OBJEKTE DES MITLEIDS ODER PRODUKTIVKRÄFTE? WIE DAS HOMO-OECONOMICUS-DENKEN BEHINDERTEN MENSCHEN VIELE CHANCEN VERBAUT SOURCES FOR CHARITY OR SOURCES OF PROFIT

May 30, 2017 | Author: Carsten Dethlefs | Category: Handicap, Soziale Marktwirtschaft, UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, Behinderung, Berufliche Integration, Inklusion, Freiheit, Berufliche Bildung, Carsten Dethlefs, Arbeitswelt In Der DDR, Sozial, Arbeitswelt, Selbstverwirklichung, Versorgung, Marktwirtschaft, Inklusion, Freiheit, Berufliche Bildung, Carsten Dethlefs, Arbeitswelt In Der DDR, Sozial, Arbeitswelt, Selbstverwirklichung, Versorgung, Marktwirtschaft
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OBJEKTE DES MITLEIDS ODER PRODUKTIVKRÄFTE? WIE DAS HOMO-OECONOMICUS-DENKEN BEHINDERTEN MENSCHEN VIELE CHANCEN VERBAUT CARSTEN DETHLEFS** ABSTRAKT – DEUTSCH & ENGLISCH In diesem Aufsatz wurden die Probleme behinderter Menschen in Deutschland aufgezeigt, wenn es darum geht, eine adäquate Arbeit zu finden. Diese Probleme liegen größtenteils im rein auf ökonomischen Sachzwängen und Bestandserhalt setzenden Agieren der Verbände und in den daraus resultierenden Fehlanreizen. Der erweiterte Kündigungsschutz für diese Gruppe isst ebenso zu hinterfragen wie die mangelnde Aufklärung über die Potentiale ihrer Mitglieder. Hier helfen nur marktwirtschaftliche Reformen.

SOURCES FOR CHARITY OR SOURCES OF PROFIT The way, the homo-oeconomicus-thinking hinder people with disabilities from using their potential In this article the economic and social role of people with handicap in Germany is discussed. Especially the expended protection of being fired and the rent seeking activities of pressure groups representing people with handicap are mentioned. Many exclusive rights and the resulting desincentives hinder people with handicap from being completely integrated in economic and social life. The author argues that just pure market reforms can help to involve people with handicap in making profits and helping companies.

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Dr. Carsten Dethlefs, www.carsten-dethlefs.de, Südergeest 2, D-25799 Wrohm, Tel.: +49(0)4802-464, E-Mail: [email protected], Forschungsschwerpunkte: Soziale Marktwirtschaft, Wirtschaftsgeschichte, Inklusion und Teilhabe, Gerechtigkeit, kritischer Rationalismus.

WIE DAS HOMO-OECONOMICUS-DENKEN BEHINDERTEN MENSCHEN VIELE CHANCEN VERBAUT. In diesem Aufsatz geht es um ein zugegebenermaßen etwas sensibles, aber hoch aktuelles Thema, nämlich um die Exklusionsmechanismen bei der Eingliederung behinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt vgl. auch zu einer internationalen Perspektive: Stein/Lord 2012, aufgerufen über: http://www.kas.de/wf/de/33.30277/ zuletzt konsultiert am 28. Dezember 2015). Ich bearbeite dieses Thema auch von einer persönlichen Perspektive aus. Ich bin seit meinem vierten Lebensjahr blind und gehöre aus diesem Grund unfreiwillig bereits seit über 30 Jahren der Gruppe behinderter Menschen an. Deshalb weiß ich auch aus eigener Erfahrung, wie unsicher in der Öffentlichkeit oftmals mit dem Thema „Behinderung“ umgegangen wird. Die nicht behinderte Umwelt fragt häufig: Kann ich dieses sagen? Kann ich jenes verlangen? Trete ich dem Behinderten zu nahe? Der vorliegende Aufsatz verfolgt die folgenden drei Ziele: 

An mehreren Mechanismen werde ich demonstrieren, wie Maßnahmen zur Förderung von Behinderten aus rational nachvollziehbaren Gründen genau das Gegenteil dessen erreichen, was sie erreichen möchten;



es wird aus einer kulturalistischen/wirtschaftsethischen Perspektive begründet, welche wünschenswerten Alternativen es im Umgang mit behinderten Menschen am Arbeitsmarkt gibt;



