Die Immunitätsurkunde Ottos des Großen für die nördlichen Bistümer Schleswig, Ribe und Aarhus 965

June 16, 2017 | Author: Maximilian Lippert | Category: Medieval History, Danish History, Otto the Great, The Diocese of Bremen
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2 Universität Duisburg-Essen Fakultät für Geisteswissenschaften Historisches Institut Wintersemester 2014/2015 Seminar: Das Reich unter Heinrich I. und Otto dem Großen Dozent: Prof. Dr. Uwe Ludwig

Die Immunitätsurkunde Ottos des Großen für die nördlichen Bistümer Schleswig, Ribe und Aarhus 965

Maximilian Lippert ES0228449600 Taubenacker 19 40668 Meerbusch [email protected] LA BA GyGe Deutsch 6. Fachsemester

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Inhaltsverzeichnis

1 Das Immunitätsprivileg von 965 – Eine Hinführung

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2 Deutsch-dänische Beziehungen im frühen Mittelalter

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3 Die Immunitätsurkunde von 965

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3.1 Überlieferungsgeschichte

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3.2 Inhalt

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4 Rückblick Adams von Bremen

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5 Interpretation des Immunitätsprivilegs

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5.1 These: Bis 983 bestand eine vom deutschen Reich abhängige Mark auf dänischem Boden

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5.2 These: Die Immunität bezog sich auf Zellen südlich von Elbe und Eider

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5.3 These: Die dänische Mark als Realitätsentwurf für die Zukunft

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5.4 Abschließende Diskussion

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6 Ergebnis der Urkundeninterpretation und Ausblick

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7 Quellenverzeichnis

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8 Literaturverzeichnis

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9 Versicherung Eides statt

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1 Das Immunitätsprivileg von 965 – Eine Hinführung Gottschalk von Ahlefeld, Bischof von Schleswig, behauptet im Jahre 1526, sein Bistum sei von Beginn an in weltlichen und geistlichen Belangen der dänischen Hoheit Untertan gewesen.1 Seine Denkschrift an das Reichskammergericht in Trier sollte dem Zweck dienen, drohende Forderungen des kaiserlichen Reichsfiskus an das Bistum Schleswig abzuwenden. Doch trotz den „vordergründig transpolitischen Zwecken“ und dem „Verdacht der historischen Unzuverlässigkeit“2 weist die Textstelle unmittelbar auf ein immer noch ungeklärtes Phänomen in der Mittelalterforschung hin: die umstrittenen Anteile des deutschen und des dänischen Reiches am Bistum Schleswig zu dessen Gründungs- und Anfangszeit. Ein nicht weniger umstrittenes, doch wesentlich bekannteres Dokument, welches in jene Zeit fällt, ist die Urkunde Ottos I., die nicht nur Schleswig sondern auch den anderen beiden im Norden gelegenen und parallel eingerichteten Bistümern Ribe und Aarhus die Immunität vom Reich, also die Befreiung von Steuern, Abgaben und Pflichten sowie die Einrichtung einer Vogtei und Gerichtsbarkeit, gewährt. Kontrovers ist hierbei, dass eine solche vom Kaiser ausgestellte Urkunde bei einem Szenario, wie Ahlefeld es geschildert hat, jedoch wenig sinnvoll erscheint. Adam von Bremen3 erwähnt als einzige zeitgenössische Quelle für die Regierungszeit Ottos I., in welcher die drei nordischen Bistümer eingerichtet worden sind, eine Reichsmark auf dänischem Boden, doch andere Quellen befördern widersprüchliche Interpretationen der Urkunde. In dänischen Quellenzeugnissen fehlen demgegenüber jegliche Anzeichen für die Existenz einer Mark oder eine ähnliche Bindung Dänemarks an das ottonische Reich. Bis heute wird intensiv darüber gestritten, ob es sich bei der königlichen Zusicherung womöglich um eine fiktive Verfügung gehandelt habe. Es drängt sich die Frage auf, ob unter Otto I., in einer Zeit, in der die Ausbreitung des Glaubens und der Kirche „ein wesentliches Kriterium christlich-imperialer Herrschaft“4 gewesen ist, eine fiskale und politische Oberhoheit über Süddänemark bestanden hat. Denn wie schon bei 1

