Kinder und Kinderwunsch in Abhängigkeit von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität

June 8, 2017 | Author: Evelyn Kleinert | Category: Psychology, Heterosexuality, Parenting, Family, Adolescent, Gender Identity, Homosexuality, Humans, Female, Male, Sexual Behavior, Young Adult, Aged, Middle Aged, Parents, Adult, Socioeconomic Factors, Gender Identity, Homosexuality, Humans, Female, Male, Sexual Behavior, Young Adult, Aged, Middle Aged, Parents, Adult, Socioeconomic Factors
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Description

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Homosexualität und Kinderwunsch Evelyn Kleinerta, Lutz Ganseraa und Yve Stöbel-Richtera

Schlüsselwörter: Homosexualität und Elternschaft; Homosexualität und Kinderwunsch; lesbische/schwule Familie; Regenbogenfamilien

Das Thema Homosexualität und Kinderwunsch lässt sich als ein aktuelles Ergebnis eines 40-jährigen Emanzipationsprozesses begreifen. Zu diesem Prozess gehörten zum einen die Frauen, die in Deutschland Anfang der 1970erJahre für ihr Recht auf Selbstbestimmung und für Abtreibung demonstrierten und damit gegen eine religiös geprägte Vorstellung von Mutterschaft (Nave-Herz 1997; Lenz 2008). Zum anderen engagierten sich homosexuell lebende Frauen und Männer für die gesellschaftliche Anerkennung und gleiche Rechte ihrer Lebensweise (Stümke 1989; Sigusch 2010). Dieser Emanzipationsprozess hat zahlreiche Erfolge zu verzeichnen, auf die an dieser Stelle nicht eingegangen werden kann. Zurzeit lässt sich eine gesellschaftliche Disa

Abteilung für Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie, Universitätsklinikum Leipzig

Z Sexualforsch 2012; 25; 203–223 © Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York ISSN 0932-8114 DOI 10.1055/s-0032-1313173

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Übersicht: Kinder großzuziehen ist auch für homosexuell lebende Menschen ein erstrebenswertes und zunehmend realisierbares Ziel. Abhängig vom Zugang zu verschiedenen Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin ist sowohl eine leibliche Elternschaft als auch eine soziale denkbar. Gleichwohl bleibt ein Kinderwunsch für homosexuell lebende Menschen schwerer zu realisieren als für heterosexuell lebende. Im Folgenden werden zunächst der gesellschaftliche Rahmen homosexueller Lebensweisen in Deutschland sowie verschiedene Möglichkeiten der Familiengründung vorgestellt. Anschließend wird der aktuelle Stand der Forschung hinsichtlich möglicher Kinderwünsche und deren Motivation erörtert. Die vorgestellten Studien sind heterogen und damit schwer vergleichbar. Homosexuelle Männer sind deutlich unterrepräsentiert. Die Gründe, sich Kinder zu wünschen, sind überwiegend emotionaler Natur und unterscheiden sich nicht wesentlich zwischen homo- und heterosexuellen Menschen. Die gleichgeschlechtliche Familie scheint überwiegend eine Familie mit zwei Müttern zu sein. Obwohl sich auch bei homosexuellen Männern ein Kinderwunsch beobachten lässt, wird dieser seltener realisiert.

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kussion darüber beobachten, ob homosexuelle Menschen Kinder erziehen können und dürfen. Diese Debatte soll mit der vorliegenden Arbeit durch den besonderen Fokus auf die Kinderwunschmotive ergänzt werden.

Homosexuelle Lebensweisen in Deutschland

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Im Jahr 2008 gab es nach Angaben des Mikrozensus 69 600 zusammenwohnende gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften in Deutschland. Diese Zahl ist in den letzten 10 Jahren stetig gestiegen. Dennoch stellt sie nur die untere Grenze der tatsächlichen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften dar. Hochrechnungen des statistischen Bundesamts gehen von einem Schätzwert von 180 000 gleichgeschlechtlichen Paaren aus, die sich einen gemeinsamen Haushalt teilen (Eggen und Rupp 2011). Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG), auch Lebenspartnerschaftsgesetz genannt, ermöglicht gleichgeschlechtlichen Paaren seit 2001, eine rechtlich geregelte Lebensgemeinschaft zu gründen. Das Lebenspartnerschaftsgesetz orientiert sich weitgehend an den Rechtsfolgen der Ehe und wird umgangssprachlich auch „Homo-Ehe“ genannt. Verfassungsrechtlich sind Ehe und Lebenspartnerschaft nicht gleichgestellt. Dennoch ist die Anerkennung und Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften in den vergangenen Jahren weit vorangeschritten. Das Einkommenssteuergesetz stellt hierbei eine große Ausnahme dar. Für das Jahr 2009 verzeichnete der Mikrozensus 19 000 eingetragene Lebenspartnerschaften (Hammes und Rübenach 2010). Von den im Mikrozensus erfassten 69 600 gleichgeschlechtlichen Paaren lebten 2008 lediglich 7 % mit Kindern zusammen. Im Vergleich dazu hat jedes dritte nicht eheliche und jedes zweite eheliche heterosexuelle Paar Kinder (Eggen und Rupp 2011). Allerdings ist an dieser Stelle auch zu bedenken, dass bei dieser Statistik nur die Kinder gezählt werden, deren Eltern sich im Interview als gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft zu erkennen geben. Eltern, die nicht explizit homosexuell leben, gelten automatisch als heterosexuell. Die Kinder von alleinerziehenden homosexuellen Mütter und Vätern gehen ebenfalls nicht in die Statistik ein. Aus diesem Grund sind diese Zahlen mit Vorsicht zu behandeln. Weitere Erkenntnisse der amtlichen Statistik lauten wie folgt: Homosexuelle Paare wohnen im Vergleich zu heterosexuellen doppelt so häufig in großen Städten, besonders dann, wenn sie keine Kinder haben. 20 % der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften verfügen über ein monatliches Nettoeinkommen von mindestens 4000 €. Das durchschnittliche Einkommen gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften beträgt rund 2700 € und liegt damit etwas über dem Durchschnittseinkommen verschiedengeschlechtlicher Paare von 2400 €. Homosexuelle Eltern sind im Mittel älter und hatten seltener eine eheliche (heterosexuelle) Beziehung in der Vergangenheit (Eggen 2009). Zudem lässt sich ein überdurchschnittlich hohes for-

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males Bildungsniveau bei gleichgeschlechtlich orientierten Personen beobachten (Eggen 2009; Buba und Vaskovics 2001). Die Lebensverhältnisse, in denen Kinder bei gleichgeschlechtlich lebenden Eltern(-teilen) aufwachsen, sind vielfältig. Oft stammen die Kinder aus früheren heterosexuellen Beziehungen und wachsen nach dem Coming-out eines Elternteils innerhalb einer neuen gleichgeschlechtlichen Partnerschaft auf (Eggen 2009; Rupp und Dürnberger 2010). Zunehmend werden die Kinder in „Regenbogenfamilien“ hinein geboren bzw. als Pflege- oder Adoptivkinder aufgenommen. Ein Grund hierfür liegt vermutlich in der stark vorangeschrittenen Liberalisierung von homosexuellen Lebensentwürfen. So ist anzunehmen, dass sich homosexuell orientierte Menschen der jüngeren Generationen weniger vor gesellschaftlichen Sanktionen fürchten müssen und deshalb seltener heterosexuelle Beziehungen und Ehen eingehen. Dennoch stammte in der bislang einzigartigen deutschlandweiten Untersuchung zu homosexueller Elternschaft fast die Hälfte der leiblichen Kinder aus einer vorherigen heterosexuellen Beziehung (Rupp 2009).

