Folie 1 1 von 5 Inhalt Elektrofachkraft III Die Sicherheitsunterweisung für die Elektrofachkraft Teil 3 Folie 2 2 von 5 Inhalt * Hinweise: Ihr Arbeitgeber ist zu regelmäßigen Unterweisungen im Arbeitsschutz gesetzlich verpflichtet. (§ 12 ArbSchutzG) Die Bearbeitung mit bestandenem Test weist nach, dass Sie die Inhalte gelesen und verstanden haben. Dokumentiert wird, dass Sie die Unterweisung erfolgreich bearbeitet haben. Eine Leistungsbewertung findet nicht statt! In der folgenden Präsentation erhalten Sie die notwendigen Informationen und Hinweise zum Thema Elektrofachkraft. Viel Spaß und guten Erfolg wünscht Ihnen Ihr LeMan Arbeiten Sie diese Unterweisung* gewissenhaft durch, denn zum Abschluss erwartet Sie ein Test (Multiple Choice). Vorwort Vorwort zur LeManSys-Sicherheitsunterweisung Übrigens, mein Name steht für LernManager In diesem Sinne auf gute Zusammenarbeit Folie 3 3 von 5 Inhalt Elektrofachkraft III In dieser Unterweisung werden Sie über folgende Fakten und Hinweise zum Thema Elektrofachkraft informiert! LeManSys – die Sicherheitsunterweisung zum Thema: Elektrofachkraft III INHALT: Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender TeileArbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile Schutz durch Schutzvorrichtung, Abdeckung, Kapselung oder isolierende Umhüllung Schutz durch Abstand und Aufsichtführung Prüfungen Erste Hilfe bei Unfällen durch elektrischen Strom Verhalten im Brandfall Brandbekämpfung Quellen: BGV A3, BGI 548 Folie 4 4 von 5 Inhalt Dies sind Arbeiten, bei denen eine Person mit Körperteilen, Werkzeugen oder anderen Gegen- ständen in die Annäherungszone gelangt, ohne die Gefahrenzone zu erreichen. Abstände in Luft und Zonen für Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender aktiver Teile Quellen: BGV A3, BGI 548 DVDV DLDL Unter Spannung stehendes Teil Gefahrenzone Annäherungszone D L : Abstand, der die äußere Grenze der Gefahrzone festlegt D V : Abstand, der die äußere Grenze der Annäherungszone festlegt Da die Gefahr des zufälligen Berührens besteht, sollte vor Beginn der Arbeiten geprüft werden, ob nicht doch der spannungsfreie Zustand hergestellt kann. Wenn dies nicht möglich ist, ist das Arbeiten bei Nennspannungen über 50 V Wechselspannung oder 120 V Gleichspannung nur dann zulässig, wenn durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, dass die Anlagenteile nicht berührt werden können oder die Gefahrenzone nicht erreicht werden kann. Elektrofachkraft III Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile Folie 5 5 von 5 Inhalt Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bitte beachten Sie: Diese Demoversion beinhaltet nur einen kleinen Ausschnitt der Vollversion Wichtiger Hinweis Elektrofachkraft III
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