in Kunststoffsäcken, zum Schluss jedoch nur noch als geschrumpfte Paletten-ladung, umgeschlagen (vgl. Tabelle 7.23).In der Regel handelte es sich um Teilladungen eines Schiffes. Die losen Säcke wurden im Schiff von den Stauernoder Schauerleuten in sogenannte Brooken (Netze) gepackt und dann mittels Kran an Land gehievt. Hierbeikam es zu Staubentwicklungen durch das Ausrieseln von Asbest aus beschädigten Säcken. Der lose zurückblei-bende Asbest im Schiffsraum wurde nach Beendigung des Löschens zusammengefegt und in Säcke verpackt.An Land wurden die ankommenden Säcke direkt in Waggons verladen oder auf Paletten gestapelt. Die Palet-ten wurden mittels Gabelstapler in die Schuppen gefahren und dort gelagert. Vor Einführung des Gabelstaplersin den 60er-Jahren wurden die Säcke auf sogenannte E-Karren gepackt und im Schuppen wieder abgepacktund gestapelt.Von hier gingen die Säcke dann per LKW weiter. Die Paletten wurden mit Gabelstapler zu den LKW gefahren,dort abgestapelt und lose auf die Ladefläche gepackt. Vor Einführung des Gabelstaplers wurden die Säckeper Sackkarre zu den LKW gefahren. Versicherter:geb.:FirmaBeschäft.-ZeitTätigkeitArt der Asbest- von/bis BemerkungenExposition Hafenbetriebs- 17.05.1965HafenarbeiterUmschlag von Asbest verein xyz 08.02.1967 in Jutesäcken (im Mittel 4 Tage/Monat)04.09.1973 Umschlag von Asbest31.12.1976 in Jutesäcken (im Mittel 4 Tage/Monat)01.01.1977 Umschlag von Asbest31.12.1983 in Plastiksäcken (im Mittel 4 Tage/Monat)Unterschrift: Datum92 90. AZ:Beschäft.-Expos. Expos.Expos.Faser-Dauer [J] Anteile Dauer [J] Höhe [F/cm3] Jahre 1,7340,2000 0,34740,000 13,87 3,3260,2000 0,66540,000 26,61 7,0000,2000 1,400 6,0008,40Summe der Faserjahre:48,993 91. 4 Vorgaben und Beispiele für die Faserjahr-ErmittlungTabelle 4.7:Beispiel einer Faserjahrberechnung für einen RohrleitungsbauerDargestellt sind die typischen Arbeiten eines Rohrleitungsbauers. Dieser war zunächst selbst überwiegend mitder Bearbeitung und dem Verlegen von Asbestzementrohren befasst und hatte später als Schachtmeister nebenAufsichts- und Koordinierungsarbeiten nur noch untergeordnet selber Rohrleitungsarbeiten durchgeführt.Ab 1985 wurden auf den Baustellen üblicherweise keine asbesthaltigen Rohre mehr verarbeitet (Ausnahme:siehe Tabelle 3.4). Als Expositionshöhe für die Bearbeitung von Asbestzement-Wellplatten während der Lehrewird ein Wert von 0,5 Fasern/cm3 verwendet (siehe Tabelle 7.10), da die Flex erst ab 1956 auf dem Marktverfügbar war. Versicherter: geb.:Firma Beschäft.-ZeitTätigkeitArt der Asbest-Expositionvon/bis Bemerkungen Müller03.08.1954Beginn einer Maurerlehre Bearbeitung von AZ-Wellplat- 26.11.1954 ten mit Handgeräten und Mon-tage (5h/Woche) Tiefbau xyz GmbH10.05.1965 Vorarbeiter Bearbeitung (Schneiden/Ab- 30.04.1975 Rohrleitungsbau,drehen) und Verlegen von AZ-später Schachtmeister Rohren (8h/Schicht zu 50 %der jährlichen Beschäftigungs-zeit → 120 Tagen/Jahr) 10.05.1965 Versierterallgemeine Bremsenreparatur 31.12.1990 Werkstatthelfer von Baumaschinen(2h/Tag an 10 Tagen/Jahr) 01.05.1975 Vorarbeiter Bearbeitung (Schneiden/Ab- 30.04.1985 Rohrleitungsbau,drehen) und Verlegen von AZ-später Schachtmeister Rohren (8h/Schicht zu 10 %der jährlichen Beschäftigungs-zeit → 24 Tagen/Jahr) 01.05.1985 SchachtmeisterVerlegung und Rohrbearbei- 24.07.1998 tung von Kunststoff (PVC)- bzw.Gussrohren (kein Kontakt zuasbesthaltigen Rohren)Unterschrift: Datum94 92. AZ:Beschäft.-Expos. Expos.Expos.Faser-Dauer [J] Anteile Dauer [J] Höhe [F/cm3] Jahre0,318 0,1250 0,0400,5001 0,029,975 0,5000 4,9882,0009,9825,6470,01040,267 5,0001,3410,0000,10001,000 2,0002,00Summe der Faserjahre:13,395 93. 4 Vorgaben und Beispiele für die Faserjahr-ErmittlungTabelle 4.8:Beispiel einer Faserjahrberechnung für einen Automechaniker (Bremsendienste)Bei der LKW-Bremsenreparatur dauert eine Achse durchschnittlich 3 bis 4 Stunden, ein Monteur kann pro Tagca. einen LKW reparieren. Meist wird der Bremsbelag überdreht (1/2 bis 3/4 h pro Rad), um Unwuchten zubeseitigen. LKW-Bremsbeläge sind meist vorkonfektioniert angeliefert worden. Letztmalig wurden etwa im Juni1989 asbesthaltige Beläge gefertigt, die ca. bis 1991 in den Werkstätten aufgebraucht waren. Fahrzeug-nutzungsabhängig (km-Leistung) war nur wenig später der Ersatz alter asbesthaltiger Beläge vollzogen(siehe auch Abschnitt 2.5).Die Expositionsanteile wurden vom Versicherten angegeben, die Expositionshöhe aus der Tabelle 7.14zugeordnet.Versicherter: geb.:Firma Beschäft.-ZeitTätigkeitArt der Asbest-von/bis BemerkungenExposition Auto-X12.02.1968Kfz-MechanikerBremsenreparaturen an PKW 30.06.1977(ca. 3h/Woche) 12.02.1968Bremsenreparaturen an LKW 30.06.1977(ca. 4h/Woche) Auto-Y01.07.1977Kfz-MechanikerBremsenreparaturen an PKW 31.12.1984(ca. 1h/Schicht) Unterschrift: Datum96 94. AZ:Beschäft.-Expos. Expos.Expos.Faser-Dauer [J] Anteile Dauer [J] Höhe [F/cm3] Jahre 9,3810,0750 0,704 2,000 1,41 9,3810,1000 0,938 4,000 3,75 7,5040,1250 0,938 2,000 1,88Summe der Faserjahre: 7,097 95. 4 Vorgaben und Beispiele für die Faserjahr-ErmittlungTabelle 4.9:Beispiel einer Faserjahrberechnung für einen FeuerungsmaurerDargestellt sind die für einen Feuerungsmaurer typischen Tätigkeiten (vgl. Tabellen 7.24, 7.4, 7.3).Die Zeitanteile sind frei gewählt und nicht repräsentativ für den Beruf. Es gab auch Bereiche im Feuerfestbau,bei denen Asbest in Form von Platten oder Schnüren nicht zum Einsatz kam. Zeitanteile der Exposition sinddaher im Einzelfall zu erfragen. Versicherter:geb.:FirmaBeschäft.-ZeitTätigkeitArt der Asbest- von/bis BemerkungenExposition Verschiedene 01.01.1956FeuerungsmaurerAbbruch von Feuerfest-Mauer- Feuerungsbau-31.12.1982 werk einschließlich asbesthal- firmen im Kraft-tigen Einbauten werksbau und in (ca. 10 h/Monat) der Stahlproduk- tion01.01.1956 Einbau von Asbestschnüren in31.12.1982 Dehnungsfugen von Feuerfest- Mauerwerk (ca. 10 h/Monat)01.01.1956 Zuschnitt und Einbau von31.12.1982 Asbest-Platten hinter Feuerfest- Mauerwerk (ca. 10 h/Monat)01.01.1956 Tragen von Asbest-Hitzevoll-31.12.1968 schutz bei Heißreparaturen (ca. 10 h/Monat)01.01.1969 Tragen von aluminisiertem und31.12.1982 gefüttertem Hitzevollschutz bei Reparaturarbeiten (ca. 10 h/Monat)Unterschrift: Datum98 96. AZ:Beschäft.-Expos. Expos.Expos.Faser-Dauer [J] Anteile Dauer [J] Höhe [F/cm3] Jahre27,0000,06251,688 10,000 16,8827,0000,06251,6884,0006,7527,0000,06251,6886,600 11,1413,0000,06250,8135,0004,0614,0000,06250,8750,5000,44Summe der Faserjahre:39,399 97. 4 Vorgaben und Beispiele für die Faserjahr-ErmittlungTabelle 4.10:Beispiel einer Faserjahrberechnung für einen DachdeckerDargestellt sind die für einen Dachdecker typischen Tätigkeiten (vgl. Tabellen 7.10). Nur der konkrete Umgangmit Asbestzementmaterialien ist aufgeführt, die vorbereitenden Arbeiten (Erstellen der Unterkonstruktion, Folien-abdeckung, Wärmedämmung und dgl.) sind nicht darin enthalten. Die Zeitanteile sind frei gewählt und müssenim konkreten Fall erfragt werden. Die Asbestsubstitution im zeitlichen Verlauf ist zu beachten!Versicherter: geb.:FirmaBeschäft.-Zeit TätigkeitArt der Asbest- von/bisBemerkungenExposition Dachdecker-01.04.1966 DachdeckerZurichten von AZ-Kunstschiefer betrieb xy 30.09.1970 mit Hammer und Brücke und Aufnageln auf Schalung (ca. 180 h/Jahr)01.04.1966 Zurichten von kleinformatigen30.09.1970 AZ-Platten mit Schlagschere und Aufnageln auf Lattung (ca. 30 h/Jahr)01.04.1966 Zuschnitt von AZ-Tafeln mit der30.09.1970 Flex und Montage als Kamin- abdeckung u. dergl. (ca. 100 h/Jahr)01.04.1966 Zuschnitt von AZ-Wellplatten30.09.1970 mit der Flex und Montage (ca. 50 h/Jahr)01.04.1966 Verlegen von AZ-Wellplatten30.09.1970 einschl. Bohren der Befesti- gungslöcher (ca. 100 h/Jahr) Dachdecker-01.04.1972 DachdeckerBe- u. Verarbeiten von betrieb yz 31.12.1985 AZ-Kunstschiefer (s.o.) (ca. 20 h/Monat)01.04.1972 Be- u. Verarbeiten von kleinfor-31.12.1985 matigen AZ-Platten (s.o.) (ca. 10 h/Monat)100 98. AZ:Beschäft.- Expos. Expos.Expos.Faser-Dauer [J]Anteile Dauer [J] Höhe [F/cm3] Jahre 4,501 0,0938 0,422 0,800 0,34 4,501 0,0156 0,070 0,400 0,03 4,501 0,0521 0,234 6,400 1,50 4,501 0,0260 0,117 4,000 0,47 4,501 0,0521 0,234 1,200 0,2813,753 0,12501,7190,800 1,3813,753 0,06250,8600,400 0,34 101 99. 4 Vorgaben und Beispiele für die Faserjahr-ErmittlungTabelle 4.10:(Fortsetzung) Versicherter:geb.: Firma Beschäft.-Zeit Tätigkeit Art der Asbest- von/bisBemerkungen Exposition 01.04.1972 Be- u. Verarbeiten von groß- 31.12.1985 formatigen AZ-Tafeln (s.o.)(ca. 5 h/Monat) 01.04.1972 Be- u. Verarbeiten von AZ-Well- 31.12.1985 platten (s.o) (ca. 5 h/Monat) 01.04.1972 Verlegen von AZ-Wellplatten 31.12.1985 (s.o) (ca. 10 h/Monat) 01.04.1972 Abbruch von AZ-Dach- und 31.12.1985 Wand-Materialien(ca. 10 h Jahr)Unterschrift: Datum102 100. AZ:Beschäft.-Expos. Expos.Expos.Faser-Dauer [J] Anteile Dauer [J] Höhe [F/cm3] Jahre13,7530,03130,4306,400 2,7513,7530,03130,4304,000 1,7213,7530,06250,8601,200 1,0313,7530,00520,0722,000 0,14Summe der Faserjahre:10,0103 101. 4 Vorgaben und Beispiele für die Faserjahr-ErmittlungTabelle 4.11:Beispiel einer Faserjahrberechnung für Tischlerarbeiten und die Verarbeitung von Neptunit im SchiffbauDer Versicherte war von 10/55 bis 12/63 und 01/80 bis 12/87 als Tischler in der Ausrüstung an Bordvon Schiffsneubauten eingesetzt. Zwischenzeitlich (01/64 bis 12/79) arbeitete er in der landseitigen Möbel-fertigung ohne Asbestkontakt.Zu den Aufgaben des Bordtischlers zählte der gesamte Ausbau des Unterkunfts- und Wirtschaftsbereiches inLeichtbauweise, beginnend mit dem Stellen der Gang- und Kabinentrennwände, der Verkleidung von Deckenund übrigen Wandflächen bis hin zur Möblierung der so geschaffenen Räumlichkeiten.In den fünfziger Jahren verwendete man für diese Arbeiten noch ausschließlich Holzwerkstoffe. AsbesthaltigenStäuben waren die Bordtischler derzeit dennoch anteilig durch Tätigkeiten in unmittelbarer Nachbarschaft,überwiegend zu Isolierarbeiten mit entsprechenden Materialien, ausgesetzt.Seit Anfang der sechziger Jahre wurde die asbesthaltige Neptunit-Feuerschutzplatte zunehmend für Wandflä-chen eingesetzt. Neptunit konnte mittels normaler Holzbearbeitungsmaschinen bearbeitet werden und wurdesomit zur Aufgabe der Tischler. Der Zuschnitt erfolgte in den sechziger Jahren noch komplett an Bord, danachin speziellen Werkstätten an Land. Passschnitte, Durchbrüche oder Nacharbeiten wurden weiterhin mit Hand-säge, Hobel, Raspel und Bohrer an Bord vorgenommen. Erst die noch heute verwendete asbestfreie Sandwich-Platte drängte Neptunit seit 1982 nach und nach zurück. Eingesetzt wurde die asbesthaltige Feuerschutzplattejedoch noch vereinzelt bis 1990.Versicherter: geb.:Firma Beschäft.-ZeitTätigkeitArt der Asbest-von/bis BemerkungenExposition Werft in den neuen01.10.55Bordtischlerzeitgleiche Arbeiten Bundesländern 31.12.59 01.01.60Verarbeitung Neptunit 31.12.63 01.01.80Verarbeitung Neptunit 31.12.81 01.01.82Verarbeitung Neptunit 31.12.87Unterschrift:Datum104 102. AZ:Beschäft.-Expos. Expos.Expos.Faser-Dauer [J] Anteile Dauer [J] Höhe [F/cm3] Jahre 4,8330,20000,9676,6006,38 4,0000,70002,8006,600 18,48 2,0000,70001,4006,6009,24 6,0000,35002,1006,600 13,86Summe der Faserjahre:48,0105 103. 4 Vorgaben und Beispiele für die Faserjahr-ErmittlungTabelle 4.12:Beispiel einer Faserjahrberechnung für einen Heizer im KesselhausZu den Aufgaben des Heizers in einem Kesselhaus (z.B. in einem Krankenhauskomplex) gehörten folgendeArbeiten:– Beschickung des Kessels mithilfe eines Krans– Entfernen von Ruß im Bereich des Economisers im Kessel mithilfe eines eingebauten Dampfgebläses– Entfernen der Schlacke von den Rosten mithilfe eines Schlackeneisens (4-mal am Tag für 1/2 h)– Reparaturarbeiten und Austausch der Feuerroste (4-mal im Jahr)– Manuelle Entschlackung der Kesselwände mittels Hammer und Meißel, danach Absprühen mit einer Reinigungsmilch (1-mal pro Jahr)1972 und 1984 war der Heizer als Bystander während des Umbaus (Umrüstung auf Kohlefeuerung, Dauer4 Monate) bzw. Abrisses von vier Kesseln exponiert. Als Höhe der Bystander-Belastung werden aufgrund derräumlichen Verhältnisse 20 % der Exposition angesetzt, mit der die Umbau- bzw. Abrissarbeiten bewertet wer-den (Tabelle 7.24)Als weitere asbestexponierte Tätigkeit ist das Auswechseln von Dichtungsschnüren an Ventilen der Dampf-leitungen zu nennen (jeweils 1/2 h pro Tag Entfernen alter und Anbringen neuer Dichtungsschnüre).Versicherter:geb.:Firma Beschäft.-Zeit Tätigkeit Art der Asbest-von/bisBemerkungen Exposition Firma xy01.09.1971HeizerReparatur von Kesseln und 31.12.1972Räumlich beengte Verhältnisse;Entschlackung von Kesselwän- Thermisch belastetes Material den (5 Tage/Jahr) 01.09.1971Reparatur von VentilenEinbau neuer Dichtungsschnüre 01.01.1990(0,5 h/Tag) 01.09.1971Reparatur von VentilenHantieren thermisch belasteter 01.01.1990Dichtungsschnüre (Ausbau) (0,5 h/Tag) 01.01.1972Bystander Kesselumbau 31.12.1972(Dauer: 4 Monate, 8 h/Tag) 01.03.1984Bystander Kesselabriss, Kesselumbau 31.05.1984(8 h/Tag)Unterschrift:Datum106 104. AZ:Beschäft.-Expos. Expos.Expos.Faser-Dauer [J] Anteile Dauer [J] Höhe [F/cm3] Jahre1,334 0,0208 0,028 4,000 0,1118,3370,06251,1461,500 1,7218,3370,06251,1464,000 4,581,000 0,3333 0,333 2,000 0,670,252 1,0000 0,252 2,000 0,50Summe der Faserjahre: 7,6107 105. 5 Messverfahren und Umrechnungsfaktoren55.1Messverfahren zunächst auf zeitgleiche Messungen abzu- stellen, erst bei Fehlen dieser Werte ist eine5.1.1 Ermittlung der Asbestbelastung Verwertung der Ergebnisse aus der nächstenam ArbeitsplatzStufe vorzunehmen.Die Asbestbelastung am Arbeitsplatz ist fürGleiche Sorgfalt, wie sie der Ermittlung derdie Anerkennung der BK 4104 eine Tat-Konzentrationswerte zukommt, ist der Bestim-bestandsvoraussetzung, hinsichtlich dermung der Dauer und der Häufigkeit der Tätig-Anerkennungsvoraussetzung „25 Faserjahre“keiten mit Asbeststaubexposition zu widmen.ist sie unverzichtbar. Diese Ermittlung kann Dies trifft insbesondere für Asbestexpositionenheute auf verschiedenen Wegen vorgenom-zu, die nur einen relativ kleinen Arbeitszeit-men werden:anteil ausmachen, da hierbei die Fehler der Zeitermittlung besonders groß sind.1. Arbeitsbezogene Messungen am Arbeitsplatz des Erkrankten (s.u.a. auch Kapitel 6)5.1.2 Entwicklung der Messtechnik2. Arbeitsbezogene Messungen anZur Messung von Asbest in der Luft in Arbeits- identischen Arbeitsplätzen (s.u.a. auch bereichen standen im Laufe der Zeit mehrere Kapitel 6)Verfahren zur Verfügung. Das Konimeter war seit Beginn der 50er-Jahre in der Bundesrepu-3. Arbeitsbezogene Messungen anblik Deutschland bis in die 70er-Jahre, in der VergleichsarbeitsplätzenDDR bis Ende der 80er-Jahre, das bevor- zugte Verfahren. Bei diesem Verfahren wurde4. Bewertung von Messungen anein definiertes Luftvolumen angesaugt, die in Vergleichsarbeitsplätzen aus der deut-diesem Luftvolumen enthaltenen Partikeln wur- schen bzw. internationalen Literaturden auf einer Glasplatte abgeschieden und mikroskopisch getrennt nach Gesamtpartikeln5. Retrospektive Bewertung von neueren und Fasern ausgezählt. Messungen zu 1. bis 4. (Faserjahr- berechnung) Etwa Mitte der 70er-Jahre erfolgte in der Bundesrepublik eine Umstellung der Mess-Entsprechend dem Ergebnis der Ermitt-verfahren auf filternde Geräte bei Verwen-lung der Expositionssachverhalte ist immer dung von Membranfiltern, während in der 109 106. 5 Messverfahren und UmrechnungsfaktorenDDR für Asbest das konimetrische Mess- Analysenergebnisse nach den verschiedenenverfahren bis 1990 das bevorzugte Verfah-Verfahren auf „das Standardverfahren“ren blieb. Dabei wurde bei konstantem Luft-Faserkonzentration nach der Membranfilter-volumenstrom der Staub abgeschieden, methode entsprechend den EG-Richtliniendie Membranfilter in speziellen Einbettungs- notwendig [23, 24, 71].flüssigkeiten transparent gemacht und dieFasern lichtmikroskopisch (Phasenkontrast- 5.2.1 F-Zahlen/Konimeterfasernverfahren) ausgezählt. Dieses Verfahren wirdbis heute auch international als Standard- Oftmals liegen seit den 60er-Jahren zurverfahren verwendet. Beurteilung von Arbeitsplätzen nur noch die F-Zahlen vor. Um einen Rückschluss auf dieSowohl in der Bundesrepublik als auch in der konimetrisch ermittelten FaserkonzentrationenDDR wurden etwa seit den 70er-Jahren paral-ziehen zu können, sind anhand von Ver-lel filternde Probenahmesysteme mit Vorab- gleichsmessungen in den 70er-Jahren Rela-scheider eingesetzt, bei denen der Feinstaub tionen erstellt worden, die für den Bereich derabgeschieden und dessen Masse durchAsbesttextilindustrie anzuwenden sind (sieheWägung ermittelt wurde. Die Bestimmung Anlage 3).des Asbestgehaltes im Feinstaub erfolgteanhand spezieller analytischer Verfahren. 5.2.2 Gesamtteilchenkonzentration/Eine ausführliche Beschreibung der ver-Faserkonzentrationschiedenen Messverfahren findet sich in(jeweils konimetrisch ermittelt)Anlage 2, eine Umrechnung von Ergebnissen Aus den in Abschnitt 5.2.1 beschriebenennach den verschiedenen Messverfahren in Relationen ist es nun auch möglich, einenAnlage 3. Zusammenhang zwischen der Gesamtteil- chenkonzentration und der Faserkonzen-5.2 Umrechnungsfaktorentration herzustellen (siehe Anlage 3).Im Laufe der Zeit, etwa seit Beginn der5.2.3 Konimeterverfahren/50er-Jahre, haben sich die Messverfahren Membranfilterverfahrenund die Beurteilungsmaßstäbe an Arbeits-plätzen mehrfach geändert (siehe Kapitel 3). Für die Umrechnung der konimetrisch ermit-Aus diesem Grunde ist eine Umrechnung dertelten Faserkonzentration in die Faserkonzen-110 107. trationen nach dem Membranfilterverfahren5.2.5 Gravimetrie (Asbest)/ist die Relation Membranfilterverfahren Die Asbestfeinstaubkonzentration in der3 1 Faser/cm (Konimeter)Einheit mg/m3 lässt sich im Prinzip nicht in ^ 1 Faser/cm3 (Membranfilter) die Asbestfaserkonzentration mit der Einheit F/cm3 umrechnen.heranzuziehen. Die genannten RelationenWenn man hilfsweise die TRK-Werte-Relationgelten für die konimetrischen Messungen in 0,1 mg/m3 Asbestfeinstaub = 2 F/cm3den alten Bundesländern. In der ehemaligen (nach dem Membranfilterverfahren) benutzt,DDR ist jedoch die Relationdann ergibt sich ein Umrechnungsfaktor von 20. Man muss sich jedoch darüber im Klaren sein, dass hier hohe Abweichungen möglich 1 Faser/cm3 (Konimeter) sind. Zwar kann man aus einigen Arbeits- ^ 2 Fasern/cm3 (Membranfilter)bereichen Kollektive zum Vergleich der Mas- sen mit der Faserkonzentration heranziehen; dies gibt aber einen Hinweis, der nur eineheranzuziehen [42] (siehe Anlage 3; bezüg- grobe Abschätzung erlaubt. Folgende Rang-lich Talkum siehe Abschnitt 7.2.11). folge bei der Vorgehensweise sollte eingehal- ten werden:5.2.4 Rasterelektronenmikroskopisches1. Liegen für Arbeitsbereiche/BranchenVerfahren/Membranfilterverfahrenbegründete Hinweise auf Umrechnungs-faktoren vor, so sollten diese verwendetFür die Umrechnung von rasterelektronen-werden. Dies dürfte aber nach den vor-mikroskopischen Asbestfaserkonzentrationenliegenden Erfahrungen der Ausnahme-in Konzentrationen nach dem Membranfilter-fall sein.verfahren wird die in BGI 505-46 [11]begründete Relation 1 : 1 herangezogen.2. Sind Expositionskonzentrationen für Mit-arbeiter eines Betriebes zu ermitteln, fürden lediglich Werte in der Massen- 1 Faser/cm3 (REM)einheit ohne die Möglichkeit einer zuver- ^ 1 Faser/cm3 (Membranfilter)lässigen Umrechnung auf der Basis von 111 108. 5 Messverfahren und Umrechnungsfaktoren Vergleichsmessungen vorliegen, sogen, dann sind stets nur die Membranfilter- sollten – falls vorhanden – die im werte zu verwenden. Abschnitt 7.2 empfohlenen Konzen- trationen zugrunde gelegt werden.5.2.6 Faserdosis3. Erst wenn über Abschnitt 7.2 keineIn der Literatur finden sich Hinweise auf Faser- Daten verfügbar gemacht werden kön-dosen am Arbeitsplatz [35, 36]. Dieser nen, sollte im Sinne einer KonventionBegriff ist jedoch nicht mit dem Begriff der anstelle eines Faktors von 1 : 20, derFaserjahre zu verwechseln. Zwar handelt sich aus der früheren TRK-Werte-es sich hier auch um ein Produkt von Relation (0,1 mg Asbestfeinstaub/m3Konzentration · Zeit, jedoch mit der Einheit entspricht 2 Asbestfasern/cm3) ergibt,[F/cm3 · Minuten] und nicht mit der Einheit ein Faktor von 1 : 50 zugrunde gelegt[F/cm3 · Jahre], wie dies bei den Faser- werden. Aus den den Autoren bekann-jahren der Fall ist. ten Vergleichsmessungen bzw. Daten, die für einen Vergleich „Faserkonzen- tration/Massenkonzentration“ heran-5.2.7 Verwendetes Messwert-Perzentil gezogen werden können, ergab sich, für die Konzentrationsangaben dass für den Umrechnungsfaktor der in Abschnitt 7.2 50%-Wert bei 12,5, der 90%-Wert bei 51,4 und der arithmetische MittelwertFür die Konzentrationsangaben wird bei 21,3 lag. Dies macht deutlich, dassunabhängig vom Verteilungstyp des man bei der Umrechnung mit hohen betrachteten Messwertkollektivs der 90%- Schwankungen zu rechnen hat. Dabei Perzentilwert herangezogen. Für diesen Wert wurde mit der folgenden Relation einegilt, dass 90 % aller vorhandenen Konzentra- Vorgabe zur sicheren Seite gemacht.tionswerte unterhalb dieser Schwelle, die rest-lichen 10 % oberhalb dieser Schwelle liegen. 0,1 mg Asbestfeinstaub/m3Stehen nur arithmetische Mittelwerte des ^ 5 Asbestfasern/cm3 (MF) (5 · 106 F/m3)Kollektivs zur Verfügung, dann lässt sich der 1,0 mg Asbestfeinstaub/m390%-Wert mit dem Faktor 2 aus dem arith- ^ 50 Asbestfasern/cm3 (MF) (50 · 106 F/m3) metischen Mittelwert berechnen. Dieser Wertdient als Abschätzung des 90%-Perzentil-Sollten sowohl Massenwerte als auch Mem-wertes (nähere Angaben siehe Punkt 4 inbranfilterwerte aus Parallelmessungen vorlie- Anlage 3).112 109. 6 Vorgehensweise bei der Ermittlung von FaserjahrenBei der Ermittlung von Faserjahren muss4. Verwendung der Messergebnisse wiezunächst eine eindeutige Aussage derim Kapitel 7 beschrieben (siehe ins-Verwaltung vorliegen, dass die sogenanntenbesondere auch Abschnitt 7.2).Anknüpfungstatsachen (Art, Dauer und Inten-sität der asbestbelasteten Tätigkeit) im 5. Für Messdaten in der ehemaligen DDRVollbeweis nachgewiesen sind (vgl.ist obligatorisch der BIA-Report 3/95Abschnitt 4.1). Die Abfolge der Ermittlungs-[42] maßgeblich. Erst wenn dortschritte ergibt sich aus der Abbildung 6.1keine Angaben gewonnen werden(siehe Seite 115).können, sind Expositionsdaten desBK-Reports Faserjahre analog heran-Folgende Rangfolge bei der Verwendung zuziehen.von Expositionsdaten ist einzuhalten: Zur Vorgehensweise bei den Punkten 1 bis 31. Verwendung von Messergebnissen aufnach Abbildung 6.1 sind Messreihen zu- der Basis des Membranfilterverfahrens, grunde zu legen. Einzelne Messergebnisse die in dem betreffenden Betrieb zum Zeit- können ein Zufallsergebnis darstellen. Die punkt der Exposition des Versicherten Validität der vorliegenden Messergebnisse ermittelt worden sind.i.R. von Messreihen ist entsprechend zu bewerten und zu berücksichtigen. Liegen2. Verwendung von Messergebnissenzur Bewertung zehn oder mehr Einzelwerte auf der Basis anderer Verfahren,(n >10) vor, dann sind die 90%-Perzentile wobei die Messergebnisse in dem zu ermitteln und zur Berechnung der Faser- betreffenden Betrieb zum Zeitpunkt derjahre heranzuziehen. Bei weniger als zehn Exposition des Versicherten ermittelt Einzelwerten ist der arithmetische Mittelwert worden sind. Zur Umrechnung der zu bilden und durch Multiplikation mit dem Messergebnisse auf das Membranfilter-Faktor 2 der 90%-Wert im Sinne einer verfahren sollten die im Abschnitt 5.2Abschätzung zu berechnen (siehe Punkt 4 in vorgeschlagenen Empfehlungen ver- Anlage 3). wendet werden. Von herausragender Bedeutung bei der3. Verwendung von Messergebnissen ausFaserjahrberechnung ist auch die Berück- vergleichbaren Betrieben/Arbeitsberei-sichtigung der Validitätskategorien. Bei chen, ansonsten Vorgehensweise wieVerwendung von Daten der Validitäts- unter 1. und 2. beschrieben.kategorie 4 (VK4) ist darauf zu achten, 113 110. 6 Vorgehensweise bei der Ermittlung von Faserjahrendass es sich um sehr grobe Schätzwertetierten Expositionssituationen nicht möglichhandelt und Daten dieser Kategorie nursind.in Ausnahmefällen als einziges Expositions-kriterium in Betracht kommen kann; des- Expositionsdaten aus der Literatur sind gene-wegen ist hier eine besonders kritische tech- rell daraufhin zu prüfen, ob sie repräsentativnische und versicherungsrechtliche Prüfungdie Belastung der zu beurteilenden Tätigkeitobligatorisch.bzw. des Tätigkeitsspektrums (Tätigkeits- oderSchichtmittelwert) wiedergeben. Bei derEin Ausnahmefall wäre gegeben, wenn Verwendung von Literaturdaten zur Expositionkeine Expositionsdaten für die zu beurtei-ist außerdem zu berücksichtigen, dass länder-lende oder eine vergleichbare Tätigkeit ver-spezifische Besonderheiten bezüglich derfügbar und auch plausible AnalogieschlüsseMessstrategie als auch Probenahme undzu ähnlichen mit Expositionsdaten dokumen-Analytik bestehen können.114 111. Abbildung 6.1:Abfolge der Ermittlungen zur Berechnung der Faserjahre (vgl. Kapitel 6 und Abschnitt 7.1.4) Ermittlung der Expositionshöhe Erhebung der Arbeitsanamnese▼während der Tätigkeiten (s. Abschn. 4.5)des Versicherten gemäß Abschn. 2.2 Nein▼ Prüfung,ob Expositionsdaten 1) Zusammenstellung von Messreihenvorhanden (Einzelwerte können Zufallsergebnis sein!)sind *2) Berechnung der 90%-Werte▼(gemäß Konvention in Anlage 3 Abschn. 4) Ja 3) Bewertung der Rangfolge der Daten: ▼Nein Sind Jageeignete Daten ▼vorhandenMess- ergebnisse des MF- Verfahrens, ermittelt zum Zeitpunkt Ja der Expos. des Versicherten imbetreffenden BetriebNein ▼Mess- ergebnisse andererVerfahren, ermittelt zum ZeitpunktJa der Expos. des Versicherten imbetreffenden BetriebNein▼NeinMess-ergebnisse zum Zeitpunkt der Exposition des Versicherten▼aus vergleichbarenBetrieben Verwendung der Expos.daten des BK-Reports▼„Faserjahre”▼ Ja Die Verwendung Umrechnung der Mess- Messergebnissevon Daten mitNein ergebnisse des MF- mit Umrechnungs- Validitätskennung 4 Verfahrensfaktoren gemäß(VK4) ist auf Aus- nahmen beschränktAbschnitt 5.2Ja▼▼Berechnung der Asbestfaserdosis in Faserjahren*) Die angegebene Reihenfolge ist unbedingt einzuhalten. Nur wenn Messwerte nicht vorhanden oder nicht geeignet sind, istes zulässig, die Expositionsdaten des BK-Reports zu verwenden. Für den Fall, dass keine Daten aus dem Betrieb des Ver-sicherten verfügbar sind, können die Berufsgenossenschaften bzw. im Auftrag der Berufsgenossenschaften durch Recherchein der BGIA-Dokumentation MEGA gegebenenfalls Daten zu vergleichbaren Arbeitsbereichen für den Zeitraum ab 1972ermittelt werden.115 112. 7 Retrospektive Ermittlung der Asbestexposition77.1 Allgemeine Vorbemerkungeninspektionen der Bezirke Cottbus, Dresden, Halle, Magdeburg, Rostock und SchwerinDie in den folgenden Abschnitten doku- genutzt.mentierten Angaben über Asbestverbrauch,Asbestfaserexpositionen, Daten und Informa-tionsquellen, Einteilung in verschiedene Vali- 7.1.1 Asbestverbrauch in derditätskategorien sind als orientierende Hilfe- Bundesrepublik Deutschlandstellungen für die Technischen Aufsichts-und der ehemaligen DDRdienste und Fachabteilungen „Berufskrank-heiten“ zu verstehen, um auf möglichst ein-Im Rahmen der Diskussion der Expositions-heitlicher Grundlage die Ermittlungen im situation sind Angaben über den Asbest-BK-Verfahren durchzuführen. Sowohl bei den verbrauch hilfreich. Der RohasbestbedarfKonzentrationsangaben selbst als auch beider alten Bundesrepublik und der ehe-den Faktoren zur Umrechnung von anderenmaligen DDR wurde praktisch ausschließlichMessverfahren auf das Membranfilterverfah- durch Importe aus anderen Ländern gedeckt.ren wurden deshalb Festlegungen zur siche- Wichtige Lieferländer waren Kanada undren Seite (d.h. im Zweifelsfall zu höheren Südafrika und für die DDR außerdem dieKonzentrationen) getroffen.Sowjetunion. Der Asbesteinsatz in beiden deutschen Staaten weist wichtige Unter-Zu beachten ist, dass sich die in den Tabellen schiede auf, so wurden z.B. in der DDRin Kapitel 7 angegebenen Asbestexpositions-bis auf zwei Ausnahmen keine Asbest-werte auf Tätigkeiten beziehen, bei denenspritzisolierungen an Bauwerken aus-keine Schutzmaßnahmen getroffen wurden geführt und keine asbesthaltigen Fußboden-(vgl. Abschnitt 4.6). Die Daten stammenbeläge eingebaut.aus berufsgenossenschaftlichen Quellen unter Hinzuziehung weiterführender LiteraturNach den 2. Weltkrieg stieg der Asbest-[18, 19, 32, 37, 43, 45, 46].verbrauch in der Bundesrepublik von sehr niedrigem Niveau steil bis Ende der 60er-Daten zur Staubsituation in asbestverarbeiten- Jahre auf rund 180 000 Tonnen/Jahr imden Betrieben und auf Baustellen in derMaximum an, verharrte bis Ende der 70er-DDR sind im BIA-Report 3/95 „Asbest an Jahre auf einem hohen Niveau von imArbeitsplätzen in der DDR“ zusammen- Mittel rund 160 000 t und fiel dann sehrgestellt. Für die Tabellen des Reports wur-steil ab (siehe Abbildung 7.1 und 7.2 aufden Messergebnisse der Arbeitshygiene- Seite 118 f.) [18]. 117 113. 