Der Text des Schreibers findet sich bei Cypraeus, Johann Adolph: Annales Episcoporum Slesvicensium. Köln 1634. S. 423ff. (URL: www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/TXC7JJ6UL2W5V6F446SLMQPNV WBGHMNY. Letzter Zugriff am 17.4.2015) 2 Radtke, Christian: Anfänge und erste Entwicklungen des Bistums Schleswig im 10. und 11. Jahrhundert. In: Ders./Walter Körber (Hrsg.): 850 Jahre St.-Petri-Dom zu Schleswig. 1134–1984. Schleswig 1984. S. 133. 3 Magister Adam Bremensis: Gesta Hamburgensis ecclesiae pontificium. In: Quellen des 9. und 11. Jahrhunderts zur Geschichte der Hamburgischen Kirche und des Reiches. Hg. u. bearb. v. Werner Trillmich. Darmstadt 1961. S. 229 (= I,57). 4 Althoff, Gerd/Keller, Hagen: Heinrich I. und Otto der Große. Neubeginn auf karolingischem Erbe 2. Göttingen/Zürich 32006. S. 160.

4 Karl dem Großen „war Ottos Vorgehen durch die Gleichschaltung von Mission und Herrschaft bestimmt“5. Damit verbunden ist zudem die Frage nach dem Zustand der von der deutschen Reichskirche eingerichteten Bistümer auf dänischem Boden, welcher doch sehr mit dem Einfluss des Reiches im Norden zusammenhängen musste. In urkundlichen Quellen können sich verschiedene Horizonte vergangener Wirklichkeit, deskriptive, normative oder auch intentional prospektive, überlagern und mittelalterliche Immunitätsprivilege sind daher stets im Sachzusammenhang des Quellenkontextes zu verstehen. So sollen auch hier im Folgenden unter der Hinzunahme verschiedener Quellen einige Arbeitshypothesen zur Immunitätsurkunde Ottos des Großen für die nördlichen Bistümer

Schleswig,

Ribe

und

Aarhus

965

diskutiert

und

abschließend

die

Interpretationsmöglichkeiten des Dokuments eingeschätzt und beurteilt werden.

2 Deutsch-dänische Beziehungen im frühen Mittelalter

Kontroverse Spekulationen über die Entstehung eines dänischen Reiches gehen bis ins 5. Jahrhundert zurück, „werden jedoch letztlich als fruchtlos angesehen“.6 Man geht in der Mittelalterforschung vom Zusammenwachsen mehrerer Kleinstämme in Schonen, Jütland und auf den Inseln aus, welches aus den Unruhen der Völkerwanderungszeit resultierte. Erst im 9. und 10. Jahrhundert wird das dänische Reich in der zeitgenössischen Historiographie fassbar. Es ist überliefert, dass bereits um 720 der angelsäschische Missionar Willibrord nach Jütland gereist ist und auch der sächsische dux Widukind zur Zeit der Sachsenkriege Karls des Großen beim Dänenkönig Sigfried Unterschlumpf fand. Vor allem für die Zeit von 804 bis 812 sind wesentliche Nachrichten über Dänemark überliefert, als König Göttrik zu großer Macht gelang und sich zum Gegenspieler des Kaisers entwickeln konnte. Im Verlauf des 9. Jahrhunderts geriet das dänische Reich jedoch in schwere Herrschaftskrisen, herbeigeführt durch Thronstreitigkeiten, und bald schienen die Staatsverhältnisse noch verworrener zu werden. Verstreute Quellen legen nahe, dass die

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Fleckenstein, Josef: Das Reich der Ottonen im 10. Jahrhundert. In: Frühzeit und Mittelalter (Gebhardt. Handbuch der deutschen Geschichte 1). Stuttgart 1970. S. 253. 6 Hoffmann, Erich: Dänemark. Historisches. In: Reallexikon der germanischen Altertumskunde 5 (1984). S. 148.