Möglichkeiten zur Realisierung eines Kinderwunschs Ein Kinderwunsch lässt sich sowohl mit juristischen als auch mit medizinischen Verfahren umsetzen. Im Folgenden werden die rechtlichen Bedingungen von Adoption, Pflegschaft und von Mehrelternkonstellationen vorgestellt. Im Anschluss werden Möglichkeiten der assistierten Reproduktion erläutert. Adoption Die Adoption umfasst zwei verschiedene Verfahren: die Adoption eines fremden Kindes sowie die Adoption des Stiefkinds. Die Stiefkindadoption steht eingetragenen Lebenspartnerschaften seit 2005 zur Verfügung. Hierbei kann ein/e Lebenspartner/in das Kind der/ des Anderen annehmen (vgl. § 1741 Abs. 2 Satz 3 BGB; Walper 2010; Dethloff 2011). Diese Form der Familiengründung ist die häufigste in Deutschland. Dabei kann ein leibliches Kind aus einer früheren heterosexuellen Beziehung adoptiert werden, wenn das andere leibliche Elternteil das Kind zur Adoption freigibt. Bei lesbischen Paaren kann auch ein in der lesbischen Beziehung geborenes leibliches Kind (z. B. durch Insemination, vgl. 2.2) von der Partnerin der biologischen Mutter als Stiefkind adoptiert werden. Die Adoption eines fremden Kindes ist in Deutschland für eingetragene Lebenspartnerschaften nicht möglich (vgl. § 1741 Abs. 2 Satz 2 BGB). Das heißt, die Partner/innen können nicht gemeinsam als Paar ein Kind adoptieren. Rechtlich besteht aber auch für homosexuell lebende Menschen, wie für ledige Personen, die Möglichkeit, als Einzelperson ein Kind zu adoptieren. Die Entscheidungen darüber treffen die zuständigen Jugendämter. Seit Dezember 2009 besteht eine Verfassungsbeschwerde gegen den gesetzlichen

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Ausschluss der gemeinschaftlichen Fremdadoption für eingetragene Lebenspartner beim Bundesverfassungsgericht. Obwohl die Entscheidung des Gerichts schwer vorhersagbar ist, dürfte die aktuelle Ungleichbehandlung kaum zu rechtfertigen sein (Hoppe 2010). In anderen Ländern wurden registrierte gleichgeschlechtliche Partnerschaften bereits mit ihrer Einführung der verschiedengeschlechtlichen Ehe (weitgehend) gleichgesetzt. Deshalb können in den Niederlanden seit 2001 registrierte gleichgeschlechtliche Paare auch gemeinsam ein Kind adoptieren. Im Jahre 2003 ermöglichte das auch Schweden, 2005 Spanien und 2006 Belgien. England und Wales verabschiedeten 2002 eine Neufassung des „Adoption and Children Act“, wodurch sowohl die Adoption eines Stiefkinds als auch eine gemeinsame Adoption unabhängig von Geschlecht und 2005 auch unabhängig von dem Status des Paares ermöglicht wurde. Aber auch Länder wie Island und Norwegen, die zu Beginn nur die Stiefkindadoption für homosexuelle Paare öffneten, erweiterten 2006 und 2009 die Möglichkeiten eingetragener Partnerschaften bzw. gleichgeschlechtlicher Ehen um die gemeinsame Adoption. Im Falle einer Adoption von Kindern aus dem Ausland muss das jeweilige Herkunftsland mit der Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare einverstanden sein. Pflegschaft Wenn ein Kind in einer Pflegefamilie aufwächst, hat es oft eine leidvolle Geschichte hinter sich. Diese Art der Vollzeitpflege ist für Kinder vorgesehen, „bei denen die Erziehung in ihrer Herkunftsfamilie vorübergehend oder dauerhaft nicht ausreichend gewährleistet ist und andere Arten der Hilfe zur Erziehung nicht geeignet sind“ (§ 32 Satz 2 SGB VIII). Die Herkunftseltern sind in diesem Falle aufgrund körperlicher oder psychischer Erkrankungen nicht in der Lage, die Grundbedürfnisse des Kindes zu erfüllen. Das heißt, die Kinder sind Opfer von Vernachlässigung und/oder körperlicher und/oder sexueller Gewalt geworden. Im Falle einer Pflegschaft wird ein Vertrag zwischen dem Jugendamt und den Pflegeeltern geschlossen. Dabei verpflichten sich die Pflegeeltern, im Sinne des Kindeswohls zu handeln, was auch einen regelmäßigen Kontakt zur Herkunftsfamilie einschließen kann. Über die Dauer des Aufenthalts in der Pflegefamilie kann bei der Vermittlung eines Kindes keine konkrete Aussage getroffen werden. Prinzipiell strebt das Jugendamt eine Rückführung in die Herkunftsfamilie an, was allerdings stets einer Einzelfallprüfung unterliegt. Das Verfahren umfasst eine aufwendige Begutachtung der potenziellen Pflegefamilie mit Auskunftsbogen, Informationen über Wohnraum, Beruf, Vermögensstand, Erziehungshaltungen etc. Da die Bereitschaft, ein fremdes Kind aufzunehmen, bei den meisten Menschen gering ist, empfahl die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter 1996, das Potenzial an Pflegestellen zu erweitern, indem neben den traditionellen Familien auch unverheiratete Paare, gleichgeschlechtliche Paare und Alleinstehende zur Pflege zugelassen werden (Funcke 2010). Ob ein Jugendamt ein gleichgeschlechtliches Paar als Pflegeeltern anerkennt,

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hängt stark von den politischen Überzeugungen in der jeweiligen Kommune und von der persönlichen Haltung der Fachkräfte ab (Bohrer et al. 2005). Die Einstellung der Jugendämter gleichgeschlechtlichen Paaren gegenüber unterliegt starken regionalen Schwankungen. Während das Thema für die Jugendämter in Frankfurt, Offenbach, Aachen, Hamburg und Köln zum Alltag gehört, wurden die Jugendämter in Aschaffenburg, Erfurt und Chemnitz nach eigenen Angaben noch nie mit dem Thema konfrontiert. In Wiesbaden wurden Vorbehalte gegenüber gleichgeschlechtlichen Pflegeeltern geäußert (Funcke 2010). Um den Auswahlprozess bei gleichgeschlechtlichen Paaren zu objektivieren, hat die zentrale Adoptionsstelle des Landschaftsverbands Rheinland 2002 mögliche Kriterien für die Einschätzung der Erziehungs- und Sozialkompetenzen der potenziellen gleichgeschlechtlichen Eltern entwickelt: – Selbstbejahung der lesbischen und schwulen Lebensform – eine stabile und reflektierte Identität als Lesbe bzw. Schwuler – akzeptierendes Umfeld, das die lesbisch-schwule Lebensform unterstützt – Akzeptanz der heterosexuellen Lebensform und die Bereitschaft, heterosexuelle Familien in das eigene Lebens- und Wertemodell zu integrieren – Vernetzung mit der lesbisch-schwulen Lebenswelt, um den Kindern Austauschmöglichkeiten zu bieten (Helming, im Druck).