7 Retrospektive Ermittlung der AsbestexpositionAbbildung 7.1:Asbestverbrauch in der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen DDR unddie Summe der anerkannten BK-Fälle der BK-Ziffern 4103, 4104 und 4105 pro Jahr2504000 Bundesrepublik Deutschland225DDR 3600 BK 4103 - 4105200BK 4104 32001752800Anerkannte BK-Fälle1502400 1000 t1252000100160075 120050 80025 40000195019601970 19801990 2000Eine ähnliche Tendenz lässt sich auch für 7.1.2 Daten- und Informationsquellenden Asbestverbrauch in der DDR feststel-len. Allerdings fällt das Absinken desDie in den folgenden Grafiken verwen-Verbrauchs in den 80er-Jahren deutlichdeten Faserkonzentrationen basierenschwächer aus [42]. Inzwischen ist derfür den Datenzeitraum 1972 bis 1991Asbestverbrauch in Deutschland aufgrund auf Messwerten, die in der BGIA-Doku-des Asbestverbotes praktisch auf Null mentation MEGA gespeichert sind.zurückgegangen. Ein Umgang mit Asbest-Die Anzahl der ausgewerteten Daten-materialien ist heute im Wesentlichen sätze beträgtnur noch bei Abbruch-, Sanierungs- undInstandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten)❐ Faserzählungen nach demgegeben (siehe Abschnitt 7.2.15). Membranfilterverfahren 9 974118 114. Abbildung 7.2:Asbestverbrauch in der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen DDR unddie Summe der neuen BK-Renten der BK-Ziffern 4103, 4104 und 4105 pro Jahr2502000 Bundesrepublik Deutschland DDR 1800 BK 4103 - 4105200BK 4104 1600 1400Neue BK-Renten1501200 1000 t 1000100800 60050 400 200001950 19601970 1980 19902000❐ Faserzählungen nach demgestellt wird jeweils das 90%-Perzentil desKonimeterverfahren1 600ausgewerteten Datenkollektivs der auf das Membranfilterverfahren normierten Konzen-❐ Asbestmassenbestimmungen trationswerte (siehe Kapitel 5).mittels IR-Spektroskopie15 316 Für den Zeitraum vor 1972 wurden imDie nach Betriebsarten ausgewerteten Daten-Wesentlichen Daten aus Angaben derkollektive umfassten mindestens jeweils zehn Berufsgenossenschaften und Angaben ausMesswerte aus fünf Betrieben von mindes- der Literatur verwendet (z. B. [7, 13, 15, 16,tens zwei Berufsgenossenschaften. Dar- 17, 18, 19, 21, 26, 32, 41, 56]).119 115. 7 Retrospektive Ermittlung der Asbestexposition7.1.3 Zusammenfassende MEGA aufgenommen. Die verwendetenDarstellung der Exposition unterschiedlichen Messverfahren (siehe Anlage 2) sind daher entsprechend den inIn Abbildung 7.3 sind sämtliche Messergeb- Kapitel 5 angegebenen Festlegungen auf dienisse aus der Messdatendokumentation Bezugseinheit F/cm3 umgerechnet worden.Abbildung 7.3:Zeitliche Entwicklung der Faserkonzentration in der Bundesrepublik Deutschland120 116. Wie aus Abbildung 7.3 hervorgeht, ent- abgeschätzt (zweifacher arithmetischersprechen die einzelnen Punkte im Bild demMittelwert, siehe Anlage 3). Die konimetrisch90%-Perzentil von umfangreichen Messwert-ermittelten Faserkonzentrationen wurden mitkollektiven. Dabei charakterisieren die unter- der Relation 1:1 auf das Standardverfahrenschiedlichen Symbole unterschiedlicheübertragen.Messverfahren wie folgt: In Abbildung 7.3 sind aber vier verschiedene•: 90%-Perzentil aus Membranfilter-Kollektive – charakterisiert durch unterschied- fasermessungen als Standardmethodeliche Kennzeichnung der Punkte je nach zur Faserjahrermittlung Messverfahren – zusammenfassend darge- stellt. Dies bezieht sich einmal auf die Ergeb-+: 90%-Perzentil der Asbestfeinstaub-nisse der Membranfilterfasermessungen massenkonzentration, umgerechnet mitin Form der 90%-Perzentile als Standard- dem Faktor 50 auf die Standardmethode methode. Bei den 90%-Perzentilen der ande- ren drei Kollektive handelt es sich um abge-▼: 90%-Perzentil der konimetrisch ermittel-leitete Werte, wobei diese Ergebnisse mittels ten Faserkonzentrationen umgerech-eines einheitlichen Faktors pro Verfahren auf net mit dem Faktor 1 auf die Standard-die potenziellen Ergebnisse des Membran- methode filterverfahrens formal umgerechnet worden sind. Auf die Problematik dieses Schrittes▲: 90%-Perzentil bzw. 90%-Wert aus den wird in Abschnitt 5.5 bzw. Anlage 3 hin- konimetrisch ermittelten F-Zahlen und gewiesen. Wesentlich ist aber der Hinweis, nach Tabelle A 3.1, Anlage 3, in Rela-dass diese Umrechnungsfaktoren so ange- tion gesetzt zu den konimetrisch ermittel-setzt sind, dass sie im Durchschnitt zu höhe- ten Faserkonzentrationen (Werte aus der ren umgerechneten Membranfilterfaserkon- Asbesttextilindustrie)zentrationen führen, die Umrechnung also zur sicheren Seite hin erfolgt ist.Da die F-Zahlen vielfach nur als arithmetischeMittelwerte vorlagen, wurde nach Umrech- Unter diesen Aspekten stellt die in Abbil-nung auf die konimetrisch ermittelten Faser- dung 7.3 eingefügte Regressionsgerade, diekonzentrationen eine Standardabweichungsich als Ausgleichsgerade aus dem Kollektiv(Gaußsche Normalverteilung) in der Größen- der Membranfilterfaserwerte und den nor-ordnung des arithmetischen Mittelwertesmierten umgerechneten Wertekollektiven ausangenommen und daraus das 90%-Perzentilden anderen Verfahren ergibt, eine Konven- 121 117. 7 Retrospektive Ermittlung der Asbestexpositiontion dar. Es sei aber besonders darauf gemeinsame Regression für die zeitlichehingewiesen, dass die Regressionsgerade, Entwicklung der Asbestfaserkonzentration imetwa durch Extrapolation auf die Jahre vor Sinne einer Konvention erarbeitet worden1950, nicht zur Ermittlung der Faserkonzen-(Abbildung 7.3). In diesem Sinne ist danntrationen herangezogen werden darf. Folgtauch die unterschiedliche Regression inner-man dieser Konvention in Form eines linearen halb des Bereichs der Betriebe der DDRZusammenhanges zwischen den Logarith-zunächst als gegebene Konvention einzu-men der Faserkonzentration und den Jahres- ordnen (Abbildung 7.4).zahlen, dann lässt sich der Zusammenhangdurch eine Exponentialfunktion beschreiben.Überlegungen zu unterschiedlichen Techno- logien und technischen Staubschutzmaß-Zur Ermittlung der 90%-Perzentile standen fürnahmen machen den Trend einer höherendas Gebiet der DDR nur konimetrische Faser-Belastung in der DDR verständlich und erklär-konzentrationen ab 1976 mit insgesamt 361bar [42].Werten zur Verfügung (siehe Abschnitt 3.3).Trägt man diese Werte umgerechnet aufUm der Forderung nach einem einheitlichenMembranfilterfasern in die Abbildung 7.3 Probenahme- und Auswerteverfahren nach-ein, dann erhält man die Abbildung 7.4 mit zukommen und um Vergleiche zwischen denunterschiedlichen Regressionen für die zeit- Betrieben in Ost- und Westdeutschlandliche Entwicklung der Asbestfaserkonzentra-statistisch auswerten zu können, wären amtionen ab 1976 in West- bzw. Ostdeutsch- ehesten Asbestfeinstaubkonzentrationswerteland. Die Frage, ob diese Unterschiede bei heranzuziehen, denn beide Verfahren wur-vorgegebener statistischer Sicherheit signifi- den zeitlich parallel sowohl in Ost- als auchkant sind oder nicht, ließe sich nur dannWestdeutschland eingesetzt. Dies würdebeantworten, wenn alle Werte nach einemeinen erheblichen Neurecherchierungs-einheitlichen Probenahme- und Auswerte-umfang bedeuten.verfahren gewonnen worden wären. Dies istaber nicht der Fall. Die in den folgenden Tabellen 7.1, 7.2, 7.5 bis 7.9, 7.12, 7.13, 7.17 und 7.28 ange-Bereits innerhalb des Bereichs der Betriebegebenen Faserkonzentrationen aus demin der Bundesrepublik sind – wie bereits MEGA-Datenbestand zeigen zwar generellbeschrieben – entsprechend den verschiede- mit zunehmenden Jahreszahlen einen abneh-nen Probenahme- und Auswerteverfahrenmenden Trend, das schließt aber nicht aus,Umrechnungsfaktoren festgelegt und einedass sich auch kurzfristig dieser Trend umkeh-122 118. Abbildung 7.4:Literatur- und MEGA-Daten sowie Datenbestand DDR (90%-Werte der Faserkonzentration,entsprechend den Konventionen auf das Membranfilterverfahren normiert)ren kann. Dies bedeutet hingegen keinen verschiedenen Messverfahren, aber auchWiderspruch, sondern hier zeigen sich durch Einflüsse unterschiedlicher Betriebe,Schwankungen, z.B. verursacht durch die während des angegebenen ZeitraumesZusammenfassung von Messwerten underfasst wurden. 123 119. 7 Retrospektive Ermittlung der Asbestexposition7.1.4 ValiditätskategorienUm immer zu beobachtende Schwankun-gen der Konzentrationen (bei gleicherDen verwendeten Quellen muss eine unter-Betriebsart) von Betrieb zu Betrieb, vonschiedliche Validität zugeordnet werden.Tag zu Tag und teilweise in uneinheitlicherEs ist jeweils kenntlich gemacht, welchen der Tendenz von Jahr zu Jahr für Dosisberech-vier im Folgenden genannten Validitätskate- nungen aufzubereiten, wurden die vor-gorien (VK) die als Konvention angegebenenliegenden Konzentrationsangaben überDaten zuzuordnen sind.den Zeitraum mehrerer Jahre in ihremTrend beobachtet und die daraus gewon-VK 1: Es liegt eine Vielzahl gesicherternenen Daten in den Abschnitten 7.2.1Messergebnisse nach dem Membran-bis 7.2.14 berücksichtigt. Die Autorenfilterverfahren aus unterschiedlichen sehen aber keine andere Möglichkeit derQuellen vor.Darstellung vor dem Hintergrund der Ziel-setzung einer breiten Anwendbarkeit, weisenVK 2: Es liegt lediglich eine begrenzte aber noch einmal ausdrücklich auf die inAnzahl von MessergebnissenKapitel 6 gemachten Aussagen hin,nach dem Membranfilterverfahren wonach stets individuell zuzuordnendevor.Expositionsdaten verwendet werden müs-sen, falls solche vorhanden sind.VK 3: Es liegen lediglich Messergebnissenach anderen Verfahren, die nicht Es ist generell zu beachten, dass für einedem Standardverfahren (Membran- Reihe von Branchen/Betriebsarten keinefilterverfahren) entsprechen, vor. Eine validen Angaben vorliegen.Umrechnung der Verfahren anhandgeeigneter Vergleichsmessungen imbetreffenden Betrieb ist nicht gege-7.1.5 Angaben zu den Tabellen mitben.Expositionsdaten in Abschnitt 7.2VK 4: Die Festlegung der Werte erfolgte Die Tabellen des Abschnitts 7.2 enthaltenunter Heranziehung des allge- Angaben, die im Folgenden kurz erläutertmeinen Trends der Expositions-werden:entwicklung unter Berücksichti-gung betriebsspezifischer Besonder- S: Schichtmittelwert (Definition und Erläute-heiten. rung in Abschnitt 4.5). Dieser Wert124 120. beinhaltet die ggf. in der Spalte „Dauer dem sind beispielhaft potenzielle Staub-der Tätigkeit pro Schicht“ ausgewiesenen quellen aufgeführt, die im Zuge der Her-Tätigkeiten mit der genannten Dauerstellung bzw. Verwendung dieser Mate-bzw. dem genannten Anteil. rialien etwa in bestimmten Arbeitsbereichen lokalisiert werden können. Diese Zusam-T: Tätigkeitswert (Definition und Erläuterungmenstellung folgt im Prinzip einer Eintei- in Abschnitt 4.5) lung, die 1990 veröffentlicht wurde [27]. Die folgenden Angaben zum Umgang mit Asbest und zur Verwendung von AsbestDauer der Tätigkeit pro Schicht: beziehen sich vorwiegend auf Verhält- nisse in der Vergangenheit. Es soll jedochEs ist die mittlere Dauer angegeben, die ein darauf verwiesen werden, dass seit 1993,Arbeitnehmer üblicherweise mit dieser Tätig- nach Vorgaben der Gefahrstoffverord-keit beschäftigt war. Von diesen Angaben nung [29], die Herstellung und Verwen-sollte bei Faserjahrberechnungen nur danndung asbesthaltiger Produkte verboten istabgewichen werden, wenn die Anamnese (siehe Abschnitt 3.4).plausible Fakten enthält (z.B. Besonderheitenbeim Arbeitsablauf, spezielle technische In den Abschnitten 7.2.1 bis 7.2.14 werdenGegebenheiten).überwiegend jeweils für eine Betriebsart pau- schale, nach dem Kalenderjahr differenzierte Angaben über die KonzentrationshöhenVK:gemacht. Diese Darstellung sollte immer dann angewendet werden, wenn keineValiditätskategorie (siehe Abschnitt 7.1.4)Konzentrationsangaben über Teilbetriebs- arten oder einzelne Arbeitsplätze verfügbar sind oder die Zuordnung des Exponierten zu7.2 Asbesthaltige Produkte,einzelnen Tätigkeiten innerhalb der Betriebs-Verwendungen, Staubquellen art nicht mehr möglich ist. Für einige Arbeits- bereiche/Teilbetriebsarten liegen nurDie folgende Einteilung richtet sich primärKonzentrationsangaben für einen Zeitraumnach den asbesthaltigen Produkten im vor, der nicht die gesamte interessierendeSinne von Oberbegriffen unter beispiel-Zeitspanne umfasst. Diese Daten sind hierhafter Nennung spezieller Produkte und mit angegeben, um möglichst viele Datenihrer hauptsächlichen Verwendung. Außer- verfügbar zu machen. 125 121. 7 Retrospektive Ermittlung der Asbestexposition7.2.1 Asbesttextilien zum Spannungsfreiglühen von Rohrleitun-Asbestgehalt: 80 bis 90 % gen (z.B. in Kraftwerken), Trockenfilzefür Papiermaschinen und bituminöse Dach-Produktepappen, Presspolster für Pressenbezüge(für die Holzindustrie), akustische Isolierun-Garne, Zwirne, Bänder, Schnüre, Seide,genSchläuche, Gewebe, Tücher, Hitzeschutz-kleidung, säurebeständige Packungen, Stopf-buchsen StaubquellenRohasbestlager, Asbestaufbereitung,VerwendungMischung, Krempelei, Spinnerei, Spulerei,Weberei, Flechterei, Näherei, Umgang mitHandschuhe, Anzüge, Schürzen, SchuheStäuben und Abfällen, Packungsfirmen,(Glasfabriken, Schweißwerkstätten, Gieße- Filztuchfabriken, Reibbelagsbetriebe, Metall-reien, chemische Werke, Feuerwehr, Kessel-schlauchfabriken, Kabelfabriken, Beklei-wärter), Feuerlöschdecken und Sicherheits-dungsbetriebevorhänge (Theater, Flugzeuge, Schiffe, Feuer-wehr), Gewebekompensatoren zum Deh-nungs- und Spannungsausgleich an Motoren, Expositionen in der AsbesttextilindustrieKompressoren, Pumpen, Transportbänder fürheiße Materialien (Glasfabriken), Rolltrep- Die in den verschiedenen Bereichenpen-Haltebänder, Ummantelung von Heiß-der Asbesttextilindustrie auftretenden Faser-mangel-Walzen und Abdeckung von Bügel-konzentrationen sind in Tabelle 7.1brettern, Wärmeisolierung bzw. Verkleidungzusammenfassend dargestellt.von Rohrleitungen, Dampfkesseln, Turbinen(Kraftwerke, Industriewerke, Glasfabriken,Die Tabelle 7.2 zeigt die Verhältnisse in denOfenbau), Umwicklung von AuspuffrohrenTeilbereichen Krempelei, Spinnerei, Webe-und elektrischen Kabeln, Dochte in Öllampen rei, Näherei bei der industriellen Fertigungund Heizgeräten, Dichtungsmaterial fürvon Asbesttextilien.Inspektionsklappen, Verbindungsstellen inHeißluftführungen, abnehmbare Zwischen- Expositionsdaten zum Tragen von Hitze-wände in Heizkammern und Trockenöfen, schutzkleidung sind in Tabelle 7.3 zusam-Matten zum Abdecken von Gussstücken und mengestellt.126 122. Tabelle 7.1:Asbesttextilindustrie (90%-Perzentile) ZeitraumFaserkonzentration [F/cm3] Validitätskategorie (VK) *) 1950 - 19541004 *) 1955 - 195985 4 *) 1960 - 196441 4 *) 1965 - 196921 4 1970 - 197410 3 1975 - 19795,5319803,8319813, 2 119822,9119832,4119842,1119851,9119861,7119871,5119881,3219891,1219900,92*) Die Verwendung von Faserkonzentrationen mit VK 4 ist auf Ausnahmen beschränkt (siehe Abschnitt 7.1.4 und Kapitel 6)Tabelle 7.2:Asbesttextilindustrie: Arbeitsbereichsgruppen (90%-Perzentile)ZeitraumKrempeleiSpinnereiWeberei Näherei Konz. VKKonz. VK Konz.VKKonz.VK 1975 - 19795,8 24,0 2 3,023,9 219803,6 24,0 2 3,112,7 219813,6 24,0 2 3,112,7 219823,6 24,0 2 3,112,7 219833,6 24,0 2 3,112,7 219843,0 34,0 3 4,531,3 119853,0 34,0 3 4,531,3 119863,0 34,0 3 4,531,3 119873,0 34,0 3 4,531,3 1Zur Verarbeitung imprägnierter Gewebe siehe auch [32]Konz.: Faserkonzentration in F/cm3 127 123. 7 Retrospektive Ermittlung der AsbestexpositionTabelle 7.3:Tragen von Asbest-Hitzeschutzkleidung [72] TätigkeitFaserkonz.Dauer der Tätigkeit Bewertungsart 90%-Wert [F/cm3]pro Schicht Hand- und Armschutz in jedem1,0 T Gebrauchszustand Handschuhe mit Schürze bzw. Jacke in jedem Gebrauchszustand – nicht aluminisiert, nicht 3,0 T gefüttert – aluminisiert1), nicht gefüttert 1,0 T – aluminisiert, gefüttert 0,3 T Asbestvollschutzkleidung ein- Die Kopfhaube schließlich Kopfhaube in jedemwurde ca. 20 % Gebrauchszustandder Gesamttragezeit – nicht aluminisiert, nicht 5,0aufgesetzt T gefüttert – aluminisiert1), nicht gefüttert 1,5 T – aluminisiert, gefüttert 0,5 T Asbest-Mantel, -Jacke in jedem0,2 T Gebrauchzustand, alumini- siert 1), gefüttert1)aluminisierte Hitzschutzkleidung war ab dem Jahre 1960 auf dem Markt; generell asbestfreier Hitzeschutz ab 1990.Wegen der uneinheitlichen Nutzung der verschiedenen Hitzeschutzkleidungen ist im Einzelfall zu ermitteln, ob derHitzeschutz aus Asbest bestand und ob dieser aluminisiert und/oder gefüttert war128 124. 7.2.2 Asbestpapiere, -pappen,des Mischers, Umgang mit Stäuben undDichtungen, It-Platten Abfällen, Nachbearbeitung durch Schnei-Asbestgehalt: 50 bis 90 %den, Stanzen, Sägen, Zerspanen, Schleifen, Transport, Lagerung, Reparaturen (wenigerProdukte bei kautschukhaltigen Asbestprodukten)Papiere, Pappen, Rohre, Hülsen, elektrischeIsolierung, Feuer- und Hitzeschutz, Flach- Exposition Asbestdichtungendichtungen, Hochdruckdichtungsplatten(kautschukhaltige It-Platten)Die bei der industriellen Herstellung von Asbestdichtungen auftretenden Faserkonzen- trationen sind in Tabelle 7.5 dargestellt.Verwendung Tabelle 7.6 zeigt einmal die Verhältnisse im Teilbereich der Be- und Verarbeitung mit denZylinderkopf- und Auspuffdichtungen fürArbeitsvorgängen, z.B. Stanzen, Schneiden,Verbrennungsmaschinen und Kompressoren,Spulen, Flechten, Pressen, Schleifen, sowieWickelhülsen zur Isolierung elektrischer der Teilbereiche Mischen und Verdichten.Widerstände und Leitungen (Automobil- undElektroindustrie), Heizungs- und Lüftungstech-nik, Ofenbau, nach Überziehen mit einerAsbest-Schnüre, -Tücher, -PlattenKautschuklösung im Kessel-, Chemieanlagen-und Apparatebau zum Abdichten bewegter Hantieren in Form von: Abdecken von(Stopfbuchspackungen und -manschetten) Schweißnähten, Umwickeln und Abwickelnund unbewegter (Mannlochringe, Kessel- von Rohr- und Elektroleitungen, Einlegen unddeckel-Dichtungen) Teile, Asbest-Filterschich- Entfernen von Dichtungen in Ofentüren o.Ä.,ten, kautschukhaltige Asbestpapiere fürErstellen von Hitzeschutzvorhängen, Benut-Bodenbeläge, imprägnierte Schichtstoffmate-zung als Brandschutz, Isolationsplatten (sieherialienTabelle 7.4)Staubquellen Asbest-Dichtungen aus It-PlattenEingabe des Asbestes in Aufbereitungs- Im Jahr 1895 wurden die Dichtungsplattenanlagen, Abfallaufbereitung, Beschickung auf Gummi-Asbest-Basis erfunden und ab129 125. 7 Retrospektive Ermittlung der AsbestexpositionMitte der 20er-Jahre des vorigen Jahr- ❐ Verwendunghunderts hatten die It-Dichtungen einenAls Dichtungen im Bereich der Chemiebreiten Markt erobert und ihre technischen und Prozessindustrie der Wärme- undEigenschaften fanden Eingang in dieEnergie-Erzeugung, des Fahrzeug- undNormung. Die Bezeichnung It-Dichtungen Motorenbaues, des Maschinenbaus.geht auf die Verwendung der RohstoffeGummi und Asbest zurück. Die Einteilungerfolgt nach der Zugfestigkeit (It 200,❐ AnwendungsbereichIt 300, It 400) sowie nach der Eignung maximaler Druck bis 200 bar; maximalezum Abdichten von Säuren (ItS), vonTemperatur bis 550 °C; Reine Gummi-Ölen (ItÖ) und für erhöhte chemische Bestän- dichtungen sind bis max. 80 °C einsetz-digkeit (ItC) [28, 57].bar Hantieren in Form von Montieren, Anpassen und Demontieren (siehe❐ HerstellungTabelle 7.4). Die Faserkonzentration istAsbest wird aufgeschlossen und für die Zeit des Hantierens anzusetzengelockert, mit Natur- und synthetischem(nach Angaben der Metall-Berufsgenos-Kautschuk und Zuschlagsstoffen insenschaften).Knetern homogen vermengt, auf Kalan-dern mit beheizten Walzen auf Platten-stärke gewalzt.❐ Asbestfreie Dichtungen Auf der Achema 1986 wurden erst- mals asbestfreie Dichtungen für die❐ Bestandteile It-Dichtungen vorgestellt. Ab 1989 warenAsbest (Chrysotil) ca. 70 %, Rest Natur- diese asbestfreien Dichtungen für alleoder synthetischer Kautschuk und Zu- Anwendungszwecke erhältlich undschlagsstoffe. Es gab auch zeitweise ab ca. 1991 wurden für Neudich-Dichtungen, in denen Krokydolith einge-tungen nur asbestfreie Produkte ein-setzt wurde. gesetzt.130 126. Tabelle 7.4:Umgang mit Asbesttüchern, -platten, -pappen, -schnüren und It-Dichtungen Tätigkeit Faserkonz.Bewertungsart 90%-Wert[F/cm3] Verwenden von Asbesttüchern, Hantieren allgemein mit Asbest-1,5 T -platten, -pappen und Schnüren materialien im normalen (z.B. Abdecken von Schweiß-Gebrauchszustand (geringe nähten, Umwicklung von Rohr- mechanische Belastung) und Elektroleitungen, Erstellen von Hitzeschutzvorhängen,Hantieren mit Asbestmateria- 3 T Aufstellen von Brandschutz-lien in jedem Gebrauchs- platten) zustand (starke mechanischeBelastung, z.B. Brechen,Feilen, Schneiden) 2)Hantieren mit thermisch4 Tbelasteten (> 250 °C) Asbest-materialien Dichtungen aus It-Platten:1,5 T Montieren, Anpassen und Demontieren3) Graphitierte Dichtungen1),0,7 T Packungen, Schnüre etc.: Montieren, Anpassen und Demontieren1)Graphitierte Dichtungen wurden nur dort eingesetzt, wo regelmäßig, z.B. bei Wartungen, die Flächen getrennt werdenmussten (z.B. bewegte Maschinenteile, Rohrleitungsarmaturen, Pumpentechnik).2)Dies betrifft auch das Hantieren von Textilien, z.B. Um- und Abwickeln um Rohre oder Dampfleitungen3)Die Dauer der Tätigkeit variiert nach Größe der Dichtung. So ist z.B. für das Entfernen einer alten It-Dichtung mit 50 cmAußendurchmesser eine Reinigungszeit pro Dichtstelle (2 Flansche) von 20 min. anzusetzen. 131 127. 7 Retrospektive Ermittlung der AsbestexpositionTabelle 7.5:Asbestdichtungen, Herstellung (90%-Perzentile) ZeitraumFaserkonzentration [F/cm3]Validitätskategorie (VK) 1950 - 1954 60 4*) 1955 - 1959 60 4*) 1960 - 1964 60 4*) 1965 - 1969 14 4*) 1970 - 1974 6,63 1975 - 1979 3,731980 4,711981 4,711982 1,511983 1,511984 1,311985 1,311986 0,511987 0,511988 0,711989 0,711990 0,71*) Die Verwendung von Faserkonzentrationen mit VK 4 ist auf Ausnahmen beschränkt (siehe Abschnitt 7.1.4 und Kapitel 6).Tabelle 7.6:Asbestdichtungen, Herstellung: Arbeitsbereichsgruppen (90%-Perzentile)Zeitraum Mischen/VerdichtenBearbeiten/VerarbeitenFaserkonzentration Validitätskategorie Faserkonzentration Validitätskategorie [F/cm3] (VK) [F/cm3] (VK) 1975 - 19795,53 4,5 319801,52 5,1 219811,52 5,1 219821,01 1,4 119831,01 1,4 119840,71 1,3 119850,71 1,3 119860,31 0,5 119870,31 0,5 119880,41 0,7 119890,41 0,7 119900,41 0,7 1132 128. 7.2.3 Asbestzement geführt werden, z.B. Sägen, Schleifen,Asbestgehalt: 5 bis 20 % Drehen, Trennschneiden, insbesondere bei Baustoffgroßhandlungen mit orts-Produkte festen Schneidanlagen (sog. Schneidhänd- ler)Platten, Wellplatten, Kunstschiefer, Fassaden-platten, Rohre, Formstücke Exposition AsbestzementherstellungVerwendung Die Tabelle 7.7 gibt die Faserkonzentra- tionsverhältnisse bei der industriellenHoch- und Tiefbau, Fassadenisolierungen, Herstellung von AsbestzementerzeugnissenDachrinnen, Dachziegel, Trinkwasserdruck-wieder. Die Teilbereiche (in den Tabel-leitungen, Abwasserleitungen, Abzugsrohre, len 7.8, 7.9) mit den aufgeführten Tätig-Kabelschutz- und Mantelrohre für Fernheizun- keiten beziehen sich nur auf den Herstel-gen, Rohrpostanlagen, Ventilatorschächte,lungsprozess und sind nicht allgemein aufBlumenkästen, Fensterbänke die Tätigkeiten außerhalb dieser Betriebe anzuwenden.Staubquellen Die Tabellen geben einen groben Überblick über die an Arbeitsplätzen ermittelten Kon-Herstellung der Produkte, mechanischezentrationen. Zur Ermittlung individuellerBearbeitungsvorgänge, die trocken aus- Expositionen siehe auch Abschnitt 7.3.133 129. 7 Retrospektive Ermittlung der AsbestexpositionTabelle 7.7:Asbestzement(-waren) bei der industriellen Herstellung (90%-Perzentile) Zeitraum Faserkonzentration Validitätskategorie (VK) [F/cm3]1950 - 19542004*)1955 - 19592004*)1960 - 19641004*)1965 - 196935 4*)1970 - 197411 31975 - 19795,33 19801,11 19811,11 19821,71 19831,71 19841,31 19851,31 19860,61 19870,61 19880,31 19890,31 19900,31*) Die Verwendung von Faserkonzentrationen mit VK 4 ist auf Ausnahmen beschränkt (siehe Abschnitt 7.1.4 und Kapitel 6).Tabelle 7.8:Asbestzement(-waren) bei der industriellen Herstellung: Arbeitsbereichsgruppen (90%-Perzentile) Zeitraum AufbereitungRohrbearbeitung (Bohren, Sägen)Konz. VK Konz. VK1975 - 19797,5 3 3,0 3 19800,7 1 1,7 2 19810,7 1 1,7 2 19820,7 1 1,7 2 19830,7 1 1,7 2 19840,8 1 0,5 1 19850,8 1 0,5 1 19860,6 1 0,3 2 19870,6 1 0,3 2 19880,1 2 0,3 2 19890,1 2 0,3 2 19900,1 2 0,3 2Konz.: Faserkonzentration in F/cm3134 130. Tabelle 7.9:Asbestzement(-waren) bei der industriellen Herstellung: Arbeitsbereichsgruppen (90%-Perzentile)ZeitraumPlattenbearbeitung Sägerei SchleifereiBohren, Fräsen Konz. VK Konz.VKKonz.VK 1975 - 1979 163 8,5 33,5319801,22 1,9 20,9219811,22 1,9 20,9219822,01 1,9 20,9219832,01 1,9 20,9219841,21 2,0 20,7119851,21 2,0 20,7119860,61 2,8 20,4219870,61 2,8 20,4219880,32 2,8 20,3219890,32 2,8 20,3219900,32 2,8 20,32Konz.: Faserkonzentration in F/cm3 135 131. 7 Retrospektive Ermittlung der AsbestexpositionExposition bei der Verwendungbau eingesetzt. Bis ca. 1980 musstenund Bearbeitung asbesthaltiger Baustoffe die Abstandhalter zum überwiegenden Teil passend zugeschnitten werden.Bei den folgenden Materialien handelt es Danach wurden etwa 80 bis 90 % dersich überwiegend um Asbestzementpro- Abstandhalter konfektioniert ausgeliefert.dukte, wobei die speziellen Tätigkeiten in der Ab 1980 waren überwiegend asbest-Tabelle 7.10 aufgeführt sind.freie Abstandhalter im Einsatz (Einsatz- gebiet: Wandschalungen, Decken- undBei den angegebenen BearbeitungsgerätenWandbewehrungen, siehe Tabelle 7.10).(z.B. Trennschleifer) handelt es sich um Der Zuschnitt der Abstandhalter erfolgteGeräte, die ohne Entstaubungsvorrichtungen zumeist mittels Flex oder Tischkreissägebetrieben wurden.auf Vorrat. Auf Baustellen der DDR wurden zu keinerAsbestexposition von Einschalern Zeit asbesthaltige Abstandhalter verwen-beim Umgang mit asbesthaltigen det. Eine Produktion solcher Abstand-Abstandhaltern halter fand nicht statt. Vergleichbar ist der Einsatz von Abstandhaltern im BereichAsbesthaltige Abstandhalter (Asbestanteilder Hochtemperaturisolation (> 250 °C)ca. 15 Massen-%) wurden zwischen 1962bezüglich der Faserkonzentration und derund 1988 im Stahlbetonbau und Anlagen- Dauer der Tätigkeit zu bewerten.136 132. Tabelle 7.10:Spezielle Bearbeitungsverfahren asbesthaltiger Baustoffe im Baubereich(z.B. Dachdeckerarbeiten, Fassadenverkleidungen, Lüftungsbau, Rohrleitungsbau im Freien) [18; 37] Tätigkeit Faserkonzentration Dauer der Tätigkeit Bewer- 90%-Wert [F/cm3]pro Schicht tungsart Wellplatten- 606 % Schneidezeit2)T verarbeitung 1 % Schneidezeit3) (Dachdecker) Schneiden mit der Flex46 % Schneidezeit2)S (ab 1956) 1) 94 % Verlege- und Bohrarbeiten1,5 1 % Schneidezeit3)S99 % Verlege- und Bohrarbeiten Verlegearbeiten mit1,2 dabei Bystander von S Bohren auf dem Dach 6 % Schneidezeit2) (ohne Schneiden) 1dabei Bystander von S 1 % Schneidezeit3) Bearbeitung von Asbestzement mit der 0,5 S Handsäge (Fuchsschwanz) Kunstschiefereindeckung, kleinformatig 0,8 S (Verlegen, Bearbeitung mit Schieferham- mer und Brücke) Fassadenverkleidung, kleinformatig 0,4 S (Verlegen, Bearbeitung mit Scheren) Fassadenbau, ebene Tafeln6,4 S (Montage, Bearbeitung mit Säge oder Schneidanlage1) Abbruch (zerstörend) von AZ-Wellplatten,2S -tafeln und kleinformatigen Platten (nicht im Zusammenhang mit allgemeinen Abbruch- arbeiten)137 133. 7 Retrospektive Ermittlung der AsbestexpositionTabelle 7.10:(Fortsetzung) Tätigkeit Faserkonzentration Dauer der TätigkeitBewer- 90%-Wert [F/cm3]pro Schichttungsart Demontage von Asbestzement-WeIlplat-1 S ten und kleinformatigen Platten – Sorgfältiges trockenes Entfernen0,35S angewitterter Platten Demontage von Asbestzement-Fassaden-0,01S platten ab 1990 (nach TRGS 519)6) Reinigen von verwitterten Asbestzement- 5 T flächen mittels Schleifen oder Hochdruck- reinigen (Trockenstrahlen) Lüftungsbau4) – Schneiden (mit Flex) und Montieren6 S in offenen Rohbauten – Dauerbelastung wegen unzureichen-12 S der Entlüftung in geschlossenen Räumen für schneidendes (mit Flex) und nicht-schneidendes Personal Rohrleitungsbearbeitung im Tiefbau – In freier Rohrleitungsstrecke; Bearbei- 1,5 Sten mit Flex, Kalibrieren im Freien,Stapeln, Abladen, Tragen – Für Hausanschlüsse; Schneiden 2 Sund Kalibrieren von Rohren mit ca.10 Schnitten pro Schicht, Bearbeitenmit Flex, Stapeln, Abladen, Tragen, etc. Bearbeiten (Sägen, Bohren, Trennen, 6ca. 30 % S Montieren) von Rohren/Kanälen aus Schneidezeit Asbestzement im Freien und in großen Hallen138 134. Tätigkeit Faserkonzentration Dauer der TätigkeitBewer- 90%-Wert [F/cm3]pro Schichttungsart Auf- und Abladen und Baustellentransport 1T von Asbestzementprodukten (manuell, keine Bearbeitung) Umgang mit asbesthaltigen Abstands- Bis 1980: max. 5% haltern Nach 1980: – Zuschneiden, Montage/Einbau4 max. 2%5)T – Nur Montage1,2TFußnoten zu Tabelle 7.101)Großformatige AZ-Tafeln und Spezialaufbauten oder Bauelemente (z B. für Dächer) wurden in den alten Bundesländernvon sog. Schneidhändlern nach Liste auf die benötigten Abmessungen zugeschnitten und angeliefert. Diese stationärenSchneidanlagen und das Personal wurden von den beaufsichtigenden Stellen nach der Gefahrstoff-Verordnung, der UVV„Staub“, UVV „Vorsorge“ und der TA Luft engmaschig überwacht.Trennschleifer (Flex) wurden seit Anfang 1956 (in den neuen Bundesländern erst ab ca. 1965) auf den Marktgebracht und durften bis 1981 eingesetzt werden. Mit dem Trennschleifer konnte erfahrungsgemäß ca. 1 m Platte proMinute geschnitten werden.Ab 1980/81 wurde überwiegend vorkonfektionierte Ware hergestellt, sodass sich der Schneideaufwandreduzierte.2)bei kleinen Dächern und vor 19813)bei großen Dächern (z.B. Hallendächer ab ca. 200 m2) und großflächigen Dächern ohne komplizierte Dachauf-bauten (Fenster, Schornsteine) und im Allgemeinen ab 19814)Ab Anfang der 80er-Jahre wurden im Lüftungsbau hauptsächlich Metallschächte verwendet5)Die Expositionsdauer im Anlagenbau ist im Einzelfall zu ermitteln.6)Exposition am Arbeitsplatz ohne Atemschutz; kein Verfahren „geringer Exposition“ (siehe dazu Abschnitt 7.2.15)Montage von alternativen EnergiequellenAZ-Dächern fallen Bohr- und Sägearbei-auf AZ-Dächern ten an den AZ-Dachplatten für die Mon- tage der Bauteile an (in Anlehnung anBei der Montage von alternativen Ener- Tabelle 7.10 für die Tätigkeit des Bohrensgiequellen (Fotovoltaik, Solarzellen) auf1,0 F/cm3). 