5 Reichseinheit zerfiel und sich Seekönige verschiedener Herkünfte der einzelnen Teilreiche bemächtigten. Im Süden etablierte der Erobererkönig Olaf aus Schweden ein Reich mit Haithabu als Hauptstadt, im nördlichen Jütland konnte sich mit den Gormiden, den späteren Jellingkönigen, die vermutlich aus Norwegen stammen, 7 ebenfalls ein Königsgeschlecht durchsetzen. Einen Vorstoß des späteren Haithabukönigs Gnupa nach Friesland vergalt der deutsche König Heinrich I. im Jahre 934 mit einem Heereszug. Gnupa musste sich daraufhin taufen lassen und Tribute an das Reich entrichten. Seitdem trieb auch Erzbischof Unni von Bremen die unter seinen Vorgängern Ansgar und Rimbert angeleitete Mission der Nordvölker erneut an, wobei allerdings keine tragfähige kirchliche Organisation und Infrastruktur erreicht wurden. Doch schon bald war das Südreich um Haithabu dem Vordringen König Gorms aus dem nördlicheren Reich erlegen. 8 Errichtete Grabhügel und Gedenksteine für seine verstorbene Gemahlin Thyra zeugen davon, dass Gorm bereits ein mächtiger Herrscher gewesen sein muss. Sein Herrschaftsanspruch richtete sich wohl auf das ganze Dänenreich der Zeit um 800. Ob die tributäre Abhängigkeit der Haithabukönige für den Raum zwischen Eider und Schlei auch für Gorm und später seinen Sohn Harald Blauzahn gegolten hat, ist durch Quellen nicht sicher festzustellen, doch soll hier im Kontext des Immunitätsprivilegs Ottos des Großen weiter interessieren. Harald Blauzahn rühmte sich später auf dem Runenstein der Grab- und Memorialanlage von Jelling, er sei derjenige, „der sich ganz Dänemark gewann und Norwegen und die Dänen zu Christen machte“.9 Die Christianisierung Dänemarks ist also eng mit der Person Haralds verknüpft. Nachdem Gorm 920 die letzte christliche Kirche in seinem Herrschaftsgebiet zerstört hatte, war er auch weiterhin nicht empfänglich für die Missionierungsversuche Unnis. Dieser konnte am gormidischen Hofe jedoch den jungen Harald erreichen. Später öffnete dann Harald als König sein Land der christlichen Mission 7

Laut Adam stammt Gorm aus „Nortmannia“. Vgl. Magister Adam Bremensis: Gesta Hamburgensis ecclesiae pontificium. S. 225 (= I,52). Unter diesem Begriff fasste er sowohl Norwegen als auch in einigen Fällen die Normandie. Doch sind manche Leitnamen der gormidischen Königsreihe mit solchen vom Geschlechte Harald Schönhaars identisch, was eine Herkunft der Gormiden aus Norwegen nahe legt. Vgl. Hoffmann, Erich: Beiträge zur Geschichte der Beziehungen zwischen dem deutschen und dem dänischen Reich für die Zeit von 934 bis 1035. In: Christian Radtke/Walter Körber (Hrsg.): 850 Jahre St.-Petri-Dom zu Schleswig. 1134–1984. Schleswig 1984. S. 109. 8 Der genau Zeitpunkt ist ungewiss, doch spricht einiges für eine Datierung spätestens im Jahre 936. Vgl. Hoffmann: Dänemark. S. 150. 9 DR 42 (DR42) - Jelling 2. In: Samnordisk runtextdatabas (URL: www.abdn.ac.uk/skaldic/db.php?if=srdb& table=mss&id=18867. Letzter Zugriff am 14.4.2015). Bildausstattung und Inschrift des Runensteins scheinen in unterschiedlichen Phasen erfolgt zu sein. Vgl. Christensen, Askel E.: The Jelling Monuments. In: Mediaeval Scandinavia 8 (1975). S. 7-20.