Mehrelternkonstellationen Entstanden ist das Modell der sogenannten „Queerfamily“ in den USA der 1990er-Jahre, als Lesben und Schwule begannen, ihren Kinderwunsch bspw. durch Insemination gemeinsam zu realisieren (Gayby-Boom). Auch in Deutschland verbreitet sich diese Familienform zunehmend. Für lesbische Mütter bietet sich damit die Möglichkeit, dass ihre Kinder Kontakt zu den biologischen Vätern haben. Schwule Männer können auf diese Weise unter Wahrung ihrer sexuellen Identität leibliche Kinder haben, besonders da Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist (LSVD 2011; Rupp und Dürnberger 2010). Die Aufteilung der elterlichen Aufgaben ist individuell sehr verschieden. Dieses Familienmodell ist in Deutschland allerdings gesetzlich nicht verankert. Das heißt, es ist unmöglich, dass bspw. ein Vater mit seinem Partner gemeinsam mit der Mutter und deren Partnerin juristisch als Eltern eines Kindes anerkannt werden (Forum Politik und Gesellschaft 2010). Diese fehlende rechtliche Grundlage kann zu Problemen in Fragen des Sorge- und Umgangsrechts im Trennungs-, Krankheits- oder Todesfall sowie in Bezug auf den Unterhaltsanspruch des Kindes führen. Die Möglichkeit, dass mehr als zwei Personen ein Sorgerecht besitzen, besteht in Finnland. Hier kann der gleichgeschlechtliche Partner eines leiblichen Elternteils mittels einer gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht bekommen. In den Niederlanden existiert ein Mitsorgerecht, wenn ein Elternteil (Antragsteller) seit mindestens drei Jahren allein mit der Sorge des Kindes

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betraut war und seit wenigstens einem Jahr mit dem Stiefelternteil für das Kind sorgt (Dethloff 2011). Assistierte Reproduktion

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Eine medizinische Behandlung im Sinne assistierter Reproduktion reicht von kaum invasiven Eingriffen bis hin zu komplizierten und kostspieligen Prozeduren. Zu den wenig invasiven Eingriffen gehört die heterologe Insemination als eine Option für homosexuelle Frauen. Dabei wird der Samen von einem bekannten oder unbekannten Spender in den Gebärmutterhalskanal (hochintrazervikal) oder in die Gebärmutterhöhle (intrauterin) übertragen. Die Schwangerschaftsrate unter der Verwendung von kryokonserviertem Sperma liegt bei ca. 10 % pro Behandlungszyklus in Abhängigkeit vom Alter der Patientin (Katzorke 2010; Ferrara et al. 2002). Nach acht Behandlungszyklen waren 86 % der unter 35-Jährigen schwanger. Bei den 35- bis 40-Jährigen waren es 51 % und bei den Frauen über 40 Jahre wurden noch 32 % schwanger. Bei Unregelmäßigkeiten oder Störungen der Eizellenreifung kann die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft durch eine zusätzliche hormonelle Stimulation unterstützt werden. Ist eine Schwangerschaft auf diesem Wege nicht zu erreichen, besteht die Möglichkeit der In-vitro-Fertilisation (IVF). Hierbei findet die Befruchtung der vorher entnommenen Eizellen außerhalb des Körpers statt. Um die Schwangerschaftswahrscheinlichkeit zu erhöhen, werden der Patientin nach hormoneller Stimulation 5 – 10 Eizellen via Punktion entnommen. Nach der Befruchtung im Reagenzglas werden nach ca. 48 Stunden maximal drei der Embryonen in die Gebärmutterhöhle transferiert (Müller-Götzmann 2009; Katzorke 2010). Die Schwangerschaftsraten liegen in EU-Ländern bei diesem Verfahren zwischen 21 % und 35 % pro Versuch. Die Geburtenrate liegt dementsprechend zwischen 19 % und 31 % (de Mouzon et al. 2010). Die Risiken dieses Verfahrens sind zum einen die ovarielle Überstimulation und zum anderen eine erhöhte Rate von Mehrlingsschwangerschaften, Fehlbildungen und Frühgeburten (Katzorke 2010; Felberbaum 2009b; Toth et al. 2011). Per Gesetz erlauben die assistierte Reproduktion bei lesbischen Paaren Schweden, Spanien, England und Wales, Norwegen, Dänemark, Belgien und die Niederlande. In Deutschland existiert hierzu keine explizite gesetzliche Regelung. Das Embryonenschutzgesetz regelt fortpflanzungsmedizinische Maßnahmen, indem es bspw. eine gespaltene Mutterschaft verbietet, eine gespaltene Vaterschaft aber nicht. Eine Regelung für die Spendersamenbefruchtung bei alleinstehenden oder lesbischen Frauen kommt darin nicht vor (Seyler 2004). Neben dem Embryonenschutzgesetz hat die Bundesärztekammer Richtlinien zur Durchführung von fortpflanzungsmedizinischen Behandlungen im Berufsrecht verankert. Darin heißt es unter anderem: „Methoden der assistierten Reproduktion sollen unter Beachtung des Kindeswohls grundsätzlich nur bei Ehepaaren angewandt werden. Methoden der assistierten Reproduktion können auch bei einer nicht verheirateten Frau angewandt werden. Dies

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gilt nur, wenn die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt zu der Einschätzung gelangt ist, dass die Frau mit einem nicht verheirateten Mann in einer festgefügten Partnerschaft zusammenlebt und dieser Mann die Vaterschaft an dem so gezeugten Kind anerkennen wird“ (Bundesärztekammer 2006). Die Richtlichtlinie des Bundesausschusses über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung beschränkt die Maßnahmen eindeutig auf verheiratete, heterosexuelle Personen (Bundesausschuss über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung 2010). Da diese Richtlinien eine einfache intrauterine Insemination nicht einschließen, liegt es im Ermessen der behandelnden Ärzte/Ärztinnen, wen sie behandeln. Die Entscheidung bezieht sich auf zwei Bereiche, den „Verkauf“ von Spendersamen und die Durchführung bzw. Unterstützung der Insemination. Deshalb gibt es Praxen, die eine Insemination bei lesbischen Frauen durchführen, aber keinen Spendersamen an sie verkaufen und andere Praxen, die den Samen verkaufen, aber keine Insemination durchführen (Seyler 2004; Forum Politik und Gesellschaft 2010). Die Kosten müssen in Deutschland vollständig selbst getragen werden. Wenn zwei Frauen mithilfe der künstlichen Befruchtung eine Familie gründen, bedarf es der rechtlichen Anerkennung dieser Familienform. In Deutschland hat die eingetragene Partnerin der biologischen Mutter die Möglichkeit, das Kind nach der Geburt per Stiefkindadoption als ihr eigenes anzuerkennen (s. o.). Dieses Verfahren birgt zweierlei Gefahren: Zum einen für den Samenspender, der bis zum Zeitpunkt der Stiefkindadoption der Vater des Kindes und damit unterhaltspflichtig ist. Zum anderen besteht das Risiko, dass der Samenspender seine Meinung während der Schwangerschaft ändert und nicht mehr bereit ist, auf seine Ansprüche als biologischer Vater des Kindes zu verzichten. Dann kann die eingetragene Partnerin das Kind nicht adoptieren. Um dem vorzubeugen, wird in Schweden, Spanien, England und Wales sowie in Norwegen die gleichgeschlechtliche Elternschaft bereits abstammungsrechtlich mit der Geburt des Kindes anerkannt, ohne den Umweg über die Stiefkindadoption. Damit wird sowohl die ElternKind-Beziehung mit der Geburt sichergestellt als auch das Haftungsrisiko der Samenspender und der Samenbanken vermieden (Dethloff 2011). Innerhalb der oben genannten Länder herrscht jedoch eine unterschiedliche Ausgestaltung dieser Regelungen vor. Die Vorreiterrolle innerhalb Europas hat Schweden inne. Dort können lesbische Paare unabhängig von ihrem Partnerschaftsstatus eine künstliche Befruchtung durchführen lassen. Voraussetzung ist eine schriftlich bezeugte Erklärung der Partnerin, das Einverständnis der gebärenden Frau und der Sozialbehörde. In Großbritannien und Spanien ist auch eine Eizellenspende innerhalb einer lesbischen Partnerschaft möglich (Dondorp et al. 2010; Katzorke 2010; Marina et al. 2010). Hierbei wird die durch IVF befruchtete Eizelle der Partnerin eingesetzt, die somit das genetische Kind ihrer Partnerin austragen kann. Auf diese Weise kann ein Verwandtschaftsverhältnis erzeugt werden. Neben ethischen und finanziellen Fragen müssen bei diesem Verfahren auch die bereits erwähnten Risiken der IVF-Behandlung berücksichtigt werden.