und ich werde abschließend aufzeigen, welche Lösungsperspektiven und Potentiale für Wirtschaft und Gesellschaft durch einen entsprechend geänderten Blickwinkel der Akteure möglich sind. Der Terminus „behindert“ ist hierbei ein juristischer Begriff und im § 2 des Sozialgesetzbuches IX definiert (siehe weiter unten). Allerdings umfasst diese Definition eine große Gruppe von Menschen, deren Leistungsfähigkeit sehr stark variiert und die deshalb kaum unter den einheitlichen Begriff „behindert“ passt. Die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland 2009 unterzeichnete hebt in ihrem ersten Artikel von der subjektiven Ebene ab und macht die Umweltbedingungen für die Behinderung von Menschen weitestgehend verantwortlich (vgl. http://www.behindertenrechtskonvention.info/unbehindertenrechtskonvention/crpd-im-ueberblick/, zuletzt konsultiert am 9. Dezember 2015). Die Mechanismen, die ich im Umgang mit dem Thema „Behinderung“ hier ansprechen möchte, sind zum einem der besondere oder auch erweiterte Kündigungsschutz für behinderte Menschen in Deutschland; und zum anderen die Ökonomik des Nichtaufklärens über die Potentiale behinderter Menschen. Diese Themen haben gemein, dass sie vordergründig den betroffenen Menschen helfen sollen. Blickt man jedoch tiefer, erkennt man, wie verschleiernd diese Maßnahmen tatsächlich sind. Die Aspekte dieser Abhandlung können mit zwei Arten von Instrumenten behandelt werden.

In Bezug auf den Kündigungsschutz und die Verbandslogik sowie die Logik des politischen Handelns geht es um ökonomische oder polit-ökonomische Sachverhalte, die mit einer homo oeconomicus-Analyse, welche die Dilemmastrukturen offenbart, gut dargestellt werden können. In einem weiteren Abschnitt wird darüber hinaus eine zusätzliche Argumentationsebene mit der homo culturalis-Perspektive eröffnet. Diese alternative Sichtweise wird letztlich bei der Lösungsfindung behilflich sein. Es stehen hier auch wirtschaftsethische Argumente wie beispielsweise Partizipation vs. Paternalismus, Kreativität vs. Effizienz usw.) im Vordergrund. Diese Ebenen können, müssen sich jedoch nicht widersprechen (vgl. Honneth/Fraser 2003). Sie können sich vielmehr ergänzen. Die Lösungshinweise werden dann einerseits auf die zweckrationale Argumentationsstruktur (vor allem in Bezug auf Wettbewerbsargumente) und auf die wirtschaftsethische Argumentationsstruktur (Partizipationsförderung, Inklusion, Anerkennung usw.) bezogen. Gerade in Zeiten, in denen auf der einen Seite das Wort „Inklusion“ zur Modeerscheinung geworden ist und in denen auf der anderen Seite insbesondere Deutschland über den Fachkräftemangel klagt, erscheint eine Diskussion wie diese überfällig (vgl. „In 96 Berufen wird das Personal knapp“, aufgerufen über: http://www.spiegel.de/thema/fachkraeftemangel/, zuletzt konsultiert am 18. Dezember 2015). Hieran dürften auch die aktuellen Flüchtlingsbewegungen nichts ändern, weil deren Aufenthaltsstatus zu lange ungeklärt bleibt, um verlässlich planen zu können. Zwar ist die Inklusion nicht primär dazu gedacht, den Fachkräftemangel durch den Einsatz behinderter Menschen im Arbeitsleben zu beheben. Gleichwohl ließen sich auf pragmatische Weise, zum Wohle aller, diese Zielstellungen miteinander verbinden. Am Ende des Diskurses werden Handlungsempfehlungen für die betriebswirtschaftliche Praxis entwickelt. Insgesamt soll dieser Beitrag zeigen, dass sowohl aus ökonomischen als auch aus ethischen Gründen, Menschen mit Behinderungen nicht deshalb eingestellt werden sollten, weil man Angst vor Strafzahlungen hat oder Quoten erfüllen muss. In vielen Fällen wird dann das intendierte Ziel nicht erreicht. Ethisch zu handeln bedeutet vielmehr, mithilfe unternehmerischer Phantasie behinderte Menschen produktiv, ihren Fähigkeiten entsprechend und damit auch für das Unternehmen profitabel einzusetzen. Natürlich sind Menschen – so auch Menschen mit Behinderung – immer mehr als ein Wirtschaftsfaktor. Sie sind eben aber auch immer mehr als nur ein Sozialprojekt! Somit sind sie auf zweierlei Weise der Verdinglichung entzogen. Als behindert gelten Menschen laut § 2 SGB IX wenn „ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“

Welche Konsequenzen der mit dieser Definition verbundene Status für Exklusionsmechanismen am Arbeitsmarkt haben kann, wird in den nächsten Abschnitten gezeigt. 1.