6 und Unnis Nachfolger Erzbischof Adalag hob diese durch weitgreifende Missionspolitik auf eine qualitativ neue Ebene. Nachdem Papst Agapet II. Erzbischof Adalag zuvor die Zuständigkeit für Bischöfe bei den Dänen, Norwegern, Schweden und überhaupt in allen nordischen Ländern bestätigt hatte, wurden am 6. Juni 948 auf der Synode von Ingelheim die Bischöfe Hored, Liafdag und Reginbrand ordiniert und in die neu eingerichteten Bistümer Schleswig, Ribe und Aarhus eingesetzt,10 welche sich auf jütländischem Boden befanden. 965 erteilte schließlich Kaiser Otto I. in der hier diskutierten Urkunde den drei Suffraganbistümern des Erzbistum Hamburg-Bremen die Immunität.11 Der Vorgang von Harald Blauzahns Konversion lässt sich historisch nicht mehr eindeutig rekonstruieren, ist sie doch bei Widukind von Corvey als Legende, in der der Missionsprediger Poppo Harald auf wunderhafte Weise von der Macht des Christengotts überzeugt,12 überliefert. Eine Datierung der Taufe lässt sich durch eine unauffällige Bemerkung in der Lebensbeschreibung eines Kölner Erzbischofs auf den Zeitraum von 953 bis 965 eingrenzen13 und erscheint in den frühen 960er Jahren wahrscheinlich.14 Dabei spielten nicht nur persönliche Motive sondern auch politisches Kalkül eine Rolle. Die herausragende Machtfülle des deutschen Königs hatte Harald sicherlich beeindruckt. Das Christentum bewahrte ihn vor willkürlichen militärischen Übergriffen der christlichen und natürlich besonders des ottonischen Herrschers15 und eine künftige Reichskirche bot ihm zudem ein neues Instrument zur Herrschaftsausübung gegenüber den dänischen Großen. Nach der Thronbesteigung Ottos II. versuchte Harald im Jahre 974 eine Verschiebung des Grenzgürtels nach Süden zu erreichen, nicht zuletzt da die Billunger, deren Stellung in den nordelbischen Sachsengauen sich immer mehr zu einer Art Markgrafschaft verfestigt hatte, 10

Zumindest werden sie in den Synodialakten zum ersten Mal genannt. Vgl. 5.–7. Synodus Ingelheimensis. 948. Jun. 6. In: Constitutiones et acta publica imperatorum et regum 1. Inde ab a. DCCCCXI. usque ad a. MCXCVII (911-1197). Hg. v. Ludwig Weiland. Hannover 1893. S. 12f. 11 Die Urkunden Konrad I., Heinrich I. und Otto I. Conradi I., Heinrici I. et Ottonis I. Diplomata. (Die Urkunden der deutschen Könige und Kaiser 1. Monumenta Diplomata regum et imperatorum Germaniae I). Hg. v. Theodor Sickel. Nr. 294 (Magdeburg 965 Juni 26). S. 411. 12 Vgl. Widukinds Sachsengeschichte. Widukindi res gesta Saxionicae. In: Quellen zur Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Hg. u. bearb. v. Albert Bauer/Reinhold Rau. Darmstadt 52002. S. 169f. (= III,65). 13 Vgl. Ruotgers Lebensbeschribung des Erzbischofs Bruno von Köln. Ruotgori Vita Brunonis archiepiscopi Coloniensis. Hg. v. Irene Ott. Köln/Graz 1958. S. 43 (= cap. 41). 14 Vgl. Radtke: Anfänge und erste Entwicklungen des Bistums Schleswig im 10. und 11. Jahrhundert. S. 135. 15 Über das Betreiben von Politik durch Taufen, besonders indirekte Nötigung eines militärisch überlegenen Taufpaten Angenendt, Arnold: Taufe und Politik im frühen Mittelalter. In: Frühmittelalterliche Studien 7 (1973). S.143-168. Zur Taufpolitik Ottos I. im Besonderen Ders.: Kaiserherrschaft und Königstaufe. Kaiser, Könige und Päpste als geistliche Patrone in der abendländischen Missionsgeschichte (Arbeiten zur Frühmittelalterforschung 15). Berlin/New York 1984. S. 275f.

7 dort und im übrigen Abodritenland immer mehr an Macht gewonnen hatten.16 Dies misslang und der deutsche Herrscher konnte das Danewerk erobern und legte zum Schutz der Grenze eine Burg an, welche Schlesinger im Halbkreiswall von Haithabu vermutet.17 Doch bereits 983, nachdem Otto II. eine Niederlage bei Controne gegen die Araber hinnehmen musste, gelang den Dänen in Kooperation mit der Abodriten, Liutizien und Elbslawen die Eroberung jener Burg und ein militärischer Sieg über das Reich. Im Folgenden waren allerdings sowohl die dänische als auch die deutsche Seite mit anderen außen- wie innenpolitischen Problemen zu sehr beschäftigt, um weiter gegeneinander vorgehen zu können. Otto III. bestätigte noch 988 in einer weiteren Urkunde18 das Immunitätsprivileg, welches sein Großvater den Bistümern Schleswig, Ribe und Aarhus erteilt hatte. Diese neue Urkunde erhält den Zusatz, dass die Bischöfe der nördlichen Bistümer nunmehr auch Besitz innerhalb des Reiches erlangen durften. Harald Blauzahns Königtum fiel schließlich einem Aufstand seines Sohnes Sven Gabelbart zu Opfer. Er starb zwischen 985 und 987 im Exil. Sven trieb die Bistumsorganisation zusammen mit Erzbischof Adalbert von Bremen weiter voran. Er und sein Nachfolger Knut der Große waren jedoch immer mehr auch um die kirchliche Souveränität ihres Landes bemüht. Eine eigene dänische Kirchenprovinz entstand letztlich 1104 mit der Einrichtung des Erzbistums Lund, als auch nahezu alle Ebenen des gesellschaftlichen Lebens von christlichen Kulturformen durchdrungen waren.