139 135. 7 Retrospektive Ermittlung der Asbestexposition7.2.4 Leichtbau-, BrandschutzplattenUnterbau in Trapezflachdächern, Verkleidun-Asbestgehalt: 5 bis 50 %gen und Trennwände im Schiffbau sowie imFertighausbau, Einsatz im Ofenbau, Decken-Produkteund Innenwandverkleidungen, Stützen- undFeuerschutzplatten, Leichtbauplatten, Trägerummantelungen, auch RauchschürzenPromabest, Sokalit, Brandschutzplattenund BrandschleusenVerwendungStaubquellenHoch- und Tiefbau, Auskleidung brand- Herstellung der Produkte, mechanische Bear-gefährdeter Räume, Bauelemente für feuer- beitungsvorgänge, die trocken ausgeführthemmende Trennflächen, Türen usw., Trenn- werden, z.B. Sägen, Schleifen, Trennschnei-wände im Wohnungs- und Industriebau,den (siehe Tabelle 7.11)Tabelle 7.11:Demontage bzw. Montage einschließlich Bearbeitung bzw.von asbesthaltigen Leichtbau- und Brandschutzplatten, Matten und Kissen Tätigkeit Faserkonz.Dauer der TätigkeitBewertungs- 90%-Wert pro Schichtart[F/cm3] Demontage von asbesthaltigen – Matten und Kissen10 S – Brandschutz-, Wand- und Deckenplatten1) 5 S Asbesthaltige Brandschutzplatten1), Montage, 6,6ca. 30 %S Bearbeitung mit Sägen Schneidezeit Bearbeitung und Montage von Brandschutzplat- 4T ten in der Elektrotechnik („Silikatasbest“) auf brennbaren Untergründen1)Brandschutzplatten:– Bundesrepublik Deutschland: Typ „Promabest“: asbesthaltig bis 1979, danach asbestfrei als „Promatect“; asbesthaltige Promabest-Platten konnten noch bis 1984 zum Einsatz kommen. – DDR: Typ „Baufatherm“: asbesthaltig bis 1984 (47 % Asbest bis 1981, 38 % Asbest bis 1984) Typ „Neptunit“: asbesthaltig (40 %) bis 1982, danach wurden anorganische Feuerschutzplatten(„FSP-N“, 18 % Asbest) eingesetztTyp „Sokalit“: asbesthaltig bis 1984 (12-15 % Asbest bis 1981, 7 % Asbest bis 1984)(siehe auch BIA-Report 3/95 [42] und [57])140 136. 7.2.5 Asbesthaltige Reibbelägeweniger beim Neueinbau von vorgefertigtenAsbestgehalt: 10 bis 70 % BelägenProdukteBremsbeläge, KupplungsbelägeExposition bei der Herstellungvon ReibbelägenVerwendungDie Tabellen 7.12 und 7.13 gebendie Faserkonzentrationsverhältnisse nurPKW und LKW (Automobilindustrie,bei der industriellen Herstellung vonKfz-Werkstätten), Schienen- und Luftfahr- Reibbelägen wieder. Sie beinhalten nichtzeuge, Flurförderzeuge, Krane, Pressen, die Verhältnisse in Kfz-Werkstätten undBagger, Aufzüge Bremsendiensten.StaubquellenNeben der Gesamtdarstellung sindauch einige Teilbereiche aufgeführt (Tabel-Überdrehen, Schleifen, Bohren, Fräsen le 7.13): Bohrerei, Presserei, Sägerei,der Beläge, Bremstrommeln ausblasen,Schleiferei, Mischerei.141 137. 7 Retrospektive Ermittlung der AsbestexpositionTabelle 7.12:Reibbeläge (Brems- und Kupplungsbeläge), industrielle Herstellung (90%-Perzentile)ZeitraumFaserkonzentration Validitätskategorie [F/cm3] [VK] 1950 – 1954 1504*) 1955 – 1959 1504*) 1960 – 1964 1504*) 1965 – 1969 25,0 4*) 1970 – 1974 9,13 1975 – 1979 5,231980 1,411981 1,411982 2,111983 2,111984 1,811985 1,811986 1,111987 1,111988 0,711989 0,711990 0,71*) Die Verwendung von Faserkonzentrationen mit VK 4 ist auf Ausnahmen beschränkt (siehe Abschnitt 7.1.4 und Kapitel 6).142 138. Tabelle 7.13:Reibbeläge (Brems- und Kupplungsbeläge), industrielle Herstellung: Arbeitsbereichsgruppen (90%-Perzentile) Zeitraum Mischerei PressereiSchleifereiSägerei Bohrerei Konz.VK Konz. VKKonz. VKKonz. VKKonz. VK 1975 – 19798,433 4,4 3 5,5 3 4,4 319801,62 12,0 1 1,3 2 0,7 2 1,5 219811,621,6 1 1,3 2 0,7 2 1,5 219822,111,6 1 2,4 1 1,1 1 1,5 219832,112,2 1 2,4 1 1,1 1 1,5 219841,312,2 1 2,2 1 1,0 1 1,5 119851,312,3 1 2,2 1 1,0 1 1,5 119860,612,3 1 1,4 1 1,5 1 0,4 119870,611,5 1 1,4 1 1,5 1 0,4 119880,711,5 1 0,8 1 0,7 2 0,4 219890,710,7 1 0,8 1 0,7 2 0,4 219900,710,7 1 0,1 1 0,7 2 0,4 20,7Konz.: Faserkonzentration in F/cm3143 139. 7 Retrospektive Ermittlung der AsbestexpositionExposition bei Kfz-Mechanikernzelt auch danach noch asbesthaltige Brems-in Kfz-Werkstätten, Bremsendiensten beläge bearbeitet worden sein.Diese Tätigkeiten stehen im Zusammenhangmit Arbeiten, die im PKW/LKW-Bereich beiTechnische Überwachung, PrüferWartungen bzw. Reparaturen anfallen und (TÜV, Dekra etc.) bei Bremsenkontrollesind getrennt von der Reibbelagherstellung zubetrachten. Tabelle 7.14 enthält einige typi- Tätigkeit: Sichtkontrolle, Prüfhämmern ansche Arbeitsvorgänge. Angaben über Asbest-Karosserieteilen (nicht an Bremsen) und Brem-faserdosen bei Arbeiten in Kfz-Bremsendiens-senprüfung, teilweise auch unter dem Fahr-ten finden sich in [35]. Die zunehmende zeug in der Grube. Es liegt kein Umgang mitSubstitution von Asbest in Bremsbelägen und Asbest vor, der z.B. mit BremsenreparaturenKupplungen ab etwa Mitte der 80er-Jahre vergleichbar ist.ist durch Verwendung der Angaben ausTabelle 7.15 zu berücksichtigen. Letztmalig Expositionsdauer: Die Asbestexposition wirdwurden etwa im Juni 1989 asbesthaltigefür die Dauer der Bremsenkontrolle angenom-Beläge gefertigt, die ca. bis 1991 in den men. Diese hat einschließlich der Nachwir-Werkstätten aufgebraucht waren. Fahrzeug- kungszeit i.d.R. nicht mehr als ein Viertel dernutzungsabhängig (km-Leistung) war nurArbeitszeit betragen. Ab 1985 wurden ver-wenig später der Ersatz alter asbesthaltigermehrt asbestfreie Beläge verwendet. ParallelBeläge vollzogen. Bei Reparaturen an Fahr-dazu vollzog sich ein Umstieg von Trommel-zeugen aus dem Ausland können verein- bremsen auf Scheibenbremsen.144 140. Tabelle 7.14:Brems- und Kupplungsbeläge in Kfz-Werkstätten und in Werkstätten für Flurförderzeuge,Krane, Pressen, Bagger, Aufzüge TätigkeitFaser-Dauer der Bewer- konz. Tätigkeittungs-90%-Wertpro Schicht art [F/cm3] Kfz-Mechaniker im PKW-Bereich allgemeine Bremsenreparatur (Trommel) mit Trommel demon- 2 bis 2 Std.1)T tieren und säubern (u.a. auch ausblasen), Bremsbacken abnehmen, Bremsbeläge aufnieten, Kanten brechen, mit der Feile von Hand überschmirgeln, Montage, Kupplungs- reparaturen allgemeine Bremsenreparatur (Scheiben) mit Beläge demon- 1 bis 1 Std.1)T tieren und Bremssattel säubern, neue Beläge montieren, Kupp- lungsreparaturen Bremsbacken schleifen Schleifen auf stationären Schleifanlagen2) – ohne Absaugung 5bis 1 Std. T – mit Absaugung3bis 1 Std. T Kfz-Mechaniker im LKW-Bereich3) allgemeine Bremsenreparatur (Kontrolle, Nachstellen, 4 bis 2 Std.1)T Reinigen/Ausblasen) Bremsendienst LKW (Bremsenreparatur in Fachwerkstätten 4 bis 5 Std.1)T für Bremsen) Überdrehen mit anschließender manueller Reinigung 1/2 Std. pro – ohne Absaugung 6 Rad T – mit Absaugung3 bis 3 Räder pro T – mit geprüften Geräten und Absaugung0,5SchichtT 145 141. 7 Retrospektive Ermittlung der AsbestexpositionTabelle 7.14:(Fortsetzung) TätigkeitFaser-Dauer derBewer- konz. Tätigkeit tungs-90%-Wertpro Schichtart [F/cm3] Die Faserkonzentration ist für die Zeit des Hantierens anzusetzen. Bei den Konzentrationen für die allgemeinen Bremsenreparaturen (PKW und LKW) wird eine mögliche Exposition beim Hantieren von Dichtungen (z.B. Zylinderkopf, Wasserpumpe) und eine mögliche Asbestexposition von Nachbararbeitsplätzen berücksichtigt. Schlosser – Flurförderzeuge, Baumaschinen allgemeine Bremsenreparaturen – kleine Stapler2 T – größere Stapler, Baumaschinen, Erdbaumaschinen4 T Die Faserkonzentration ist für die Zeit des Hantierens anzusetzen. Bei den Konzentrationen für allgemeine Bremsenreparaturen wird eine mögliche Exposition beim Hantieren mit Dichtungen (z.B. Zylinderkopf, Wasserpumpe), Umwickeln von Abgasrohren mit Asbest und eine mög- liche Asbestexposition von Nachbararbeitsplätzen berücksichtigt. Schlosser – Krane, Aufzüge, Pressen allgemeine Kranschlosserarbeiten (Werkstatt), Abnieten, 1 T Aufnieten, Säubern, Bohren, Kleben Die Faserkonzentration ist für die Zeit des Hantierens anzusetzen. Schlosser – Großkarosseriepressen Erneuern von Kupplungen und Bremsen 2 T Technische Überwachung Prüfer (TÜV, Dekra) bei Bremsenkontrolle max.max. T0,14) 1 /4 Schicht 4)146 142. Tätigkeit Faser-Dauer derBewer-konz. Tätigkeit tungs- 90%-Wertpro Schichtart[F/cm3] Bystander Für Personen in den Arbeitsbereichen der Tabelle 7.14, die selbst keine Tätigkeiten mit Asbestexposition durchgeführt haben, sind unter den beschriebenen Verhältnissen Konzentrationen von 10 % der dokumen- tierten Werte anzusetzen (siehe Abschnitt 7.3).1)Die Verwendung des Expositionswertes für die angenommene tägliche Dauer berücksichtigt in der Regel übrigeBystanderbelastungen aus der Werkstatt.2)Nur bei Trommelbremsen; Dauer des Vorgangs pro Rad: wenige Minuten; diese Arbeiten wurden in der Regel nur inbestimmten markengebundenen Werkstätten durchgeführt; jeweils ein Spezialist aus einem Team führte diese Arbeitenje nach Bedarf bis max. 1 Stunde am Tag durch.3)Kupplungsreparaturen sind wie bei PKW zu behandeln. Im Vergleich zu Arbeiten an Bremsen waren Reparaturen anKupplungen nur selten auszuführen.4)Prüfhallen waren in der Vergangenheit bis etwa Anfang der 90er-Jahre in der Regel offen; Prüfgruben warenüblicherweise be- oder entlüftet.Tabelle 7.15:Anteil an Expositionshöhe für Tätigkeiten gemäß Tabelle 7.14 für Arbeiten ab 1986an Pkw, Lkw und GabelstaplernZeitraum Anteil asbesthaltiger Bremsbeläge und Kupplungen Pkw LkwGabelstaplerBis 1985 100 %100%100 % 1986 - 199050 % 50% 50 % 1991 - 199510 % 25% 25 %Ab 19960 %0%0 % 147 143. 7 Retrospektive Ermittlung der Asbestexposition7.2.6 AsbestisolierungenExpositionen beim Isolieren mit Asbest(z.B. Brand-, Hitze-, Schallschutz)Asbestgehalt: ≥ 50 %Beim Isolieren mit Asbest wird zwischendem Spritzisolieren (Auftragen von Spritz-Produkteputzen) und dem Isolieren mit vorgefertigtenTeilen (Neubau) unterschieden. AußerdemSpritzasbest, Matten, Packungen, Schnüre, sind die Bearbeitung von Asbestisolierun-Platten, Kissen gen und das Entfernen von Isolierungen zubetrachten.VerwendungBeim Spritzisolieren wird im Wesent-lichen zwischen Füllarbeiten, SpritzenWärmeisolierung, früher z.B. in Dampfloko-und sonstigen Tätigkeiten unterschiedenmotiven, dann mehr von Turbinengehäusen (Tabelle 7.16).und Rohrleitungen in Kraftwerken, Feuer-schutzisolierungen im Stahlhochbau, Isolie- Die Angaben in Tabelle 7.16 beziehenrungen von Blech-, Lüftungs- und Klima- sich auf Membranfiltermessungen. Beikanälen (außen) und von Kabeldurch- den genannten Arbeiten wurden sowohlbrüchen, Feuerschutz, Wärme- und Kälte- Chrysotil als auch Amphibolasbeste – imisolierung im petrochemischen Anlagenbau, Wesentlichen Krokydolith – eingesetzt.Feuerschutzisolierung in CO2-Räumen Das Spritzen von Asbest in der Industrie(Feuerlöschräume), Ausfüllung von Dehnungs- wurde in den alten Bundesländern erstfugen zwischen Mauerwerk und Kesselnab ca. 1956 angewandt und ab 1. Okto-oder Kaminen, Abdichten von Tunnelöfen, ber 1979 verboten. Die Verwendung vonAbdichten beweglicher Dichtflächen, z.B.Krokydolith war ab Ende 1990 generellVentile, Kolbenstangennicht mehr zulässig.In der ehemaligen DDR wurde das Asbest-Staubquellenspritzverfahren erstmals 1958 in der Werft-industrie für Feuerschutzisolierungen ange-Herstellung des Spritzasbestes, Umgangwandt. Ab 1962 wurden auch Dampf-mit der Trockenmasse, Spritzvorgang,turbinen mit einem Gemisch aus sowje-Reparaturen, Abriss- und Erneuerungsarbei-tischem Rohasbest (Typ P 3) und Natron-ten, Umgang mit den Abfällenwasserglas isoliert. Bereits 1969 wurde148 144. das Asbestspritzisolieren verboten und imglas verwendet wurden [72]. Der EinsatzTurbinenbau durch ein Mineralfaserspritz-von krokydolithhaltigen Produkten wurdeverfahren ersetzt, bei dem öl- und phenol- 1985 generell untersagt ([73]; siehe auchharzfreie Mineralfasern und Kaliwasser-Abschnitt 3.4.2).Tabelle 7.16:Exposition beim Spritzisolieren mit Asbest TätigkeitFaserkonzentration ValiditätskategorieBewertungsart(ohne Staubschutz)90%-Wert [F/cm3] (VK) Füllarbeiter402 T Spritzer 4002 T Sonstige Tätigkeiten402 TTätigkeiten beim Verkleiden mit PlattenEntfernen von Isolierungen(Einbau) und Schalldämmplatten Beim Entfernen von Isolierungen wird zwi-Die Tabelle 7.17 gibt einen Überblick zur schen dem Entfernen vorgefertigter Teilezeitlichen Entwicklung der Expositionen. (Demontage von Wand- und Deckenplatten,Die dort dargestellten Expositionen treffen in Matten und Kissen) sowie dem Entfernengrober Abschätzung z.B. auf Berufsgruppen von Spritzisolation unterschieden (siehewie Installateure, Schreiner, Elektriker bei Tabelle 7.11).Tätigkeiten wie z.B. Bohren, Sägen, Stan-zen, Schneiden zu. Die Angaben könnenSpeziell beim trockenen Entfernen von Spritz-nicht im Sinne von Schichtmittelwerten ver-isolierungen sind teilweise sehr hohe Kon-wendet werden, da neben den genanntenzentrationen festgestellt worden. In diesemTätigkeiten auch nicht bzw. niedriger asbest-Zusammenhang sind auch Tätigkeiten auf-exponierte Arbeiten (z.B. Bemaßung, Montie-geführt, die sich auf spezielle Isolierarbeitenren, Transport) im Schichtverlauf angefallen sowie die Entfernung von Isoliermaterialiensind.beziehen (siehe Tabelle 7.19).149 145. 7 Retrospektive Ermittlung der AsbestexpositionTabelle 7.17:Allgemeine Arbeitsbereiche: Tätigkeiten, wie z.B. Bohren, Sägen, Stanzen und Schneidenbeim manuellen Verkleiden oder Isolieren mit Platten in geschlossenen Räumen (90%-Perzentile) ZeitraumFaserkonzentration Validitätskategorie Bewertungsart[F/cm3] [VK]1950 – 1969154*)T1970 – 1974154*)T1975 – 19798,6 2T 19808,6 2T 19818,6 2T 19822,3 2T 19832,3 2T 19840,8 2T 19850,8 2T 19860,8 2T 19870,8 2T 19880,2 2T 19890,2 2T 19900,2 2T*) Die Verwendung von Faserkonzentrationen mit VK 4 ist auf Ausnahmen beschränkt (siehe Abschnitt 7.1.4 und Kapitel 6).Tabelle 7.18:Vorfertigung von Asbestmatten und -kissen (Werkstattarbeit) Tätigkeit Faserkonzentration Bewertungsart 90 %-Wert [F/cm3] Zuschneiden und Nähen 2 T von Asbestgeweben für Asbestmatten und -kissen Tätigkeit wie vorher einschließ- 10 T lich Stopfen mit Asbestwolle150 146. Tabelle 7.19:Isolierarbeiten einschließlich Entfernen von Isolierungen auf der BaustelleTätigkeit Faserkonzentration Bewertungsart90 %-Wert [F/cm3] Vernähen und Montieren von Asbestmatten 3T (vorbereitende Arbeit) Vernähen von Isolierdecken1,5T Umwickeln von Leitungen mit Asbest-Schnüren (Isolierung)4T und Verputzen der Oberfläche Spritzasbestisolierungsiehe Tabelle 7.16 Trockenes manuelles Entfernen von Spritzasbest1) 300 T Entfernen von Spritzasbest von Rohren/Kanälen 40 T in der Industrie, z.B. Kraftwerke2) Entfernung von Spritzasbest von Rohren der Haustechnik20 T1)Der Tätigkeitswert in Höhe von 300 F/cm3 ist nur dann anzuwenden, wenn die beschriebenen Arbeiten dastrockene manuelle Entfernen von Spritzasbest von den Tragkonstruktionen aus Stahl von Gebäuden (Dicke bisca. 5 cm) oder von (Kraftwerks-)Turbinen (Dicke bis ca. 20 cm, als Wärmedämmung) betreffen. Die Spritzasbest-isolierungen weisen in diesen Bereichen teilweise eine Dicke von bis zu zehn Zentimetern auf und sind großflächig auf-getragen. Diese Tätigkeit wurde nur bis 1982 in dieser Form durchgeführt. Danach wurde der Spritzasbest durchfeuchtetund beim Entfernen abgesaugt.2)Der Spritzasbest wurde in diesen Bereichen in der Regel nur in Form einer dünnen Schicht von ein bis zweiZentimetern auf bestimmte Bauteile aufgetragen. 151 147. 7 Retrospektive Ermittlung der Asbestexposition7.2.7 Asbesthaltige Kunststoffe/Niederdruckschichtstoffe im Boots- undFormmassenFlugzeugbau, SchaumgummipolsterungenAsbestgehalt: 7 bis 70 %in Flugzeugen, Formteile in der elektro-technischen Industrie als ElektroisolierteileProdukte(wie Steckdosen, Klemmleisten, Schalter-kappen, Motorenklemmen, ZählerklemmenBehälter, Akkugehäuse, Formteile, Elek- u.a.)troisolierteile, Motorklemmen, TopfgriffeStaubquellenVerwendungUmgang mit Rohasbest, Mischen, Walzen,So genannte Duro- bzw. Thermoplaste von Zerkleinerung, Siebvorgang, Einschütten derder Folie bis zur Platte, asbestverstärkte, unter trockenen Formmassen, Umfüllen, Tablettie-Hitze verformbare Kunststoffe als sog.ren, Nachbehandlung durch Entgraten152 148. 7.2.8 AsbestfilterBis in die 60er-Jahre war Asbest als Filter-Asbestgehalt: 20 bis 95 % medium bei Partikelfiltern Stand der Technik.Es kam hauptsächlich Krokydolith, teilweiseProdukteauch eine Mischung aus Krokydolith undChrysotil zum Einsatz. Asbesthaltige Atem-Filter für Getränke, Arzneimittel, Chemi- schutzfilter wurden in Deutschland bis ca.kalien, Filterhilfsmittel für die Neutralisation1970 (in der DDR bis ca. 1980) hergestelltvon Schwefelsäure und verwendet.Bei asbesthaltigen Atemschutzfiltern istVerwendunghinter der Maske mit einer Belastung unter15 000 Fasern pro Kubikmeter zu rechnenGetränkeindustrie (Weine, Biere, Frucht-(0,015 F/cm3).säfte), Fein- und Entkeimungs(Steril)-Filtration,Diaphragmen für die Chlor-Alkali-Elektrolyse,Filter für Atemschutzmasken StaubquellenEingabe von Rohasbest, AufbereitungAsbesthaltige Atemschutzfilterdes Asbestes, Schneiden, Stanzen, Ver-packen, Abpacken der trockenen Filter-Das Filtermedium von Atemschutzfiltern ent- massen, Ansetzen der Filterhilfsmittel (loserhielt in der Vergangenheit teilweise Asbest.Asbest)153 149. 7 Retrospektive Ermittlung der Asbestexposition7.2.9 Bituminöse und bauchemischeUnterbodenschutz und AntidröhnmittelProdukte mit Asbest(Automobil-Industrie), Dachpappen, bitu-Asbestgehalt: 1 bis 30 % minöses Mischgut für Deckschichten im StraßenbauProdukteBitumen, Dach- und Dichtungsbahnen,StaubquellenDichtungskitte, Glaserkitt, Spachtelmassen,Fugendichtungs- und Vergussmassen, bitu- Herstellung der Produkte, Anrühren bzw.minöse Lacke und Anstrichmittel, Klebstoffe, Mischen der Spachtel- und Vergussmassen,Unterbodenschutz, Straßenbelag Zuschneiden von Dachpappen, insbeson- dere Abriss alter Dachpappenlagen, starke Aerosolentwicklung beim AufspritzenVerwendung (Hochdruckspritzen) von Unterbodenschutz und Antidröhnmitteln, Herstellung desAnstrichmittel, Lacke und Klebstoffe für Mischgutes, Reparaturen der Straßendeck-Korrosions- und Bauten- sowie Feuerschutz, schicht154 150. 7.2.10 Asbesthaltige BodenbelägeStaubquellen Asbestgehalt: 15 bis 20 %Abwiegen und Eingabe von Asbest inProdukteMischer, Stanzen, Mahlen der Abfälle,weniger beim Verlegen und kleinerenBeläge mit Asbestunterlage (Cushion Vinyls, Anpassschnitten, starke StaubentwicklungReliefbeläge), Vinylasbestfliesen und -plattenbeim Entfernen alter Beläge, insbeson-ohne Unterlage (Flexfliesen und -platten) dere, wenn verklebte Reste abgeschliffenwerdenVerwendungFußbodenbelägeTabelle 7.20:Zuschneiden und Abreißen von asbesthaltigen Bodenbelägen [68] Tätigkeit Faserkonzentration Dauer derBewertungsart 90%-WertTätigkeit[F/cm3] pro Schicht Zuschneiden: Flex-Beläge0,06 TCushion Vinyls 0,6T Abreißen1): Flex-Beläge 2S Cushion Vinyls3S Abreißen einschließlich Abschleifen 96%S von Cushion Vinyls2) Schleifdauer1)Wegen geringer Schichtstärke wurden alte Flex-/Cushion-Vinyl-Beläge häufig belassen und mit dem neuenFußbodenbelag überklebt bzw. abgedeckt.2)Das Abschleifen von Cushion-Vinyl-Resten war nur notwendig, wenn die Beläge verklebt waren (z.B. doppel-seitiges Klebeband). Zudem wurden vor allem vollflächig verklebte Cushion Vinyls belassen und mit dem neuen Boden-belag überdeckt.155 151. 7 Retrospektive Ermittlung der Asbestexposition7.2.11 Asbesthaltiges Talkum handelt, kann man bei luftgetragenen Fein- stäuben eine Anreicherung dieser Faser nichtBei Talkumpudern handelt es sich in derausschließen.Regel um aufgemahlenes talkreiches Gestein(Speckstein).Bei Talkumsorten, die in der DDR Verwen- dung fanden – etwa in dem Zeitraum 1970Verwendung als Füll- und Gleitmittel in derbis Mitte 1980 – können höhere Asbest-Gummi- und Reifenindustrie (Vollgummirollen, anteile (Aktinolith, Tremolit), z.B. bei ImportenEinpudern von Reifen, in der chemischen undaus China, bis zu etwa 10 %, vorhandenpharmazeutischen Industrie (Pflanzenschutz-gewesen sein. Nähere Angaben übermittel, Farben, Kitte, Spachtelmassen, Glasu-Asbestgehalte in Talkumsorten, die in derren, Textilappreturen, Lederimprägnierungen, DDR verwendet wurden, finden sich in [74].Puder, industrielle Streumittel), Papierindus-trie, Futtermittel, Abstreuen von Dachpappen Bei der Ermittlung von Faserkonzentrationenin der Asphalt- und Bitumenindustrie, Pudern nach dem Membranfilterverfahren ohnevon Einmal-Handschuhen/Tragen von Hand-Faseridentifizierung besteht jedoch dieschuhen (Krankenschwestern, Ärzte etc.), bei Gefahr, dass vielfach höhere Werte derder Herstellung von Elektrokabeln und -leitun- Faserkonzentrationen gefunden werden alsgenes der Asbestfaserkonzentration entspricht, da sich Talkpartikeln teilweise als FasernBei Talkumpudern lässt sich eine natürlichepräsentieren. Selbst bei rasterelektronen-Vergesellschaftung mit Asbest, und zwar in mikroskopischen Auswertungen in Verbin-Form von Chrysotil- und Amphibolasbesten,dung mit der Röntgenmikroanalyse kann esnicht ausschließen. Betrachtet man die sehrohne Vorwissen geschehen, dass Talkfasernasbestarmen Talkumsorten aus westeuro- z.B. mit Chrysotilasbest-Fasern wegen derpäischen Vorkommen, dann lässt sich ansatz-ähnlichen chemischen Zusammensetzungweise mit einem elektronenmikroskopischverwechselt werden. Dies gilt im Prinzip auchermittelten Wert von ca. 10 000 Asbest-für Anthophyllit. Bei den anderen Amphibol-fasern/mg Talkum rechnen. Dies gilt fürasbestarten ist hingegen eine VerwechslungTalkumsorten mit einem Asbestgehaltkaum zu befürchten.< 0,1 Gew-% [31] (vgl. Tabelle 7.23). Es soll nochmals hervorgehoben werden,Da es sich bei den Asbestfasern um über- dass die Betrachtung in Bezug auf poten-wiegend dünne Fasern (Durchmesser < 1 µm)zielle Faserkonzentrationen im Umgang mit156 152. Talkumpudern auf sehr asbestarme Materia-DDR verwendet wurden, erscheint unterlien (ca. < 0,1 Masse-% Asbest) – gilt für die Bezug auf mineralogische Phasenana-alten Bundesländer – anzuwenden ist, die lysen [74] als akzeptabel. Bei einem Asbest-aus westeuropäischen Lagerstätten gewon- gehalt von 3 Masse-% in der A-Staubfraktionnen werden.ergäbe sich eine geschätzte Faserzahl von 6 F/cm3.Bei der Untersuchung von technischenTalkumpudern wurden in einigen Probenzwischen 2 000 und 10 000 Asbestfasern Schauspieler und Maskenbildnerpro mg gefunden [31]. Die Partikelgrößen-in der Maskeverteilung von Talkumpudern entspricht zu-meist dem Bereich der einatembaren Staub-Talkumhaltige Kosmetika werden in Theaternfraktion. Bei einer E-Staubkonzentration von in der Maske eingesetzt. Als Faserkonzen-10 mg/m3 beim manuellen Umgang tration bei Maskenbildnerarbeiten ist dermit Talkumpudern können somit bis zu Wert für den Umgang mit asbestarmen0,1 Asbestfasern/cm3 freigesetzt werden. Talkumpudern nach Tabelle 7.23 heran-Als 90%-Wert der Exposition werden beimzuziehen. Bei Schauspielern dauert derUmgang mit asbestarmen TalkumpudernSchminkvorgang maximal 1/2 Stunde, in derdeshalb 0,2 F/cm3 angenommen (sieheRegel nicht mehr als einmal pro Tag anTabelle 7.23). ca. 12 bis 20 Tagen pro Monat. Nach- pudervorgänge während der Vorstellung sindEine Übertragung dieser Abschätzung aufmöglich. Bei Maskenbildnern ist der Zeit-asbesthaltige Talkumsorten, z.B. aus China,anteil entsprechend der Tätigkeitsdauer anzu-die u.a. in den Jahren 1978 bis 1983 in dersetzen. 157 153. 7 Retrospektive Ermittlung der Asbestexposition7.2.12 Asbestexposition in speziellen AnwendungsbereichenTabelle 7.21:Asbestexposition in den Bereichen Schiffbau, Schifffahrt und WaggonbauTätigkeitFaserkonzentration Bewertungsart 90%-Wert (F/cm3) Schiffneubau (ohne Spritzasbest) Maschinenraum – Isolierarbeiten 7 T – zeitgleiche Arbeiten wie z.B. Schlosser, Gerüst-max. 4T bauer, Elektriker, Maler, Schweißer Innenausbau/Wohnbereich (ohne Spritzasbest) – Be- und Verarbeitung von Bauplatten 6,6 T(Tischlerarbeiten) – zeitgleiche Arbeiten neben/mit Tischlern6,6 Tz.B. Kabelbahnschlosser, Elektriker, Installateur Reinigungsarbeiten im Maschinenraum und 10Tim Innenausbau (insbesondere Fegearbeiten) Schiffreparatur und Umbau (ohne Spritzasbest) Maschinenraum – Demontage thermisch belasteter Isolierungen10 T – Zeitgleiche Arbeiten wie z.B. Schlosser, Gerüst-max. 6T bauer, Elektriker, Maler, Schweißer Wohnbereich – Demontage/Rückbau von Bauplatten 10 T – Zerstörungsfreier Ausbau von Bauplatten 3 T – Zeitgleiche Arbeiten beim zerstörungsfreien max. 2T Ausbau von Bauplatten wie z.B. Elektriker, Installateure Reinigungsarbeiten im Maschinenraum und im Innen- 10Tausbau (insbesondere Fegearbeiten)158 154. TätigkeitFaserkonzentration Bewertungsart 90%-Wert (F/cm3) Überwiegender Aufenthalt im Maschinenbereich von Schiffen mit asbesthaltigen Einrichtungen0,008S (kein Umgang mit Asbest), bezogen auf 8 Stunden1) Spritzisolierarbeiten Füllerarbeitensiehe Tabelle 7.16 Spritzersiehe Tabelle 7.16 Bystander 20T Trockenes Entfernen von Spritzasbest2) 300T Waggonbau Partielles Entfernen von Isoliermaterialien (ohne Spritz-10 T asbest) beim Innenbau durch Sattler bzw. Elektriker1)Aufenthalt im Unterkunftsbereich: siehe Anlage 82)Der Tätigkeitswert in Höhe von 300 F/ cm3 ist nur dann anzuwenden, wenn die beschriebenen Arbeiten dastrockene Entfernen von Spritzasbest von Oberflächen, z.B. Turbinen, betreffen. Die Spritzisolierungen weisen indiesen Bereichen teilweise eine Dicke von bis zu zehn Zentimetern auf und sind großflächig aufgetragen.159 155. 7 Retrospektive Ermittlung der AsbestexpositionTabelle 7.22:Asbestexposition von Stahlwerkern, Gießern und andere Tätigkeiten in Gießereien – siehe Abschnitt 7.4.20Tätigkeit1) FaserkonzentrationDauer der TätigkeitBewertungsart90 %-Wert [F/cm3]pro Schicht Schmelzer bis zu 52) 4 Std.T Gießerbis zu 22) 3 Std.T Schleudergießer bis zu 22) 1 /2 - 1 Std.T Former, bei Nebentätigkeiten, bis zu 22) 2 Std.T z.B. Abguss und Formentleerung Gussputzer von Schleuderguss7S (Anbackungen von Asbest- Dichtungen) Gussschweißer unter Verwendung4S von Asbest-Tüchern und -Platten Reparaturschlosser bei Umgang mit 5S asbesthaltigen Materialien und Verwendung von Tüchern/Platten als Strahlungshitzeschutz Ofen-, Pfannen- und Feuerungsmaurersiehe Tab. 7.24 T Kranfahrer: Bystander entsprechend den vorgenannten Tätigkeiten (siehe Abschnitt 7.3)1)Für die genannten Tätigkeiten gelten die Expositionen nur bei nachgewiesenem Asbestumgang. Der Umfangder Asbestbelastung war je nach betrieblichen Gegebenheiten sehr verschieden.2)wenn erwiesen ist, dass Hitzeschutz getragen wurde160 156. Tabelle 7.23:Verschiedene Tätigkeiten Tätigkeit Faserkonzentration Dauer der Tätigkeit Bewertungs- 90%-Wert [F/cm3]pro Schicht art Lagerbereich s. 7.4.27 0,5 1 Std.T Geldschrankbauer s. 7.4.19 1,5 1 Std.T Brandschutzrolltore s. 7.4.7 – Herstellung5 S – Herstellung der Brandschutzkästen 30 T Brandschutzklappen (nicht ummantelt)5 1 Std. pro Schicht T Einbau/Ausbau*) Brandschutztüren s. 7.4.8 – Herstellung 3S Verwendung von asbestarmem Talkum0,2 S (siehe Erläuterungen in 7.2.11) Hafenumschlagarbeiter, Stauen Entladen von Eisenbahnwaggons, Sackreiniger (siehe Abschnitt 7.4.24, 7.4.46) Hafenumschlagarbeiter, Stauer, Entladen von Eisenbahnwaggons1 Schicht – bis Dezember 197640 2)(= 8 Std.) S – 1977 bis Dezember 19831)6 2) pro Woche S 2) Sackreiniger (bis max. Ende der60T 60er-Jahre) Fahrer auf Mülldeponien, Abkippen von asbesthaltigen Abfällen, Eingangskontrolle, Mülldeponien mit asbesthaltigen Abfällen Fahrer auf Mülldeponien (z.B. Kompak- 2T toren): Abladen, Einbau und Verdichten von asbesthaltigen Abfällen161 157. 7 Retrospektive Ermittlung der AsbestexpositionTabelle 7.23:(Fortsetzung)Tätigkeit Faserkonzentration Dauer der Tätigkeit Bewertungs-90%-Wert [F/cm3]pro Schicht art Mülldeponien mit Ablagerungen asbest- 0,1 T haltiger Abfälle (z.B. Eingangskontrolle) Baggerarbeiten mit Seilbaggern 3) Baggerarbeiten mit Seilbaggern (Führer- 0,5 S haus zum Maschinenraum offen) Heizungsmonteur Kundendienst3 3 h/Woche T Beim Neubau4), Umbau, Reparatur von Heizungsanlagen, Ein- und Ausbau von Dichtungen, Arbeiten mit offener Flamme – einschließlich Montage3,5 Bis 10 % derS von Zu- und AbluftrohrenSchichten pro Jahr – ohne Montage3 Bis 2 h pro Schicht T von Zu- und Abluftrohren Umgang mit asbesthaltigen pastösen Massen im Karosseriehandwerk und bei Herstellung von Maschinen und Trockentransformatoren Bei Reparaturarbeiten an Karosserien und 10 bis 1,5 h T Maschinen: Aufweichen von losem Asbestgewebe in Wasser, Abklopfen und 1,5 S Abschaben der getrockneten Massen, Reinigen des Arbeitsplatzes5) Laborant im Chemielabor Hantieren mit Drahtnetzen bei Arbeiten mit0,2 Max. 1/2 derT dem Bunsenbrenner6) Dauer der Arbeiten mit dem Bunsenbrenner162 158. TätigkeitFaserkonzentrationDauer der TätigkeitBewertungs-90%-Wert [F/cm3] pro Schichtart Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen (Kleber, Mörtel, Fugenmassen, Ausgleichsmassen, Spachtel, etc.) 7) Anmischen / Anrühren bis 2 max. 1/2 h pro TSchicht8) Trockenes Abschleifen bis 10 9) T*) Der Expositionswert ist nicht anzuwenden, wenn die Brandschutzklappe in einem Metallrahmen enthalten ein- oder aus- gebaut wurde.Fußnoten zu Tabelle 7.23:1)Nach 1983 wurde Asbest staubarm in Containern bzw. umschrumpften Paletten umgeschlagen.2)Tätigkeitswerte geschätzt aufgrund von Konzentrationsangaben in der Literatur zu vergleichbaren Arbeitsplätzen3)Schichtmittelwert anhand vergleichbarer Arbeitsplätze geschätzt4)Bis Anfang der 80er-Jahre, ab dann Metallschächte5)Beinhaltet auch Faserfreisetzung bei Schweiß- und Trennarbeiten an bitumenhaltigen Karosserieteilen6)einschließlich Reinigen, Abklopfen von losen Teilen, Abstellen und Bewegen von Gefäßen auf Asbestdrahtnetzen. Eserfolgt kein Umgang, der z.B. mit der Bearbeitung asbesthaltiger Materialen vergleichbar ist. Die genannte Faserkonzen-tration ist nicht für Arbeiten in Abzügen zu verwenden.7)Nur eine bestimmte Zahl dieser Produkte enthielt in der Vergangenheit in bestimmten Zeiträumen Asbest. Es sind konkreteErmittlungen zu den verwendeten Produkten im Einzelfall notwendig. Tabelle ist in Analogie z.B. auch für Karosseriebauerim PKW- und LKW-Bereich heranzuziehen.8)Pro Anmisch-/Anrührvorgang ist nur während eines kurzen Zeitraums (wenige Minuten) eine Faserfreisetzung möglich.9)Die mittlere Dauer dieser Tätigkeit ist sehr verschieden. Bei Malern/Anstreichern dauerte diese Tätigkeit zumeist wenigerals eine halbe Stunde pro Schicht und wurde nur selten ausgeführt. In der Regel konnten die Spachtelmassen etc. soaufgetragen werden, dass ein Schleifen im trockenen Zustand nicht nötig war. 163 159. 