Der besondere Kündigungsschutz für behinderte Menschen in Deutschland Der deutsche Arbeitsmarkt verliert nicht erst seit dem Inkrafttreten des gesetzlichen Mindestlohns zunehmend an Beweglichkeit und Dynamik. Der Kündigungsschutz, und hierbei insbesondere der erweiterte Kündigungsschutz für behinderte Menschen, hindert viele produktive Personen daran, ihr Potential auszuleben, was gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und Überalterung der Gesellschaft fatal ist. Zwar sinken die Arbeitslosenzahlen vordergründig auch bei den Menschen mit Handicap noch, wie uns die Statistiken (https://www.aktion-mensch.de/dam/jcr:ae5e689d604c-4c9e-a8f8-6410aa680c7d/AktionMensch_PresseDossier_ArbeitundInklusion_271112_final_tk.pdf^, zuletzt konsultiert am 12. September 2016) zeigen. Dabei hinken die Zahlen bei Menschen mit Behinderung jedoch weit hinter denen anderer Arbeitnehmer hinterher. Obwohl wir nicht wissen, wie niedrig die Quote wäre, wenn mehr Flexibilität im Arbeitsmarkt herrschen würde, kann man vermuten, dass sie niedriger wäre, weil Menschen schneller eingestellt und bei veränderten Marktbedingungen auch wieder problemlos entlassen werden könnten. Durch dieses Gesetz erreicht somit der Gesetzgeber das Gegenteil dessen, was mit dieser Maßnahme intendiert war, denn er verwehrt den auf ökonomische Flexibilität bedachten, ja darauf angewiesenen Unternehmern ein wertvolles Potential. Der besondere Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung ist im Paragrafen 85 des SGB IX niedergelegt. Hier heißt es: „Erfordernis der Zustimmung - Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.“

Ähnliche Vorschriften gibt es zuhauf in den 80er-Paragrafen des SGB IX. Auch wenn das Integrationsamt den Bedenken eines Arbeitgebers in der Regel Recht gibt und der Kündigung zustimmt, stellt die erforderliche Rechtfertigung der Kündigung eines Mitarbeiters vor einer zusätzlichen Behörde eine Transaktionskostenerhöhung dar, die Einstellungen erschwert. Die Folge sind befristete Verträge oder die Erwerbslosigkeit für behinderte Menschen in Gänze. Wenn sich ein behinderter Mensch auf dem Arbeitsmarkt anbietet, ist das ohnehin in den meisten Fällen eine schwierigere Situation als bei nicht behinderten Menschen, da – je nach körperlicher Prädisposition – bestimmte Berufszweige von vornherein ausgeschlossen sind. Blinde Taxifahrer oder querschnittsgelähmte Dachdecker wird es auf absehbare Zeit nicht geben (vgl. Krauthausen 2014). Es fehlt häufig an der Aufklärung über die möglichen Hilfsmittel und die dafür zuständigen Kostenträger (siehe hierzu den nächsten Abschnitt über die Ökonomik des Nichtaufklärens). Die Vorschriften zum Kündigungsschutz machen die Lage noch schwieriger. Sie nutzen lediglich denjenigen, die bereits eine Tätigkeit haben und diese wegen der Vorschriften nicht mehr so leicht verlieren

können. Wenn man sich vor Augen hält, dass sich die Arbeitskraft, die ein jeder Mensch anzubieten hat, im Besitz des Individuums befindet, verwundert es umso mehr, dass man als Mensch mit Behinderung nicht freiwillig auf den besonderen Kündigungsschutz verzichten kann. Eine Anfechtung dieser Praxis im Sinne der positiven Diskriminierung wurde bislang noch nicht angestrebt. Welch ein großes Potential bei den Menschen mit Behinderung in Deutschland schlummert, zeigen die folgenden Zahlen. Ende 2013 gab es hierzulande 7,5 Millionen schwerbehinderter Menschen (vgl. https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Gesundheit/Behinderte/BehinderteMenschen.html, zuletzt konsultiert am 9. Dezember 2015). Sicherlich besteht ein Großteil dieser Gruppe aus älteren Personen, die dem Arbeitsmarkt so oder so nicht mehr zur Verfügung stehen. Aber wenn die Marktfähigkeit und das Offensichtlichwerden der Leistungsbereitschaft dieser Personengruppe steigt und eine geänderte Gesetzeslage dafür sorgen könnte, dass wenigstens zehn Prozent der ca. acht Millionen behinderter Menschen (vgl. https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Gesundheit/Behinderte /BehinderteMenschen.html, zuletzt konsultiert am 9. Dezember 2015) produktiv arbeiten, dann wäre nicht nur den betreffenden Personen geholfen, sondern auch vielen Unternehmen, die unter Fachkräftemangel leiden. In einem Beitrag des Fernsehmagazins „Frontal 21“ vom 1. Dezember 2015 hieß es anlässlich des Tags der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember, dass in Deutschland 2,6 Millionen schwerbehinderter Menschen bei entsprechender Förderung dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stünden (vgl. die Themenübersicht der Sendung, aufgerufen über: http://www.zdf.de/frontal-21/themen-der-sendung-vom1.-dezember-2015- 41224788.html, zuletzt konsultiert am 18. Dezember 2015). Die hierdurch abnehmende Last an staatlichen Unterstützungsleistungen und steigenden Steuereinnahmen würden ihr Übriges tun. Aus einstmals Leistungen empfangenden „Objekten des Mitleids“ würden bei entsprechender Förderung im Einzelfall Investitionen in die Gesellschaft entstehen. Diese Förderung müsste in den Fällen, bei denen bereits früh eine Behinderung vorliegt, bereits über Praktika und ähnliche berufliche Annäherungsversuche während der Schulzeit beginnen. Hierdurch würden von Beginn an Hemmnisse abgebaut. Es sei an dieser Stelle bemerkt, dass es Behinderungen gibt, die eher junge Menschen betreffen und Einschränkungen, unter denen eher ältere Personen zu leiden haben. Ein Beispiel für Handicaps, die im Kindesalter erworben werden, ist Spinabifida. Mit dieser Öffnung des Rückens werden die betroffenen Personen geboren. Andere Behinderungsarten wie beispielsweise Blindheit sind eher im Alter anzutreffen, weil sie auch auf Erkrankungen wie dem grauen Star basieren können, die sich eher im Alter einstellen. Von den Mitgliedern des größten deutschen Dachverbandes blinder Menschen, der vor allem diejenigen vertritt, die sich für Studium und Beruf interessieren (DVBS), sind ca. 15 % der Mitglieder im erwerbsfähigen Alter arbeitslos. Diese Zahlen basieren auf einer internen Erhebung, die dem Verfasser zur Verfügung gestellt wurde. Die UN-Behindertenrechtskonvention (http://www.behindertenrechtskonvention.info, zuletzt konsultiert am 30. Oktober 2015) ist laut eines aktuellen