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Vgl. Hoffmann, Erich: Sachsen, Abodriten und Dänen im westlichen Ostseeraum von der Mitte des 10. Bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts. In: Helge Bei der Wieden (Hrsg.): Schiffe und Seefahrt in der südlichen Ostsee. Berlin 1986. S. 6-12. 17 Schlesinger, Walter: Unkonventionelle Gedanken zur Geschichte von Schleswig/Haithabu. In: Horst Fuhrmann/Hans Eberhardt Mayer/Klaus Wriedt (Hrsg.): Aus Reichsgeschichte und Nordischer Geschichte. Karl Jordan zum 65. Geburtstag (Kieler Historische Studien 16). Stuttgart 1972. S. 82ff. 18 Die Urkunden Otto des III. Ottonis III. Diplomata (Die Urkunden der deutschen Könige und Kaiser 2,2. Monumenta Diplomata regum et imperatorum Germaniae II,II). Hg. v. Theodor Sickel. Nr. 41 (Wildeshausen 988 März 18). S. 440-441.

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3 Die Immunitätsurkunde von 965

3.1 Überlieferungsgeschichte Jene Urkunde, um die sich die verschiedenen Interpretationen geradezu ranken, wurde am 26. Juni 965 in Magdeburg ausgestellt. Adam von Bremen konnte wohl im 11. Jahrhundert beim Verfassen seiner Hamburger Kirchengeschichte Einsicht in sie erlangen und ist somit Kronzeuge dafür, dass sich das Dokument im Archiv der Bremer Kirche befand. Dort lagerte sie zusammen mit der an ihr anknüpfenden Urkunde von 988 noch bis ins Jahre 1133, um dann zwecks Bekräftigung der eigenen Ansprüche auf die Metropolitstellung in der Kirche des Nordens gegenüber dem Erzbistum Lund nach Hamburg überführt zu werden. Spätestens im Zusammenhang mit der Eroberung Hamburgs durch die Dänen 1201 wurde das Schriftstück dann mitsamt einigen anderen Dokumenten wieder zurück nach Bremen gebracht.19 Weiterhin bezeugt der hamburgische Domherr Erpold Lindenbruch die Existenz des Dokuments in der Stadt an der Weser für das Ende des 16. Jahrhunderts, wo es in ein nach Lindenbruch benanntes Kopialbuch übertragen wurde.20 1652 wanderte der Bremer Archivbestand dann jedoch nach der Besetzung durch die Schweden nach Stade, wo die Immunitätsurkunde ein letztes Mal zur Registrierung nachweislich eingesehen worden ist.21 Im 19. Jahrhundert war die Urkunde aus der ottonischen Zeit nicht mehr auffindbar, sodass man auf Lindenbruchs Kopie verwiesen war. Der Hamburger Stadtarchivar Johann Martin Lappenberg veröffentlichte diese 1842 im ersten Band des Hamburgischen Urkundenbuches.22 Noch im selben Jahr aber fiel besagtes Kopialbuch während des Hamburger Stadtbrandes den Flammen zum Opfer,