7 Retrospektive Ermittlung der AsbestexpositionTabelle 7.24:Ausbrechen, Verschutten, Neueinbau, Reparatur von asbesthaltigen Feuerfestmaterialienim Ofen- und Pfannenbau; Herstellen von Säureschutzmörteln und -kitten (siehe Abschnitt 7.4.16)TätigkeitFaserkonzentration 90%-Wert [F/cm3] Zuschnitt, Transport und Einbau von Brandschutzplatten 6,6S in industriellen Feuerungsanlagen Anteigen von Asbestmehl und Ausbessern von Fugen10T im Ofenbereich (Metallurgie, Reparatur) Entfernen alter sowie Zuschnitt und Einbau neuer Asbestschnüre 4T in industriellen Feuerungsanlagen – gleiche Arbeiten mit graphitierten Asbestschnüren1,5T Ausbruch und Verschuttung von asbesthaltigem Feuerfestmaterial10T Einmischen von Asbestmehl in Kunstharzmörtel und -kitte in10T geschlossenen Räumen1)1)Mit Zwangsmischer oder im großen Umfang von HandTabelle 7.25:Hohlglasfertigung, Glasbläser/Glasapparatebauer (siehe Abschnitt 7.4.21) Tätigkeit FaserkonzentrationBewertungsart 90%-Wert [F/cm3] Glasmacher 21) S1) Einträger3 S IS-Maschinenführer 0,51) S Glasbläser/Glasapparatebauer – beim Arbeiten mit Kühlkisten, die mit loser Asbestwolle gefüllt501)Swurden – Arbeiten ohne Benutzung von loser Asbestwolle2 S1)Die für die verschiedenen Tätigkeiten angegebenen Schichtmittelwerte beziehen sich auf die in Abschnitt 7.4.21 ange-gebenen Arbeiten.164 160. Tabelle 7.26:Reinigungs- und Wartungsarbeiten an Kaminen mit Asbestzementbauteilen TätigkeitFaserkonzentrationBewertungsartValiditätskategorie90%-Wert [F/cm3] (VK) Reinigen von Asbestzement-Rohren mit Nylon-Besen – unter Dach 0,1 T1 – über Dach0,05 Reinigen von Asbestzement- 0,4 T1 Schornsteinen mit Asbestzement- Abdeckplatten über Dach Reinigen von gemauerten Schorn-0,05T2 steinen mit Asbestzement-Abdeck- platten über Dach Spiegeln von Asbestzement-Rohren < 0,015 T2 Loten von Asbestzement-Rohren< 0,015 T2 mit Gummikugel und beschichtetem ChemiefaserseilTabelle 7.27:Asbestbelastete Gewerke zur Errichtung, zum Ausbau und zur Reparatur von Kraftwerken, industrieller Rohr- undBehälterbau (siehe Abschnitt 7.4.35)TätigkeitFaserkonzentration Bewertungsart 90%-Wert [F/cm3] Glüher, Schweißer4S Schlosser/Monteure 2T1) Feuerungsmonteure4S2) Hilfskräfte (Kesselreiniger/„ Rupp"-Kolonne)10S2)1)Im Einzelfall ist die Asbestexpositionszeit zu ermitteln. Ist eine Zeitermittlung nicht mehr möglich, sind 60 % der Schichtals Asbestexpositionszeit anzusetzen.2)Bei Asbest-Arbeiten sind Schichten mit Asbestexpositionen zu unterstellen. Der Anteil der Schichten, in denen keineAsbestexposition aufgetreten ist, ist zu ermitteln.165 161. 7 Retrospektive Ermittlung der Asbestexposition7.2.13 Arbeiten mit Schleifmitteln, gischer Hintergrund für die Verwendung von -scheiben bzw. -körpernAsbest in diesem Bereich ist ebenfalls nichterkennbar. Es ist deshalb davon auszugehen,Nach Auskunft des ehemaligen Deutschendass der Umgang mit entsprechenden Pro-Schleifscheibenausschusses (DSA) und ande-dukten keine Asbestexposition verursacht hat.rer Recherchen haben sich bisher keine Hin- Eine Recherche für den Bereich der neuenweise auf die Verwendung von Asbest als Bundesländer hat ergeben, dass auch hierInhaltsstoff in Schleifmitteln bzw. als Füllstoff keine Hinweise auf den Einsatz von Asbestoder Gewebeeinlage in Schleifscheiben bei der Herstellung von Schleifscheiben vor-bzw. Schleifkörpern ergeben. Ein technolo-liegen.166 162. 7.2.14 Allgemeine Arbeitsbereicheauf die Faseranzahlkonzentrationen nach (branchenübergreifendedem Membranfilterverfahren normiert wur- Orientierungswerte) den.Exposition in allen vorgehendSchwerpunktmäßig stammen die Wertebeschriebenen Arbeitsbereichen aus „Asbestverarbeitung“, „Asbestisolie- rung“, „Asbestdichtungen“, „Metallbe- und -verarbeitung“, „Maschinen- und Fahrzeug-Vorbemerkung bau“, „Elektrotechnik“ und aus der „Chemi- schen Industrie“.Die im Folgenden aufgeführten Arbeits-bereiche beinhalten branchenübergrei-Nicht enthalten sind Messwerte aus denfende Messwerte, die nach unterschied- Betriebsarten „Reibbeläge“, „Asbest-lichen Messmethoden ermittelt wurden und textilindustrie“ und „Asbestzement“.Tabelle 7.28:Allgemeine Arbeitsbereiche, branchenübergreifend (90%-Perzentile) Zeit- Drehen PressenSägenStanzen/ SpulenraumSchneiden Konz.VK Konz.VKKonz.VK Konz.VKKonz.VK19800,6 11,31 9,812,0 11,1319810,6 11,31 9,812,0 11,1319820,6 11,31 9,812,0 11,3319831,3 11,21 4,811,7 10,3319841,3 11,21 4,811,7 10,5319851,3 11,11 4,811,7 10,3319860,2 20,22 0,620,5 20,3319870,2 20,22 0,620,5 20,2319880,2 20,22 0,620,7 2 0,02319890,2 20,22 0,620,7 2 0,02319900,2 20,22 0,620,7 2 0,023Konz.: Faserkonzentration in F/cm3167 163. 7 Retrospektive Ermittlung der Asbestexposition7.2.15 ASI-Arbeiten rüstung) eine Asbestfaserkonzentration von mit Asbestexposition 15 000 F/m3 heranzuziehen ist.Das Herstellen und Verwenden asbesthaltiger Die Entwicklung mündete in die EinstufungProdukte ist gemäß Gefahrstoffverordnungvon ASI-Arbeiten in drei unterschiedlicheseit 1993 grundsätzlich verboten. Es beste- Gefährdungskategorien mit entsprechendhen nur noch wenige befristete Ausnahmenabgestuften Schutzprogrammen.(siehe Abschnitt 3.4, Tabelle 3.4 und 3.5).Explizit ausgenommen von diesem Expo- Die bisher gültige TRGS 519 [47] unterschei-sitionsverbot sind Abbruch-, Sanierungs-det folgende Kategorien:und Instandhaltungsarbeiten (sog. ASI-Arbeiten) an bestehenden Anlagen, Fahr- ❐ Umfangreiche Arbeitenzeugen, Gebäuden, Einrichtungen oder(c[Asbest] ≥ 150 000 F/m3 oderGeräten, die Asbest enthalten, denn solchec[Asbest] ≥ 150 000 F/m3Arbeiten und der damit verbundene möglichebei < 4 h Dauer)Kontakt mit Asbest sind gegenwärtig undauch künftig unvermeidbar. Schätzungen❐ Arbeiten geringen Umfangsergaben, dass Asbest, bedingt durch seine (15 000 F/m3 < c[Asbest]Eigenschaften, in über 3000 Anwendungs- < 150 000 F/m3, maximale Dauer derbereichen eingesetzt wurde. Insofern werden Gesamtmaßnahme 4 h, höchstens zweiASI-Arbeiten mit möglicher Asbestexposition Beschäftigte)noch längere Zeit erforderlich sein.❐ Arbeiten mit geringer ExpositionDie TRGS 519 „Asbest: Abbruch-, Sanie-(c[Asbest] ≤ 15 000 F/m3), Beispielrungs- oder Instandhaltungsarbeiten" (erste siehe Tabelle 7.2.29Ausgabe: 1989) verlangte besondereSchutzmaßnahmen für die Beschäftigten bei Umfangreiche Arbeiten sind in der RegelASI-Arbeiten mit Asbestexposition. In der aufwändige Abbruch- und Sanierungs-zweiten Fassung dieser TRGS vom Septem- maßnahmen, insbesondere auch in Ver-ber 1991 wurde darüber hinaus festgelegt, bindung mit schwach gebundenen Asbest-dass der TRK-Wert für Asbest nicht für ASI- produkten. Hier muss davon ausgegangenArbeiten gilt und dass als Entscheidungs- werden, dass die gewünschten Schutzzielewert für den Verzicht auf bestimmte Schutz- (Personen- und Umweltschutz) nur durch auf-maßnahmen (z.B. persönliche Schutzaus-wändige Maßnahmen erreichbar sind. Auf168 164. den Aufbau eines Schwarzbereiches (u.a.niedrigere Expositionen zu erwarten sind,3- oder 4-Kammer-Schleuse) und die persön- kann u.a. auf das Tragen von Atemschutz-liche Schutzausrüstung kann hier nicht ver-geräten und auf die Errichtung einer Einhau-zichtet werden. Es muss mindestens eine Voll-sung (sog. Schwarzbereich) verzichtet wer-maske mit Partikelfilter P3 getragen werden. den. Die Einstufung bestimmter Arbeiten in eine der beiden letzten Gruppen erfordertArbeiten geringen Umfangs sind zumeist eine messtechnische Ermittlung der Asbest-kleinere Abbruch- oder Sanierungsarbeitenfaserkonzentration nach vorgegebenen Krite-sowie Instandhaltungsarbeiten in Verbin- rien (siehe TRGS 519). Bei Arbeiten mitdung mit schwach- oder festgebundenengeringer Exposition kann auf MessungenAsbestprodukten. Hier ist ebenfalls dasverzichtet werden, wenn ein vom Berufs-Tragen von Atemschutzgeräten erforderlich. genossenschaftlichen Institut für Arbeits-Ausreichend ist allerdings in diesem Fallschutz – BGIA geprüftes Arbeitsverfahrenz.B. eine Halb- oder Viertelmaske mit Partikel-gemäß BGI 664 [69] angewendet wird (vgl.filter P2. Anlage 5). Insofern kann davon ausge- gangen werden, dass die AsbestexpositionZu den Arbeiten mit geringer Expositionbei ASI-Arbeiten – bedingt durch den Einsatzgehört im Wesentlichen eine Vielzahl ver-von Atemschutzgeräten oder die Anwendungschiedener Instandhaltungsarbeiten und geprüfter Arbeitsverfahren – seit Septemberkleiner Sanierungsarbeiten an meist fest-1991 deutlich unter 15 000 F/m3 gelegengebundenen Asbestprodukten. Da wesentlichhat.Tabelle 7.29:Asbestexposition bei der Demontage von beschichteten Asbestzementplatten gemäß den Vorgabender BGI 664 [69]Tätigkeit Faserkonz. Bewertungsart90%-Wert [F/cm3] Demontage von beschichtetem Asbestzement-Kunstschiefer (ab 1991)*)0,015S Demontage von beschichteten Asbestzementplatten (ab 1991)*) 0,015S*) siehe TRGS 519 in aktueller Fassung [47] und Verfahren nach BGI 664 [69]169 165. 7 Retrospektive Ermittlung der Asbestexposition7.3 Bystanderbereich“ im Sinne der TRGS 402, Abschnitt 3.2 [62], umschreiben. Damit ist ein räum-Neben den Ausführungen zu den im lich und organisatorisch begrenzter TeilAbschnitt 7.4 genannten Berufsgruppeneines Betriebes charakterisiert, der einensind Anmerkungen zu einem Personenkreisoder mehrere Arbeitsplätze umfassenangebracht, der in einem nicht näher ein-kann. Zumindest ist hier ein Bereich zuzugrenzenden Abstand zur Emissionsquelle verstehen, der sich hinsichtlich der Asbest-anwesend und ebenfalls exponiert ist,faserkonzentrationen deutlich von der all-jedoch nicht direkt die aufgeführte Tätig- gemeinen Umweltbelastung mit Asbestkeit ausübt, die zur Freisetzung von Asbest- abhebt.fasern führt. Das Problem einer Expositions-quantifizierung für diesen Personenkreis Hinsichtlich der Asbestfaserexposition desist grundsätzlich nicht zu lösen (Ausnahme:Bystanders sind zunächst Art und Ortvorliegende Messung im konkreten Einzel- der eigenen beruflichen Tätigkeit, insbeson-fall), da die Expositionen für jede Einzel-dere die Nähe zur fremden Asbestexposi-person den speziellen Randbedingungentionsquelle, exakt zu ermitteln bzw. zumin-entsprechend gesondert zu werten sind. dest arbeitsablaufmäßig zu beschreiben.In der Regel (z.B. bei Tätigkeiten im Freien)Liegen Messungen über die Expositionshöheist aber davon auszugehen, dass im Rah-des Bystanders vor, sind diese allein maß-men der BK 4104 die Berechnung imgeblich.Hinblick auf die Überschreitung von25 Faserjahren für diesen PersonenkreisBei Arbeiten in geschlossenen Räumen (nichtprimär nicht von entscheidender Bedeu- in großen Hallen oder bei Einsatz vontung ist. Der genannte Personenkreis ist inAbsaugeinrichtungen) kann man die Expo-den Zitaten (z.B. [18, 27]) durch den Begriffsitionshöhe des Bystanders mit 10 % der„Bystander" umschrieben. Wenn also die-entsprechenden Konzentration ansetzen,ser bereits eingeführte Begriff auftaucht, die bei den Tätigkeiten der direkt betroffenendann ist damit signalisiert, dass bei denPersonen im Sinne des Umgangs mit Asbestaufgeführten Tätigkeiten oftmals nicht nur gegeben sind. Je nach Gegebenheiten imdie handelnde Person, sondern auch Per-Arbeitsbereich (z.B. räumliche Enge,sonen in der Umgebung potenziell Asbest- Umfang der im Umfeld durchgeführtenfaserstäuben ausgesetzt sein können. Der asbestexponierten Tätigkeiten) kann im Ein-räumliche Bezug des Bystanders zur Emis- zelfall auch ein höherer oder niedrigerersionsquelle lässt sich mit dem Begriff „Arbeits- Wert festgelegt werden.170 166. 77.17.27.3Tätigkeiten im Freien und auf Baustellen Tätigkeiten ausgeübt, hat er nicht zwangs-sind gesondert zu betrachten. Je nach Artläufig Umgang mit Asbest gehabt.und Dauer der Bystander-Tätigkeit bzw. Ent-fernung von der Asbestquelle ist hier abzu-Die nachfolgenden Tätigkeitsbeschreibungenklären, ob die Asbestkonzentrationswerte der beziehen sich auf die Verhältnisse in denUmwelt überschritten werden. alten Bundesländern. Bei Expositionen in Betrieben der ehemaligen DDR ist zusätzlich der BIA-Report „Asbest an Arbeitsplätzen in7.4 Berufe und Tätigkeiten der DDR“ 3/95 [42] und der Asbestkatalog [57] zu nutzen.In Verbindung mit den Zusammenstellungenunter 7.2 sind beispielhaft einige Berufe auf-geführt mit Angabe hauptsächlich verwende- 7.4.1 Aufzugsmonteurter Produkte und ausgeübter Tätigkeiten, dieHinweise über potenzielle Expositionen Für die Arbeiten an Aufzugsbremsen wird aufgegenüber Asbeststäuben liefern können Tabelle 7.14 verwiesen.[27], wie bereits in 7.2 dargelegt. Die Tätig-keits- und Berufsbezeichnungen werden in Zusätzlich können Bystander-Expositionendem Maße, wie neue Erkenntnisse vorliegen, in Gebäuden durch die Aufbringung vonergänzt. asbesthaltigem baulichem Brandschutz gege- ben gewesen sein.Für die verschiedenen Berufsgruppensind durch die Sachbearbeiter die Ein-satzzeiten von Bearbeitungsgeräten bzw.7.4.2 BaggerfahrerExpositionszeiten retrospektiv individuellzu ermitteln. Falls keine Angaben verfüg-Die Firma Liebherr begann erst 1980 mitbar sind, können hilfsweise die im Fol-der Seilbaggerproduktion. Es wurden keinegenden gegebenen Hinweise verwendetasbesthaltigen Bremsbeläge eingebaut.werden. Die Seilbagger der Firma Fuchs der SerienDie im Folgenden aufgeführten TätigkeitenF100, F200, F300, F301, Baujahr 1955bzw. Berufe waren nicht generell mit einer bis 1981, hatten alle Windenbremsen aufAsbestexposition verbunden. Hat ein Arbeit-der vom Sitz und der Kabine abgewandtennehmer einen dieser Berufe oder eine der Seite, bis ca. Baujahr 1965 offene, danach171 167. 7 Retrospektive Ermittlung der Asbestexpositionkeine zum Maschinenraum offene Fahrer- Bei den M-Serien (Menk 40, 60, 90, 152,kabine.154) war das Führerhaus ab ca. 1960 getrennt vom Maschinenraum gebaut, d.h.,Bei den Ladern D1, D2, D3, Baujahr 1950es gab nur noch kleine Öffnungen zumbis 1960, war die Bremse für die Ausleger- Maschinenraum. Vor allem die Baureihenverstellwinde im Bereich der Kabine bzw. M 60, M 90 und M 154 waren noch bisdes Fahrersitzes angeordnet. Die Bremsen für ca. 1995 im Einsatz.die Hubwinde und die Grabwinde der D1-und D2-Lader waren mittig zwischen den Die Bremsbeläge wurden i.d.R. vom Bagger-beiden auf einer Achse laufenden Winden- fahrer gewechselt, Standzeit der Winden-trommeln angeordnet, beim D3-Lader waren trommelbremsen war ca. ein Jahr, die Belägebeide Trommeln hintereinander und dieder Drehwerksbremse waren nach ca.Bremsen rechts angebracht (offene Verbin-150 Betriebsstunden auszutauschen. Diedung zwischen Fahrerkabine und Maschi- Arbeitszeit betrug in Abhängigkeit vomnenraum).Gerätetyp 1 bis 2 Stunden sowohl für die Winden als auch für die Drehwerksbremse.Die Bremsbeläge wurden i.d.R. vom Bagger-Während die Beläge der Drehwerksbremsefahrer gewechselt, Standzeit der Winden- nur von einem Mann gewechselt werdentrommelbremsen war weniger als ein Jahr, konnten, war für die Beläge der Winden-die Beläge der Drehwerksbremse waren sel-bremse typabhängig die Hilfe einer zweitenten auszutauschen, da durch Gegensteuern Person erforderlich.gebremst wurde. Die Arbeitszeit betrug inAbhängigkeit vom Gerätetyp 1 bis 2 Stun- Fahrer von Seilbaggern mit zum Maschi-den sowohl für die Winden als auch für die nenraum offener Fahrerkabine (sieheDrehwerksbremse. Beide Beläge konntenTabelle 7.23)von einem Mann gewechselt werden.Älteste Seilbagger der Firma Menk waren7.4.3 Bauarbeiter (Maurer)die Typreihen MB und MC. Sie wurden ab1930 bis ca. 1960 gebaut. Bei diesen Be- und Verarbeitung von Asbestzement-Typen hat der Fahrer meist noch ungeschütztBaumaterialien, z.B. ebene Tafeln fürin der Nähe der Bremsbeläge gearbeitet.Abdeckungen von Mauerwerk und dergl.,Diese Typen sind bis ca. 1975 im Einsatz oder Rechteckrohre (Toschi-Rohre) als Belüf-gewesen. tung in Heizkellern. Mitunter auch Abbruch172 168. und/oder Eindecken von Garagendächern Meterware, mussten vor Ort auf Längemit Asbestzement-Wellplatten. Diese Arbei-geschnitten werden, danach Lieferung in Fix-ten fanden nur sporadisch statt und waren inmaßen nach Bestellung (siehe Tabelle 7.10);kurzer Zeit erledigt. gelegentlich Verwendung von Asbest-zement-Platten als „verlorene Schalung“;es gab stets auch Materialien aus Kunststoff7.4.4 Bautenschützer, Bauwerksabdichter als Alternative.Abdichtung von Bauwerken gegen drücken-des Wasser, Verwendung von Heißbitumen, 7.4.6 Bootsbauer bzw. SchiffsausrüsterEinfüllen von Asbestfasern in Mischeinrich-tung, Aufbringen mit Bürste, Einbau von Beim Bau, bei Reparaturen und Instand-geriffelter Metallfolie, z.B. aus Kupfer, an Pro- setzungen Verwendung diverser Isolier-blemstellen. Durchführung dieser Arbeiten inmaterialien, Beschleifen von Farb- und Lack-der Regel durch Spezialfirmen mit entspre-schichten (Brandschutzfarbe), beschichtetechender Geräte- und Maschinenausstattung; Stahlbleche und Profile bearbeiten, außer-Zeitraum: Mitte/Ende der 50er-Jahre bis dem typisch für Bystander-ExpositionEnde der 70er-Jahre. Belastung durch Asbest-fasern nur beim Einmischen des Asbestpulversbis zu 1/2 Stunde pro Schicht.Schiffneubau (Seeschiffe), keine Marine-schiffe (Asbestprodukte werden üblicher-weise erst nach dem Stapellauf eingebaut)7.4.5 Betonwerker(Einschaler/Eisenflechter)❐ Verarbeiter im Maschinenraum (ohneSpritzasbest), auch zeitgleiche ArbeitenRegionale Verwendung von fertigen Abstand-(z.B. Schlosser, Kupferschmied, Elektri-haltern für die Unterbewehrung von Stahl- ker, Isolierer, Maler, Gerüstbauer,betonflächenkörpern aus Asbestzement- Schweißer, Brenner, Reiniger)Klötzen oder -Profilen, im Zeitraum 1963 bis❐ wie vor (mit Spritzasbest)1988 auf dem Markt; keine mechanischeBearbeitung; bei Wandschalungen wurden❐ Verarbeiter im SchiffinnenausbauAsbestzement -Röhrchen als „Spreizen“ (Zuschnitt asbesthaltiger Platten mitin Verbindung mit dem Spannankern ein-schnell laufenden Holzbearbeitungs-gesetzt. Im Zeitraum 1963 bis 1980 alsmaschinen, überwiegend in engen173 169. 7 Retrospektive Ermittlung der Asbestexposition Kabinen und unzureichender Belüftung), leichtbauplatten zur Herstellung von Brand- auch zeitgleiche Arbeiten (z.B. Tischler,schutzkästen für den Antrieb (5 % Chrysotil, Maler, Elektriker, Klempner, Fliesenleger, 40 % Amosit) (siehe Tabelle 7.23) Reiniger, Schlosser, Isolierer)7.4.8 Brandschutztüren-HerstellerSchiffreparatur (Seeschiffe),keine Marineschiffe Sägen und Bohren von Asbestplatten (Tür-füllungen 1 % Chrysotil, 10 % Amosit),❐ Ausschließlicher Aufenthalt im Maschi-Einlegen der Asbestplatten in die Tür-nenbereich bzw. ohne Arbeiten anblätter, Auflegen des Türdeckblattes,isolierten Teilen Verbinden der Türdeckblätter (Bohren/Nieten, Punktschweißen, Schrauben)❐ Hantieren an isolierten Teilen bei ein- (siehe Tabelle 7.23)geschaltetem Lüfter❐ Arbeiten mit Entfernen thermisch7.4.9 Chemiearbeiter,belasteter Isolation (ohne Spritzasbest)Chemiebetriebswerker❐ wie vor mit Entfernen von SpritzasbestFahren und Überwachen von Betriebs-anlagen und Einrichtungen; Verwendung❐ Zerstörungsfreier Ausbau asbesthaltiger diverser asbesthaltiger Isolierprodukte wiePlatten säure- und hitzebeständige Dichtungen,Packungen, Filter bei Wartung und Repa-❐ Abriss von asbesthaltigen Platten (sieheraturen von Reaktionsapparaturen, großenTabelle 7.21) Silos, Kesseln, Tanks, Gasbehältern, Förder-anlagen, Rohrleitungen, Filtrieranlagen;Herstellung asbesthaltiger Produkte wie7.4.7 Brandschutzrolltore-Herstellerz.B. Farben, Lacke, Düngemittel, Spachtel-massen u.a., insbesondere beim VerwiegenEinlegen und Verkleben von Asbestgewebe-der asbesthaltigen Zuschlagstoffe, beimstreifen zwischen Rollpanzerelementen Einfüllen in Mischer oder Rührbehälter sowie(Schneiden), Vernieten des Rollpanzersbeim Anrühren, Anteigen, Mischen und Ver-(Bohren, Nieten), Sägen/Bohren von Asbest-dichten174 170. 7.4.10 Dachdeckerdosen, Sicherungskästen, Verteilertafeln usw. gemäß VDE-Bestimmungen oder VdS-Herstellung und Instandhaltung von Flach-Richtlinien (siehe Tabelle 7.11); Hitze-dächern, Steildächern und Fassadenver- ummantelung elektrischer Schaltelemente;kleidungen; dabei – abhängig von regionalReparatur elektrischer Kleingeräte (Bügel-traditionell üblichen Baustilen – teilweiseeisen, Toaster, Waffeleisen, Boiler); Auf-Be- und Verarbeitung von Asbestzement- stellung und Reparatur von ElektrogerätenBaustoffen, z.B. Asbestzement-Wellplat-(Herde, Nachtstromspeicherheizungen);ten, kleinformatige Platten oder großforma-besonders vielseitige Einsatzbereiche dertige Tafeln; vor Neueindeckungen auchBetriebselektriker beachten; auch Bystander-mit asbestfreien Materialien, AbbruchExpositionenbzw. Demontage vorhandener Bedachungs-materialien aus Asbestzement; ab Anfangder 80er-Jahre fast ausschließlich Liefe-7.4.12 Elektromaschinenbauerrung ab Werk vorkonfektionierter Well-platten oder ab Schneidhändler vorge-Herstellung und Reparatur von Spulen undschnittener großformatiger Tafeln (siehe Wicklungen für elektrische Maschinen (Moto-Tabelle 7.10)ren, Generatoren, Transformatoren); Anpas- sen, Zuschneiden, Wickelarbeiten mit asbest- haltigen Isoliermaterialien; bei der Herstel-7.4.11 Elektriker, Elektroinstallateur,lung der Elektromaschinen werden Spulen- Elektromonteurwicklungen mit Asbestpaste bestrichen als (Fernmeldehandwerker) Schutz gegen Hitze beim Schweißen; Ver- wendung asbesthaltiger Pappen und PapiereInstallationen in Hoch- und Niederspan-nungsanlagen; Arbeiten in Netzstationen(Umspannwerken) und Schaltwarten; Repara-7.4.13 Elektromechanikerturen an Schaltanlagen und Schalt- oderVerteilertafeln, Freileitungs-/Antennenbau Je nach Einsatzbereich (Mess-, Steuer-,(Dach- und Fassadenplatten), Entfernen/Regeltechnik, Sicherungsanlagen, Wärme-Anbringen von Isolierungen; asbesthaltigeKälte-Erzeugung) Verwendung und Bearbei-Brandschottungen; Spritzasbest bei Installa- tung asbesthaltiger Isoliermittel, Bearbei-tionen an Gebäudeteilen (Stahlbau); asbest-tung von Leiterplatten und Schalttafelelemen-haltige Unterlagen unter Leuchten, Abzweig-ten175 171. 7 Retrospektive Ermittlung der Asbestexposition7.4.14 Emaillierer 7.4.17 Fliesen-, Platten-, Mosaik-und BodenlegerBeim Auftragen von Emaillepulver auf heißeWerkstücke (ca. 900 °C), z.B. Boiler, Bade-Verkleiden von Innenwänden im Dünn- undwanne, Waschbecken, von Hand oderDickbettverfahren, Außenfassaden, Verlegenmechanisch, wurde Schutzkleidung getragenvon Böden (Vinylasbestfliesen, Cushion(Handschuhe, Anzüge); für die Ermittlung der Vinyls), Zuschneiden und Beschleifen asbest-Asbestexposition ist in der Regel eine vierstün- haltiger Platten; Mischen und Anrühren vondige Tragezeit pro Schicht anzusetzen (siehe Spachtelmassen; Beschleifen von Spachtel-Tabelle 7.3).massen und Klebern; Abriss alter Isolier- schichten (siehe Tabelle 7.20 und 7.23)7.4.15 Estrichleger 7.4.18 FlugzeugmechanikerSämtliche Estricharten waren im Schichten-(auch Hubschraubermechaniker)aufbau und der Materialauswahl stetsund Triebwerksmechanikerasbestfrei; einzige Ausnahme: Magnesit-estrich konnte in der Deckschicht, z.B. beiBei der Reparatur und Wartung von Luft-Steinholzfußböden und in Industriefußböden,fahrzeugen bestand Kontaktmöglichkeiteinen geringen Asbestzusatz (max. 1 %) zu asbesthaltigen Materialien an folgendenaufweisen; Zeitraum: Anfang der 50er-Stellen: Isolierungen im Triebwerks- undJahre bis längstens 1975 nach Hersteller-Abgasleitungsbereich, Dichtungen, Brems-angabe beläge (Rad-, Propeller- und Landeklappen- bremsen)7.4.16 Feuerungsmaurer,Für den Zeitraum von 1960 bis 1985 sind Feuerungsbauhelferfolgende Asbestverwendungen bekannt:Neubauten und Reparaturen von metallur-❐ Isolationsmaterialien/Grenzflächengischen Öfen aller Art, Pfannen, Roheisen- im Bereich von sehr heißen Zonen immischer, Kessel- und Winderhitzer; Aus-Triebwerkbrechen und Verschutten sowie Neueinbauvon asbesthaltigem Feuerfest-Material (siehe ❐ Schellen und Dichtungen im Triebwerks-Tabelle 7.24)bereich176 172. ❐ BremsenWegen unterschiedlicher betrieblicher Gegebenheiten ist durch betriebliche Ermitt-❐ Auftauöfen lungen und Befragung von kompetenten❐ Bestimmte Isolationen der KlimaanlagePersonen die Asbestexposition im Einzelfall(keine luftführenden Teile)detailliert zu ermitteln.❐ spezielle Klebefilme Hüttenbetriebe, Stahlgießereien,❐ einige KabelummantelungenSchleudergießereien❐ vorinstallierte Bordküchen An vielen Stellen dieser Betriebe kamen❐ HitzeschutzhandschuheAsbest oder asbesthaltige Produkte zum Einsatz (letzter Umgang: Dezember 1994, inWegen der verschiedenen Flugzeugtypenvielen Bereichen schon deutlich früher, sobzw. der eingesetzten Technik sind Einzel- z.B. Hitzeschutzkleidung ca. Mitte der 80er-ermittlungen zum Einsatz asbesthaltiger Bau- Jahre).teile nötig. Graugussgießereien, Ne-Metallgießereien,7.4.19 GeldschrankbauerDruckgießereien Die Verwendung von Asbest und asbesthal-Zuschneiden und Einlegen von Asbest- tigen Produkten war nur in wenigen Berei-platten im Bereich der Türschlösser (siehe chen (z.B. Isolierung von Schmelzöfen –Tabelle 7.23) Instandhaltungspersonal!) technisch notwen- dig. In der Vergangenheit ist aber die Ver- wendung von Asbest (auch für technisch nicht7.4.20 Gießer, Former, Hüttenfach- notwendige Anwendungen) im Einzelfall arbeiter, Gussschweißer, Instand- nicht auszuschließen. haltungspersonal (wie Schlosser, Elektriker, Ofenmaurer), Bystander (wie Kraftfahrer, Staplerfahrer,Gussschweißer Aufsichtspersonen) Asbesthaltige Tücher und Matten wurden(siehe Tabellen 7.4, 7.22 und Abschnitt 7.3) etwa bis Ende der 80er-Jahre verwendet. 177 173. 7 Retrospektive Ermittlung der Asbestexposition7.4.21 Glasbläser, Glasindustrie Umgang mit asbesthaltigem Isolier- materialHohlglasfertigung (siehe Tabelle 7.25) Glasbläser/GlasapparatebauerGlasmacher (siehe Tabelle 7.25)Durchführung der letzten Formgebungsschritte Ablegen von heißen Glasteilen und mitbei der Mundblasfertigung; dabei Hand- Asbestschnüren umwickelten Brennernhaben von asbestumwickelten Pfeifenhal-auf Asbestplatten; Verpacken der Teiletern, Tragen der Glasartikel mit asbest- in Asbestpapier; Umwickeln von Glas-umwickelten Eintraggabeln und Ablage teilen mit Asbestpapier; Arbeiten anauf Asbestunterlagen, Tragen von asbest- Glasdrehbänken mit asbestbehaftetenhaltiger Hitzeschutzkleidung, Bearbeiten Halterungenvon asbesthaltigen Isoliermaterialien Umwickeln von Zangen und Greifern zumAufnehmen der Glasartikel mit asbesthaltigen Transport heißer Glasteile mit AsbestpapierGabeln oder Schaufeln, Tragen zum Kühl-und -schnüren; Zuschneiden von Platten,ofen, Absetzen im Kühlofen oder auf asbest-Papieren und Schnürenbelegte Kühlbänder Tragen von Asbesthandschuhen und -finger-Gelegentlich Reparatur der Transportwerk-lingen, Nutzung von Hitzeschutzschirmen inzeuge (mit Asbestschnüren oder -bändern) Form abgehängter Tücher und Platten ausoder Arbeiten im Heißbereich (Hitzeschutz- Asbest sowie Vorhandensein asbestisolierterkleidung aus Asbest) Rohrleitungen Teilweise lagen Kühlkisten, gefüllt mitIS-Maschinenführer loser Asbestwolle, zur Zwischenlagerung heißer Glasgegenstände vor; NeubefüllenKontroll-, Überwachungs- und Wartungs- der Kühlkisten mit loser Wolle; Belegentätigkeit an automatischen Hohlglas- und Entleeren von Hauben- und Schrank-Herstellungsmaschinen; dabei Grund-kühlöfen, die mit Asbestwolle ausgelegtbelastung durch vorhandene Asbest- und mit Asbestisoliermaterial ausgekleidetisolierungen an der Maschine sowie sind178 174. 7.4.22 Gleisbauer ❐ 1977 bis 1983 Umschlag von Asbest inPlastiksäcken verpacktVerwendung einer Schwellenfüllmasse(bestehend aus Asbestzement und verwebter ❐ danach nur noch als geschrumpfteBaumwolle, insbesondere MischungPalettenladung oder in Containerndes Pulvers, Anrühren, Staubentwicklungbeim Aufbohren alter, damit gefüllter Bohr- ❐ Entladen von Eisenbahnwaggonslöcher❐ Sackreiniger: siehe auch 7.4.46Einsatz von Asbestplättchen im Rahmen vonSchienenschweißungen im Thermit-Schweiß-verfahren; beim Durchzünden des Metall- 7.4.25 Heizer, Maschinistpulvers Verpuffung und Ausblasung desAbdeckmaterials aus AsbestIn Kraftwerken, Müllverbrennungsanlagen,Schiffen7.4.23 Gummiwerker, Reifenbauer Eine Asbestexposition ist bei den üblichenTätigkeiten (Überwachung, Bediener derAbwiegen, beim Verwiegen von asbest-Anlagen) nicht wahrscheinlich. Nur wennhaltigen Zuschlag- und Füllstoffen und Misch- die Versicherten zu Reparatur- und Wartungs-saalarbeiter beim Mischen von Rohkautschukarbeiten herangezogen wurden, ist einemit Zusätzen und Füllstoffen, z.B. auf Walz-Asbestexposition nicht auszuschließen.werken beim Befüllen von Mischern undGummiknetern; Verwendung von Talkum alsPuder allgemein 7.4.26 HeizungsmonteurDemontage alter Heizkessel (Gussglieder-7.4.24 Hafenumschlagarbeiter, Stauer, oder Stahlheizkessel) mit asbesthaltigen Entlader von EisenbahnwaggonsEinbauten, Be- und Verarbeitung von Asbest-zement-Lüftungsrohren, Wechsel von it-Dich-(siehe Tabelle 7.2.3) tungen bei Wartungsarbeiten; Verwendungvon Asbestplatten oder -matten bei Arbeiten❐ bis 1976 Umschlag von Asbest in mit offener Flamme in Altbauten als Seng- undJutesäcken verpackt Brandschutz (siehe Tabelle 7.23)179 175. 