Berichts in Deutschland noch nicht zur Genüge umgesetzt (vgl. http://www.institutfuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle/staatenberichtspruefung/, zuletzt konsultiert am 10. Dezember 2015; vgl. auch eine Studie zum Vergleich der internationalen Umsetzungsbemühungen der UNBRK, aufgerufen über: http://www.kas.de/wf/de/33.30277/, zuletzt konsultiert am 11. Dezember 2015). Das liegt aber sicher eher an zu vielen Gesetzen als an zu wenigen Gesetzen. Wenn man sich jedoch vor Augen hält, wie viele Politiker auf den unterschiedlichsten föderalen Ebenen sich tagtäglich mit Wohltaten gegenüber behinderten Menschen schmücken möchten, verwundert es nicht, dass selbige eher in Watte gepackt als nach ihrer Leistungsfähigkeit gefördert werden. Den Politikern würde eine Vielzahl an Möglichkeiten abhandenkommen, sich zu profilieren, wenn sich das Bild von Behinderung in unserer Gesellschaft änderte. Die Politiker legen hier ein Homo-Oeconomicus-Denken an den Tag, weil es ihr Ziel ist, den Anteil an Wählerstimmen von Homine-eoconomice zu maximieren. Ehrlicher gegenüber den Betroffenen und volkswirtschaftlich sinnvoller wäre es sicherlich, wenn die Politiker sich bemühten, Menschen mit Behinderung zu ermächtigen, sich selbstständig frei entfalten zu können. Dieses gilt auch, wenn der Politik damit eine Projektionsfläche für sozialpaternalistische Aktivitäten genommen würde (vgl. Nussbaum 2010, S. 264; vgl. Amartya Sen mit seinem Fähigkeitenansatz, Sen 1992, S. 60). 2. Die Ökonomik des Nichtaufklärens Um eine wirksame Nutzung der Potentiale behinderter Menschen zu ermöglichen, sind einige Maßnahmen zu treffen. Das wichtigste Kapital ist hierbei sicherlich das Vertrauen in die mit Hilfe von technischen und personellen Assistenzleistungen auf unterschiedlichste Art und Weise ausgestaltete Leistungsfähigkeit behinderter Menschen und die Kostenträger, die diese Hilfsmittel bezahlen. Einen zusätzlichen Kostenfaktor stellen Menschen mit Behinderung in der Regel nämlich für die Unternehmen nicht dar. Wie der Verfasser aus eigener Erfahrung weiß, werden technische Hilfsmittel entweder von der Arbeitsagentur im Rahmen der Eingliederungshilfe oder vom Integrationsamt bezahlt. Lediglich personelle Assistenzleistungen sind vom persönlichen Budget des Hilfeempfängers abhängig, wie die aktuelle Diskussion um das Bundesteilhabegesetz zeigt. Die Frage ist, wie man das benötigte Vertrauen in Arbeitnehmer mit Handicap am effizientesten bildet. Durch Gesetze wie den erweiterten oder – wie er auch genannt wird – besonderen Kündigungsschutz für behinderte Menschen geschieht dieses mit Sicherheit nicht, weil hierdurch zusätzliche Hürden, nicht nur für die persönliche Testphase von Mitarbeitern aufgebaut werden. Man könnte meinen, dass die Interessensvertretungen der behinderten Menschen hier mit gutem Beispiel vorangingen, um über die Leistungsfähigkeit ihrer Mitglieder an unterschiedlichsten Stellen aufzuklären. Warum das jedoch in vielen Fällen nicht geschieht und warum eine solche Unterlassung aus Verbandssicht auch höchst rational ist, soll in diesem Abschnitt beschrieben werden.