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Dies geht aus einer Protestnote des Hamburger Domkapitels, das die Überführung der Urkundenbestände nach Bremen nicht billigen wollte, an Papst Innozenz III. aus dem Jahre 1204 hervor. Vgl. Hamburgisches Urkundenbuch 1. Nr. 345 (Papst Innocens III. trägt dem Bischofe, Propste und Decane zu Hildesheim auf die Klage des Hamburger Capitels auf, das Bremische Capitel zur Exhibition seiner Privilegien anzuhalten, 1204, April 5). S. 303-304.; Nr. 436 (Akten in dem Processe des Hamburgischen gegen das Bremische Domkapitel, betreffend die Wahl des Erzbischofes, und Excommunication des Bremer Capitels, 1219-1222, März 16). S. 380-387.; Lappenberg, Johann Martin: Vorrede. In: Ders. (Hrsg.): Hamburgisches Urkundenbuch 1. Hamburg 1842. S. XI. 20 Vgl. Lappenberg: Vorrede. S. XXVff. 21 Die beiden Immunitätsurkunden von 965 und 988 sollen im Stader Registranten unter Caps. IV, No. 21 bzw. No. 38 verzeichnet sein. Vgl. Hamburgisches Urkundenbuch 1. Nr. 41 (Kaiser Otto I. befreiet das Eigentum der Kirchen zu Schleswig, Ripen und Arhusen von allen Abgaben und Diensten. 965. Jun. 26). S.47. Anm. 1.; Nr. 50 (König Otto III. gewährt den dänischen Bistümern dieselben Freiheiten, welche Otto I. ihnen im Jahre 965 verlieh, gestattet ihnen auch, in seinem ganzen Reich Besitzungen zu erwerben, und erlässt den Leuten des Bischofes von Schleswig seinen Zoll in allen Theilen des Reiches. 988. März 18). S. 56. Anm. 1. 22 Hamburgisches Urkundenbuch 1. Nr. 41. S. 47-48.

9 sodass sich die Forschung seitdem auf die Edition Lappenbergs stützen muss.23 Ob die heute überlieferte Version der Urkunde von 965 gar eine Fälschung ist, weiß man durch die stark eingeschränkte Überlieferungssituation nicht zu beantworten. Der derzeitige Stand der Forschung nimmt jedoch, nicht zuletzt aufgrund mangelnder stichhaltiger Motive zur Fälschung, ihre Echtheit an.

3.2 Inhalt Die Narratio der 965 ausgestellten Urkunde24 verkündet, dass auf Bestrebungen des Bremer Erzbischofs Adalag und zur Sicherung von Bestand und Unversehrtheit der kaiserlichen Macht alle Besitzungen, die in der Mark oder dem Reich (in marca vel regno Danorum) liegen und den dort gegründeten Kirchen von Schleswig, Ribe und Aarhus angehören oder einmal angehören werden, frei von jeglichen Abgaben und Dienstleistungen seien, die dem Recht nach dem Kaiser zustehen. Allein die Bischöfe der besagten Bistümer sollen Ansprüche auf jene Dienste haben. Auffällig ist hierbei erst einmal, dass die Bischöfe der begünstigten Bistümer nicht als Petenten genannt wurden, sondern an ihrer statt der hamburgisch-bremische Erzbischof Adalag als Bittsteller oder vielmehr Betreiber auftritt. Kein Graf oder herrscherlicher Eintreiber (comes und fisci nostri exactor) habe nunmehr Rechte geltend zu machen, lediglich den Bischöfen sollen die Hörigen und Freien (servi und colonii) zu dienen haben und keiner anderen Gerichts- oder Exekutivgewalt (bannus vel disciplina) sollen sie unterstehen, außer derjenigen des Vogtes der jeweiligen Kirche. Der dänische König Harald bleibt dabei völlig unerwähnt. Ein zentrales Problem stellt der Passus in marca vel regno Danorum dar, welcher nicht eindeutig zu erklären vermag, ob der Aussteller der Urkunde eine Grenzmark des deutschen Reiches oder aber ein eigenständiges dänisches Königreich betiteln möchte. Das Dokument vom 26. Juni 965 ist eine Immunitätsurkunde nach üblichem Vorbild. Keine weiteren Besonderheiten stellen der Verweis des Herrschers auf die schriftliche Fixierung zur Bekräftigung des Privilegs sowie Besiegelung und Unterschrift der Urkunde 23

Vgl. Kraack, Detlev: Aus einer Urkunde wird Geschichte. Das Immunitätsprivileg Ottos I. für die Bistümer Schleswig, Ribe und Aarhus vom 26. Juni 965 und Dänemarks Frühzeit im Spannungsfeld von urkundlicher, chronikalischer und archäologischer Überlieferung. In: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 50 (2002). S. 692. 24 Vgl. Die Urkunden Konrad I., Heinrich I. und Otto I. Nr. 294 (Magdeburg 965 Juni 26). S. 411.