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Eine andere Variante der assistierten Reproduktion stellt die sogenannte Leihmutterschaft dar. Es gibt zwei Formen der Leihmutterschaft. Die traditionelle Methode ist die „genetische“ Leihmutterschaft. Dabei stellt die Leihmutter sowohl die Eizelle als auch ihre Gebärmutter für die Austragung zur Verfügung. Bei der „gestationalen“ Leihmutterschaft hingegen wird eine gespendete Eizelle mittels IVF befruchtet. Anschließend wird der Embryo einer Leihmutter übertragen, die das Kind austrägt (Terman 2008; Felberbaum 2009a). In Deutschland, Österreich, der Schweiz, Norwegen, Italien, der Türkei, China und Japan ist die Eizellenspende gesetzlich verboten. Länder wie Südkorea und Kanada verbieten lediglich den Handel mit menschlichen Eizellen. Frankreich, Australien und Israel erlauben die Eizellenspende unter der Bedingung, dass die Spenderin nur die entstandenen Kosten erstattet bekommt. Damit soll verhindert werden, dass ein profitorientierter Markt entsteht. In Belgien, Dänemark, Spanien, Großbritannien und den Vereinigten Staaten sowie in Singapur, Hongkong, Ungarn, Indien und Taiwan wird der Kostenausgleich nicht reglementiert (Felberbaum 2009a; Reich und Swink 2010). Die vorgestellten Arten der Reproduktionsmedizin stellen Chance und Risiko zugleich dar. Auf der einen Seite stehen erfolgreich verwirklichte Kinderwünsche und auf der anderen weitreichende Bedenken, Risiken und Missbrauchsmöglichkeiten. Die Möglichkeit, menschliches Leben ohne natürlichen Zeugungsvorgang innerhalb oder außerhalb des Mutterleibs entstehen zu lassen, tangiert zentrale Grundwerte unserer rechtlichen und sozialen Grundordnung (Müller-Götzmann 2009).

Stand der Forschung Der Wunsch, ein Kind großzuziehen, gilt als allgemein-menschliches Bedürfnis. Allerdings hängt die Erfüllung dieses Wunsches von zahlreichen individuellen und gesellschaftlichen Bedingungen ab. Aufgrund der anhaltend niedrigen Geburtenraten der letzten Jahrzehnte sind der Kinderwunsch und dessen Realisierung zunehmend zum Gegenstand der Forschung geworden (Schneewind et al. 1996; Helfferich et al. 2002; Helfferich et al. 2005; Stöbel-Richter et al. 2005; Wirth 2007; Dorbritz und Ruckdeschel 2007; StöbelRichter 2010). Diese Forschung bezieht sich bislang hauptsächlich auf heterosexuelle Personen. Doch auch bei homosexuellen Menschen wird ein solch grundlegendes Bedürfnis nach Übernahme von Verantwortung und Fürsorge antizipiert (Siegenthaler und Bigner 2000; Müller-Götzmann 2009), da sich Homosexuelle im Durchschnitt auch bezüglich ihrer Haushalts- und Wohnformen und ihren Erwartungen an die Partnerschaft nicht wesentlich von Heterosexuellen unterscheiden (Buba und Vaskovics 2001). Studien zu gleichgeschlechtlicher Elternschaft untersuchen meist die Entwicklung der Kinder (Bigner und Bozett 1989; Golombok und Tasker 1996; Chan et al. 1998; Fulcher et al. 2008; Golomok und Badger 2009; Gartrell und Bos 2010; Patterson, im Druck). Eine deutsche Studie, die vom Bundesministerium für

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Justiz in Auftrag gegeben wurde, liegt seit 2009 vor (Rupp 2009). Basierend auf den Ergebnissen dieser Studien zur Kindesentwicklung ist anzunehmen, dass sich Kinder aus gleichgeschlechtlichen Elternhäusern genauso gut oder schlecht entwickeln wie andere Kinder auch. Davon ausgehend stellt sich die Frage nach der Motivation homosexueller Menschen, den unter Umständen beschwerlichen Weg zum Kind auf sich zu nehmen.

Eine systematische Literaturrecherche in PubMed, Web of Science und PsychSpider über die Jahre 2000 bis 2011 wurde vorgenommen. Eine erste grobe Suche bei PubMed nach den Begriffen (child OR parenthood) AND homosex* ergab 2130 Einträge. Im zweiten Durchgang wurde die Suche anhand der Begriffe homosex* AND (attitude OR intention OR motivation) AND (child OR infertility OR childlessness OR adoption OR family planning OR foster parents) spezifiziert. Die verbleibenden 384 Einträge wurden inhaltlich gesichtet. Die gleiche Vorgehensweise ergab bei Web of Science 84 Einträge. Eine ebenfalls systematische Suche anhand der oben genannten Suchbegriffe bei Psych Spider ergab 3859 Einträge, jedoch erfüllte kein Eintrag die folgenden Einschlusskriterien. Eingeschlossen wurden ausschließlich Arbeiten, welche die Motive homosexueller Frauen und Männer bezüglich ihres Kinderwunschs untersuchten. Damit fielen zahlreiche Untersuchungen heraus, welche die Entwicklung der Kinder von gleichgeschlechtlich lebenden Eltern(-teilen) beforschten. Auch Untersuchungen von homosexuellen Eltern mit Kindern aus früheren heterosexuellen Beziehungen blieben unberücksichtigt sowie Artikel mit ethischen Debatten über einzelne Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin. Durch diese Auswahlkriterien verblieben schließlich neun Studien, die innerhalb der letzten elf Jahre publiziert wurden. Hinzu kommen zwei weitere Studien, die über Google Scholar gefunden wurden. Eine direkte Anfrage bei der Universität von Queensland ergab eine weitere Studie, die aufgrund ihrer Relevanz und einer sehr großen Stichprobe einbezogen wurde. Aufgrund der geringen Datenlage, insbesondere in Bezug auf Deutschland, wurden weiterhin die Arbeiten von Buba und Vascivics (2001) sowie von Rupp (2009) einbezogen, die sich zwar nicht vordergründig mit dem Thema Homosexualität und Kinderwunsch beschäftigten, aber dennoch einige Informationen zur Situation in Deutschland liefern. Kritisch sei an dieser Stelle einzuwenden, dass sich die insgesamt 14 Studien sowohl bezüglich der Fragestellungen als auch im Hinblick auf die verwendete Methodik und der untersuchten Samples erheblich voneinander unterscheiden und daher nur marginal vergleichbar sind.

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Methode

2004 USA Interviews

2004 USA Interviews

2002 GB

Chabot/Ames

Matthews

Touroni/Coyle

Kinderwunsch ist so stark, dass er auch ohne Partner umgesetzt wird. Unterstellung von Pädophilie.