Ein Verband ist eine Körperschaft aus in diesem Fall hilfesuchenden Individuen, die ihre Interessen gemeinsam besser zu vertreten vermögen, als wenn sie als Einzelpersonen vorgingen. Die Interessen eines Verbandes orientieren sich in demokratischer Weise in der Regel an den Wünschen der Mehrheit der Mitglieder. Dieses sind im Falle von behinderten Menschen oftmals ältere Personen, die ihre Leistungsfähigkeit so oder so nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt anbieten müssen. Die Altersstruktur variiert jedoch von Behinderung zu Behinderung, wie weiter oben ausgeführt wurde. Staatliche Leistungen, wie etwa das Blindengeld, sollen die körperlichen Defizite dieser Menschen zumindest teilweise kompensieren, wenngleich es schwierig sein dürfte, die Benachteiligung im Einzelfall monetär zu messen. Somit ist es rational und aus ökonomischer Sicht höchst angeraten, die eigene Leistungsfähigkeit möglichst gering darzustellen, um diese Zuwendungen zu erhalten und ggf. zu maximieren. Daher ist es für diejenigen Mitglieder rational, die ansonsten kein Einkommen mehr anstreben, sich als nicht besonders leistungsfähig nach außen zu zeigen (vgl. Frey/Kirchgässner 2002, S. 199). Ansonsten könnten die Zuwendungen im Zuge des allgemeinen Spardiktats der öffentlichen Hand dem Rotstift sehr leicht zum Opfer fallen (vgl. Dethlefs 2010, aufgerufen über: http://www.welt.de/politik/deutschland/article10297760/Man-kann-doch-mehr-alsnur-blind-zu-sein.html, zuletzt konsultiert am 10. Dezember 2015). Zudem macht sich ein Verband, gleich welche Interessen er vertritt, auch nicht freiwillig überflüssig. Die Verbandsfunktionäre haben ein rationales und nachvollziehbares Interesse an dem Erhalt ihres Arbeitsplatzes. Dieser gründet sich aber vor allem darauf, für hilfsbedürftige Mitglieder zu sorgen. Aus diesem Grund ist man aus Verbandssicht sehr daran interessiert, die Notwendigkeit der eigenen Institution zu betonen. Hier ist ein ähnlicher Mechanismus zu erkennen, wie weiter oben im politischen Bereich. Emanzipierte, selbstständig handelnde Mitglieder würden bestimmte Aktivitäten überflüssig machen, mit denen sich Verbände und Politik rühmen können. So führte bereits Mancur Olson mit seinem Werk „Aufstieg und Niedergang von Nationen“ den Beweis, dass ein Übermaß an Verbandsstrukturen den „Niedergang von Nationen“ nach sich ziehen würde. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Beispielsweise ist es für die Politik schwer, Reformen durchzusetzen, wenn selbige aus unterschiedlichen – oftmals sachlich und zeitlich kurzsichtigen – Gründen durch die einzelnen Lobbys blockiert werden. Olson spricht hier auch von einer „institutionellen Sklerose“ (Olson 1984, S. 103; Vgl. zum Entstehen der Verbände in Deutschland nach dem 2. Weltkrieg: Wehler 2008, S. 7-10). Insbesondere Staaten, die keine historischen Zäsuren durch Kriege erleben mussten, hätten hierunter zu leiden. Unter anderem Röpke bezeichnete dieses Vorgehen einst mit dem Wort „Deformation professionelle“. Er schreibt hierzu in seinem Werk Civitas Humana: “Wie dem Gelehrten und dem Angehörigen irgendeines anderen Berufes droht ja auch dem Technologen eine eigentümliche Gefahr der „deformation professionnelle“, über die er sich mit Selbstironie

Rechenschaft geben sollte: die im Wesen der Technologie liegende Tendenz, das Mittel mit dem Zweck zu verwechseln und den Endzweck aus dem Auge zu verlieren, eine Mentalität, die sich leicht sogar dazu versteigt, jede Mahnung an das natürliche Verhältnis zwischen Mittel und Zweck als „romantisch“ zu brandmarken“ (Röpke 1944, S. 311).