10 dar. Ebenso gehören die Angaben zu Datum und Ort sowie die abschließende Apprecatio zum formalen Apparat zeitgenössischer Herrscherurkunden.

4 Rückblick Adams von Bremen

Der Bremer Domscholaster Adam schreibt in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts sein Geschichtswerk Gesta Hammaburgensis ecclesiae pontificium, welches nicht nur von der Geschichte rund um das Erzbistum Hamburg-Bremen, sondern auch von den politischen Beziehungen zwischen dem deutschen und dem dänischen Reich im 10. Jahrhundert zu berichten weiß. So findet auch die Erteilung der Immunität für die nordischen Bistümer durch Otto I. bei Adam Erwähnung.25 Otto habe, nachdem er den Anschlägen seiner Brüder, also Thankmars im Jahre 938 und Heinrichs in den Jahren 939 bis 941, entronnen war, den von ihm beherrschten Völkern Recht und Gerechtigkeit zukommen lassen sowie nahezu alle Gebiete, die seit König Karls des Großen Ableben vom Reiche abgefallen waren, wieder der kaiserlichen Herrschaft unterworfen. Daraufhin griff er die Dänen an, denn diese hätten die kaiserlichen Gesandten samt dem Markgrafen in Haithabu (apud Heidibam) erschlagen und dort die ganze sächsische Siedlung, welche auf Ottos Vater Heinrich I. zurückzuführen sei, vernichtet. Daraufhin sei Otto, um sich zu rächen, über die dänische Grenze (terminos Danorum), welche damals bei Schleswig (apud Sliaswig) gelegen habe, gezogen und hätte das ganze Land bis hin zum Meer, welches Dänemark von Norwegen trennt, und bis in Adams Zeit Ottensund (Ottinsand) genannt ward,26 verheert. Auf dem Rückweg ins deutsche Reich hätte sich daraufhin Harald Blauzahn Otto I. mit einem Heer zur Schlacht gestellt. Beide Seiten hätten tapfer gekämpft, doch der Sieg fiele den Sachsen zu und die Dänen flüchteten auf ihre Schiffe. Harald beugte sich Otto schließlich und erhielt sein Reich vom Kaiser zurück. Dafür gelobte er die Einführung des Christentums in Dänemark, ließe sich selbst taufen und auch sein kleiner Sohn sei von Otto aus der Taufe gehoben und Sven-Otto genannt worden.

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Magister Adam Bremensis: Gesta Hamburgensis ecclesiae pontificium. S. 236f (= II,3). Hier mein Adam keinesfalls die Meerenge zwischen der Insel Thyholm im Limfjord und dem Festland, welche bis heute Odde-Sund heißt. Vgl. Kraack: Aus einer Urkunde wird Geschichte. S. 684. 26

11 Eben in dieser Zeit sei der kontinentale Teil Dänemarks, Jütland genannt, in die drei Bistümer aufgeteilt und dem Erzbistum Hamburg-Bremen unterstellt worden. Während Adam seine Kirchengeschichte verfasste, lagerten noch Privilegien des Königs (precepta regis) im Archiv der Bremer Kirche, welche bezeugten, dass die Herrschaftsrechte über das dänische Reich von König Otto beansprucht würden (quae signant Ottonem regnem in sua ditione regnum Danicum tenuisse). Er könnte nicht nur Bistümer stiften, sondern sie auch mit Besitz ausstatten (adeo ut etiam episcopatus ille donaverit). Zudem bestätigte Papst Agapet II. Erzbischof Adalag und der hamburgisch-bremischen Kirche alle Abmachungen, die seine Vorgänger mit Adalag getroffen hätten, darunter das Recht, an seiner Stelle Bischöfe in Dänemark und den übrigen Gebieten des Nordens einzusetzen. Die Schilderungen des Bremer Domscholasters sind allerdings fast gänzlich ins Legendäre zu verweisen und dienen lediglich dem höheren Ruhme seines Erzbistums und Ottos des Großen. Dieser hat nie einen Feldzug nach Jütland unternommen. Die von Adam beschriebenen kriegerischen Handlungen sind vielmehr eine Projektion des Feldzuges Ottos II. aus dem Jahre 974 in das vorangegangene Jahrzehnt. Haralds aus der militärischen Niederlage resultierende Taufe und die seiner Familie, Ottos Anwesenheit dabei und seine direkte Vermittlung zur Übernahme des Christentums sind ebenfalls fiktiv.27 Weiterhin ist fraglich, ob der jütländische Teil Dänemarks tatsächlich bereits in die drei Diözesen eingeteilt worden war. Denn so kurz nach deren tatsächlicher Gründung 948 war es vor allem nördlich von Elbe und Eider äußerst unwahrscheinlich, dass man bereits eine klare räumliche Trennung zwischen den Gebieten vorgenommen hatte.28 So bleibt auch Adam nichts anderes übrig, als bezüglich der Einteilung ungewisse Passivformen zu verwenden (divisia und subjecta est).