Lesbische Paare mit Kinderwunsch haben keine Rollenvorbilder, sie müssen ihren Weg selbst finden; Modell für die Entscheidungsfindung.

Kontinuum des Kinderwunschs, wobei sich die Mehrheit der Männer, zwischen den beiden Polen „zur Elternschaft bestimmt“ und „Elternschaft absolut ablehnend“ befindet.

Kinderwunsch ist abhängig von sozialer Schicht und ethnischem Hintergrund, weniger von sexueller Orientierung. „Lesbische Mutterschaft als Privileg der weißen Frau aus der Mittelschicht“.

Inhalt

Telefonbefragung

Fragebogen

2009 D

2008 D

Rupp

HerrmannGreen/ Herrmann-Green

Voraussetzung für lesbische Elternschaft ist ein erfolgreiches Coming-out, eine positive lesbische Identität und eine stabile Partnerschaft.

44 % der Kinder stammen aus früheren heterosexuelle Beziehungen; 2 % Adoptivkinder, 6 % Pflegekinder; Adoption oder Pflegschaft ziehen Frauen kaum in Betracht, diese sind eher für Männerpaare interessant; Frauenpaare favorisieren die heterologe Insemination; mehr als ¾ der Frauen ist es wichtig, dass das Kind zum biologischen Vater Kontakt aufnehmen kann.

29 % der Frauen und der weiblichen Transsexuellen haben Kinder; 19 % planen zukünftig ein Kind; 10 % der Männer und der männlichen Transsexuellen haben Kinder und 13 % planen Kinder. Von den Befragten, die sich als „anders“, oder „queer“ (gender different) bezeichneten, haben 26 % bereits Kinder und 23 % planen welche.

Vergleich von Kinderwunsch zwischen homo- und heterosexuellen Frauen und Männern, die (noch) keine Kinder haben, aufgrund repräsentativer Daten. 54 % der homosexuellen und 75 % der heterosexuellen Männer wünschen sich Kinder, aber nur 37 % der homosexuellen und 68 % der heterosexuellen Frauen.

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55 (lesbische) biologische Mütter & 50 (lesbische) soziale Mütter

1059 homosexuelle Elternteile (Frauenanteil: 93 %)

2010 USA Online-Frage- 2032 homosexuelle Männer, bogen Frauen und Trans

45 kinderlose homo- und heterosexuelle Frauen & 102 kinderlose homo- und heterosexuelle Männer

9 lesbische Paare mit Kindern interne Faktoren: Kinderwunsch, passende Lebens- und Beziehungssituation externe Faktoren: soziales Umfeld, wahrgenommener Widerspruch zwischen Identität als Lesbe und Identität als Mutter, „unkonventionelle“ Familienstruktur, Entscheidung für anonymen oder bekannten Samenspender, elterliche Rollenaufteilung, Beziehung der sozialen Mutter zum Kind.

16 schwule, alleinstehende Adoptivväter

10 lesbische Mütter

50 schwule Männer mit und ohne Kind

35 lesbische Frauen mit und ohne Kinder, verschiedener Herkunft

Teilnehmende

Dane/Masser/ MacDonald/ Duck

Riskind/Patter- 2010 USA Fragebogen son

quantitativ

2006 USA Interviews

Stacey

Interviews

2008 USA Interviews

Land Methode

b

Mezey

Jahr

Übersicht der vorgestellten Studien.

qualitativ

Autor/in

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Jahr

2007 USA Fragebogen

Autor/in

DeMino/ Appleby/Fisk

Siegenthaler/ Bigner

2000 USA Fragebogen

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25 lesbische Mütter & 26 hete- Keine Unterschiede bezüglich der Subskalen Elternzufriedenheit, Sicherheit – Kontinuität – Traditirosexuelle Mütter on, Rolle-Motivation, Glück und Zuneigung, und sozialer Status. Die Subskala Absichten und Anreize (Motivation für Kinder) (Items: „Kinder zu haben, gibt einer Person einen speziellen Ansporn im Leben erfolgreich zu sein“; „einer der höchsten Ziele im Leben ist es Kinder zu haben“; „Kinder zu haben, macht ein stärkeres Band zwischen Eltern“) → geringe Unterschiede.

23 % mit Kinderwunsch, 23 % unentschlossen; Kinderwunsch bei lesbischen Frauen nur unwesentlich höher als bei schwulen Männern; Kinderwunsch ist altersabhängig: 40 % der unter 25-Jährigen % < 10 % der über 35-Jährigen; Frauen bevorzugen Insemination, Männer Adoption.

Fragebogen

Buba/Vascovics 2001 D

206 lesbische Frauen & 375 schwule Männer

100 lesbische Paare mit Kind & Kinderwunschmotive ähnlich; lesbischen Müttern ist Glück signifikant wichtiger als heterosexuellen 100 heterosexuelle Paare mit Eltern und Identitätsentwicklung weniger wichtig. Lesbische Mütter haben einen stärkeren Kinderwunsch und reflektieren diesen intensiver und länger. Kind

Fragebogen

Bos/van Balen/ 2003 NL van den Boom

49 % der Lesben mit Kind wünschen sich ein weiteres, 37 % der Lesben ohne Kind wünschen sich Kinder, 57 % der Schwulen ohne Kinder wünschen sich welche.

Lesbische Frauen mit Kindern erfuhren weniger soziale Unterstützung von Freunden (besonders von homosexuellen Freunden) und mehr Unterstützung durch die Herkunftsfamilie als lesbische Frauen ohne Kinder. Außerdem höhere internalisierte Homophobie bei lesbischen Müttern, besonders in Bezug auf das Outing.

Inhalt

rep. Bevölkerungsumfrage (n= 12571)

47 lesbische Mütter & 42 lesbische Frauen ohne Kinder

Teilnehmende

Gates/Badgett/ 2007 USA Fragebogen Macomber/ Chambers

Land Methode

(Fortsetzung)

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Abb. 1 Kinderwunsch der 15- bis 44-Jährigen nach Geschlecht und sexueller Orientierung (eigene Darstellung der Ergebnisse von Gates et al. 2007).

Ergebnisse Neun der 14 Studien weisen ein quantitatives und fünf ein qualitatives Forschungsdesign auf. Zwei qualitative Studien untersuchen ausschließlich Männer. Fünf quantitative Erhebungen befragen sowohl homosexuelle Frauen als auch Männer. Die übrigen drei qualitativen und vier quantitativen Untersuchungen beziehen sich ausschließlich auf lesbische Frauen (Tab. 1). Eher allgemeine Daten zu vorhandenen Kindern und Kinderwunsch von 2032 homosexuellen Menschen in Australien liefert die Erhebung von Dane et al. (2010). Von den 1107 befragten homosexuellen Frauen gaben 29 % an, bereits Kinder zu haben. Weitere 13 % planten Kinder und 1 % erwartete zum Zeitpunkt der Befragung ein Kind. Von den homosexuellen Männern gaben 10 % der 851 Befragten an, Kinder zu haben. Weitere 13 % verfolgten aktiv die Umsetzung ihres Kinderwunschs. Auch von den 67 Befragten, die als Geschlechtszugehörigkeit „gender different“ oder „transgender/transsexual“ angaben, hatten durchschnittlich 24 % Kinder (Dane et al. 2010). Auf der Basis einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage in den USA (National Survey of Family Growth 2002) mit insgesamt 12 571 Befragten zwischen 15 und 44 Jahren haben Gates et al. (2007) den Kinderwunsch von heterosexuellen, bisexuellen und homosexuellen Frauen und Männern untersucht. Von den 7643 Frauen waren 1,3 % homo- und 2,8 % bisexuell. Von den 4928 Männern waren 2,3 % homo- und 1,8 % bisexuell. 49 % der lesbischen Frauen, die bereits mindestens ein Kind hatten, wünschten sich ein weiteres Kind. Jedoch wollten nur 37 % der kinderlosen, lesbischen Frauen ein Kind. Im Vergleich dazu gaben fast 84 % der kinderlosen heterosexuellen Frauen an, sich ein Kind zu wünschen. Bei den homosexuellen Männern war das Verhältnis umgekehrt. Hier wünschten sich nur knapp 25 % der Väter ein weiteres Kind, während 57 % der kinderlosen Männer ein Kind wollten (Gates et al. 2007) (Abb. 1). Aus diesem Datensatz extrahierten Riskind und Patterson (2010) die Daten von jeweils 45 kinderlosen homo- und heterosexuellen Frauen und