7 Retrospektive Ermittlung der Asbestexposition7.4.27 Hilfsarbeiter, Lager-, Transport- verlegungen, insbesondere im Heizungs- und und Ladearbeiter je nach BrancheLüftungsbau (siehe Tab. 7.4) und EinsatzbereichHilfsarbeiter bei der Chlorgasgewinnung7.4.29 Isolierermittels Elektrolyse, Umhüllungen mit Asbest-matten (diese wurden gereinigt, Verhärtun- Diverse Arbeiten für Wärme-, Kälte-, Schall-gen an den Rändern abgeschlagen); starke schutz und technische Isolierungen in derStaubexpositionchemischen Industrie, im Kraftwerkbau, im Schiffbau und Hochbau, Fahrstuhlauskleidun-Lagerarbeiter: Ein- und Auslagern von Asbest-gen, speziell in Bergwerken; nicht alle Isolie-bremsbelägen, -kupplungsbelägen, -hitze- rer hatten Kontakt mit asbesthaltigen Isolier-schutzkleidungen, -schnüren, -dichtungen stoffen; der Umfang der Asbestverarbeitungu.a.m. muss im Einzelfall ermittelt werden; im Bereich der Kälteisolation wurden 90 %, im Bereich Akustik 70 % und im Bereich der7.4.28 InstallateurWärmeisolation (Anwendungstemperatur < 300 °C) 90 % der Isolierungen asbestfreiBe- und Verarbeitung von AZ-Rohren als ausgeführtLüftungs- und Abwasserleitung; Zeitraumfür Lüftungsrohre: etwa 1950 bis EndeVerwendung fanden verschiedene Dämm-der 70er-Jahre; danach kamen praktisch stoffe, z.B. künstliche Mineralfasern (KMF),ausschließlich Metall- und Kunststoffrohre zum Perlite, Vermiculite; asbesthaltige StoffeEinsatz; Zeitraum für Abflussrohre: etwa kamen ausschließlich bei hoher Temperatur-1960 bis 1985, danach Faserzement- belastung zum Einsatz, z.B. bei Dampf-Technologieleitungen oder Turbinen in Kraftwerken (Ausnahme: Spritzasbest zur fugenlosenVerwendung von Asbestplatten oder -mattenAbdeckung von Beton- oder Stahlkonstruk-bei Löt- und Schweißarbeiten als Seng- und tionen als Brandschutz- und Wasserdampf-Brandschutz in gefährdeten Bereichen, z.B. ausgleichsschicht)bei Umbauarbeiten in Altbauten Das Dämm-Material, z.B. KMF, wurde in derDiverse Isoliermaterialien, Manschetten, Werkstatt in Asbestmatten eingenäht, trans-Dichtungsringe, Asbestbinden u.a. bei Rohr-portiert und die Rohrleitungen später mit den180 176. Matten eingepackt; Abdeckmantel aus Gips- PKW-Bereichoder Perlitemörtel oder aus verzinktem Stahl-blech (siehe Tabelle 7.19)❐ allgemeine Bremsenreparatur (Trommel):mit Trommeln demontieren und säubern,Bremsbacken abnehmen, Bremsbeläge7.4.30 Kaminkehrerabnieten und neue aufnieten, Kantenbrechen mit der Feile, von Hand über-Bei Kehrarbeiten an Asbestzement-Rauch- schmirgeln, Montage, Kupplungsrepa-zügen (Gasabzügen) Freisetzung von Asbest-raturenfasern; Kehrarbeiten unter und über Dach;Faseremissionen ebenfalls durch Kamin-❐ allgemeine Bremsenreparaturen (Schei-klappen-Isolierplatten und Kaminabdeck- ben): Beläge demontieren und Brems-platten aus Asbestzement; bei der Kontrolle sattel säubern, neue Beläge montierender Kamindurchgängigkeit mittels Spiegelnoder Loten mit der Hartgummikugel (siehe❐ Bremsbacken schleifen (Schleifen aufTabelle 7.26) stationären Bremsbackenschleifmaschi-nen) ohne Absaugung oder mit Absau-gung7.4.31 Kessel- und Behälterbauer, Heizungsbauer❐ KupplungsreparaturenAsbestschnüre und Asbestdichtungen fürFlanschbindungen und Deckel; Kontakt zu LKW-BereichAsbestwärmeisolierung bei Reparatur- oderDemontagearbeiten ❐ allgemeine Bremsenreparatur❐ Überdrehen mit anschließender manueller7.4.32 Kfz-Mechaniker ReinigungWartung, Instandsetzung, Austausch von❐ ohne AbsaugungReibbelägen, Ausblasen von Bremstrommeln,Karosseriereparaturarbeiten (asbesthaltiger ❐ mit AbsaugungUnterbodenschutz, Antidröhnmittel) (sieheauch Tabelle 7.14)❐ mit geprüften Geräten und Absaugung 181 177. 7 Retrospektive Ermittlung der Asbestexposition7.4.33 Korrosionsschutzwerker❐ Neueinbau sowie Demontage von thermisch belasteten AsbestmaterialienEntfernen asbesthaltiger Korrosionsschutz-beschichtungen mittels Abkratzen, Abnadeln,❐ Bearbeitung mit schnellrotierenden Werk-Abschleifen und Abstrahlen zeugen7.4.34 Kraftfahrer Feuerungsmaurer im KesselbauBe- und Entladen sowie Transport von asbest- ❐ Neubau und Revision von Kraftwerk-haltigen Produkten (siehe Tabelle 7.10); die kesselnAsbestbelastung während des Fahrens im ❐ Asbestschnüre in DehnungsfugenStraßenverkehr liegt im Rahmen der allgemei-nen ubiquitären Umweltbelastung (siehe ❐ Asbestplatten als Isolierung bei RevisionAnlage 8)und Abbruch ❐ Entfernung der thermisch belasteten Mate-7.4.35 Asbestbelastete Gewerke zur rialien Errichtung, zum Aufbau und zur Reparatur von Kraftwerken, industrieller Rohr- und Behälterbau Hilfskräfte („Rupp“-Kolonne/Kesselreiniger)Glüher und Schweißer ❐ Vorrevisionen/Demontage von thermisch belastetem Asbestmaterial (Ausbrechen,❐ Verwendung von Asbestmatten undStrahlen, Reinigen)-massen zur Isolierung vorgewärmterwarmfester Stähle und Verzögerung derBei Neubauten und Revisionen war – ausSchweißnahtabkühlung (Verwendung bis terminlichen Zwängen – der parallele Einsatzzum Verfall üblich)zu anderen Gewerken (z.B. Isolieren mit Spritzasbest) der Regelfall, als weitere Perso-❐ Installation von Wärmestaukammernnenkreise waren demnach zwangsläufig ❐ Elektriker,Schlosser/Monteure ❐ Mess- und Regeltechniker,❐ Einsatz von Dichtungen und Isolier-materialien❐ Ultraschall-/Röntgenprüfer sowie182 178. ❐ Aufsichtspersonen (z.B. Bauleiter, die in Wohn-, Geschäfts-, Verwaltungs- undMeister, Techniker)Schulgebäuden Verwendung fanden; Einzel- tätigkeit im Innen- oder Außenbereich undasbestexponiert (siehe Tabelle 7.27).verwendetes Werkzeug entscheidend, Abschleifen von Spachtel- und Ausgleichs- massen7.4.36 KunststoffverarbeiterBeim Befüllen von Rührwerken, Dissolvern,7.4.38 LandwirtKnetern, Mischern und Walzwerken zurHerstellung von Kunststoffen, die asbesthalti- Verwendung von tremolithaltigem Dünge-ge Füll- oder Zuschlagstoffe enthalten, wiekalkz.B. Duro- oder Thermoplaste für die Elektro-installation in Schalttafeln, Schränken o.ä.,bei der Herstellung von Fußbodenbelägen; 7.4.39 Lüftungsbauerals generelle Arbeiten sind folgende Tätig-keiten zu berücksichtigen: Be- und Verarbeitung von Lüftungsleitungen aus Asbestzement-Rohren oder Lüftungs-Entsorgen leerer Emballagen wie Plastik-,kanälen aus vormontierten Asbestzement-Papier-, Jutesäcke am Arbeitsplatz (Zusam- Platten; ab Anfang der 80er-Jahre fastmendrücken zur Volumenverkleinerung!), ausnahmslos Verwendung von Blechkanälen,Reinigen des Arbeitsplatzes mittels Besenjedoch Einlegen von Asbestschnüren anoder Druckluft (siehe unter 7.4.46)den Kanalstößen; Einbau, Wartung und Kontrolle von Brandschutzklappen mit Asbestplatten (siehe auch Tabelle 7.47.4.37 Lackierer und 7.10)Schleifarbeiten zur Lackiervorbereitung anAsbestzementplatten, die im Hochbau als7.4.40 Maler, AnstreicherBalkon-, Kamin- oder Fassadenverkleidung,Tür- oder Fensterfüllung sowie als Raumtrenn-Verwendung von Füll- und Spachtelmassenelemente in Toilettenanlagen und/oderauf Gipsbasis zum Füllen und AusgleichenBrandschutzplatten an Ofenstellplätzen und von kleinflächigen Fehlstellen in Wand- undan Asbestzementabfluss- oder -lüftungsrohren,Deckenflächen183 179. 7 Retrospektive Ermittlung der AsbestexpositionEtwa in der Zeit von 1960 bis 1981 war von Kompaktoren. Aber auch an deneine begrenzte Anzahl von FertigproduktenEingangskontrollen ist im Zuge der Müll-zur Verbesserung der Materialeigenschaften deponiearbeiten mit Asbestexpositionenmit 2 bis 7 % Asbestmehl versetzt. Deshalb zu rechnen. Ab Mitte der 80er-Jahre fandmüssen die verwendeten Produkte tätigkeits-in zunehmendem Maße eine feste Ein-bezogen konkret ermittelt werden.bindung staubartiger asbesthaltiger Abfälle statt, sodass hohe Staubkonzen-Gegebenenfalls lag im Einzelfall eine Asbest-trationen nicht mehr gegeben warenfaserexposition bei der Tätigkeit des Ein- (siehe Tabelle 7.23 ).mischvorgangs und beim abschließendenAbschleifvorgang vor. 7.4.44 Ofensetzer, Luftheizungsbauer7.4.41 Mangeler, Bügeler Anrühren von Isolier- und Spachtelmassen, bei Reparaturen Herauskratzen alter Spach-Beziehen der Bügelbretter, Bügelpuppen und tel- und Verfugungsmassen; Abdichten vonHeißmangel mit AsbestschutzdeckenOfentüren und Rohren bzw. Klappen mit Asbestschnüren und Packungen; Einbau von Brandschutzplatten in brandgefährdeten7.4.42 Maschinenbautechniker,Bereichen MaschinenwärterIm Schiffbau, Heizungs-, Lüftungs- und Sani- 7.4.45 Rohrnetzbauertärbereich, Aufsichtstätigkeit, Wartungsarbei-tenZuschneiden von Asbestzementrohren, Anpassen der Formstücke, Rohrisolierungen (siehe auch 7.4.28, 7.4.29, Tabelle 7.10)7.4.43 MülldeponiearbeiterAbkippen teilweise staubförmiger Abfälle,7.4.46 Sackreinigerwobei kurzfristig hohe Konzentrationen auf-traten; Einbau von Abfällen, ÜberschiebenReinigen von Säcken, in denen Asbestvon Müll und Überfahren/Verdichten mit verpackt war (siehe auch 7.4.24,Staubaufwirbelungen. Dies betraf z.B. Fahrer Tabelle 7.23)184 180. 7.4.47 Säureschutzmonteur vor allem zur Wärmeisolation im Hoch-druckbereich, z.B. Reaktionsöfen;Verwendung von säurefesten Harzen Fahrstuhlreparaturen; Wartung vonund Kitten als Träger bzw. Abdichtung Förderanlagen; Hitzeschutztürfüllungenvon keramischen Fliesen; als Rezept-für Panzerschränke; Klimaanlage-Instand-bestandteil und zur Einstellung der Konsis- haltung; Schweißarbeiten an Metallentenz wurde in die Masse reines Asbest-mit asbesthaltigen Farben (siehe auchmehl (Chrysotil) eingemischt; bei der Tabelle 7.14)Verarbeitung fertiger Massen werdenjedoch keine Asbestfasern freigesetzt (sieheTabelle 7.24) Schlosser an Flurförderzeugen❐ allgemeine Bremsenreparatur7.4.48 Sattler❐ kleinere StaplerZuschneiden und Überziehen von Sitz- undLiegepolstern im Eisenbahnbau mit Asbest- ❐ größere Stapler, Baumaschinenschutzdecken; Bystander-Exposition durchKesselrevisionsarbeiten an Lokomotiven inunmittelbarer NäheSchlosser an Kranen❐ allgemeine Kranschlosserarbeiten7.4.49 Schiffsingenieur, Seemaschinist(Werkstatt), Abnieten, Aufnieten, Säu-bern, Bohren, Kleben von BelägenDiverse asbesthaltige Isoliermaterialienbei Wartung und Überwachung der tech-nischen Anlagen, Bystander-Exposition (siehe7.4.51 Schmuckhersteller (Goldschmied)Tabelle 7.21)In der Vergangenheit wurden als Lötunter-lagen Asbestzement-Platten verwendet.7.4.50 SchlosserDiese Unterlagen wurden je nach Bedarfmechanisch gesäubert und planiert. FernerInsbesondere als Betriebs-, Bau- und Schiffs- wurden asbesthaltige Fixiermassen verwen-schlosser, durch diverse Isoliermaterialien,det. 185 181. 7 Retrospektive Ermittlung der Asbestexposition7.4.52 Schweißer❐ Ultrabasite/Peridotite (z.B. Harzburgit)Zum Teil Bearbeitung asbestummantelter❐ Basische bis intermediäre Effusivaoder isolierter Werkstoffe; Schweißarbeiten (z.B. Basalt, Phonolith) bzw. Intrusivamit umhüllten Stabelektroden, Verwendung(z.B. Gabbro, Diabas, Diorit)von Abdeckmatten aus Asbest und asbest-haltigen Massen zur Verzögerung der ❐ Metamorphe und metasomatisch über-Schweißnahtabkühlung. prägte Gesteine (z.B. Serpentinit, Speck-stein, Amphibolschiefer – Amphibolit)Stabelektroden mit Asbestanteilen Zu bedenken ist, dass Produktbezeichnungenin Umhüllungenoder lokale Namen nicht immer den tatsäch-lichen Gesteinstyp wiedergeben; entschei-Es hat teilweise Asbestanteile in Umhüllungen dend ist die petrographische Charakterisie-von Stabelektroden für bestimmte Anwen- rung.dungszwecke gegeben. Beim Schweißen(Temperaturen > 1000 °C) mit solchen um-Die Gehalte freier lungengängiger Asbest-hüllten Stabelektroden bestand jedoch keine fasern im Gesamtstaub, gemessen im BereichAsbestfaserbelastung wegen der thermischenvon Verteileranlagen in Steinbrüchen, betra-Umwandlung von Asbest ab ca. 600 °C.gen bis auf einige Ausnahmen weniger als1 Masse-%. Die Angabe eines durchschnitt-lichen Asbestgehaltes, bezogen auf das ver-7.4.53 Steinbrucharbeiter arbeitete Gestein, ist in der Praxis kaum mög-lich. Die Ermittlung des Massenanteils freierBei den in der Bundesrepublik Deutschland Asbestfasern in mineralischen Rohstoffenim Abbau befindlichen Gesteinsvorkommen erfolgt deshalb nach einem Konventions-ist bei bestimmten Gesteinsarten mit demverfahren [58]. Bei bisher durchgeführtenAuftreten der Asbestminerale Chrysotil, Messungen an Arbeitsplätzen in Steinbruch-Tremolit, Aktinolith und untergeordnet auch betrieben, bei denen Asbest im verarbeitetenAnthophyllit zu rechnen. Betroffen sind vor Gestein festgestellt wurde, wurden Asbest-allem basische Magmatite. Als potenziellfaserkonzentrationen von bis zu 0,4 F/cm3asbesthaltig sind insbesondere folgende (90%-Wert, Schichtmittelwert) erreicht [70].Gesteinstypen zu betrachten (siehe auch Die obere Grenze wurde im Rahmen derTRGS 954, [58]: bisher durchgeführten Messungen lediglich186 182. bei Arbeitsplatzmessungen im Bereich der(potenziell asbesthaltige Gesteine: sieheGesteinsaufbereitung (starke ZerkleinerungAbschnitt 7.4.53). Bei bisher durchgeführtendes Gesteins in Brechern bzw. Mühlen) Messungen an diesen Arbeitsplätzen wur-erreicht, nicht jedoch bei Steinbrucharbeiten den Asbestfaserkonzentrationen von bis zu(Gewinnung, Förderung, Transport und Ver- 0,1 F/cm3 (90%-Wert, Tätigkeitswert) ermit-ladung).telt.7.4.54 Straßenbauer,7.4.55 Stukkateur (Gipser, Asphalt-Mischanlagenführer Putzer, Verputzer)In den Jahren 1979 bis 1985 wurden zurAnrühren, Verwenden, Beschleifen asbest-Ansteifung von Asphaltbeton (Schwarz- haltiger Verputzmassen, Gips, Spachtel-decken) ca. 5 bis 8 Gew-% des Mischgut- massen; Verarbeitung von Brandschutz-feinanteils Asbest zugegeben (ca. 1 bis platten im Trockenausbau2 Gew-% im Gesamtmaterial). DerartigeMischungen wurden hauptsächlich aufStraßen, Straßenkreuzungen und Rollbahnen 7.4.56 Textilarbeitervon Flugplätzen eingebaut, wo hohe Brems-kräfte aufgenommen werden mussten.Produktion und Weiterverarbeitung asbest-haltiger Textilien, besonders beim SpinnenZu einer Asbestexposition kann bzw. konnteund Spulen von Garnen und Zwirnen,es vor allem beim Abbruch der o.g. Beläge Weben, Nähen, Zuschneiden von Asbest-mittels Kaltfräse und deren Recycling kom-textilienmen. In den Mischanlagen kam es zu Asbest-expositionen, wenn Asbest aus Säcken oderTüten per Hand in die Mischanlagen ein- 7.4.57 Trockenbau-, Akustikbau- undgegeben wurde. Expositionsmesswerte lie- Brandschutzbaumonteurgen nicht vor.Montage von nicht tragenden Ständerwerk-Eine weitere Möglichkeit der Asbestexpo-Wänden und abgehängten Decken aussition im Straßenbau bestand beim EinbauHolz- oder Blechprofilen als Tragkonstruktio-von asbesthaltigem Gestein oder Rück- nen und Gipskartonplatten, Holzplatten oderbau von Straßenbelägen mit StraßenfräsenBlechpaneelen als gestaltende bzw. raum-187 183. 7 Retrospektive Ermittlung der Asbestexpositionbildende Elemente; RohbauanschlüsseVerwendung asbesthaltiger Arbeitsunter-erfolgten aus Brandschutzgründen häufiglagen (Asbestzement, kunststoffgebundenemit Asbestschnüren – Erstellung vonPlatten)Schallschutzwänden und Verkleidungvon brand- oder hitzeempfindlichen Trag- Für die beschriebenen Tätigkeiten sind diekonstruktionen mit Leichtasbestplatten (siehein Tabelle 7.4 aufgeführten TätigkeitswerteTabelle 7.11); erhebliche Faserfreisetzung für das Hantieren mit Asbestmaterialien zubeim Abbruch asbesthaltiger Platten (siehe verwenden. Die Dauer der asbestbelastetenauch Tabelle 7.21; die Arbeiten erfolgtenTätigkeiten einschließlich des Abklingens derfast ausschließlich in geschlossenen RäumenExposition nach dem aktiven Umgang hat in der Regel nicht mehr als eine halbe Stunde pro Schicht betragen.7.4.58 WaggonbauerIn Reisezugwagen und Straßenbahnen 7.4.60 Zimmerer (teilweise auchwurden in der Vergangenheit Asbest-Spritz-Schreiner und Tischler)isolierung und Asbestplatten aus Brandschutz-gründen eingebaut. Isolierungen am Dachstuhl, im Treppenhaus, Betonverschalungen, Schall-Schutzwände,Expositionen für die Spritzisolierer und Neubau-Türfüllungen (Feuerschutz), Schnei-Bystander (siehe Tabellen 7.16 und 7.17; den, Fräsen, Sägen, Schleifen von asbest-Bystander (z.B. Schlosser, Schreiner, Elektri- haltigen Montageplatten, insbesondereker) während des Isolierens durch andere im Schiffbau, Waggonbau und -repara-Personen turen; Bystander-Exposition auf dem Bau, Verlegen von Asbestzementwellplatten und großformatigen Asbestzement-Fassaden-7.4.59 Zahntechniker plattenZuschneiden und Einlegen von Streifen ausZusätzlich zu den üblichen Arbeiten mitAsbestpappe in Gussmuffeln, nach dem Bauholz kam es vor, dass Zimmerer die Ein-Gießen Entleeren der Gussmuffeln durch deckung und Verkleidung selbst aufgerichte-Ausklopfen und erforderlichenfalls Ent-ter Hallen mit Asbestzement-Wellplatten imfernen von Asbestrückständen durch Aus-Auftrag hatten. In diesem Gewerk wurdenkratzenauch Fassadenverkleidungsarbeiten mit klein-188 184. formatigen Asbestzement-Platten unterEnde der 70er-Jahre. Tätigkeit des ZimmerersBearbeitung mit der Schlagschere vorgenom- in Beton- Schalungsbau: siehe unter „Beton-men. Zeitraum: etwa Anfang der 60er- bis werker“189 185. 8 StichwortverzeichnisSeiteAAbmessungen (kritische) ........................................ 73Amosit...............................................................174Amphibolasbest ..................................................57, 148, 156Annäherungswert................................................. 235Anstreicher (Maler)............................................... 183Anzahl Faserjahre................................................73Arbeitsminute ...................................................... 74Arbeitsstoffverordnung ..........................................67, 68Arbeitsstunde(n) ................................................... 74, 75Arbeitstage pro Jahr ............................................. 74arithmetischer Mittelwert........................................84, 112, 113, 235arithmetische Standardabweichung.........................235Ärzte (gepuderte Handschuhe) → Talkum................. 156Asbest -Baustoffe .........................................................136, 154 -bewertungszahl F.............................................. 55 -Bodenbeläge ...................................................155 -dichtungen ......................................................129 -exposition........................................................ 30, 77, 80, 113, 120 -faserkonzentration ............................................. 55, 110, 233 in Gesteinen .....................................................186 -haltiger Feinstaub.............................................. 55 -hitzeschutzkleidung............................................128 -ladearbeiten ....................................................139, 182 -Papiere ...........................................................129 -textilindustrie .................................................... 20, 126, 187, 233 -zement............................................................ 20, 133, 172, 181Asbestose .......................................................... 34, 239191 186. 8 StichwortverzeichnisSeiteASI-Arbeiten .......................................................149, 151, 164, 168, 173, 241Asphalt-Mischanlagenführer................................... 187BBaggerfahrer......................................................171Bauhandwerk ..................................................... 172, 173Bearbeitungszeit .................................................74, 78Befragung.......................................................... 31, 44, 46, 50Befragungsleitfaden ............................................. 51Beläge/Bodenbeläge..........................................155Betonwerker ....................................................... 173bituminöse Produkte ............................................. 154BK-Verfahren ...................................................... 25, 43Berechnung der Faserjahre.................................... 73Beschäftigung, sporadisch ....................................75Beweisanforderungen ..........................................29, 30Bohren .............................................................. 135, 137, 174Bootsbauer ........................................................ 173Brandschutzplatten .............................................. 140, 174Bremsendienste................................................... 141Brückenbefunde .................................................. 33, 42Bunsenbrenner-Drahtnetze .....................................162Bystander ..........................................................32, 170, 173CCharakterisierung von Messwertkollektiven ............... 234Checkliste (Bearbeitungshinweise) ..........................151192 187. SeiteChemiearbeiter ...................................................174Chrysotilasbest.................................................... 55, 57DDachdecker........................................................137, 154, 175Demontage ........................................................138, 140Dichtungen......................................................... 129, 174, 181Dichtungen – lt.................................................... 129Drehen .............................................................. 133EElektriker ............................................................ 149, 175Elektroanlagen .................................................... 175Elektromaschinenbauer ......................................... 175Elektromechaniker................................................ 175Emissionsspektrum (Röntgen-)..................................228Ermittlungsabfolge ...............................................113Ersatzfaser ......................................................... 180Estrichleger......................................................... 176FFaserdosis..........................................................33, 112Faserjahre .......................................................... 19, 33, 73Faserkonzentration ...............................................55, 233Feinstaub ........................................................... 110193 188. 8 Stichwortverzeichnis SeiteFeststellungsgrundsätze......................................... 26Filter (Getränke, Arzneimittel, Chemikalien)...............153Fliesen .............................................................. 176Fliesenleger........................................................ 176Former ..............................................................177Fräsen...............................................................135Fugenmasse ....................................................... 163F-Zahl ............................................................... 55, 110, 121, 233GGefahrstoffverordnung..........................................59, 62, 68Gesamtteilchenkonzentration .................................55, 56, 110, 233Gestein .............................................................186geometrischer Mittelwert ....................................... 235Gießer ..............................................................160, 177Gleisbauer.........................................................179Gummiwerker..................................................... 179Gussschweißer ...................................................177IImport (Asbest) .................................................... 117, 156IndustrieAsbestzement-................................................... 133chemische .......................................................129, 153, 174Textil- .............................................................. 20, 126Installateure........................................................180Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) ..................... 168, 241194 189. SeiteInverkehrbringen.................................................. 59, 60, 70Isoliermittel, asbesthaltig........................................129, 148, 180Isolierungen........................................................ 126, 148, 180It-Dichtungen....................................................... 129It-Platten ............................................................. 129KKabeldurchbrüche ............................................... 148Kabelmantelrohre ................................................133Kabelschutzrohre ................................................. 133Kamin, Ausfüllung von Dehnungsfugen..................... 148, 181Kaminkehrer .......................................................181kautschukhaltige Asbestpapiere ..............................129Kehlkopfkrebs .....................................................19, 33, 215, 221Kennzeichnung ...................................................68Kernporenfilter (Nucleporefilter) .............................. 228Kessel, Ausfüllung von Dehnungsfugen zwischen Mauerwerk und Kessel ..........................148, 182Kfz-Mechaniker, -Werkstatt ....................................141, 181Kleber, Bau- ....................................................... 163, 176Körperchen, -Asbest- ............................................35Konimeter .......................................................... 109, 227Konimeterverfahren ..............................................56, 110, 227, 233Konimetrische Grenzwerte.....................................58Korrelationskoeffizient........................................... 233Kraftfahrer .......................................................... 182Kraftwerk ...........................................................182Krankenschwester (gepuderte Handschuhe) → Talkum ........................................................ 156 195 190. 8 Stichwortverzeichnis SeiteKrankheitsbefund................................................. 27Krempel ............................................................126Kristallgitter ........................................................ 229Kristallstruktur ...................................................... 229kritische Abmessung (Fasern) .................................73Krokydolith-Asbest ...............................................57, 148Kunststoffe mit asbesthaltigem Füllstoff......................183Kunststoffverarbeiter ............................................. 183Kupplungsbeläge ................................................141Kurzzeitfaserkonzentration (konimetrisch) ..................58Kurzzeitteilchenkonzentration (konimetrisch) .............. 58LLängen/Durchmesserverhältnis ...............................56, 73, 220, 227Lagerung ...........................................................161, 180Landwirt ............................................................ 183Latenzzeit .......................................................... 30Leichtbauplatte.................................................... 140Lichtmikroskopie .................................................. 227Linien, Kα- ......................................................... 228LKW-Fahrer ........................................................ 250Logarithmische Standardabweichung ......................236Lognormalverteilung ............................................. 236Lüftungsbau ........................................................138Luftvolumen ........................................................110Lungengewebe ...................................................35Lungenkrebs ....................................................... 19, 26, 30, 33, 40Lungenstaubanalyse............................................. 35196 191. SeiteMMAK-Wert .........................................................58, 59Maler................................................................ 173, 183Mangler ............................................................184Maschinenbautechniker ........................................184Maschinenwärter.................................................184Masse...............................................................110Massenkonzentration............................................ 110, 111, 228Massenprozent ................................................... 55Matten .............................................................. 180Maurer .............................................................. 172Median .............................................................234Membranfilter ..................................................... 110, 113 -methode.......................................................... 111, 118 -verfahren.........................................................73, 111, 113, 124, 233Merkblatt ........................................................... 215, 239Mesotheliom.......................................................19, 250Messung............................................................ 