Nur was sollte der Endzweck einer Interessensvertretung sein? Er besteht sicher nicht nur im Selbsterhalt, insbesondere, wenn er auch jüngere Mitglieder der Gemeinschaft – ich möchte sagen Zwangsgemeinschaft – der behinderten Menschen repräsentiert, die vielleicht andere Prioritäten setzen (vgl. Dethlefs 2010a). Diese profitieren zwar auch als Trittbrettfahrer von den Anstrengungen der anderen Mitglieder, können ihre prioritären Interessen dafür jedoch schwerer durchsetzen (vgl. Olson 2004, S. 13). Hier besteht ein innerverbandliches Defizit an der Repräsentanz von Minderheitenmeinungen. Um die Legitimierungs- und Durchsetzungskosten für bestimmte Reformen jedoch möglichst gering zu halten, ist die Politik auf diese Verbände angewiesen. Sie stützt sich auf Informationen und Hinweise von Seiten des Verbandes und wird sich ebenfalls, um Kosten und Zeit zu sparen – nicht die Mühe machen, hinter die Kulissen eines Verbandes zu blicken, zu hinterfragen, ob tatsächlich alle Mitglieder des Verbandes hinter der vermittelten Meinung stehen. Für die Politik ist es rational, die Suchkosten zu minimieren und sich vor allem auf die Meinungen zu stützen, die in der Öffentlichkeit Gehör finden. Dieses sind zum einen die Meinungen der Mehrheit, aber auch die Meinungen öffentlichkeitswirksamer und gut vernetzter Verbandsmitglieder. Die Politik braucht ihrerseits die Legitimation von Seiten des Verbandes, um in einer Mehrheitsdemokratie bestimmte Dinge durchzusetzen. Diesem Verbandsverständnis, wie es hier gezeigt wurde, liegt seinerseits das Menschenbild des Homo Oeconomicus zugrunde, das auf kurzfristigen ökonomischen Profit setzt. Dass es jedoch noch andere Arten von Denkmustern gibt, hatten Manuel Wörsdörfer und ich im Jahr 2012 gezeigt. Hier ging es uns darum, dem gerade beschriebenen Homo Oeconomicus den Homo Culturalis gegenüberzustellen, der sich neben dem blanken Ökonomismus auch um die langfristigen Konsequenzen seines Handelns kümmert. Mit der homo culturalis-Perspektive kann man auf spezifische Fähigkeiten der behinderten Menschen verweisen, die man in der homo oeconomicus-Perspektive übersieht. Diese sieht nämlich nur Leistungsfähigkeit im Sinne von Effizienzmaßstäben.) Mit Homo culturalis kommen Faktoren wie Werte, Kreativität, Emotionen an die Oberfläche) (vgl. Wörsdörfer/Dethlefs in: ORDO-Jahrbuch Band 63, S. 135-156). Man könnte mit Fug und Recht sagen, dass behinderte Menschen in einer von Homine Oeconomice geprägten Verbandsstruktur zu reinen Objekten verkommen, die keinen Wert mehr darauf legen, sich zu handelnden Individuen weiterzuentwickeln. Der Charakter der Zwangsgemeinschaft wurde bereits angesprochen. Im Falle der überwiegend älteren Menschen ist das vielleicht auch nicht zu kritisieren.

Gleichwohl betreffen diese Behinderungen auch viele jüngere Personen, die jedoch in der Öffentlichkeit kaum das Bild der Menschen mit Behinderung prägen. Und aufgrund von geringerer Lebenserfahrung, mangelndem Selbstwertgefühl, der Minderheit in vielen Verbänden, dem vorgelebten Defätismus und vielleicht noch weiteren Gründen haben diese es schwerer, ihre oftmals entgegengesetzten Interessen durchzusetzen. Dieses gilt auch aus aufmerksamkeitsökonomischen Gründen. Für die Öffentlichkeit, welche ihrerseits in demokratischer Weise die Politik bei Wahlen bestimmt, ist es oftmals leichter und effizienter, nur eine Seite der Medaille zu betrachten und das ist halt jene, die offen zutage liegt. Ein tiefergehendes Verständnis ist gerade bei einem Thema, mit dem man sich aus freien Stücken nicht gerne beschäftigt, nicht zu erwarten. Das Thema „Behinderung“ ist schon deshalb schwierig, weil man sich seiner eigenen Anfälligkeit für körperliche Schwächen bewusst wird. Gleichwohl bietet die Gruppe der behinderten Menschen, die aus Eigeninteresse – wie gezeigt – nicht über ihre eigene Leistungsfähigkeit aufklärt, ein großes Potential an kompetenten Arbeitskräften. Diejenigen Menschen mit Behinderung, die gerne ihre Produktivkraft in den Vordergrund stellen möchten, haben heute die Möglichkeit, über soziale Netzwerke und Zeitschriften über die eigenen Interessen zu informieren (vgl. Dethlefs 2015). Ein Umdenken auf diesem Gebiet wird aber gewiss noch lange brauchen, weil es vielfach nicht im ökonomischen Gesamtinteresse liegt. Es profitieren zu viele Körperschaften von der Hilfsbedürftigkeit behinderter Menschen und es leiden zu wenige darunter. Die Hilfsmittelindustrie ist hier genauso als Nutznießer zu nennen wie die Politik, die sich mit ihren Wohltaten gegenüber behinderten Menschen rühmt. Ähnliches ist derzeit im Zusammenhang mit den Flüchtlingsströmen innerhalb Europas zu beobachten. Es scheint fast so, als ob die politische und mediale Öffentlichkeit stets Menschen benötigt, um die sie sich ganz besonders kümmern muss. Wie gesagt, in einigen Fällen ist es auch unbedingt notwendig. Es handelt sich somit hier um ein Problem fehlender Differenzierung, das aus rationalen politik-ökonomischen) Gründen entsteht. (einfache undifferenzierte Botschaften lassen sich gerade im medialen Kontext leichter vermitteln. Das System der Hilfsbereitschaft zeichnet sich durch eine hohe Inflexibilität aus. Zuständigkeiten, die einmal geschaffen wurden und deren Aufgabenbereich zu eng definiert wurde, verschwinden nicht mehr von selbst. Hier hilft es nur, die Zuständigkeiten weg von einer rein betreuenden, hin zu einer unterstützenden, aktivierenden und teilhabenden Funktion zu lenken. Es wäre beispielsweise sinnvoll, behinderte Menschen selbst über ihre Arbeitskraft im Sinne des Kündigungsschutzes entscheiden zu lassen. Wenn man selbigen schon nicht gänzlich abschaffen möchte, sollte man Menschen mit Behinderung zumindest die Möglichkeit einräumen, über die Länge ihrer Beschäftigungszeit selbst zu entscheiden, während der der besondere Kündigungsschutz keine Wirkung hat. Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt behinderungsbedingte Krankheitsbilder einstellen, die eine häufige Krankmeldung zur Folge haben, kann man dann den besonderen Kündigungsschutz einschalten. Auf diese Weise behält man die Gewalt