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Tab. 2 Anteil der Befragten mit Kinderwunsch in %. Vergleich der Analyse von Riskind und Patterson (2010) und Gates et al. (2007). Gates et al. (2007) homosexuell

heterosexuell

Männer

57

87

54

75

Frauen

37

84

37

68

102 kinderlosen homo- und heterosexuellen Männern, die bezüglich Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft und Bildungsniveau einander entsprachen. Dabei unterschieden sie zwischen dem Wunsch nach einem Kind und der Intention, tatsächlich Eltern zu werden. Einen Kinderwunsch äußerten 54 % der homosexuellen Männer und 75 % der heterosexuellen. Von den Männern mit Kinderwunsch gaben wiederum 67 % der homosexuellen und 90 % der heterosexuellen an, diesen Wunsch auch umsetzten zu wollen. Die Ergebnisse der Frauen sehen etwas anders aus. Von ihnen gaben 37 % der homosexuellen und 68 % der heterosexuellen Frauen einen Kinderwunsch an. Die Intention, den Wunsch auch zu realisieren, hatten 83 % der homosexuellen und 72 % der heterosexuellen Frauen mit Kinderwunsch (Riskind und Patterson 2010). Im Vergleich mit der Auswertung von Gates et al. (2010) lässt sich erkennen, dass der Kinderwunsch der kinderlosen, heterosexuellen Stichprobe bei Kontrolle bekannter Drittvariablen (Alter, ethnische Herkunft, Bildungsniveau) deutlich gestiegen ist. Dadurch reduziert sich der Geschlechterunterschied auf ein Minimum. Der Effekt der sexuellen Orientierung bleibt statistisch signifikant (Tab. 2). Weiterhin haben Riskind und Patterson (2010) die Zusammenhänge von Alter, ethnischer Herkunft und sexueller Orientierung in Bezug auf den Kinderwunsch und dessen Realisierung untersucht. Demnach berichteten von den Männern am häufigsten diejenigen von einem Kinderwunsch, die jung, nicht „weiß“ und heterosexuell waren (Riskind und Patterson 2010). Ähnliches gilt für die Realisierungsabsicht der Männer. Bei den Frauen waren nur die Variablen Alter und sexuelle Orientierung statistisch signifikante Prädiktoren für das Äußern eines Kinderwunschs. Die größte Wahrscheinlichkeit für einen Kinderwunsch liegt bei den jüngeren, heterosexuellen Frauen. In Bezug auf die Realisierungsabsicht der Frauen spielt die sexuelle Orientierung keine entscheidende Rolle. Anhand dieser beiden Studien lässt sich konstatieren, dass der Kinderwunsch bei homosexuellen Männern und besonders bei homosexuellen Frauen geringer ausfällt als in der heterosexuellen Vergleichsgruppe. Dennoch ist der Kinderwunsch, besonders derjenige der homosexuellen Männer mit 57 %, recht hoch. Gleichzeitig besteht eine Kluft zwischen Kinderwunsch und Realisierungsvorhaben der homosexuellen Männer. In einer weiteren Untersuchung aus den USA von Mezey (2008) wurden der Kinderwunsch und dessen Realisierung von lesbischen Frauen vor dem

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jeweiligen soziodemografischen Hintergrund, der ethnischen Herkunft und der Schichtzugehörigkeit untersucht. Hierfür führte Mezey teilstandardisierte Interviews mit 35 homosexuellen Frauen afrikanischer, lateinamerikanischer und europäischer Herkunft und unterschiedlicher Schichtzugehörigkeit in den USA durch. 21 der 35 befragten Frauen hatten keine Kinder. Allerdings gaben nur zwölf Frauen an, keine Kinder gewollt zu haben. Demnach waren die übrigen neun Frauen ungewollt kinderlos. Von den 14 Frauen mit Kindern gehörten elf der „Mittelschicht“ an, sieben davon waren europäischer und vier waren afrikanischer oder lateinamerikanischer Herkunft. Die anderen drei Mütter gehörten zur „Arbeiterschicht“ und stammten ursprünglich aus Europa. Keine der Frauen mit afrikanischer oder lateinamerikanischer Herkunft aus der „Arbeiterschicht“ hatte Kinder (Mezey 2008). Trotz der relativ geringen Fallzahl konstatiert die Autorin, dass die Realisierung eines Kinderwunschs mehr von der Zugehörigkeit zu einer sozialen Schicht und zu einer ethnischen Gruppierung abhänge als von der sexuellen Orientierung. Demnach ließe sich die lesbische Mutterschaft zumindest in den USA als ein Privileg der „weißen“ Frau aus der Mittelschicht begreifen (Mezey 2008). Ebenfalls ausschließlich Frauen untersuchten Herrmann-Green und Herrmann-Green (2008). Gegenstand ihrer Befragung war der Familiengründungsprozess von 105 deutschen Frauen, die mithilfe donogener Insemination Mütter geworden waren. 55 der 105 Befragten hatten Kinder von bekannten oder unbekannten Samenspendern ausgetragen. Die anderen 50 Befragten waren die Partnerinnen der biologischen Mütter und übernahmen die soziale Elternschaft für die Kinder. Dieser Studie zufolge sind ein erfolgreiches Coming-out, eine positive Einstellung zur eigenen Homosexualität sowie eine dauerhafte, stabile Partnerschaft (M = 9,2 Jahre, SD = 4,1 Jahre) wichtige Voraussetzungen für eine lesbische Elternschaft. Besondere Schwierigkeiten bezüglich der Umsetzung des Kinderwunschs lagen in der Verteilung der mütterlichen Rollen, der Wahl und Anonymität des Samenspenders, der Rolle von Männern im Leben der Kinder sowie im Umgang mit erlebter und befürchteter Diskriminierung. Auch die Auswirkungen der gesetzlich und biologisch asymmetrischen Elternschaft, die Auswirkungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes und die Handhabe der Reproduktionsmedizin in Deutschland waren ausschlaggebende Kriterien für bzw. gegen die Realisierung des Kinderwunschs (HerrmannGreen und Herrmann-Green 2008). Anhand einer quantitativen Befragung im amerikanischen Raum von DeMino et al. (2007) wurden 47 homosexuelle Mütter mit 42 homosexuellen Frauen ohne Kinder verglichen. Demnach erlebten die Frauen mit Kindern weniger soziale Unterstützung durch Freunde (besonders durch homosexuelle Freunde) als die Frauen ohne Kinder. Dafür erhielten sie mehr Unterstützung durch die Herkunftsfamilie. Die lesbischen Mütter wiesen höhere Werte von internalisierter Homophobie auf als die lesbischen Frauen ohne Kinder (DeMino et al. 2007). Chabot und Ames (2004) untersuchten mittels einer qualitativen Befragung von zehn lesbischen Paaren mit mindestens einem Kind die Entscheidungs-