109Mess -datendokumentation118 -verfahren.........................................................109, 118, 227 -verfahren, mehrere ............................................ 110, 113, 227 -verfahren, verschiedene ..................................... 110, 118, 227 -wertkollektive ...................................................112, 118 -wertperzentil ....................................................112, 234Mikroskopie ....................................................... 227mikroskopische Faserauszählung ............................ 227Minimalasbestose................................................35, 219mischen ............................................................. 129, 163Mischer ............................................................. 129 197 192. 8 Stichwortverzeichnis SeiteMittelwerte......................................................... 234Mörtel...............................................................163Musterbeispiele .................................................. 84NNäherei ............................................................ 126OOfenbau, Ofenmaurer .........................................129, 176, 184Ofensetzer ......................................................... 176Orientierungswerte (branchenübergreifend) .............. 167PPerzentil ............................................................ 112, 119, 234Phasenkontrastmikroskopie .................................... 110, 227PKW-Fahrer ....................................................... 250Plasmaveraschung ............................................... 228Pleura ............................................................... 33, 39, 215Pleuramesotheliom............................................... 19, 250Probenahme.......................................................227Probenahmedauer ...............................................228Projektionsmikroskopie.......................................... 227Prüfschema (BK) .................................................. 28198 193. SeiteRRaucher .............................................................221Rasterelektronenmikroskopie................................... 38, 111, 228Reibbeläge ........................................................141Relation ............................................................. 111retrospektive Abschätzung .....................................117Richtwert............................................................55Röntgen-Emissionsspektrum .................................... 228Rohrleger ...........................................................138Rohrnetzbauer..................................................... 138„Rupp“-Kolonne ................................................... 165, 182SSäge ................................................................133, 137Sägen ...............................................................137Schichtmittelwert..................................................77, 80Schicht/Schichtdauer ........................................... 74, 77Schiff-Bau (-Reparatur)........................................... 158, 173Schlosser ...........................................................146Schreiner ...........................................................188Schutzmaßnahmen .............................................. 81Schweißer..........................................................186Spinnerei ...........................................................127Spritzer.............................................................. 148Spritzisolieren .....................................................148, 159, 174, 180Spulen...............................................................187Standardabweichung ........................................... 234Standardverfahren ...............................................110, 113, 227199 194. 8 Stichwortverzeichnis SeiteStanzen............................................................. 129Steinbrucharbeiter ............................................... 186Straßenbau ........................................................187Summenbildung (Summenformel) ............................74TTätigkeit ............................................................ 171Tätigkeitswert ..................................................... 77, 80Talkfasern ..........................................................156Talkumsorten ......................................................156Teilchenkonzentrationen........................................55, 56Teilzeitbeschäftigung............................................75Trennschleifer ..................................................... 133, 137, 139TRK-Wert ........................................................... 55, 57UUmrechnung.......................................................110, 121, 233Asbestfeinstaub in Asbestfasern ................................................. 111 -faktor ............................................................. 110, 121, 233 -funktion...........................................................236Ursachen ........................................................... 29 -Prüfung ...........................................................30 -Zusammenhang................................................ 31 -Wertung .........................................................30200 195. SeiteVValiditätskategorie ...............................................113, 117, 124Vergleichsmessung............................................... 230, 233versicherte Person ................................................30versicherte Tätigkeit..............................................28Verwendungsverbot .............................................59, 60Vollbeschäftigung ................................................ 75Vollbeweis ......................................................... 30WWärmeisolierung................................................. 126, 177, 178Wandplatten ...................................................... 137, 175Weberei............................................................127Wellasbest, Wellplatten, Wellplattenverarbeitung...... 133, 137, 175ZZahntechniker .....................................................188Zimmermann ......................................................188Zuschneidearbeiten.............................................. 173 201 196. 9 Verzeichnis der AbkürzungenAMDArbeitsmedizinischer DienstAP AufsichtspersonArtemAnalytische RastertransmissionselektronenmikroskopieASI-Arbeiten Abbruch-, Sanierungs- oder InstandhaltungsarbeitenA-StaubAlveolengängige StaubfraktionÄVOÄnderungsverordnungAZ AsbestzementBADBerufsgenossenschaftlicher Arbeitsmedizinischer DienstBKVBerufskrankheiten-VerordnungBK BerufskrankheitBK-DOK-Beleg Berufskrankheiten-DokumentationsbelegBMABundesminister für Arbeit und SozialordnungBSGBundessozialgerichtDGBDeutscher GewerkschaftsbundE-StaubEinatembare StaubfraktionFT-/IR-Gerät Fourier-Transform-InfrarotspektrometerF-Zahl Asbestbewertungszahl, hergeleitet aus konimetrischen Messungen der Teilchen und FaserkonzentrationenGefStoffVGefahrstoff-VerordnungHaKHaftungsausfüllende KausalitätHbKHaftungsbegründende KausalitätHV-InfoHauptverbandsinformationIt-DichtungIt-Platten werden nach ihrer Zugfestigkeit (200, 300 und 400 Kp/cm2 = lt 200, lt 300, lt 400) unterschieden203 197. 9 Verzeichnis der AbkürzungenMAK Maximal zulässige Arbeitsplatz-KonzentrationMEGADatenbank zu Messdaten über die Exposition gegenüberGefahrstoffen am ArbeitsplatzMdE Minderung der ErwerbsfähigkeitPAH Polyzyklische aromatische KohlenwasserstoffePhako Phasenkontrastverfahren (Lichtmikroskopie)PDPräventionsdienstREM RasterelektronenmikroskopieSGB SozialgesetzbuchTRGSTechnische Regeln für GefahrstoffeTRK Technische RichtkonzentrationUV-Träger UnfallversicherungsträgerUVV UnfallverhütungsvorschriftVdK Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten undSozialrentner204 198. 10 Literatur[1] Walter, E.: Staubbekämpfung in der Asbest-Handbuch, 2. Lfg. 1991, ErichAsbestindustrie. Melliand Textilher. 41Schmidt Verlag, Bielefeld(1960), Nr. 3 [8] Hasenclever, D.: Untersuchung über die[2] Kesting, A.M.: Die Beurteilung der Ergeb-Eignung verschiedener Staubmessgeräte zunisse von Staubmessungen in den asbest-betrieblichen Messungen von mineralischenverarbeitenden Betrieben der Textilindustrie.Stäuben. Staub – Reinhalt. Luft 41 (1955),Die Berufsgenossenschaft, Betriebssicherheit,S. 388-435August 1961 [9] UVV „Umgang mit krebserzeugenden[3] Kesting, A.M.: Berechnung einer Asbest-Gefahrstoffen“ (VBG 113) vom 1 . Oktoberbewertungszahl zur vergleichenden Beurtei- 1991. Carl Heymanns Verlag KG, Kölnlung von Staubmessergebnissen in derasbestverarbeitenden Industrie. Staub – Rein-[10] Verfahren zur Bestimmung von lun-halt. Luft 21 (1961) Nr. 5 gengängigen Fasern – Lichtmikroskopische Verfahren (BGI 505-31, vormals: ZH 1 /[4] Walter, E.: Zur Frage der Auswertung 120.31), 2004und Beurteilung von Staubmessungen inAsbestfabriken mit textiler Fertigung. Staub – [11] Verfahren zur getrennten Bestim-Reinhalt. Luft 26 (1966) Nr. 10mung von lungengängigen Asbestfasern und anderen anorganischen Fasern – Raster-[5] Schütz, A.: Gefahren durch asbesthal-elektronenmikroskopisches Verfahrentige Stäube, ihre Messung und Beurteilung. (BGI 505-46, vormals: ZH 1/120.46),Staub – Reinhalt. Luft 30 (1970) Nr. 10, 2004S. 432-436 [12] Verfahren zur Bestimmung der Massen-[6] Staubforschungsinstitut und Silikose-anteile von Chrysotilasbest und Amphibol-forschungsinstitut: Empfehlungen zur Mes-asbesten (BGI 505-30, vormals: ZH 1 /sung und Beurteilung von gesundheitsgefähr-120.30), 1991lichen Stäuben. Staub – Reinhalt. Luft 33(1973) Nr. 1, S. 1.3 [13] Coenen, W.: Zur Frage des Ver- trauensbereiches bei Mittelwerten der Staub-[7] Rödelsperger, K.; Gerhard, J.: Asbest: konzentration. Staub – Reinhalt. Luft 26Mineralogie – Eigenschaften, Verwendung. (1966) Nr. 5, S. 216-221205 199. 10 Literatur[14] Jahn, H.; Rödelsperger, K.; Brücke, B.; liche Arbeitsstoffe Nr. 10, Bundesanstalt fürMahnke, J.; Woitowitz, H.J.: Asbeststaub-Arbeitsschutz und Unfallforschung Dortmundgefährdung in Bremsendiensten. Staub – 1983Reinhalt. Luft 45 (1985) Nr. 2, S. 80-83 [20] Rödelsperger, K., Brückel, B.; Jahn, H.;[15] STF-Report 1/75: Untersuchung überManke, J.; Woitowitz, H.J.: Asbestemis-die Gefährdung durch Stäube asbesthaltiger sion bei Bremsvorgängen. Staub – Reinhalt.Reibbeläge. Hrsg.: Hauptverband derS. 26-31gewerblichen Berufsgenossenschaften, Bonn1975 [21] Untersuchungen über die Gesund- heitsgefahren durch Stäube asbesthaltiger[16] Asbest-Feinstaub und asbesthaltiger Bremsbeläge. Forschungsbericht Asbest.Feinstaub. Gesundheitsschädlicher Arbeits- Schriftenreihe des Hauptverbandes derstoff. Toxikologisch-arbeitsmedizinische gewerblichen Berufsgenossenschaften 1978Begründung von MAK-Werten (DFG/VCHVerlagsgesellschaft mbH, Weinheim, 1973[22] Technische Regeln für Gefahrstoffe:und 1978 MAK-Werte-Liste 1991 (TRGS 900). Aus- gabe Januar 1992, Carl Heymanns Verlag,[17] Woitowitz, H.J.: Arbeitsmedizinisch-Kölnepidemiologische Untersuchungen zu denunmittelbaren Gesundheitsgefahren durch[23] Referenzmethode zur Bestimmung vonAsbest. Arbeit und Gesundheit, MedizinischeAsbestfaserkonzentration im SchwebstaubSchriftenreihe des Bundesministeriums füram Arbeitsplatz durch LichtmikroskopieArbeit und Sozialordnung, neue Folge, Heft (Membranfilter-Methode). AIA Gesundheits-86, Georg Thieme Verlag, Stuttgart 1972und Sicherheitsveröffentlichung, RTM 1, Deut- sche Fassung, Juli 1982[18] Woitowitz, H.J.: Gesundheitsschädendurch Asbest. In: Asbest-Handbuch, Erich [24] Richtlinie des Rates vom 19. SeptemberSchmidt Verlag, Bielefeld 1991 1983 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeits-[19] Woitowitz, H.J., Rödelsperger, K.;platz 83/477/EWG (Zweite Einzelricht-Arhelger, R.; Giesen, T.: Asbeststaubbelas-linie im Sinne des Artikels 8 der Richtlinietung am Arbeitsplatz, Messwerte der inter- 80/1107/EWG). ABl. EG L263 vomnationalen Literatur. Schriftenreihe Gefähr- 24. September 1983, ABl. EG S.25,206 200. geändert durch Richtlinie 91/382/EWGder Faserstoffe. Zbl. Arbeitsmed. 33 (1983)des Rates vom 25. Juni 1991, ABl. EG L206 Nr. 3, S. 83-89vom 29. Juli 1991, Richtlinie 98/24/EGdes Rates vom 7. April 1998, ABl. EG L131 [31] Rödelsperger, K.; Lojewski, H.J. ;vom 5. Mai 1998 und Richtlinie 2003/18/ Brückel, B.; Woitowitz, H.J.: Zum Faser-EG vom 27. März 2003, ABl. EG L97/48gehalt von Pudern auf Talkumgrundlage.vom 15. April 2003Staub – Reinhalt. Luft 44 (1984) Nr. 2,S. 62-66[25] Karsten, H.: Strategie der koni-metrischen Probenahme für asbesthaltige [32] Riediger, G.: Untersuchung zum Frei-Stäube. Z. ges. Hyg. 31 (1985) Heft 3,werden von faserigem Staub beim Verarbei-S. 163-165ten und beim Einsatz von Asbestgeweben fürHitzeschutzzwecke unter besonderer Berück-[26] Riediger, G.: Ergebnisse des BGIAsichtigung der Wirksamkeit des Imprägnie-(persönliche Mitteilung)rens zur Staubunterdrückung. ModerneUnfallverhütung (1977) Nr. 11, S. 120-126[27] Pethran, A.: Asbest in der Arbeitswelt –Übersicht über die Möglichkeiten einer[33] Rödelsperger, K.; Gerhard, J.;Asbeststaubexposition. Arbeitsmed. Sozial-Brückel, J.; Woitowitz, H.J.: Möglichkeitenmed. Präventivmed. 25 (1990), S. 446-450und Grenzen der Identifizierung anorgani-scher Partikeln mittels analytischem Raster-[28] Poeschel, E.; Köhling, A.: Asbest- transmissions-Elektronenmikroskop. VDI-ersatzstoff-Katalog. Erhebung über im HandelBerichte Nr. 853, 1991, VDI-Verlag Düssel-verfügbare Substitute für Asbest und asbest-dorfhaltige Produkte. Schriftenreihe des Haupt-verbandes der gewerblichen Berufsgenos- [34] Rödelsperger, K.; Woitowitz, H.J.;senschaften, Sankt Augustin, 1985 Patrzisch, R.; Brückel, B.; Gosch, V.: Asbest-fasern und Ferruginous Bodies in der mensch-[29] Verordnung zum Schutz vor gefähr-lichen Lunge. Staub – Reinhalt. Luft 50lichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung – (1990), Teil 1: S. 73 - 80, Teil 2: S. 99-105GefStoffV). 9. Auflage 1994, Carl Hey-manns Verlag, Köln[35] Rödelsperger, K.; Woitowitz, H.J.:Asbeststaubgefährdung in Bremsendiensten.[30] Rödelsperger, K.; Woitowitz, H.J. :Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeits-Krebserzeugende Arbeitsstoffe am Beispiel schutz, Dortmund FB 631 207 201. 10 Literatur[36] Rödelsperger, K.; Arhelger, R.;medizinische Kriterien. BIA-Report 3/95.Brückel, B.; Woitowitz, H.J.: Asbestfaser-Hrsg.: Hauptverband der gewerblichenstaub-Dosimetrie: Ergebnisse einer Bremsen- Berufsgenossenschaften, Sankt Augustindienst- und Baustellenstudie. Staub – Reinhalt. 1995Luft 48 (1988), S. 19-25[43] Untersuchung und Bewertung von[37] Woitowitz, H.J.; Rödelsperger, K.: Asbestemissionen bei Bearbeitung undGesundheitsrisiko bei der Anwendung Verwendung von Asbestzement und asbest-asbesthaltiger Produkte. VDI-Berichte haltigen Fußbodenbelägen. Forschungs-Nr. 475, 1983, VDI-Verlag, Düsseldorf bericht 78-10408 302, Umweltforschungs-plan des Bundesministers des Inneren,[38] Woitowitz, H.J.; Rödelsperger, K.: Oktober 1978Zur Beurteilung der Krebsgefahr durchAsbest. bga-Schriften (1984) Nr. 2, [44] UVV „Gesundheitsgefährlicher minera-S. 31-39lischer Staub“ (VBG 1 19) vom 1. Oktober1988 mit Durchführungsanweisungen. Carl[39] Lohrer, W.: Asbestbelastete Innen- Heymanns Verlag, Kölnräume. Analyse und Bewertung des Gefah-renpotenzials. Staub – Reinhaltung Luft 43[45] Vom Umgang mit Mineralfasern. Infor-(1983), S. 434-438mationsschrift des BundesgesundheitsamtesB.G.A., 1994[40] Sachs, L.: Angewandte Statistik.Anwendung statistischer Methoden. Auf-[46] Marfels, H.; Spurny, K.; Boose, C.;lage 1984. Springer Verlag Berlin, Heidel-Althaus, W.; Walheck, F.J.; Weiss, G.;berg, New York, Tokio Schörmann, J.; Opiela, H.: Immissions-messungen von faserigen Stäuben in der[41] Texte Umweltbundesamt 35/91. Bundesrepublik Deutschland. Staub – Rein-Asbesteinsatz in der DDR. Teil 1 : Umwelt-halt. Luft 48 (1988) S. 463-464belastung im Raum Magdeburg; Teil 2:Asbestersatzstoffkatalog. Hrsg.: Umwelt-[47] Technische Regeln für Gefahrstoffebundesamt, Berlin „Asbest. Abbruch-, Sanierungs- oder Instand-haltungsarbeiten“ (TRGS 519). Ausgabe[42] Asbest an Arbeitsplätzen in der DDR. März 1995, Bundesarbeitsblatt 3/1995,Messverfahren, Messergebnisse, Arbeits- S. 52/67, geändert durch Ausgabe Septem-208 202. ber 2001, BArbBl. (2001) Nr. 9, S. 64-79,[53] Weiß, W.: Bewertung von Asbest-zuletzt berichtigt: BArbBl. (2003) Nr. 1,zementprodukten. In: Asbest-Handbuch,S. 110 Erich Schmidt Verlag 1991, Bielefeld[48] Kleine, H.: Arbeiten mit geringer Expo- [54] Bewertung und Sanierung schwachsition bei AST-Arbeiten nach der TRGS 519. gebundener Asbestprodukte in Gebäuden.Spezialisten entsorgen Asbest. Jahresaus-Ausgabe April 1990, Hrsg.: Bundesverbandgabe 1995, S. 34/46, Verlag Berliner der Unfallversicherungsträger der Öffent-Bau-Vorhaben GmbH, Berlinlichen Hand e.V. – BAGUV, München[49] Wüstefeld, B.: ASI-Arbeiten gerin-[55] Schumm, H.P.: Bewertung schwachgen Umfangs. Spezialisten entsorgengebundener Asbestprodukte. In: Asbest-Asbest. Jahresausgabe 1995, Verlag Handbuch, 6. Lfg. 1993, Erich SchmidtBerliner Bau-Vorhaben GmbH, Berlin,Verlag, BielefeldS. 47-49 [56] Woitowitz, H.J.; Rödelsperger, K.:[50] Asbest: Abbruch-, Sanierungs-, Instand- Asbestemissionen im Grenzbereich vonsetzungsarbeiten. Verzeichnis BIA-empfoh-Arbeitsplatz und Umwelt. In: Zur Beurteilunglene Arbeitsverfahren, BIA-Handbuch Kenn-der Krebsgefahr durch Asbest. bga-Schriftenzahl 130 260, 1994, Erich Schmidt Verlag,2/84, MMV Medizin Verlag München,Bielefeld1994[51] LIS (Hrsg.): Asbest-Immissionsbelastung [57] Umweltbundesamt (Hrsg.): Asbest-durch Abwitterung. LIS-Bericht Nr. 91, Fach- einsatz in der DDR, Teil 2 (Kröger, H.;kolloquium am 6. Juli 1989 in der LIS NRW, Meubrink, H.; Reichel, G.; Saß, W.-D.;Essen, Tagungsbericht, 1989Karsten, H.): Asbestkatalog, Asbesthaltige Produkte und Substituierungsmöglichkeiten.[52] Marfels, H.; Spurny, H.; Boose, C.; 90 S., 2. Auflage /1981) mit ErgänzungSchörmann, J.; Opiela, H.; Althaus, W.;(1984), herausgegeben als: Texte 35/91Weiss, G.: Asbestfasermessungen in des Umweltbundesamtes, Berlin, 1991Rundsporthallen, Schwimmhallen undSchulzentren in der Bundesrepublik Deutsch-[58] Technische Regeln für Gefahrstoffeland. Staub – Reinhalt. Luft 44 (1984),(TRGS) 954: Empfehlungen zur ErteilungS. 512-514 von Ausnahmegenehmigungen von § 15a 209 203. 10 LiteraturAbs. 1 GefStoffV für den Umgang mit [64] Bestimmung von anorganischen Fasernasbesthaltigen mineralischen Rohstoffen im menschlichen Lungengewebe. Transmis-und Erzeugnissen in Steinbrüchen. Aus-sionselektronenmikroskopische Methode mitgabe März 2001, BArbBl. (2001)Präparation durch Kaltveraschung – MethodeNr. 3, S. 133-136, mit Änderungen unter Verwendung eines Feldemissions-Raster-und Ergänzungen: BArbBl. (2001) Nr. 8,elektronenmikroskops – FE-REM-MethodeS. 111(Kennzahl 7489/1). In: BIA-ArbeitsmappeMessung von Gefahrstoffen. 26. Lfg. III/[59] Krause, J.; Sobottka, A.; Dittmar, E.: 2001. Hrsg.: BerufsgenossenschaftlichesUmweltbelastungen im Raum Magdeburg.Institut für Arbeitssicherheit, Sankt Augustin.Hygieneinstitut Magdeburg, 1990 Erich Schmidt, Bielefeld 1989 – Losebl.-Ausg.[60] Umweltbundesamt (Hrsg.): Asbest-einsatz in der DDR, Teil 1 (Krause, J.; [65] Falkensteiner Merkblatt – Begutach-Sobottka, A.; Dittmar, E.): Umweltbelastun- tungsempfehlungen für asbestinduziertegen im Raum Magdeburg, 1990; heraus-Berufskrankheiten (in Vorbereitung)gegeben als: Texte 35/91 des Umwelt-bundesamtes, Berlin, 1991 [66] Pangert, R.; Engelhardt, K.: Forschungs-bericht Magdeburg 1984 (unveröffentlicht).[62] Ermittlung und Beurteilung der Konzen- Schätzung von Staubkonzentrationen. Ver-trationen gefährlicher Stoffe in der Luft ingleich von Schätzungen der StaubbelastungArbeitsbereichen. TRGS 402. BArbBl. in Arbeitsbereichen durch Betroffene und11/1997 betriebliche Fachleute mit Messergebnissen[63] Bestimmung von anorganischen Fasern[67] Pangert, R.: Dissertation (B) TU Dresdenim menschlichen Lungengewebe. Transmis- 1988, Erfassung, Bewertung und epidemio-sionselektronenmikroskopische Methode mit logische Auswertung von Staubmeßserien zurPräparation durch Kaltveraschung – TEM- Überwachung von Arbeitsplätzen, HerleitungMethode (Kennzahl 7489). In: BIA-Arbeits- von Staubgrenzwerten und Klärung vonmappe Messung von Gefahrstoffen. 24. Lfg. Dosis-Wirkungs-BeziehungenIII/2000. Hrsg.: BerufsgenossenschaftlichesInstitut für Arbeitssicherheit, Sankt Augustin. [68] Umweltbundesamt (Hrsg.): Luftquali-Erich Schmidt, Bielefeld 1989 – Losebl.-tätskriterien – Umweltbelastung durchAusg. Asbest und andere faserige Feinstäube.210 204. Berichte 7/80, 411 S., Erich Schmidtbrüchen“. Gefahrstoffe – Reinhalt. Luft 61Verlag Berlin, 1980 (2001) Nr. 6, S. 267-274[69] Verfahren mit geringer Exposition[71] Determination of airborne fibregegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs-number concentrations: a recommendedund Instandhaltungsarbeiten. BGI 664 (bis-method, by phase-contrast optical micro-her ZH 1/511). Hrsg.: Hauptverband derscopy. Hrsg.: World Health Organi-gewerblichen Berufsgenossenschaften, Sanktsation (WHO), Genf. ISBN 9241544961,Augustin. Carl Heymanns, Köln (Juli 2000) 1997Einschließlich laufender Ergänzungen auchfrei verfügbar unter: www.hvbg.de, Rubrik [72] Müglich, W.; Schulz, P.: Atem-„Praktische Hilfen“/„Asbestsanierung (BGI schutzinformationen 9 (1970) S. 17-22664)“ Arbeitshygienische Probleme beimSpritzisolieren mit Asbest und mit Mineral-[70] Kolmsee, K.; Binde, G.; Hage-faserndorn, W.; Koch, J.; Kieser, D.; Kraus, J.;Landauer, P.; Mattenklott, M.; Müller, L.;[73] DDR-Standard TGL 30058/02 Staub-Riediger, G.; Schneck, H.; Ziem, H.: Hin- bekämpfung am Arbeitsplatz, verbindlich abweise zur Anwendung der TRGS 954 „Emp-1. August 1984fehlungen zur Erteilung von Ausnahmegeneh-migungen von § 15a Abs. 1 GefStoffV für [74] Werner, I.: Zur Anwesenheit vonden Umgang mit asbesthaltigen minerali- Asbest in Talkproben., Atemschutzinforma-schen Rohstoffen und Erzeugnissen in Stein- tion, S. 5-7, 1982 211 205. Anhang 213 206. Anlage 1:Merkblatt des BMA für die ärztliche Untersuchungzu Nr. 4104 der Anlagezur Berufskrankheiten-Verordnung(Bek. des BMA vom 1. Dezember 1997 –Die Gruppe der Amphibolasbeste hatIVa 4-45206, BArbBl 12/1997, S. 32) einen Anteil von unter 10 % am Asbest-weltverbrauch. Hierzu gehören dasNatriumeisensilikat Krokydolith, der sog.Blauasbest, ferner das Magnesiumeisen-Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebssilikat Amosit, der sog. Braunasbest, sowieder Anthophyllit. In der Bundesrepublik❐ in Verbindung mit Asbeststaublungen-Deutschland, das Importland für Asbesterkrankung (Asbestose)ist, werden bzw. wurden aus Rohasbest❐ in Verbindung mit durch Asbeststaub zahlreiche Produkte hergestellt. Beispiel-verursachter Erkrankung der Pleurahaft aufgeführt seien die Asbestzement-oderindustrie, die Reibbelagindustrie, dieGummi-Asbest(It)-Industrie, die Asbest-❐ bei Nachweis der Einwirkung einer papier-, -pappen-, -dichtungs- und -filter-kumulativen Asbestfaserstaub-Dosis am industrie, die Asbesttextilindustrie undArbeitsplatz von mindestens 25 Faser- die Asbestkunststoffindustrie. Seit etwajahren {25 · 106 [(Fasern/m3) · Jahre]} 1980 ist der Verbrauch von Asbest deutlichzurückgegangen und wird in den nächstenJahren voraussichtlich auslaufen.I. Vorkommen und GefahrenquellenDarüber hinaus werden bzw. wurden (aus Merkblatt zu Nr. 4103)in verschiedenen Gewerbezweigenasbesthaltige Produkte eingesetzt, z.B.Vorkommenbei bestimmten Tätigkeiten im Hoch-Asbest ist ein Sammelbegriff für zwei Grup- und Tiefbaugewerbe, Kraftfahrzeug-pen faserförmiger silikatischer Mineralien: gewerbe, Isoliergewerbe, im Lüftungs-,die Serpentinasbeste und die Amphibol-Klima-, Heizungs- sowie Fahrzeugbau.asbeste. Als Arbeitsstoff kommt meist derChrysotil (Weißasbest), ein Magnesium-silikat mit geringem Eisenanteil aus derGefahrenquellenGruppe der Schichtsilikate vor. Auf Chrysotilals wichtigsten Serpentinasbest entfallen Wichtige Gefahrenquellen für das Einatmenetwa 90 % aller in der Welt gewonnenenvon Asbeststaub sind bzw. waren insbeson-und industriell verarbeiteten Asbeste.dere:215 207. Anlage 1:Merkblatt des BMA für die ärztliche Untersuchungzu Nr. 4104 der Anlagezur Berufskrankheiten-Verordnung❐ Asbestaufbereitung, hierbei wird in Koller- ❐ Ersatz von solchen Reibbelägen, z.B.gängen, Prall- oder Schlagmühlen ent- Tätigkeiten wie Überdrehen, Schleifen,weder asbesthaltiges Muttergestein zer- Bohren, Fräsen von Bremsbelägen inkleinert und/oder Rohasbest zu stärkerKfz-Reparaturwerkstätten usw.aufgeschlossenen Fasern aufgelockert❐ Herstellung, Anwendung und Ausbesse-❐ Herstellung und Verarbeitung von Asbest-rung von asbesthaltigen Spritzmassentextilprodukten wie Garne, Zwirne, Bän- zur Wärme-, Schall- und Feuerdämmungder, Schnüre, Seile, Schläuche, Tücher, (Isolierung)Packungen, Kleidung usw.; dabei kom-❐ Herstellung, Verarbeitung und Reparaturmen Tätigkeiten wie Abfüllen, Einwiegen,von säure- und hitzebeständigen Dichtun-Mischen, Krempeln, Spinnen, Zwirnen,gen, Packungen usw., z.B. im Leitungs-Flechten, Weben und Zuschneiden vor;bau der chemischen Industrieauch das Tragen unbeschichteter Asbest-arbeitsschutzkleidung ist ggf. zu berück- ❐ Herstellung, Be- und Verarbeitung vonsichtigen Gummi-Asbest(-(it)-Produkten❐ industrielle Herstellung und Bearbeitung❐ Herstellung, Be- und Verarbeitung asbest-von Asbestzementprodukten, speziell haltiger Papiere, Pappen und Filzmate-witterungsbeständige Platten und Bau- rialienmaterialien einschließlich vorgefertigter❐ Verwendung von Asbest als Zusatz in derFormelemente, z.B. für Dacheindeckun-Herstellung von Anstrichstoffen, Fuß-gen, Fassadenkonstruktionen, baulichenbodenbelägen, Dichtungsmassen,Brandschutz usw.Gummireifen, Thermoplasten, Kunststoff-harzpressmassen usw.❐ Bearbeitung und Reparatur der vor-genannten Asbestzementprodukte, z.B.❐ Entfernen, z.B. durch Abbrucharbeiten,Tätigkeiten wie Sägen, Bohren, SchleifenReparaturen usw., sowie Beseitigung derusw. im Baustoffhandel oder Bauhand-vorgenannten asbesthaltigen ProduktewerkAußerdem enthalten verschiedene Minerale,❐ industrielle Herstellung und Bearbeitungz.B. Speckstein (Talkum), Gabbro, Diabasvon asbesthaltigen Reibbelägen, speziellusw. geringe Asbestanteile, u.a. als TremolitKupplungs- und Bremsbelägen und Aktinolith. Sie können infolgedessen216 208. über eine Mischstaubexposition zu Asbest-Zahl (Aneuploidie, Polyploidie) und Strukturrisiken führen.