über seine eigene Arbeitskraft als Eigentum. Man ist schließlich der beste Experte für sein eigenes Leben. Dass ein solcher Prozess des Umdenkens Zeit benötigt, ist klar. Mit dieser Analyse verbinde ich jedoch die Hoffnung, einen Schritt in diese Richtung getan zu haben.

3.

Mit unternehmerischer Kreativität neue Potentiale entdecken und nutzen Mit zunehmender Vehemenz fordert die Politik Wirtschaft und Gesellschaft auf, Inklusion voranzubringen. Dieses Modewort leitet sich von dem lateinischen „includere“ ab und heißt so viel wie „einschließen; miteinbeziehen“. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es schließlich keine behinderten Menschen mehr, wenn sich ihre Umwelt nur gut genug an ihre Bedürfnisse anpasst. Doch was sind diese Bedürfnisse? Sie sind sicher so vielfältig wie die Menschen selbst. Inklusion darf aus diesem Grund keine Einbahnstraße sein. Denn wer weiß besser als die betroffenen Menschen selbst, was sie benötigen? So ist es wichtig, dass sich beide Seiten aufeinanderzubewegen. Das Ziel muss es darum sein, mit behinderten Menschen in Kontakt treten zu wollen, anstatt nur eine politische Maßgabe erfüllen zu müssen. Wenn man sich vor Augen hält, wer in der Geschichte es trotz Behinderung zu Ruhm und Ehre gebracht hat, mag man etwas die Berührungsängste verlieren. Wer weiß zum Beispiel heute noch, dass der einstige deutsche Wirtschaftsminister Ludwig Erhard Kinderlähmung hatte? Wie Volker Hentschel in dessen Biografie schreibt, konnte Ludwig Erhard den elterlichen Textilbetrieb nicht weiterführen weil er aus physischen Gründen nicht so lange hinter der Ladentheke stehen konnte. Oder wer denkt bei Franklin D. Roosevelt zuerst daran, dass er im Rollstuhl gesessen hat? Wem ist überhaupt bekannt, dass Bill Gates ein Autist ist? Bei all diesen berühmten Persönlichkeiten steht nicht das Handicap, sondern ihre historische Leistung im Vordergrund. Und so soll es auch sein! Inklusion ist nämlich erst dann vollständig erreicht, wenn das eigene Handicap zur Nebensache wird. Was können Unternehmen hierbei von sich aus tun? Die Bringschuld bei der Aufklärung über die Leistungsfähigkeit behinderter Menschen läge für gewöhnlich bei den Verbänden. Wie oben jedoch dargestellt wurde, werden diese aus systematischen Gründen dieser Verpflichtung kaum nachkommen. Die Lösung wäre hier eine Auf-spaltung der Verbände oder die Bildung von Interessenvertretungen im Verband, die mit eigener Stimme die Anliegen der leistungsfähigen Menschen mit Behinderung vertreten. Ebenfalls ist ein neues Verständnis von Wirtschaftsethik in den Unternehmen notwendig. Kein Unternehmen sollte sich in der Inklusionsdebatte dafür schämen müssen, wenn man sich offen zu Wachstum und Profitabilität bekennt, weil man diese Ziele gerade mit behinderten Menschen erreichen kann. Der Wettbewerb wird es letztlich sein, der die Unternehmer darauf bringt, warum es auch und vielleicht gerade Menschen