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prozesse bei der Wahl eines Samenspenders. Dabei wurden einige grundsätzliche Fragen identifiziert, mit denen sich die Paare wiederholt beschäftigt hatten. Diese Fragen betrafen generell die Elternschaft, den Zugang zu Informationen und Unterstützung, die Art der Elternschaft (Samenspende mit bekanntem oder unbekanntem Spender), die Aufteilung der biologischen und sozialen Mutterschaft sowie mögliche Rechtfertigungen der Entscheidungen in einem meist heterosexuellen Umfeld. Darüber hinaus wird betont, dass es für lesbische Frauen mit Kinderwunsch kaum Rollenvorbilder gibt und sie ihren Weg ganz individuell finden müssen (Chabot und Ames 2004). Diese Themen von lesbischen Frauen, die in den USA via Insemination mit Spendersamen Mütter geworden sind, ähneln denen, die Hermann-Green und Hermann-Green (2008) in ihrer deutschen Studie gefunden hatten. In Großbritannien befragten Touroni und Coyle (2002) neun lesbische Paare mit Kindern bezüglich internaler und externaler Faktoren der Familiengründung. Zu den internalen Faktoren gehörte der persönliche Wunsch nach einem Kind sowie die passende Lebens- und Beziehungssituation. Externale Faktoren waren das soziale Umfeld, der wahrgenommene Widerspruch zwischen Identität als „Lesbe“ und Identität als „Mutter“ und die unkonventionelle Familienstruktur. Auch die zu treffende Entscheidung für einen anonymen oder einen bekannten Samenspender, die elterliche Rollenaufteilung und die Beziehung der sozialen Mutter zum Kind wurden als externale Faktoren angegeben (Touroni und Coyle 2002). Die Situation homosexueller Männer in den USA bezüglich einer möglichen Elternschaft untersuchte Stacey (2006). 36 der von ihr befragten 50 Männer hatten Kinder. Die meisten der Kinder waren adoptiert. Zu kleineren Teilen stammten sie auch aus früheren heterosexuellen Beziehungen, von Leihmüttern, aus Mehrelternkonstellationen mit lesbischen Frauen oder als Pflegekinder von fremden biologischen Eltern. Die Befragten waren zwischen 34 und 55 Jahre alt und stellten die erste Generation von schwulen Männern dar, denen aufgrund zunehmender gesellschaftlicher Akzeptanz und Gleichstellung Vaterschaft auch außerhalb einer heterosexuellen Beziehung möglich war. Anhand lebensgeschichtlicher Interviews siedelte Stacey die Befragten auf einem Kontinuum zwischen den Polen „predestined parents“ und „parental refuseniks“ an (Stacey 2006). Dabei fand Stacey heraus, dass die meisten Männer (26 TN) entgegen dem Vorurteil einer sexuell und kommerziell zügellosen und selbstsüchtigen schwulen Subkultur einen ambivalenten Kinderwunsch haben. Fast die Hälfte der 50 Männer (22 TN) fühlte sich sogar zur Elternschaft bestimmt. Nur zwei lehnten eine Elternschaft absolut ab. Einschränkend muss erwähnt werden, dass die homosexuellen Väter deutlich überrepräsentiert waren und eventuell eine Verzerrung in Richtung eines höheren Kinderwunschs verursacht haben. Matthews (2004) interviewte 16 ebenfalls amerikanische, homosexuelle, alleinstehende Adoptivväter. Auch hierbei handelte es sich um eine Analyse von Einzelfällen, weshalb sich eher Tendenzen und Entscheidungsprozesse als verallgemeinerbare Ergebnisse vorstellen lassen. Ein sehr stark ausgeprägter Kinderwunsch war ein Merkmal, in dem sich die 16 Väter ähnelten.

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Die meisten Befragten sahen keinen Widerspruch zwischen ihrer Homosexualität und ihrem Wunsch, Vater zu sein. Der Umstand, alleinstehend zu sein, ließ viele der Männer zunächst an der Umsetzbarkeit ihres Wunsches zweifeln. Sie wollten erst eine feste Partnerschaft, in der sich beide Partner ein Kind wünschen. Erst als sie die Hoffnung auf den passenden Partner aufgegeben hatten, beschlossen sie, allein ein Kind zu adoptieren. Ein Großteil der Befragten hatte das Bedürfnis, einem Kind in einer Notsituation zu helfen und ihm ein Zuhause zu geben. Außerdem bestätigten die Interviews die Bedeutung der eigenen Kindheitserfahrungen, insbesondere die der VaterSohn-Beziehung, welche von den Befragten reflektiert wurden. Ein anderes häufiges Thema bestand im Finden des richtigen Zeitpunktes für das Coming-out den Kindern gegenüber. Das Aufklären der Kinder über die eigene sexuelle Orientierung wurde von den Vätern als positiv wahrgenommen. Auch der Umstand, alleinerziehend zu sein, wurde von den Befragten überwiegend als Chance für persönliches Wachstum begriffen, da die Männer deswegen mit ihren maskulinen und ihren femininen Seiten in Berührung kamen, weil sie sowohl väterliche als auch mütterliche Aufgaben übernehmen mussten (Matthews 2004). Auf die Motive, die sich hinter einem Kinderwunsch verbergen können, gingen Bos et al. (2003) ein, indem sie im Rahmen einer quantitativen Studie die Kinderwunschmotive von 100 lesbischen Elternpaaren und 100 heterosexuellen Eltern aus den Niederlanden miteinander verglichen. Die Kinderwunschmotive waren in sechs Kategorien gegliedert: Glück („Children make me happy“), Mutter-/Vaterschaft („Experience pregnancy/birth“), Wohlergehen („Makes life complete“), Identität („Sign of being grown up“), Kontinuität („To continue living“) und soziale Erwartungen („Is expected by others”) (Bos et al. 2003: 2218). Die Motive für den Kinderwunsch bei lesbischen und heterosexuellen Eltern wiesen große Ähnlichkeiten auf. Das Glück, welches ein Kind mit sich bringt, war für alle Subgruppen das stärkste Motiv, gefolgt von der Erfahrung der Elternschaft und dem Wohlergehen. Kontinuität, Identität und soziale Kontrolle hatten einen deutlich geringeren Einfluss. Unterschiede zwischen homo- und heterosexuellen Eltern bestanden darin, dass den lesbischen Müttern das Glück, welches ein Kind mit sich bringt, signifikant wichtiger war als den heterosexuellen Eltern. Im Gegenzug war ihnen die Identität als „Mutter“ oder „Vater“ weniger wichtig. Insgesamt hatten die lesbischen Mütter einen stärkeren Kinderwunsch als die heterosexuellen Eltern und reflektierten diesen Wunsch intensiver und länger (Bos et al. 2003). Ähnliche Ergebnisse zeigt auch die Erhebung von Siegenthaler und Bigner (2000), in welcher 25 lesbische und 26 heterosexuelle Mütter in Bezug auf den „Wert von Kindern“ verglichen wurden. Für die Subskalen Elternzufriedenheit, Sicherheit-Kontinuität-Tradition, Rolle-Motivation, Glück und Zuneigung sowie Sozialer Status ergaben sich keine signifikanten Unterschiede zwischen den zwei Vergleichsgruppen. Lediglich auf der Subskala Absichten und Anreize, die nach gesellschaftlichen Erwartungen fragt, erreichten heterosexuelle Mütter höhere Werte. Demnach erlebten lesbisch lebende Frauen