(Brüche, Fragmente) der Chromosomen führen.II. Pathophysiologie Die vorliegenden Erkenntnisse sprechen(siehe Merkblatt zu Nr. 4103)dafür, dass Erkrankungen an asbestfaser- induzierter Fibrose, Lungenkrebs und Kehl-Eingeatmete Asbestfasern besitzen nebenkopfkrebs unterschiedliche Endpunkte anfibrogenen für den Menschen gesicherte kan-getrennten Zellsystemen ablaufender Patho-zerogene Eigenschaften. Wie für andere mechanismen sind, bei denen Wechsel-Tumoren gilt sowohl für den asbestverursach- wirkungen vorkommen können.ten Lungenkrebs (hier synonym: Bronchialkar-zinom) als auch für den asbestverursachten Einen wesentlichen kanzerogenen EinflussKehlkopfkrebs (hier synonym: Larynxkarzinombesitzen Durchmesser, Länge und Form dergemäß der TNM-Klassifikation der UICC),eingeatmeten und im Atemtrakt deponiertendass die Erkrankungswahrscheinlichkeit imAsbestfasern sowie ihre von der chemischenWesentlichen vom Lebensalter, der indivi-Zusammensetzung abhängige Beständigkeitduellen Disposition sowie der in den Körperim Gewebe, möglicherweise auch Ober-aufgenommenen und mit den Zielzellen inflächeneigenschaften. Individuelle BedeutungWechselbeziehung tretenden Dosis beruf-haben das broncho-pulmonale Reinigungs-licher und außerberuflicher krebserzeugender vermögen und weitere dispositionelle Fakto-Noxen abhängt. Eingeatmete Asbestfasernren. In seiner Bedeutung bekannt ist daskönnen eine lokale krebserzeugende Wir-Zusammenwirken von Asbestfasern mit ande-kung auf die Epithelzellen der mittleren und ren inhalativen und speziell krebserzeugen-tieferen Atemwege ausüben. Ergebnisse derden Noxen, insbesondere dem Zigaretten-Grundlagenforschung haben für Asbestfasern rauch.bestimmter kritischer Abmessungen sowohltumorinitiierende als auch tumorpromovie-Die Ablagerung von Asbestfasern kritischerrende Wirkungen nachgewiesen. Zu den Abmessungen im Kehlkopfbereich ist prinzi-Mechanismen der Asbestfaserkanzeroge-piell auf zwei Arten möglich:nese zählen u.a. die Stimulierung des Zell-wachstums entsprechend demjenigen malig- a) Durch Zentrifugalkräfte aufgrund derner Zellen (Transformation) sowie Mitose- Verwirbelung des Luftstromes infolge derstörungen, welche zu Veränderungen vonKehlkopfgeometrie (Impaktion) 217 209. Anlage 1:Merkblatt des BMA für die ärztliche Untersuchungzu Nr. 4104 der Anlagezur Berufskrankheiten-Verordnungb) Durch die mukoziliare Clearance (Depo- Die Frühsymptome sind uncharakteristisch. sition); hierdurch werden im tiefergelege- Beispielhaft zu nennen sind therapieresis- nen Atemtrakt abgelagerte Faserstaub-tenter Reizhusten, blutiger Auswurf, Atelek- partikeln über das Flimmerepithel dertasen und bronchopneumonische Prozesse Schleimhaut in Richtung Kehlkopf rück- mit verzögerter Heilungstendenz. Bild- transportiertgebende Verfahren, bronchoskopischeund Sputumuntersuchungen auf tumor-Hals-Nasen-Ohrenärztliche Untersuchungenverdächtige Zellen stützen die Verdachts-haben gezeigt, dass ein erheblicher Anteildiagnose. Bei Asbestfaserstaub-Einwirkungeingeatmeter Teilchen besonders im vorde- in der Arbeitsanamnese müssen alle ver-ren Stimmbandbereich abgelagert wird. dächtigen – z.B. röntgenologische – Ver-Beim vorderen Stimmbandbereich handeltänderungen und jeder Bildwandel dringendes sich um eine Prädilektionsstelle der Kehl- abgeklärt werden.1)kopfkrebserkrankung. Asbestfasern in derSchleimhaut des Larynx konnten nachgewie- Eine frühzeitige bioptische Klärung istsen werden, ebenso Asbestkörperchen imanzustreben. Feingeweblich werdenLarynxbereich. Nicht maligne asbestfaser- alle bekannten Tumorformen gefunden.bedingte Veränderungen sind als „laryngealRelativ bevorzugt sind – wie bei derasbestosis“ beschrieben worden. Es liegen Lungenasbestose – die Unterfelder betrof-keine biologisch plausiblen Erkenntnissefen. Der Primärsitz des Tumors kann sichdarüber vor, dass die Wirkungen von Asbest- im Bereich sowohl der Lungenwurzel alsfaserstaub auf das Zielgewebe des Larynxauch der Lungenperipherie befinden.von denjenigen auf die tiefergelegene Bron- Differentialdiagnostisch müssen insbeson-chialschleimhaut differieren. dere Lungenmetastasen eines Primär-tumors anderer Lokalisation ausgeschlos-sen werden.III. Krankheitsbild und DiagnoseLungenkrebsDer asbestverursachte Lungenkrebs weist 1) Für die röntgenologische Diagnose der Asbestose vonklinisch und diagnostisch keine wesent-Lunge und/oder Pleura ist die Internationale Staublungen-lichen Unterscheidungsmerkmale gegenüber Klassifikation (ILO/80 Bundesrepublik Deutschland) in optimaler Hartstrahltechnik anzuwenden (siehe aucheinem Lungenkrebs anderer Ätiologie auf. Anhang zum Merkblatt zu Nr. 4103)218 210. Kehlkopfkrebs IV. Weitere HinweiseDer wesentlich durch Asbestfaserstaub Lungenkrebsam Arbeitsplatz mitverursachte Kehlkopf-krebs weist klinisch und diagnostisch keine Im Ursachenspektrum des Lungenkrebsesverwertbaren Unterscheidungsmerkmalewerden zunehmend äußere Einflüsse erkannt.gegenüber Larynxkarzinomen andererAn erster Stelle ist das Zigarettenrauchen zuÄtiologie auf. Die Erkrankung beginnt nennen. Unter den Risikofaktoren des Arbeits-mit Heiserkeit, Schluckbeschwerdenplatzes besitzt Asbestfaserstaub Priorität. Dieund Fremdkörpergefühl. Später tretenAsbestfaserstaub-Einwirkung am ArbeitsplatzLuftnot bzw. Halslymphknotenschwellun-und die Zigarettenrauchinhalation wirkengen hinzu. Die Diagnosesicherung erfolgtoffensichtlich multiplikativ zusammen. Einemittels Kehlkopfspiegelung und biopti-längerfristige, intensive Einwirkung vonscher Verfahren zur histologischen Diffe- Asbestfaserstaub am Arbeitsplatz erhöht dasrenzierung. Bildgebende Verfahren die-Grundrisiko, an Lungenkrebs zu erkranken,nen nicht der primären Diagnosestellung.sowohl bei Nichtrauchern als auch bei Ziga-Meist handelt es sich um verhornenderettenrauchern um ein Mehrfaches. Die indi-Plattenepithelkarzinome, seltener um gering viduellen Besonderheiten einer Asbestfaser-verhornende oder undifferenzierte Karzi-staub-Einwirkung können in der Regel nurnome. Die gute Zugänglichkeit und die durch eine gründliche, sachverständige undTatsache, dass Frühstadien an den Stimm-lückenlose Arbeitsplatz- und Berufsanamnesebändern durch Heiserkeit auffallen, lässt in Erfahrung gebracht werden. Hierbei istTumoren dieser Lokalisation oft rechtzeitig stets die jahrzehntelange Latenzzeit seitdiagnostizieren und erfolgreich behandeln.Beginn der Asbestfaserstaub-Einwirkung zuIn fortgeschrittenen Tumorstadien führt berücksichtigen. Das Risiko besteht auchdie komplette Entfernung des Kehlkopfes nach Ende der Asbestfaserstaub-Einwirkungz.T. ebenfalls zu längerfristigen tumor-fort. Die Anamnese hat stets auch die Rauch-freien Überlebenszeiten. Frühstadien las- gewohnheiten möglichst detailliert zu erfas-sen sich durch Teilresektion des Kehl-sen.kopfes oder manchmal Radiotherapiebehandeln. Die Sterblichkeit infolge desBeim Vorliegen einer Lungenasbestose, ein-Kehlkopfkarzinoms ist stadienabhängig.schließlich Minimalasbestose (siehe Merk-Sie liegt insgesamt bei 40 bis 50 % der blatt zu Nr. 4103), ist das LungenkrebsrisikoErkrankten. erhöht. Der Nachweis einer Minimalasbes-219 211. Anlage 1:Merkblatt des BMA für die ärztliche Untersuchungzu Nr. 4104 der Anlagezur Berufskrankheiten-Verordnungtose setzt eine gezielte lichtmikroskopisch-Asbestfaserstaub-Dosis1) epidemiologischfeingewebliche Untersuchung voraus. nachgewiesen (Verdopplungsdosis). Als ver-allgemeinerungsfähige VerdopplungsdosisAuch die durch Asbestfaserstaub verursachte werden 25 Faserjahre angesehen. Die Ver-Erkrankung der Pleura ist als Marker für eine dopplungsdosis ist erreicht, wenn das Pro-zurückliegende, wesentliche Asbestfaser-dukt k · J oder die Summe der Produktestaub-Einwirkung und darüber hinaus für ein mindestens 25 Faserjahre beträgt.erhöhtes Lungenkrebsrisiko anzusehen.Der begründete Verdacht des VorliegensDie im Merkblatt zu Nr. 4103 genannteneines durch Asbestfaserstaub verursachtenverschiedenen Formen der durch Asbestfaser- Lungenkrebses ist gegeben bei langjährigerstaub verursachten Pleuraerkrankungen sindund intensiver Asbestfaserstaub-Gefährdungebenso wie die Lungenasbestose einschließ-am Arbeitsplatz, verbunden mit:lich Minimalasbestose als Kriterium für dieWahrscheinlichkeit einer durch Asbestverursachten Erkrankung an Lungenkrebs1. Asbestose der Lungenanzusehen. Diese Kriterien zur Bestätigungeiner wesentlichen Asbestfaserstaub-Ein-a) bei Vorliegen röntgenologischer Lungen-wirkung am Arbeitsplatz wurden aufgrundveränderungen mindestens ab dererweiterter und gefestigter Erkenntnisse überStreuung 1/0 oder beiDosis-Häufigkeits-Beziehungen durch dasFaserjahrmodell ergänzt. Für die Beschäftig-b) „Minimalasbestose“ (durch histologischten dreier arbeitsmedizinisch bedeutsamerbestätigten Befund) oderBereiche (Asbestzementindustrie, Asbesttextil-industrie, Asbestisolierbranche) wurde eine 2. mit durch Asbestfaserstaub verursach-Verdopplung der Sterberate an Lungenkrebsten Veränderungen der Pleura wie imim Vergleich zur übrigen Bevölkerung beimAnhang zu Merkblatt zu Nr. 4103Erreichen einer bestimmten kumulativen ausgeführt1) Die Maßeinheit für die Asbestfaserstaub-Dosis ist das Faserjahr. Faserjahre sind das Produkt aus mittlerer Asbestfaser- konzentration k (in 106 Fasern der kritischen Abmessungen [(Länge über 5 mm Durchmesser unter 3 mm, Verhältnis Länge : Durchmesser über 3 : 1) pro m3 Atemluft] und der Dauer der Faserexposition) J (in Jahren bei 8-Stundenschichten). Bei wechselnder mittlerer Asbestfaserkonzentration (ki) über wechselnde Expositionszeiten (Ji) ergeben sich die Faserjahre aus der Summe der Produkte ki · Ji.220 212. Bei Lungenkrebserkrankungen nach blick auf die erforderliche Ermittlung einerlangjähriger und intensiver Asbestfaser- zurückliegenden kumulativen Asbest-staub-Gefährdung am Arbeitsplatz ist faserstaub-Dosis am Arbeitsplatz (min-auch bei schwächeren oder fehlendendestens 25 Faserjahre) eine AnzeigeAnzeichen auf die o.a. Befunde im Hin- geboten.Rechenbeispiele für 25 Faserjahre:1. 25 · 1 000 000 F/m3 ·1,0 J=25 Faserjahre2.2 · 1 000 000 F/m3 · 12,5 J=25 Faserjahre3.0,5 · 1 000 000 F/m3 · 50,0 J=25 Faserjahre4.0,5 · 1 000 000 F/m3 · 20,0 J=10 Faserjahre+ · 1 000 000 F/m3 · 15,0 J=15 FaserjahreSumme=25 FaserjahreKehlkopfkrebstigter Risikofaktor für diese Karzinomlokalisa- tion ist das Tabakrauchen. In einigen StudienDie Inzidenz von Larynxkarzinomen in der konnte darüber hinaus eine Assoziation zwi-Allgemeinbevölkerung beträgt vier bis sieben schen dem Auftreten von LarynxkarzinomenFälle pro 100 000 Einwohner und Jahr. Dieund dem Alkoholkonsum nachgewiesenLatenzzeit, d.h. die Zeit zwischen Beginnwerden. Fall-Kontroll-Studien, bei denen dieder Einwirkung krebserzeugender Noxenwichtigsten, nicht arbeitsbedingten Risiko-und dem Krankheitsbeginn, beträgt erfah- faktoren adjustierend berücksichtigt werdenrungsgemäß mindestens zehn Jahre. Einkonnten, ergaben eine wesentliche Mitver-besonders bedeutsamer und vielfach bestä-ursachung des Kehlkopfkrebses durch eine 221 213. Anlage 1:Merkblatt des BMA für die ärztliche Untersuchungzu Nr. 4104 der Anlagezur Berufskrankheiten-Verordnunglangjährige intensive Asbestfaserstaub-Ein-faserstaub-Dosis am Arbeitsplatz obliegtwirkung am Arbeitsplatz. Ergebnisse derin der Regel dem Unfallversicherungsträ-Kohortenstudien weisen in die gleicheger.Richtung. In Studien, in denen sowohl dieRauchgewohnheiten berücksichtigt alsauch die Asbestfaserstaub-Einwirkungobjektiv und quantitativ erfasst werden konn-V. Literaturten, fanden sich Expositions-Wirkungs-beziehungen. Hinzu kommt das molekular-Ahrens, W.; Jöckel, K.-H.; Patzak, W.;biologische und zytogenetische WissenElsner, G. (1991): Alcohol, smoking andüber die lokal krebserzeugende Wirkung occupational factors in cancer of the larynx –von Asbestfasern kritischer Abmessungen, A case-control study. Am. J. Ind. Med. 20:das bevorzugte Depositions- und Impak- 477-493tionsverhalten dieser Fasern im Larynx-bereich einschließlich des Vorkommens nichtAntmann, K.; Aisner, J. (1987): Asbestosmaligner asbestfaserbedingter Effekte. Dar-related malignancy. Grune & Stratton,über hinaus fanden sich in Studien nicht nur Orlando, Floridaeine positive Assoziation zwischen Pleura-plaques und dem Kehlkopfkrebsrisiko, son-Barret, I.C.; Lamb, P.W.; Wiseman, R.W.dern auch Hinweise auf Dosis-Häufigkeits-(1989): Multiple mechanisms for the carbeziehungen und Konsistenz der Studien-cinogenic effects of asbestos and otherergebnisse. Letztere gilt z.T. unter Adjustie- mineral fibres. Environ. Health – Perspect.rung der wichtigsten, nicht arbeitsbedingten 81: 81-89Risikofaktoren wie der Rauch- und Alkohol-konsumgewohnheiten. Hieraus ist beim Berger, J.; Chang-Claude, J.; Möhner, M.;Nachweis der gem. Nr. 4104 für die Aner- Wichmann, H.E. (1996): Larynxkarzinomkennung als asbestverursachter Lungenkrebs und Asbestexposition: eine Bewertung ausbereits bisher geforderten Röntgenbefundeepidemiologischer Sicht. Zbl. Arbeitsmed.auch für den Kehlkopfkrebs die Asbestver-46: 166-186ursachung als wesentliche Mitursache be-gründet. Zur Charakterisierung einer Risiko- Birnmeyer, G. (1961): Über die Beziehungverdopplung gelten die o.g. Kriterien derzwischen Inhalationsnoxen und LokalisationErkrankung an Lungenkrebs. Die Ermittlungdes Larynxcarcinoms. Z. Krebsforsch. 64:der zurückliegenden kumulativen Asbest-283-286222 214. Bridger, G.P.; Proctor, D.F. (1971): Laryn-silicosis and coal worker pneumoconiosis.geal mucociliary clearance. Ann. Otol. 80: Clin. Chest. Med. 4: 3-14445-449 Doll, R.; Peto, J. (1985)- Effects on health ofBrown, L.M.; Mason, T.J.; Pickle, L.W.;exposure to asbestos. Health and SafetyStewart, P.A.; Buffler, P.A.; Burau, K.; Commission. Her Majestys Stationary Office,Ziegler, R.G.; Fraumeni, J.F. 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Ind.berufliche Tätigkeit“. Mainz. 13. Juli 1988, Med. 49: 837-844226 218. Anlage 2:Verfahren zur Messung von Asbest in der Luft in Arbeitsbereichen1 Konimetrie 2 Faserzählung auf Membranfilter (lichtmikros-Das Konimeter besteht aus einem System, beikopisches Verfahren)dem durch eine enge Düse ein definiertesVolumen der staubhaltigen Luft (z.B. 2,5 cm3)Das Probenahmesystem besteht aus einemdurch Entspannung eines Kolbens in Bruch-Filterhalter und einer angeschlossenenteilen von Sekunden durchgesaugt wird. Pumpe, die einen konstanten LuftdurchsatzDirekt hinter der Düse befindet sich eine mitgewährleistet. Bei effektivem Filterdurchmes-Haftmitteln versetzte transparente, drehbare ser von 33 bzw. 30 mm ist eine Durchfluss-Objektscheibe, die an der Peripherie Platz für rate von 2 I/min erforderlich. Das beauf-insgesamt 36 verschiedene Staubprobenschlagte Filter wird anschließend mit Aceton/bietet.Triacetin durchsichtig gemacht und licht- mikroskopisch nach dem Phasenkontrast-Der Staubluftstrom trifft senkrecht auf dieverfahren ausgewertet.Objektscheibe, wobei die Staubteilcheninfolge ihrer Trägheit die plötzliche Rich-Die Auswertung erfolgt bei positivem Phasen-tungsänderung des Luftstromes nicht mitkontrast, Objektiv 40-fach, numerische Aper-vollziehen können und gegen die Objekt-tur des Objektives zwischen 0,65 und 0,75,scheibe prallen und anhaften [8]. DieAbsorption des Phasenringes zwischen 65 %Auswertung der einzelnen Staubflecke und 85 %, Okular 12,5-fach, Gesamt-auf der Objektscheibe erfolgte mit einem vergrößerung 500-fach. Die Sichtbarkeits-Projektionslichtmikroskop bei 370-facher grenze lag für die Faserdurchmesser zwi-Vergrößerung (Objektiv 25-fach, nume-schen 0,2 und 0,3 µm. Es wurden allerische Apertur 0,5) [5]. Es wurden alleFasern erfasst, die eine Länge größer 5 µm,sichtbaren Teilchen sowie alle Fasernein Länge-zu-Durchmesser-Verhältnis vongetrennt erfasst. Wesentlich ist, dass bei größer 3:1 und einen Durchmesser kleinerden konimetrischen Messungen auch3 µm aufweisen. Das Verfahren ist wie beimFasern unter 5 µm Länge bis zur Sichtbar-Konimeter nicht asbestspezifisch, sondern diekeitsgrenze mitgezählt werden. Aus dem Faserdefinition folgt den genannten geo-bekannten durchgesetzten Luftvolumen metrischen Vorgaben [10, 23, 71].und den ausgezählten Partikeln ergibtsich die Gesamtteilchenkonzentration in Teil-In der Regel werden von den gesamtenchen/cm3 und die Faserkonzentration in beaufschlagten Filterflächen insgesamt ca.Fasern/cm3.0,8 mm2 ausgezählt. Aus der Durchflussrate 227 219. Anlage 2:Verfahren zur Messung von Asbest in der Luft in Arbeitsbereichenund der Probenahmedauer ergibt sich das faserdurchmesser von ca. 0,2 µm erforderlichdurchgesetzte Probevolumen pro ausgezähl- [11].ter Filterfläche und aus der gefundenenFaseranzahl die Faserkonzentration in In der Regel werden von der gesamten beauf-F/cm3 bzw. F/m3 [10]. schlagten Filterfläche 0,5 mm2 ausgewer-tet. Aus der Durchsatzrate und der Probe-nahmedauer lässt sich das durchgesetzte3 Rasterelektronenmikroskopi- Volumen pro ausgewertete Filterflächesche Faserzählung zur ermitteln und aus der gefundenen Asbest-getrennten Bestimmung von faseranzahl die Asbestfaserkonzentration inAsbestfasern und anderenF/cm3 bzw. F/m3 bestimmen. Die Faser-anorganischen Faserndefinition gilt hier analog wie bereits in(rasterelektronen-Punkt 2 dargelegt [11].mikroskopisches Verfahren)Die Probenahme der Stäube erfolgt auf 4 Feinstaub- und Asbest-goldbeschichteten Kernporenfiltern unterfeinstaubbestimmung nachEinsatz von Pumpen mit konstantem Luft- der Massenkonzentrationdurchsatz. Durch Plasmaveraschung wird(gravimetrisches Verfahren)das organische Material weitgehendentfernt. Bei einem effektiven Filterdurch- Für die Beurteilung nach den gravimetrischenmesser von 30 mm beträgt der DurchsatzTRK-Werten (Tabelle 3.1) ab 1973 bis Ende2 I/min, bei niedrigen Konzentrationen1989 war sowohl die Feststellung der Fein-(wenig Grobstaub) sind höhere Durchsätzestaub- als auch der Asbestfeinstaubkonzentra-möglich.tion am Arbeitsplatz erforderlich. Die Probe-nahme erfolgte auf Membranfiltern mitAnhand des Röntgen-Emissionsspektrums und stationären Probenahmesystemen, die einenden Kα-Linien von Mg, Si, Ca, Fe bzw. den hohen, konstanten Luftdurchsatz garantier-Intensitätsverhältnissen der Linien unterein- ten (z.B. MPG II: 2,8 m3/h, VC 25 F:ander lässt sich eine Stoffidentifizierung an 22,5 m3/h). Durch Differenzwägung bzw.Einzelfasern auf Chrysotil, AmphibolasbestDurchstrahlung der eingesetzten Filter und(z.B. Amosit/Krokydolith), Calciumsulfat- aus dem durchgesetzten Luftvolumen ließfasern sowie andere anorganische Fasern sich die Feinstaubkonzentration in mg/m3durchführen. Dabei sind jedoch Mindest- ermitteln.228 220. Für die Bestimmung der Asbestfeinstaub- asbestgehalte unter 5 Masse-% je Amphibol-konzentration musste die Membranfilter- art nicht mehr nachweisen [12].substanz durch Plasmaveraschung oderZentrifugalverfahren mit Aceton entfernt wer- Unterhalb der genannten Nachweisgrenzenden. Die Rückstände ließen sich dannließen sich jedoch phasenkontrastmikros-infrarotspektrographisch (Verwendung derkopisch Asbestfasern identifizieren. DiesKBr-Presstechnik) untersuchen und die Asbest- erforderte spezielle Einbettungsflüssigkeitengehalte quantitativ ermitteln [12]. und die Betrachtungsweise in polarisiertemLicht. Bedingt durch die Doppelbrechung derWesentlich ist jedoch die Tatsache, dassAsbestfasern ergaben sich in Abhängigkeitinfrarotspektrographisch alle Partikeln mit-vom Brechungsindex der Einbettungsflüssig-erfasst wurden, die der Kristallstruktur undkeiten typische „optische Anfärbungen“, diedem Chemismus von Asbesten entsprachen. eine Unterscheidung von anderen FasernDarunter fielen nicht nur Fasern, sondern erlaubten. Diese charakteristischen „Anfär-auch alle isometrischen Partikeln, die dieser bungen“ ließen sich jedoch nur an Fasern mitBedingung genügten. einem Mindestdurchmesser von 1 µm erzie-len. Günstigenfalls erstreckte sich die Feststell-Bei Asbesten bzw. asbesthaltigen Mate-barkeit bis in den Spurenbereich [12].rialien, die durch Temperprozesse oderHochtemperaturbeanspruchung beeinflusstwaren, kann es zu einer teilweisen bis5 Transmissionselektronen-völligen Umwandlung der Asbeste durch mikroskopische VerfahrenEntwässerungsprozesse, Zusammenbruchdes Kristallgitters, Neubildung anderer Zur Fasercharakterisierung wird die Elek-Phasen kommen. Zwar können Stäube tronenstrahlfeinbereichsbeugung heran-aus diesen Materialien im morphologischen gezogen, mit der das asbestspezifischeSinne noch Fasern enthalten, die dann Kristallgitter anhand des Beugungsdia-aber nicht mehr den Asbestkriterien genügen grammes identifiziert wird. Dieser Nachweisund demnach auch infrarotspektrographisch ist hingegen an die Durchstrahlbarkeit derin der Regel nicht mehr feststellbar sind Fasern gebunden und lässt sich nur an Fasern[15]. ca. < 0,2 µm Durchmesser durchführen.Infrarotspektrographisch lassen sich Chrysotil- Insbesondere Stäube aus hochtemperatur-gehalte unter 1 Gew.-% bzw. Amphibol- beanspruchten Materialien wie z.B. Abrieb-229 221. Anlage 2:Verfahren zur Messung von Asbest in der Luft in Arbeitsbereichenstäube bei Bremsvorgängen sind nachchender Präparation untersuchen. Diesesdiesem Verfahren untersucht worden [14,Verfahren ist jedoch mit einem erheb-20, 21]. lichen Auswerteaufwand verbunden [33, 34].Dieses apparativ sehr aufwändige arbeits-zeitintensive Verfahren wird jedoch üblicher-weise nicht zur routinemäßigen Überprüfung 7 Vergleich der einzelnenvon Arbeitsplätzen herangezogen. Probenahmeverfahren Tierexperimentelle Forschungsarbeiten6 Analytische rastertrans- machen deutlich, dass die tumorerzeugendemissionselektronenmikros-Wirkung des Asbestes auf seiner Faserformkopische Verfahren beruht [18]. Somit sind Probenahme- und Analysenverfahren erforderlich, die speziellDurch eine spezielle Präparationstechnik Asbestfasern der kritischen Abmessungenlassen sich Stäube auf Filterproben durcherfassen. Dies ist bei den gravimetrischenKohlebedampfung in eine KohlenstoffmatrixVerfahren jedoch nicht gewährleistet, da alleüberführen und das ursprüngliche Filtermate- nichtfaserförmigen Partikeln im Feinstaub, dierial (Nucleporefilter) durch Behandlung mitder Kristallstruktur und dem Chemismus desChloroformdampf ablösen. Mit diesen Präpa- Asbestes entsprechen, das Ergebnis ver-rationen lässt sich an Einzelfasern, wie fälschen.bereits in Abschnitt 5 beschrieben, nicht nureine Elektronenstrahlfeinbereichsbeugung,Bei dem Einsatz des Konimeters wurdesondern auch eine empfindliche röntgen-die Staubsituation nur für den Bruchteilmikroanalytische Elementverteilung (sieheeiner Sekunde erfasst; eine EinzelmessungAbschnitt 3) feststellen. Diese Methode bietet konnte daher keine repräsentative Aussagedemnach den Vorteil, sowohl die Kristallstruk- über eine Schichtbelastung liefern. Deshalbtur als auch die elementare Zusammenset- war man gezwungen, eine Vielzahl vonzung von Fasern zu ermitteln, was zur Iden-Messungen vorzunehmen, was mit einemtifizierung von Faserstäuben einen erheb-erheblichen Auswerteaufwand verbundenlichen Vorteil bietet. Nach diesem Verfahren war.lassen sich nicht nur abgeschiedene luft-getragene Stäube, sondern auch Material- International hat die Membranfiltermethodeproben, z.B. Lungenstäube, nach entspre- mit phasenkontrastmikroskopischer Faser-230 222. zählung (siehe unter 2) eine breite Anwen-Bezug auf die Beurteilung auf der sicherendung gefunden [23, 24, 71], wobei Seite.je nach Staubsituation die Probenahme-dauer im Bereich von Stunden möglich war –Mit rückläufigem Asbestverbrauch und zuneh-im Hinblick auf eine repräsentative Schicht-mendem Einsatz von faserförmigen Asbest-beurteilung ein entscheidender Vorteil gegen- ersatzstoffen war zusätzlich zum lichtmikros-über dem konimetrischen Verfahren. Zwar kopischen Verfahren ein rasterelektronen-handelt es sich hier nicht um eine asbest-mikroskopisches Verfahren (siehe unter 3)spezifische, jedoch um eine faserspezifischeerforderlich, das eine asbestfaserspezifischeMethode. In der Vergangenheit konnteFaserzählung erlaubte [11], um bei demman jedoch davon ausgehen, dass die gemeinsamen Auftreten von Asbest undgefundenen Fasern überwiegend Asbest- Ersatzfasern am Arbeitsplatz eine Differen-fasern entsprachen. Somit lag man inzierung vornehmen zu können.231 223. Anlage 3:Hinweise zu den Festlegungen bezüglich der Umrechnungsfaktoren1 F-Zahlen/Konimeterfasern Der Korrelationskoeffizient betrug r = 0,94. Die Anwendung eines allgemein gültigenNach Vergleichsmessungen des Berufsgenos-Umrechnungsfaktors bzw. einer Umrech-senschaftlichen Instituts für Arbeitsschutz –nungsfunktion ist nicht mehr begründbar.BGIA aus dem Jahre 1973 ist für die JahreLediglich für den o.g. Bereich kann die gege-1971/72 an Arbeitsplätzen der Asbesttextil-bene Beziehung verwendet werdenindustrie folgende Beziehung zwischen derkonimetrisch ermittelten Faserkonzentration(CF) und den F-Zahlen abgeleitet worden2 Gesamtteilchenkonzentration/(persönliche Mitteilung Dr. Riediger [26]):Faserkonzentration (jeweils konimetrisch ermittelt)F = 0,61 CF1,56Für einen ausgewählten Bereich, z.B. Krem- Auf der Basis der Ausführungen unter 1 lässtpelei, Spinnerei, Weberei, Näherei, sind die sich auch eine Beziehung zwischen derzu den F-Zahlen korrespondierenden koni- Gesamtteilchenkonzentration (Cg) und dermetrisch ermittelten Faserkonzentrationen in Faserkonzentration (CF) herleiten:der Tabelle A3.1 angegeben.CF = 6 · 10–4 · Cg1,79 Tabelle A3.2 (siehe Seite 234) gibt BeispieleTabelle A3.1:F-Zahlen und korrelierende Konimeterfasern für das Verhältnis Gesamtteilchenkonzen-für bestimmte Bereiche der Asbesttextilindustrie tration zu konimetrisch ermittelten Faser- konzentrationen. Dies gilt aber nur für den F-ZahlKonimeterfasern [F/cm3] Bereich der Asbesttextilindustrie. 64 Bezüglich einer Umrechnungsmöglichkeit gel-209ten ebenfalls die unter 1 genannten ein-4015 schränkenden Bedingungen bzw. Hinweise.6019100 26 3 Faserkonzentration (Konimeter- verfahren)/Faserkonzentration150 34 (Membranfilterverfahren)400 64 Zwischen den konimetrischen Faserkonzen-600 83 trationen einerseits und den Konzentrationen 233 224. Anlage 3:Hinweise zu den Festlegungen bezüglich der UmrechnungsfaktorenTabelle A3.2:Gesamtteilchenkonzentration (Konimeter) Cg 1 Faser/cm3 (Konimeter)und korrespondierende Faserkonzentration ≤ 1 Faser/cm3 (Membranfilter)(Konimeter) CF (Daten aus dem Bereichder Asbesttextilindustrie)Für die Umrechnungen der Konimeterfasern3 Cg [T/cm ]3CF [F/cm ]in Membranfilterfasern nach Messungenin der DDR war durch Verwendung anderer100 2 Haftschichten auf den Konimeterplatten300 16nicht sicher auszuschließen, dass ein Teilder Fasern unentdeckt blieb. Deshalb500 41wurde eine Umrechnung zur sicheren Seitehin mit dem Faktor 2 angesetzt mit der Rela-750 84tion [42].1 000141 1 Faser/cm3 (Konimeter DDR)1 500291 ≤ 2 Fasern/cm3 (Membranfilter)2 0004864 0001 6824 Verwendetes Messwert-Perzentil für die Konzentrations-angabennach dem Membranfilterverfahren (Phasen-kontrastmikroskopie) ergeben sich nach inter-Messwertkollektive lassen sich unabhängignen Vergleichsmessungen des BGIA [26] fürvon jeweiligen Konzentrationsverteilungenverschiedene Arbeitsbereiche Umrechnungs-durch Angabe von Perzentilen charakterisie-faktoren, die im Mittel zwischen 0,3 undren. Der Median (50%-Wert) ist die Konzen-0,6 betrugen. Dies bedeutet, dass eine koni-tration, bei der 50 % aller Werte oberhalb,metrisch ermittelte Faser im Mittel zwischendie restlichen 50 % unterhalb dieser Schwelle0,3 und 0,6 Fasern nach dem Membranfilter-liegen. Zur sicheren Abschätzung der Expo-verfahren entsprach.sition im Sinne einer Festlegung wird nichtder 50%-Wert (Median), sondern der 90%-Wegen der hohen Streuungen wurde für eine Wert zugrunde gelegt. Für den 90%-WertAbschätzung nach der sicheren Seite hin die gilt, dass unabhängig von der Wertever-Relation 1 : 1 zugrunde gelegt. teilung 90 % aller vorhandenen Werte unter,234 225. die restlichen 10 % oberhalb des genanntenfallen müssen. Dies gilt vergleichsweiseKonzentrationswertes liegen.auch für Angaben des arithmetischen Mittel-wertes.Messwertkollektive lassen sich statistischdann durch zwei Parameter charakterisieren, Generell lässt sich aussagen, dass der arith-wenn ein definierter Verteilungstyp für die metische Mittelwert bei Lognormalverteilun-Grundgesamtheit zugrunde gelegt werdengen immer höher liegt als der geometrischekann. Im Fall der Gaußschen Normalvertei- Mittelwert. Die Unterschiede fallen umsolung sind dies der arithmetische Mittelwert höher aus, je höher die logarithmischen Stan-und die Standardabweichung; im Falle vondardabweichungen sind. Für logarithmischeLognormalverteilungen sind dies der geo-Standardabweichungen von 0,3 (häufigmetrische Mittelwert und die logarithmische gefundener mittlerer Wert) liegt der arith-Standardabweichung. metische Mittelwert um den Faktor ca.1,3 höher als der geometrische Mittelwert.Zur Charakterisierung von Messwertkollek- Für außergewöhnlich hohe logarithmischetiven wird oft die Gaußsche Normalvertei- Standardabweichungen von 0,6 liegt er umlung herangezogen mit Angabe des arith- den Faktor 3 höher.metischen Mittelwertes und der arithmeti-schen Standardabweichung. Liegen arithmetische Mittelwerte vor undbewegen sich die Standardabweichun-Es hat sich aber erwiesen, dass Konzen- gen in der Größenordnung des arithme-trationsverteilungen zutreffender durch einetischen Mittelwertes, dann beträgt derLognormalverteilung zu beschreiben sind,90%-Wert der Lognormalverteilung etwawobei sich die Logarithmen der Gefahrstoff- das Zweifache des arithmetischen Mittel-konzentrationen im Gaußschen Sinne normal wertes [13].um den geometrischen Mittelwert verteilen[13, 25]. Dieser Wert kann als Annäherungswertfür den 90%-Wert herangezogen werden.Findet man also als Angabe den geome-trischen Mittelwert, dann wäre dieser in erster Generell lasst sich aber folgende AussageNäherung mit dem 50%-Wert (Median) zu treffen [13]: Zwischen den Parameternvergleichen. Vielfach fehlen Angaben über der Lognormalverteilung, dem geometrischendie logarithmische Standardabweichung,Mittelwert und der logarithmischen Standard-sodass Angaben über den 90%-Wert ent- abweichung (σ) sowie den Parametern der235 226. Anlage 3:Hinweise zu den Festlegungen bezüglich der UmrechnungsfaktorenGaußschen Normalverteilung, dem arithmeti- darauf hingewiesen, dass 90%-Perzentile,schen Mittelwert ( x ) und der Standardabwei-die ja unabhängig von einem definiertenchung (s) existiert folgende Funktion: Verteilungstyp ermittelt werden können, diesen Bedingungen nicht generell genü- 90%-Wert = F · xgen. Tabelle A3.4: sDer 90%-Wert der logarithmischen Normal- Zusammenhang von -x ,σ und F für verschiedene- Werte der Verteilungenverteilung lässt sich also aus dem arithmeti-schen Mittelwert ( x ) berechnen, wenn Fs--σFbekannt ist. F hängt von der logarithmischenxStandardabweichung σ [40] bzw. von dem0,1 0,04331,13080,2 0,08601,2640Quotienten s/ x ab. 0,4 0,16731,52150,5 0,20521,63890,6 0,24081,7457In der Tabelle A3.4 sind diese Abhängig-0,8 0,30551,9239keiten dargestellt. Aus der Literatur [13] lässtsich ableiten, dass F ein Maximum von 1,0 0,36162,0560F = 2,3 durchläuft.1,2 0,41022,14861,4 0,45242,2098Aus der Tabelle A3.4 ist abzulesen, dass für1,6 0,48942,24731,8 0,52202,2673häufig gefundene logarithmische Standard-abweichungen von 0,3 der Faktor F den 2,0 0,55102,2743Wert von 1,9 annimmt. Liegt die Standard-abweichung im Bereich von 0,2 bis 0,5, 2,20,57692,2721 2,40,60042,2631dann beträgt die Spanne von F 1,6 bis 2,2, 2,60,62172,2493liegt im Mittel also bei ca. 2. Somit lässt sich 3,00,65902,2123der 90%-Wert bei lognormalverteilten Kollek- 4,00,73102,0986 6,00,82531,8788tiven zu10,00,93301,5629 90%-Wert = 2 · x Die Bedingungen werden aber umso besser erfüllt, je mehr Einzelwerte zur Verfügung ste-im Sinne einer Näherung für eine Vielzahlhen und je zutreffender das Wertekollektiv ei-von praktischen Fällen angeben. Es sei aberner lognormalen Verteilung entstammt.236 227. Es soll hier deutlich hervorgehoben wer-n1, n2,..., nn–1, nnden, dass sich diese Ableitungen nurin grober Annäherung auf vorhandene und das 90%-Perzentil nach folgender An-begrenzte Messwertkollektive anwenden weisung aufgesucht (MEGA, Statistische Aus-lassen, insbesondere dann, wenn die wertungen):Datenmenge gering ist. Insofern handeltes sich um eine Abschätzung. 