mit Handicap sind, die ihnen im Wettstreit der Ideen helfen können. Diese Menschen mussten nämlich in der Regel in schwierigen Situationen agieren und durch Improvisationstalent ihr Leben meistern. Bewerbungen sind fernerhin ein wichtiges Stichwort. Behinderte Menschen sollten rein durch ihren Status keine vermeintlichen Vorteile mehr im Bewerbungsverfahren genießen. Vielmehr sollten sich Unternehmen darauf verständigen, nur noch Leistungsskizzen als Bewerbung zu akzeptieren, bei denen das Handicap keine Erwähnung finden muss. Hierfür gäbe es ja auch keine Vorteile. Das vorhin angesprochene Improvisationstalent könnte man dann entsprechend umschreiben. Kommt es dann zu einem Vorstellungsgespräch wäre es ein Gebot der unternehmerischen Kreativität entsprechend qualifizierte Menschen mit Handicap für die entsprechende Zielgruppenansprache einzusetzen. Menschen mit Handicap bieten nämlich auch eine zunehmend große Zielgruppe im Konsumbereich, sowohl was technische Geräte als auch Freizeitangebote und Lebensmittel betreffen. Smartphones können beispielsweise blinden Menschen die Orientierung durch entsprechende Applikationen erleichtern. Um Menschen mit Handicap jedoch auf dem Markt konkurrenzfähig werden zu lassen, bedarf es einer vorherigen Reform des Bildungswesens für diese Menschen, sowie der Beseitigung von Barrieren im Alltag. Das Bildungswesen sollte hierbei so ausgestaltet werden, dass Menschen gleicher Intelligenz nicht durch ein Handicap davon abgehalten werden dürfen, gleiche Bildungseinrichtungen zu besuchen und gleiche Abschlüsse zu absolvieren. Da es auch nicht für jedermann von Vorteil ist, mit einer Behinderung eine Regelschule zu besuchen, lautet die genaue Forderung: Jedermann sollte das Recht haben, eine Regelschule zu besuchen, niemand jedoch die Pflicht. Im Laufe der Zeit wird es Regelschulen geben, die sich besser darauf verstehen, behinderte Menschen in ihren Reihen zu inkludieren. Dieses mag auch von Handicap zu Handicap variieren. Um Doppelstrukturen zu vermeiden, wäre es daher angeraten, die freie Schulwahl in allen Bundesländern gleichermaßen zu ermöglichen. Als behinderter Mensch sollte man von Anfang an, einen Gutschein bekommen, mit welchem man sich unterschiedliche Bedarfsartikel- und Leistungen in einem bestimmten Umfang besorgen kann. Dieses fördert den Wettbewerb und senkt vermutlich langfristig die Preise der Hilfsmittel für die Kostenträger. Diese Tendenz dürfte wiederum den volkswirtschaftlichen Nutzen von Menschen mit Behinderung steigern. Zudem sollte in Studiengängen, aus denen später Menschen mit Personalverantwortung hervorgehen, wegen der Reduktion der Informationskosten, über Hilfsmittel und deren Kostenträger aufgeklärt werden, die Menschen mit Handicap im Arbeitsalltag zur Verfügung stehen können. Aus oben genannten Gründen kann man hier nicht allein den Verbänden trauen. Gemäß des homo-Culturalis-Ansatzes ist es wichtig zu betonen, dass es für das Selbstwertgefühl eines jeden Menschen, auch der Menschen mit Behinderung, von entscheidender Bedeutung ist, das Gefühl zu haben, einen wichtigen Beitrag in Wirtschaft und Gesellschaft leisten zu können.

Literaturverzeichnis Dethlefs, Carsten (2010): Man kann doch mehr als nur blind zu sein, Link: http://www.welt.de/politik/deutschland/article10297760/Man-kann-doch-mehr-als-nur-blind-zusein.html (2010b). Eine wirtschaftswissenschaftliche Analyse des Verhaltens von Zwangsgemeinschaften – positive und negative Wohlfahrtseffekte für deren Mitglieder. Hamburg. (2015): Kritik der praktischen Freiheit – lerne, Dich Deiner Selbst zu wagen, Nordhausen. Frey/Kirchgässner (2002). Demokratische Wirtschaftspolitik – Theorie und Anwendung. München. Hentschel, Volker (1996): Ludwig Erhard. Ein Politikerleben. Olzog, München 1996,, München. Honneth Axel/Fraser Nancy (2003) UmVerteilung oder Anerkennung? eine politisch-philosophische Kontroverse Krauthausen, Raul (2014): Dachdecker wollte ich eh nicht werden: Das Leben aus der Rollstuhlperspektive (mit Marion Appelt), Reinbek. Nussbaum, Martha C. (2010): Die Grenzen der Gerechtigkeit: Behinderung, Nationalität und Spezieszugehörigkeit, übersetzt von Robin Celikates und Eva Engels, Frankfurt am Main. Olson, Mancur (2004). Die Logik des kollektiven Handelns – Kollektivgüter und die Theorie der Gruppen. Tübingen. (1984): Aufstieg und Niedergang von Nationen : ökonomisches Wachstum, Stagflation und soziale Starrheit, Tübingen. Reifeld/Michalk et al. (2012): Auf dem Weg zur Inklusion, aufgerufen über: http://www.kas.de/wf/de/33.30277/, St. fAugustin. Röpke, Wilhelm (1944). Civitas Humana. Erlenbach/Zürich. Sen, Amartya (1992). Inequality Reexamined, New York. UN-Behindertenrechtskonvention, Link: http://www.behindertenrechtskonvention.info http://www.spiegel.de/thema/fachkraeftemangel/, zuletzt konsultiert am 18. Dezember 2015. Wörsdörfer/Dethlefs (2012). Homo Oeconomicus oder Homo Kulturalis – aktuelle Herausforderungen für das ordoliberale Menschenbild. In: Ordo, Bd. 63, S. 135-156, Stuttgart.



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