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weniger gesellschaftlichen Druck, Kinder bekommen zu „müssen“ (Siegenthaler und Bigner 2000). Abschließend sollen noch die beiden deutschen Studien von Buba und Vascovics (2001) und Rupp (2009) erwähnt werden. Buba und Vascovics (2001) befragten 206 homosexuelle Frauen und 375 homosexuelle Männer hinsichtlich ihrer sozialen Lage, Lebens- und Partnerschaftsformen. Die im Schnitt relativ jungen Befragten (zwei Drittel waren unter 35 Jahren) waren meist kinderlos. Allerdings äußerten 23 % einen Kinderwunsch, weitere 23 % zeigten sich unentschlossen. Der angegebene Kinderwunsch war bei den Frauen nur unwesentlich höher als bei den Männern. Weiterhin zeigte sich eine Abhängigkeit des Kinderwunschs vom Alter der Befragten. Während von den unter 25-Jährigen noch 40 % einen Kinderwunsch äußerten, waren es bei den über 35-Jährigen weniger als 10 % (Buba und Vaskovics 2001). Diese Beobachtung entspricht weitgehend den Zahlen zur gewollten und ungewollten Kinderlosigkeit von heterosexuellen Menschen (Brähler et al. 2001). Als Mittel zur Realisierung des Kinderwunschs wurde von den befragten Frauen die Insemination favorisiert, während sich die Männer mehrheitlich für eine Adoption aussprachen (Buba und Vaskovics 2001). In der Untersuchung von Rupp (2009) wurden 1059 homosexuelle Elternteile von insgesamt 693 Kindern (625 Familien) telefonisch befragt. Der geringe Anteil der befragten Männer (7 %) verhindert repräsentative Aussagen zu dieser Subgruppe. Die Hauptanliegen der Studie bestanden darin, die Auswirkungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes auf die Familien sowie das Kindeswohl zu untersuchen. Wie bereits erwähnt, sind die meisten Kinder der (hauptsächlich lesbischen) Befragten leibliche Kinder. Auch Rupp (2009) kommt zu dem Ergebnis, dass Frauenpaare kaum Interesse an Adoption oder Pflegschaft zeigen, sondern die heterologe Insemination bevorzugen. Adoption und Pflegschaft scheinen eher für Männerpaare interessant zu sein. Im Falle der Insemination ist es für mehr als Dreiviertel der Frauen wichtig, dass das Kind Kontakt zum biologischen Vater aufnehmen kann. 17 % der befragten Frauen können sich vorstellen, gemeinsam mit einem schwulen Paar eine Queerfamily zu gründen, wobei niemand der Befragten in einer solchen Konstellation lebte (Rupp 2009). Eine Ursache dafür könnte darin bestehen, dass Rupp nur die Paare mit eingetragener Lebenspartnerschaft in die Hauptauswertung einbezogen hat.

Diskussion Wie bereits erwähnt, sind die hier vorgestellten Studien sehr heterogen und zwar sowohl in Bezug auf die Fragestellung als auch in Bezug auf die Methodik und die untersuchte Stichprobe. Dabei ist es bedauerlich, dass sich viele Untersuchungen nur auf sehr kleine Subgruppen (z. B. lesbische Frauen mit heterologer Insemination, schwule Adoptivväter) beziehen, was einen Vergleich kaum möglich macht. Erschwerend kommt auch hinzu, dass die Untersuchungen aus verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen gesetzlichen Regelun-

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gen stammen und zum Teil von anderen kulturellen Hintergründen geprägt sind. Dennoch lassen sich einige Tendenzen ausmachen. Der vergleichsweise geringe Kinderwunsch bei lesbischen kinderlosen Frauen (Gates et al. 2007; Riskind und Patterson 2010) lässt vermuten, dass es sich um eine aktive Entscheidung für ein Leben ohne Kinder handelt. Im Gegensatz dazu scheint die größere Kinderlosigkeit bei schwulen Männern eher das Resultat der äußeren Umstände zu sein als ein Ausdruck des eigenen Wunsches. Die Aussagen bezüglich der internalisierten Homophobie der Studien Hermann-Green und Hermann-Green (2008) und DeMino et al. (2007) scheinen sich auf den ersten Blick zu widersprechen. Jedoch sind die beiden Studien so unterschiedlich konzipiert, dass sie einen direkten Vergleich nicht ermöglichen. Hermann-Green und Hermann-Green sprechen zwar von einer positiven lesbischen Identität und niedrigen Werten bei der internalisierten Homophobie als Voraussetzung für die Mutterschaft, jedoch fehlt der Vergleich zu lesbischen Frauen ohne Kinder. DeMinos Ergebnisse hingegen lassen die Interpretation zu, dass der Kinderwunsch eher eine Anpassungsleistung der lesbischen Frauen an einen allgemein anerkannten Lebensentwurf darstellt und weniger Zeichen einer positiven lesbischen Identität ist. An dieser Stelle sei auf den weiteren Forschungsbedarf verwiesen, da anhand dieser beiden Untersuchungen keine eindeutigen Schlüsse gezogen werden können. Neben den methodischen Differenzen ist auch die unterschiedliche nationale Basis der Studien zu berücksichtigen: länderspezifische Gesetzgebungen und der Grad der Akzeptanz bzw. Diskriminierung von Homosexualität erschweren die Vergleichbarkeit. Für homosexuelle Männer ist festzuhalten, dass sie zwar auch einen Kinderwunsch haben (Dane et al. 2010; Gates et al. 2007; Riskind und Patterson 2010; Buba und Vaskovics 2001), dessen Realisierung aber ungleich schwerer ist. Sie bleiben häufiger kinderlos als homosexuelle Frauen. Sowohl für homosexuelle Frauen als auch für homosexuelle Männer ist das Alter ein entscheidender Einflussfaktor. Außerdem scheint der finanzielle Hintergrund bei der Realisierung des Kinderwunschs eine größere Rolle zu spielen als bei heterosexuellen Menschen. Besonders im Falle der heterologen Insemination und der Leihmutterschaft ist dies vermutlich in den sehr hohen Behandlungskosten begründet. Auffällig ist auch, dass die Befragten in nahezu allen Studien überdurchschnittlich hohe Bildungsabschlüsse und Einkommen aufwiesen. Im Falle der untersuchten homosexuellen Eltern könnte es sich dabei um einen Selektionseffekt handeln, da die Möglichkeiten der Elternschaft (Adoption, Pflegschaft, Insemination, Leihmutterschaft) hohe finanzielle und zum Teil auch soziale Ressourcen voraussetzen. Anhand dieser Literaturübersicht lässt sich noch eine Reihe offener Fragestellungen erkennen. Beispielsweise sollten die Rahmenbedingungen spezifiziert werden, unter denen sich homosexuell lebende Menschen für Kinder entscheiden. Welche Motive für oder gegen Kinder haben sie? Welche Möglichkeiten der Elternschaft favorisieren homosexuelle Frauen und Männer? Um diese Fragen für eine ausreichend große deutsche Stichprobe von homosexuellen Frauen und Männern zu beantworten, ist an der Universität Leip-

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Korrespondenzadresse Evelyn Kleinert Department für Psychische Gesundheit Abteilung für Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie Universitätsklinikum Leipzig Philipp-Rosenthal-Str. 55 04103 Leipzig [email protected]

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Homosexualität und Kinderwunsch



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