90 Z = n ⋅ ---------- 100Im Sinne einer Konvention wird zur Berech-nung des 90%-Wertes bzw. -PerzentilesDies soll an einem Zahlenbeispiel erläutertder Faserkonzentrationen aus mehrerenwerden: Für n = 13 ergibt sich für Z ein WertEinzelwerten folgende Vorgehensweise von 11,7. Dies bedeutet, dass sich derempfohlen: 90%-Perzentilwert zwischen dem 11. und 12. Wert befindet. Bildet man nun die Diffe-1. Anzahl der Werte < 10 (n < 10), renz (∆) zwischen dem 11. und 12. Wert, Bildung des arithmetischen Mittel-multipliziert diese mit dem Faktor 0,7, dann wertes ( x ), Berechnung des 90%- erhält man den Betrag, der zu dem 11. Wert Wertes: hinzuaddiert werden muss. Mit n11 = 2,7 und n12 = 3,5 ergibt sich:90%-Wert = 2 · x ∆ = 3,5 – 2,7 = 0,82. Anzahl der Werte ≥ 10 (n ≥ 10). ∆ · 0, 7 = 0,8 · 0, 7 = 0, 56 Die Werte werden der Größe nach, beginnend mit dem kleinsten Wert,90%-Perzentil = 2,7 + 0,56 ~ 3,3 geordnet, 237 228. Anlage 4:Anlage zum Merkblatt für die ärztliche Untersuchungder BK-Nr. 4103 der Anlage zur Berufskrankheiten-VerordnungHinweise zur Erstattung der Mitwirkung medizinischer Sachverständigerärztlichen Anzeige für die Berufs-erarbeitet. Sie sollen auf der Grundlage deskrankheit Nr. 4103 – Asbeststaub- amtlichen Merkblattes für die ärztliche Un-lungenerkrankung (Asbestose)tersuchung zu der genannten Berufskrankheitoder durch Asbeststaub verur- allen Ärzten praxisgerechte Hinweise geben.sachte Erkrankung der Pleura – derAnlage zur Berufskrankheiten- Auszugehen ist dabei von dem Röntgen-Verordnung (BKV): befund nach der ILO-Klassifikation 1980,wobei die Anfertigung der LungenaufnahmeDiese Hinweise wurden zur Erleichterung der in optimaler Hartstrahltechnik VoraussetzungÜberlegungen, wann ein Arzt bei einem Ver-ist.sicherten nach Asbestexposition von einembegründeten Verdacht des Vorliegens der Der Verdacht des Vorliegens einer Asbestoseo.a. Berufskrankheit ausgehen kann, unter der Lungen ist1. begründet bei: Röntgenbefund der Lungen Auskultations- bzw. Lungenfunktionsbefund nach ILO-Klassifikation 1980 Dichte der SchattenForm a) 1/0 s, t bzw. u Knisterrasseln und/oder VKI 90 % von VKS(nach EGKS Mindestsollwert unter BTPS-Bedingung) b) 1/1 und mehrs, t bzw. u auch wenn klinisch keine Auffälligkeiten undkeine Einschränkungen der VKI messbar sind 239 229. Anlage 4:Anlage zum Merkblatt für die ärztliche Untersuchungder BK-Nr. 4103 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung2. nicht begründet bei:Röntgenbefund der Lungen nachAuskultations- bzw. LungenfunktionsbefundILO-Klassifikation 1980Dichte der SchattenForm0/1s, t bzw. u mit Knisterrasseln s, t bzw. u mit VKI unter 90 % von VKS s, t bzw. u ohne Befund (jedoch Notwendigkeit einer vorgezogenen nachgehenden Untersuchung)VKI: Vitalkapazität (Istwert) – VKS: Vitalkapazität (Sollwert)Der Verdacht des Vorliegens von durchc) Hyalinosis complicata bzw. Pleura-Asbeststaub verursachten Veränderungenerguss, Pleuritis mit Folgezuständen, ein-der Pleura („Pleuraasbestose“) ist begründetoder beidseitigbei: d) Pleuraverdickung (doppelseitig, diffus):a) Pleuraplaques (hyalin): In der Regel abIn der Regel ab 3 mm Dicke speziell im ca. 3 mm Dicke röntgenologisch erkenn-Bereich der Mittel- und Unterfelder bar und/oder einer Verbreitung von mehr als 2 cm Gesamtlänge im Bereich Für die Differenzialdiagnose in Bezug auf die der Brustwand (insbesondere doppelsei- Asbeststaubgenese sind zu beachten: tig), des Zwerchfells, Mediastinums und/ oder Herzbeutels. Bei en face sichtbaren ❐ keine Hinweise insbesondere auf tuber- Pleuraplaques lässt sich eine Dicken- kulöse oder Infarktpleuritis, traumatische, angabe oftmals nicht vornehmen. entzündliche, tumoröse oder sonstigeb) Pleuraplaques (verkalkt): Bei Hinweisen pleurale Begleitprozesse auf Asbeststaubexposition(en) in der Vor- geschichte sollten auch Kalkplaques ❐ Auftreten oder wesentliche Zunahme der geringerer Dicke und Verbreitung ange-Befunde mehrere Jahre nach Beginn der zeigt werden. Asbeststaubgefährdung240 230. Anlage 5:Ermittlung der Faserjahre bei ASI-Arbeiten nach TRGS 519Die TRGS 519 „Asbest; Abbruch-, Sanie-konzentrationsverhältnissen folgende Arbei-rungs- und Instandhaltungsarbeiten“ ten (siehe Tabelle A5.1):unterscheidet nach den möglichen Asbest-Tabelle A5.1:Einteilung von ASI-Arbeiten entsprechend der Asbestfaserkonzentrationen nach TRGS 519Asbestfaserkonzentration90%-Wert[F/cm3][F/cm3] Arbeiten mit geringer Exposition< 0,015 0,015*)*) Arbeiten geringen Umfangs < 0,150,15 sonstige umfangreiche Arbeiten> 0,15*) Aufgrund der speziellen, vom AGS vorgegebenen Kriterien, die bei der Feststellung der Unterschreitung der Asbest- faserkonzentration von 0,015 F/cm3 anzuwenden sind (Erläuterungen zur TRGS 519), ist auszuschließen, dass der 90%-Wert der Asbestexposition über 0,015 F/cm3 liegt. Die Feststellung der Unterschreitung von 0,15 F/cm3 (150 000 F/m3) erfolgt ebenfalls nach den oben erwähnten Kriterien, wobei als Bezugsgröße der Wert von 0,15 F/cm3 anzusetzen ist.Bei den in Tabelle A5.1 genannten Asbest- Messtechnische Ermittlungenfaserkonzentrationen handelt es sich nichtum Grenzwerte, sondern um Expositions-Arbeiten mit geringer Expositionkriterien, bei deren Überschreitung abge-stufte Schutz- und VorsorgemaßnahmenDie messtechnische Ermittlung der Asbest-zu ergreifen sind. Es existiert keine Mess- faserkonzentration (siehe Erläuterungenverpflichtung, sondern es ist auch zuläs- zur TRGS 519) erfolgt nach dem raster-sig, auf Ergebnisse vergleichbarer geprüf-elektronenmikroskopischen Verfahren [11],ter Arbeitsplatzverhältnisse zurückzugrei-wobei durch Auswahl geeigneter Probe-fen. Wenn dies nicht erfolgt, dann sind nahme- und Auswerteparameter (Luftdurch-a priori alle Maßnahmen zu treffen, die satz, ausgewählte Filterfläche) eine Nach-der höchsten Gefährdungskategorie ent-weisgrenze von 0,015 F/m3 erreichtsprechen. werden muss.241 231. Anlage 5:Ermittlung der Faserjahre bei ASI-Arbeiten nach TRGS 519Die messtechnische Feststellung einer Unter- Arbeiten geringen Umfangsschreitung des Wertes von 0,015 Asbest-fasern/cm3 ist an folgende vom AGS vor-Arbeiten geringen Umfangs liegen vor, wenngegebene Kriterien geknüpft: die Arbeitsdauer bis zum Abschluss der Gesamtmaßnahme bei der Beschäftigung1. Alle Messergebnisse (ME) von drei von nicht mehr als zwei Arbeitnehmern, ein- aufeinander folgenden Messungen schließlich der vor Ort erforderlichen Neben- ergeben:arbeiten, aber ohne ggf. durchgeführte Frei- ME < 1/4 · 0,015 F/cm3gabemessungen, vier Stunden nicht über- schreitet und dabei eine Asbestfaserkonzen-2. Alle Messergebnisse von sechs aufein- tration von 0,15 F/cm3 unterschritten wird ander folgenden Messungen ergeben:[47, 49]. ME < 1/2 · 0,015 F/cm3 Diese Forderung kann bei Arbeiten an3. Alle Messergebnisse von zwölf aufein- schwach gebundenen Asbestprodukten nach ander folgenden Messungen ergeben: TRGS 519, Nummer 14.2 [47], z.B. in ME < 0,9 · 0,015 F/cm3 folgenden Fällen erfüllt sein:Es darf kein Messergebnis den Wert von ❐ Entfernen von Asbestpappen unter15 000 Asbestfasern/m3 überschreiten.Fensterbänken„Aufeinander folgende Messungen“ sind anunterschiedlichen Tagen auszuführen bzw. ❐ Entfernen von Dichtungen, z.B. ankönnen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen Gasbrennern oder an Türenerfolgen, in denen die jeweils untersuchten ❐ Beschichten von Abschottungen, z.B.speziellen Arbeiten geringer Exposition an Kabeldurchführungen oder an Durch-durchgeführt werden. Das Messergebnis führungen von Lüftungskanälen oderbezieht sich nicht auf den Schichtmittelwert Rauchrohren(acht Stunden), sondern hat als zeitlichenBezug die jeweilige Expositionsdauer,❐ Beschichten von schwach gebundenenwobei Perioden erhöhter Exposition in dieasbesthaltigen Platten in gutem ZustandMessungen einzubeziehen sind. Wenn die durch Rollentägliche Exposition unterhalb einer Stundeliegt, dann gilt als Bezugszeit eine Stunde❐ Gewichtserleichterung von Speicher-[48].heizgeräten242 232. Für Arbeiten an Asbestzementprodukten im Elektrospeicherheizgeräte mithilfe vonFreien kann unter speziellen Voraussetzungen Glove-Bagsnach TRGS 519 Nummer 15.2 [47] aucheine Unterschreitung des Grenzwertes gege-2. Ausbauanleitung 2/2000 für denben sein.Ausbau von It-Flachdichtungen (Pene- trierverfahren)Bei Arbeiten geringen Umfangs ist die mess-technische Unterschreitung wie bei Arbeiten 3. Ausbauanleitung 2/2000 für denmit geringer Exposition zu überprüfen, wobei Ausbau asbesthaltiger Stopfbuchsendie Unterschreitung nunmehr an den Wert0,15 F/cm3 geknüpft ist. Bei Arbeiten gerin-4. Arbeitsanweisung 2/2000 zum Aus-gen Umfangs sind jedoch Schutzmaßnahmenbau asbesthaltiger Kupplungsscheiben(z.B. Tragen von Atemschutz) erforderlichan Kraftfahrzeugen[47, 49].5. Arbeitsanweisung 2/2000 zum Ausbau asbesthaltiger Scheibenbrems-BGIA-Verzeichnis empfohlener beläge an FahrzeugenArbeitsverfahren mit geringerExposition6. Arbeitsanweisung 2/2000 zum Ausbau asbesthaltiger Trommelbrems-Für eine Reihe von Arbeitsverfahren sind beläge an Fahrzeugenbereits Anleitungen erstellt und im Sinne vonorganisatorisch vorbereitenden Maßnah-7. Wartung und Reinigung von Standard-men, Arbeitsausführungen, Arbeitsabläufenheizkesseln (Stand: 1/2002)beschrieben worden. Bei deren Einhaltung isteine geringe Exposition durch entsprechende 8. Ausbau von Dichtschnüren an Stan-Konzentrationsmessungen nach den genann- dardheizkesseln (Stand: 1/2002)ten Kriterien festgestellt worden [48, 50,69].9. Anbohren von Asbestzement-Rohren mit- tels Anbohrarmaturen (Stand: 2/2000)Hierzu gehören:10. Ausbau von Asbestzement-Rohren bis1. KKW Glove-Bag: Ausbauanweisung DN 400 mittels Halbschalenverfahren 2/2000 für den Ausbau asbesthaltiger (Stand: 2/2000)243 233. Anlage 5:Ermittlung der Faserjahre bei ASI-Arbeiten nach TRGS 51911. Ausbau von Asbestzement-Rohren bis19. Ausbau asbesthaltiger Flexplatten –DN 500 mittels Rohrknacken (Stand:Feuchtverfahren (Stand: 2/2000)2/2000)20. Bohren von Gerüstverankerungs-12. Ausbau von Asbestzement-Rohren bislöchern an Außenfassaden (Stand:DN 250 mittels Sägeverfahren (Stand:2/2000)2/2000)21. Hydros-Pressziehverfahren (Stand:13. Lochen von Durchführungen in Ver- 2/2000)bindung mit Asbestzement-Wellplatten(Stand: 2/2000) 22. Ausbau von Fensterrahmen und Türenmit asbesthaltigem Fugenkitt (Stand:14. Entfernen von einzelnen kleinformatigen 2/2000)Asbestzementplatten (Stand: 2/2000)23. Polyvinylchlorid (PVC) – Beläge15. Überprüfung asbesthaltiger Schorn-mit Träger nach DIN 16952 –steine durch Ableinen mit Prüfkugel und Teil 5 (auch Cushioned Vinyl [CV]beschichteter Leine (Stand: 2/2000) Bodenbeläge genannt) (Stand:2/2000)16. Überprüfung asbesthaltiger Schorn-steine mit der Schornsteinkamera(Stand: 2/2000)17. Reinigen von Asbestzement-Schornstei- Aktualisierungen und Ergänzungen dernen – Kehrverfahren (Stand: 2/2000) BGI 664 werden im Internet unter folgenderAdresse kostenlos zur Verfügung gestellt:18. Reinigen und Überprüfen von Asbest- www.hvbg.de/d/bia, Rubrik „Praktischezement-Schornsteinen mit demHilfen“, Stichwort „Verfahren geringer Expo-Schwamm (Stand: 2/2000) sition …“.244 234. Anlage 6:Asbestfaserkonzentrationen in der AußenluftDie in Tabelle A6.1 aufgeführten Asbest- lässt sich zumindest größenordnungsmäßigkonzentrationswerte beziehen sich auf lang-eine Faserjahrberechnung durchführen,fristig durchgeführte Messungen im Sinne von sofern dies auch für Situationen ohne Um-Jahresmittelwerten.gang mit Asbest in der Außenluft notwendig erscheinen sollte.Da in der Literatur [51] weder Mittelwertenoch Standardabweichungen, sondern nur Die Asbestfaserkonzentration in der Umge-Spannen angegeben sind, wurde die oberebung industrieller Emittenten und in Rein-Grenze der jeweiligen Spanne als 90%-Wertluftgebieten der ehemaligen DDR unter-festgelegt. Der tatsächliche 90%-Wert liegtscheidet sich, wie Messungen von Krausesicher unterhalb dieser Grenze, insofern und Mitarbeitern [59, 60] belegen, nichthandelt es sich um eine Maximalabschät-von denen in der Bundesrepublik Deutsch-zung. Anhand dieser Asbestkonzentrationenland.Tabelle A6.1:Asbestfaserkonzentrationen in der Außenluft Zusammenfassung der Langzeitwerte [51] Standort90%-Wert[F/cm3] Umgebung von Asbestzement0,00014 Umgebung von industriellen Emittenten0,00033 Ballungsgebiete erhöhte Verkehrsdichte 0,0001 Ballungsgebiete ohne Quellenbezug0,00015 Reinluftgebiete (geschätzt)< 0,0001245 235. Anlage 7:Asbestbelastung in Innenräumen ohne Umgang mit AsbestIn Innenräumen sind in der Vergangen- ❐ Rohre,heit zahlreiche asbesthaltige Produkteverwendet worden. Hierbei ist zu unter- ❐ Lüftungskanäle.scheiden zwischen Produkten mit geringerFasereinbindung (Dichte < 1 g/cm3)Während bei der zweiten Gruppe praktischund Produkten mit starker Fasereinbindung keine Asbestfreisetzung zu konstatieren ist,(Dichte > 1 g/cm3). Zu der ersten Gruppeda in Innenräumen diese Materialien nichtgehören z.B.der Witterung ausgesetzt sind, so trifft diesnicht für die erstgenannte Gruppe mit gerin-❐ Spritzisoliermassen,ger Fasereinbindung zu. Bereits bei mecha-nischen Erschütterungen ist eine Faserfrei-❐ textile Matten, setzung nicht mehr auszuschließen [53, 54,55].❐ Füllmaterialien,Im Falle von Spritzputzmassen sind in der❐ Asbestpappen, Bundesrepublik Deutschland zahlreiche Mes-sungen vorgenommen worden.❐ asbesthaltige Bauplatten,Die in der Tabelle A7.1 aufgeführten 90%-❐ Wandputze,Werte der elektronenmikroskopisch gewon-nenen Messergebnisse stellen eine beson-❐ Lüftungskanäle aus Leichtbauplatten.dere Konvention dar. In der Literatur sindweder die Mittelwerte noch die Standard-Zu der zweiten Gruppe zählt z.B. Asbest-abwei-chungen angegeben, sondern nur diezement alsSpannweiten. Als 90%-Wert wurde die ober-ste Grenze der Spannweiten angegeben.❐ ebene Platten,Der tatsächliche 90%-Wert liegt sicher unter-halb der oberen Grenze; insofern handelt es❐ Wellplatten,sich um eine Maximalabschätzung. 247 236. Anlage 7:Asbestbelastung in Innenräumen ohne Umgang mit AsbestTabelle A7.1:Asbestfasermessungen in Innenraumbereichen mit Spritzputzmassen [52] Standort/Spezifikation 90%-Wert [F/cm3] RundsporthallenTurnen 0,0008Handballspiel0,0017Nacht0,0007 HallenbäderBadebetrieb0,008 Schulzentren Klassenräume 0,002sonstige Innenräume0,0006Flure0,015Treppenhäuser0,0013 Entfernen von Spritzasbest-vor Abriss 0,0008 Deckenbeschichtungen nach Abriss0,06*)*) Der Wert entspricht den Zuständen in der Anfangsphase der Asbestsanierung. Es handelte sich um ASI-Arbeiten zu Beginn der achtziger Jahre vor Inkrafttreten der TRGS 519 (Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungs- arbeiten) [47].248 237. Anlage 8:Abgrenzungskriterium ubiquitäre Belastunggegen berufliche Exposition durch AsbestRegelungen zur Abgrenzung einer beruf- Abgrenzung hat den Vorteil, dass die Außen-lichen Asbestexposition von einer nur ubi- luftbelastung und die Belastung in saniertenquitären Belastung bestehen nicht. Lediglich Gebäuden sicher außerhalb der Betrach-im Rahmen der Klärung der Zuständigkeit beitung bleiben könnten. In Bezug auf Belas-Berufskrankheiten wird bei der Ermittlung dertungen im Innenraumbereich wären dannGefährdung festgelegt, dass eine Konzen- nur noch der Aufenthalt in nichtsaniertentration von weniger als 1000 Fasern/m3 Gebäuden und Bystander-Tätigkeiten inals ubiquitäre Belastung gilt (siehe auchunmittelbarer Nähe von EmissionsquellenAnlage 9). Ermittlungen früherer Asbestexpo- von Bedeutung.sitionen in diesem Grenzbereich sind nurschwer möglich und führen in der Regel nichtzu verwertbaren Resultaten. Deshalb wird fürdie retrospektive Ermittlung früherer Asbest-Beschreibung von Bereichenbelastungen von Versicherten bei Faserjahr-mit Asbestexpositionenberechnungen folgende Regelung getroffen.unterhalb eines Wertes von 5000 F/m3 (90%-Wert)Eine versicherungsrechtlich wesentliche Expo-sition gegenüber Asbest liegt nach der Berufs- ❐ Arbeiten bzw. Aufenthalt in Räumen, inkrankheiten-Verordnung bei 25 Faserjahrendenen Heizungen mit asbesthaltigenam Arbeitsplatz vor. Ein mögliches Abgren- Pappen oder Platten hinterkleidet sind,zungskriterium wäre ein Hundertstel dieser Asbestzement-Fensterbänke verbaut sindBelastung, da hier mit ausreichender Wahr- oder Nachtspeicher-Heizungen betrie-scheinlichkeit angenommen werden kann, ben werden.dass diese Belastung zu keiner statistischnachweisbaren Erhöhung des Krebsrisikos❐ Arbeiten bzw. Aufenthalt in Büros undfür Lungenkrebs/Kehlkopfkrebs der Betroffe-anderen Räumen von Gebäuden, innen führt. Bei Annahme einer nicht zu über-denen Spritzasbest-Isolierungen oderschreitenden Lebensarbeitszeit von 50 Jahren andere asbesthaltige Isolierstoffe (z.B.würde dies bei ganztägiger Exposition zu Brandschutzplatten) ordnungsgemäßeinem Konzentrationswert von 0,005 durch Innenverkleidungen (z.B. abge-Asbestfasern/cm3 führen. Hieraus folgt,hängte Decken und Wandverkleidun-dass Asbestfaserkonzentrationen unter- gen) abgeschirmt sind und nicht durchhalb dieses Wertes in der Faserjahrberech- mechanische Einwirkungen beschädigtnung nicht zu berücksichtigen sind. Diesewerden249 238. Anlage 8:Abgrenzungskriterium ubiquitäre Belastunggegen berufliche Exposition durch Asbest❐ Arbeiten bzw. Aufenthalt in Hallen, dieoder der Rolle (asbesthaltiger Boden-aus Asbestzementprodukten hergestellt, schutz war von Beginn der 60er- bis Mitteabgedeckt oder verkleidet sind der 80er-Jahre verfügbar)❐ Arbeiten bzw. Aufenthalt in Räumen, die ❐ Überwiegender Aufenthalt im Unterkunfts-mit asbesthaltigen Fußbodenbelägenbereich von Schiffen mit asbesthaltigen(z.B. Cushion Vinyls, Vinylasbestfliesen, Einrichtungen (kein Umgang mit Asbest)Flexfliesen) ausgelegt sind bezogen auf acht Stunden❐ LKW- oder PKW-Fahrten auf Dienstfahr- ❐ Funktionsprüfung von kleinen, nichtten, Taxifahrer, Führen von Hallenfahr- beschädigten Brandschutzklappenzeugen, etc.Eine Zuordnung der oben beschriebe-❐ Betrieb von Backöfen in Backstuben oder nen Tätigkeiten bzw. Situationen zu Expo-anderen Öfen (z.B. in Laborräumen), die sitionen unterhalb eines Wertes vonmit ordnungsgemäß eingebauten asbest- 5 000 F/m3 bedeutet nicht, dass keinehaltigen Dichtungen versehen warenExposition bzw. eine Faserkonzentrationnur im Bereich der ubiquitären Belastung❐ Brückenkranfahrer in Kanzel, Führen von vorliegt. Dies ist vor allem im ZusammenhangHafenkränen und Konsolkränenmit der Klärung der Zuständigkeit beider BK-Ziffer 4105 von Bedeutung. Eine❐ Maschinenführer von Pressen, Stanzen, Faserkonzentration von 1000 F/m3 kannTextilmaschinen, Verseilmaschinen, Draht- bei einigen der aufgelisteten Tätigkeitenziehmaschinen und anderen Maschinen bzw. Situationen durchaus überschrittenmit verfahrensbedingten Bremsen und/werden.oder Kupplungen aus AsbestDie Asbestbelastung bei LKW- und PKW-❐ Auftragen von Unterbodenschutz und vonFahrern auf Dienstfahrten ist als ubiquitäreasbesthaltigen Farben mit dem PinselBelastung zu bewerten.250 239. Anlage 9:Auszug aus der Vereinbarung über die Zuständigkeitbei Berufskrankheiten vom 1. April 1994in der Fassung vom 1. Januar 1997 – VbgBK –(Stand: Dezember 2004)der Gefährdung sollen in besondersgelagerten Fällen gemeinsame örtlicheFeststellungen durch die technischen§2 (Gefährdende Tätigkeit)Aufsichtspersonen der beteiligten Berufs-genossenschaften erfolgen.Als gefährdende Tätigkeit im Sinne derVereinbarung gelten alle Arbeiten in einem3. Der Annahme einer gefährdenden Tätig-Unternehmen unter Einwirkungen/Bedingun- keit kann insbesondere nicht entgegen-gen, die ihrer Art nach geeignet waren, diegehalten werden, dassBerufskrankheit zu verursachen. Die Beurtei-– eine messtechnische Erfassung fürlung erfolgt nach objektiven Kriterien entspre-den konkreten Arbeitsplatz nichtchend dem aktuellen Stand der wissenschaft-erfolgt ist,lichen Erkenntnisse.– technische Einrichtungen oderpersönliche Schutzausrüstungen ArtArbeitshinweise:und Ausmaß der Einwirkung amkonkreten Arbeitsplatz beeinflusst1. Maßgeblich für die Annahme einer haben, gefährdenden Tätigkeit im Sinne der Vereinbarung ist, dass im Arbeitsbereich – arbeitsmedizinische Vorsorgeunter- des Versicherten Einwirkungen/Bedin- suchungen nicht durchgeführt wurden gungen vorhanden waren, die dieoder nicht durchzuführen waren, Berufskrankheit hätten verursachen kön-– es nicht zu BK-typischen Krankheits- nen. erscheinungen während des Zeit-2. Für den Nachweis von Art und Ausmaßraumes der Tätigkeit gekommen der Einwirkung reichen allgemein-tech- ist. nische oder arbeitsmedizinische Erkennt- 0 nisse aus. Soweit Gefährdungskataster vorhanden sind, die für spezielle Tätig- Erläuterungen: keiten/Arbeitsbereiche Angaben über1 Grundsätzliches zum eine allgemein bestehende Berufskrank-Gefährdungsbegriff heitengefährdung enthalten, soll bei Anwendung der Vereinbarung hierauf 1.1 Maßgebend bei der Betrachtung von zurückgegriffen werden. Zur Beurteilunggefährdenden Tätigkeiten nach der 251 240. Anlage 9:Auszug aus der Vereinbarung über die Zuständigkeitbei Berufskrankheiten vom 1. April 1994in der Fassung vom 1. Januar 1997 – VbgBK –VVereinbarung sind ausschließlich nach1.3 Die sich aus der Zuständigkeitsver-dem SGB VII versicherte Tätigkeiten, einbarung ergebende alleinige Leis-d.h. dass Gefährdungszeiten ohne tungsverpflichtung des zuständigenVersicherungsschutz (z.B. Selbst-UV-Trägers erfordert eine Beurteilungständiger ohne freiwillige Versicherung) der tatsächlichen Expositionsverhält-unberücksichtigt bleiben.nisse. Im Einzelfall ist der Präventions- dienst mit Ermittlungen vor Ort zu beauf-1.2 Die Beurteilung der Gefährdung ver-tragen oder um eine Einschätzung nachlangt über die rein abstrakte Betrach- dem Gefährdungskataster zu bitten.tungsweise hinaus konkrete Anhalts-Stellungnahmen fremder Aufsichtsper-punkte dafür, dass schädigende Einwir- sonen sind grundsätzlich zu akzeptie-kungen auch tatsächlich vorliegen, ren. In begründeten Ausnahmefällend.h., es kommt nicht auf Berufsbezeich-(z.B. bei widersprüchlichen Angabennungen an, sondern auf die im Einzel-zur Arbeitsanamnese) können gemein-nen verrichteten Tätigkeiten. Derensame Ermittlungen beider Aufsichts-Berücksichtigungsfähigkeit bei der personen vor Ort durchgeführt werden,Zuständigkeitsbestimmung kann je um dadurch zu einer einheitlichennach Berufskrankheit an Grenzwert- Beurteilungsgrundlage zu gelangen,überschreitungen festgemacht werdendie das Feststellungsverfahren(siehe Punkt 2). beschleunigt.Für die Beurteilung einer gefährdendenTätigkeit ist unerheblich2BK-Nrn. 1101 bis 1314, 1316,1317, 4101 bis 4104, 4203,❐ ob nach dem Ergebnis des Fest-§ 9 Abs. 2 SGB VII: Lungenkrebsstellungsverfahrens tatsächlich ein durch PAKursächlicher Zusammenhang zwi-schen Einwirkung und Erkrankung2.1Ermittlung der Gefährdungbesteht 2.1.1 Von einer gefährdenden Tätigkeit im❐ die Dauer der ausgeübten Tätig-Sinne des § 2 VbgBK ist auszugehen,keit; hier greift nur die 3-Monats-wenn im Arbeitsbereich des Versicher-Frist im Rahmen der Zuständigkeits-ten der jeweils gültige Grenzwertprüfung (§ 3 VbgBK)(MAK-Wert oder TRK-Wert) nicht252 241. dauerhaft sicher eingehalten wurde.2.1.3 Sofern für den zu beurteilenden Die dauerhaft sichere Einhaltung des Arbeitsbereich keine Messergebnisse Grenzwertes ist vom Präventions- vorliegen, ist auf Erfahrungswerte, die dienst zu beurteilen.an vergleichbaren Arbeitsplätzengesammelt wurden, oder auf sonstige2.1.2 Die dauerhaft sichere Einhaltung desErkenntnisquellen, z.B. die Merk-Grenzwertes ist in Anlehnung an die blätter für die ärztliche Untersuchung,TRGS 402 zu beurteilen. Der zeitliche die Kriterien für die Auswahl der imBezug ist dabei immer die Schicht-Rahmen der speziellen arbeitsmedizi-länge. Abzustellen ist dabei auf dennischen Vorsorge zu untersuchendenzum Zeitpunkt der Meldung geltenden Personen, zurückzugreifen.Grenzwert; spätere Änderungen desGrenzwertes bleiben unbeachtlich. 2.1.4 Bei fehlenden Messergebnissen ist eszur Entscheidung über die Zuständig- Bei der BK-Nr. 1317 gilt zusätzlichkeit nur in Ausnahmefällen gerecht- die TRGS 403 für die im „Merkblatt fertigt, die Durchführung aktueller für die ärztliche Untersuchung zur Arbeitsplatzuntersuchungen zu ver- BK-Nr. 1317“ (Bekanntmachung des anlassen. BMA) genannten Stoffe.2.1.5 Bei hautresorbierbaren Stoffen gemäß In den nach Wegfall des Grenz- TRGS 150 („hautresorbierbare wertes für Asbest bis zum 30. Septem-Gefahrstoffe“) liegt eine Gefährdung ber 2000 angezeigten Fällen ist aufbei unmittelbarem Hautkontakt den zuletzt aufgestellten Grenzwert(direkte Berührung der Haut durch von 250 000 Fasern pro KubikmeterStoffe oder Zubereitungen in fester Luft am Arbeitsplatz (0,25 · 106) alsoder flüssiger Form bzw. die Berüh- Schichtmittelwert abzustellen. Für die rung bei Durchdringung der Kleidung) ab 1. Oktober 1999 angezeigten vor. Fälle nach den BK-Nrn. 4103 und 4104 gilt die Neuregelung des Abschnittes 3. Für offene Fälle im 2.2Zuständigkeit des UV-Trägers Innenverhältnis der UV-Träger der öffentlichen Hand gilt diese Neu-2.2.1 War der Versicherte in Mitglieds- regelung auch rückwirkend. unternehmen verschiedener UV-Träger253 242. Anlage 9:Auszug aus der Vereinbarung über die Zuständigkeitbei Berufskrankheiten vom 1. April 1994in der Fassung vom 1. Januar 1997 – VbgBK – tätig und wurde der gültige Grenz-3.2Zuständigkeit des UV-Trägers wert bei allen Beschäftigungsverhält- nissen dauerhaft sicher eingehalten,3.2.1 Zuständig ist der UV-Träger, in dessen richtet sich die Zuständigkeit nach Mitgliedsbetrieb zuletzt eine Asbest- dem Unternehmen, in dem zuletzt vor belastung von 2,5 oder mehr Faser- der Meldung eine Exposition unter-jahren vorgelegen hat. halb des Grenzwertes, jedoch über der ubiquitären Luftverunreinigung vor- 3.2.2 War der Versicherte in Mitgliedsunter- lag.nehmen verschiedener UV-Träger tätig und hat eine Belastung dieses2.2.2 Ist eine Gefahrstoffeinwirkung diesesAusmaßes in keinem der Beschäfti-Ausmaßes (2.2.1) nicht festzustel- gungsverhältnisse vorgelegen, richtetlen bzw. anzunehmen, bleibt dersich die Zuständigkeit nach demerstangegangene UV-Träger fürUnternehmen, in dem zuletzt einedie abschließende BearbeitungAsbestbelastung vorlag. Eine Addi-zuständig. tion von Gefährdungen, die im Rah- men verschiedener Beschäftigungs- verhältnisse in einem Unternehmen3BK-Nrn. 4103 und 4104 oder im Zuständigkeitsbereich eines UV-Trägers aufgetreten sind, erfolgt3.1Ermittlung der Gefährdung im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung nicht.Von einer gefährdenden Tätigkeit im Sinnedes § 2 VbgBK ist für Meldungen ab dem1. Oktober 1999 auszugehen, wenn im4BK-Nr. 4105Arbeitsbereich des Versicherten eine Asbest-belastung von 2,5 oder mehr Faserjahren4.1Ermittlung der Gefährdungvorgelegen hat. Es gelten die Ausführungenim jeweils aktuellen BK-Report „Faserjahre“. Von einer gefährdenden Tätigkeit im SinneInnerhalb der UV-Träger der öffentlichen des § 2 VbgBK ist auszugehen, wenn derHand gilt diese Regelung auch für die vorErkrankte in seinem Arbeitsbereich einerdiesem Zeitpunkt gemeldeten, am 1. Okto- Exposition oberhalb der ubiquitären Luft-ber 1999 im Hinblick auf die Zuständigkeit belastung gegenüber Asbestfaserstauboffenen Fälle (vgl. 2.1.2).ausgesetzt war (ubiquitär heißt: weniger als254 243. 1 000 Fasern/m3). Bei einem direkten 4.2 Zuständigkeit des UV-TrägersUmgang mit Asbest (Be- und Verarbeitung)muss immer von einer gefährdenden TätigkeitIst eine Einwirkung dieses Ausmaßes nichtim Sinne der Vereinbarung ausgegangenfestzustellen bzw. anzunehmen, bleibt derwerden, während die 1 000 Fasern nur erstangegangene UV-Träger für die abschlie-dann eine Relevanz erlangen, wenn lediglichßende Bearbeitung zuständig.eine indirekte Exposition (Arbeiten in asbest-verseuchten Räumen, Bystander...) vorgele-gen hat. 255 244. Anlage 10:Die Faserjahrberechnung zur Klärung der Zuständigkeitbei den BK-Ziffern 4103 und 4104❐ Im Bereich der gewerblichen Berufs-men, sind diese grundsätzlich anstelle dergenossenschaften gemäß der Sonder- Daten des BK-Reports „Faserjahre“ für dieregelung für alle ab dem 1. OktoberBerechnung der Asbestfaserdosis zu verwen-1999 gemeldeten Fälle (Schreiben des den (siehe Abschnitt 6).HVBG vom 23. November 1999)❐ Im Bereich der UV-Träger der öffent- Lange Fehlzeitenlichen Hand auch für alle vor dem1. Oktober 1999 gemeldeten offenen Dokumentierte lange Fehlzeiten sind bei derFälleFaserjahrberechnung als expositionsfreie Zei- ten zu berücksichtigen (siehe Abschnitt 4.4).Es wird auf folgende Aspekte hingewiesen,die bei der Ermittlung der AsbestfaserdosisPSA und technischein Faserjahren im Rahmen der Klärung der SchutzmaßnahmenZuständigkeit von besonderer Bedeutungsind:Atemschutz oder andere Schutzeinrichtungen (z.B. funktionierende Absaugungen), welche die Exposition des Versicherten beeinflussenRangfolge dersind zu berücksichtigen (siehe Abschnitt 4.6).Verwendung von Daten So ist bei ASI-Arbeiten (Arbeiten mit geringer Exposition oder geringen Umfangs, umfang-Sollten geeignete dokumentierte Expositions- reiche Arbeiten), die ordnungsgemäß nachdaten vorliegen, die z.B. im betreffendenTRGS 519 durchgeführt werden, bei derBetrieb des Versicherten zum Zeitpunkt der Faserjahrberechnung von einer Exposi-Tätigkeit ermittelt wurden oder aus vergleich- tion des Versicherten von 15 000 F/m3baren Betrieben/Arbeitsbereichen entstam-(90%-Wert) auszugehen (siehe Anlage 6).257