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Vgl. Angenendt: Kaiserherrschaft und Königstaufe. S. 277. Radtke verweist jedoch zurecht auf den „historisch wertvollen Bezugsrahmen“, den Adams Schilderungen „als Denkmuster des mittleren 11. Jh. Eines ‚So hätte es sein sollen!‘“ schafft. Vgl. Radtke, Christian: Haithabu, Jelling und das neue 'Jenseits' Skizzen zur skandinavischen Missionsgeschichte. In: Römische Quartalsschrift für christliche Altertumskunde und Kirchengeschichte 94 (1999). S. 19. Anm. 60. 28 Vgl. Kraack: Aus einer Urkunde wird Geschichte. S. 686.

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5 Interpretation des Immunitätsprivilegs

Der Bremer Chronist schreibt vor dem Hintergrund der Bestrebungen des Bistums Lund, aus der hamburgisch-bremischen Kirchenprovinz ausgegliedert zu werden. So versucht Adam, durchaus typischerweise für hochmittelalterliche Geschichtsschreibung, die Geschehnisse einer gewissen heilsbringenden Fügung entsprechend anzulegen. 29 Mit den Urkunden aus den Jahren 965 und 988, Kenntnissen aus der Sachsengeschichte Widukinds von Corvey, mit der Hilfe des dänischen Königs Sven Estridssons sowie der eines unbekannten Bischofs30 und mit einzelnen mündlichen Überlieferungen, die ihn sicherlich ebenfalls erreicht hatten, schrieb Adam seine Kirchengeschichte zum Lobe des Erzbistums Hamburg-Bremen und der ottonischen Königsfamilie. Adam setzte der Urkunde wohl positivistisch voraus, dass Otto nach dem Sieg über Harald Blauzahn Herrschafts- und Besitzrechte im dänischen Reich beanspruchen und nach eigenem Belieben Bistümer einrichten konnte. Aufgrund der dünnen Quellenlage für die Zeit des 10. Jahrhunderts folgten viele spätere Historiker den Worten Adams und der von eben diesen beeinflussten Schilderung der Vorgänge bei Saxo Grammaticus, welcher Ende des 12. Jahrhunderts die Geschichte der Dänen von deren mythischen Ursprüngen bis in seine eigene Zeit erzählt.31 Vor allem bis ins ausgehende 19. und anbrechende 20. Jahrhundert wurde Adams Version auf deutscher Seite nahezu unkritisch übernommen und „in einen gewissermaßen teleologisch-nationalen Zusammenhang eingebettet“,32 wobei die Interpretationen dänischer Historiker der ottonisch-gormidischen Geschichte davon deutlich abweichen und in andere nationale Deutungszusammenhänge eingebunden sein konnten.33 In erster Linie aufgrund des

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Besonders klar wird dies im folgenden Kapitel, wenn Adam von der Weihe der drei neu eingesetzten Bischöfe Hored, Liafdag und Reginbrand durch Adalag berichtet. Denn der Erzbischof selbst überträgt den Bischöfen die Sorge um christlichen Gemeinden Dänemarks und des gesamten Nordens und macht somit die Metropolitstellung seines Erzbistums deutlich. Vgl. Magister Adam Bremensis: Gesta Hamburgensis ecclesiae pontificium. S. 237ff (= II,4). 30 Der von Adam als Gewährsmann angeführte Bischof könnte Ratolf gewesen sein. Vgl. Bierye, Wilhelm: Beiträge zur Geschichte Nordalbingiens im 10. Jahrhundert. Berlin 1909. S. 20, 54.; ders: Untersuchungen zur Geschichte Nordalbingiens im 10. Jahrhundert. In: Zeitschrift der Gesellschaft für SchleswigHolsteinische Geschichte 46 (1916). S. 8f. 31 Vgl. Saxionis Grammatici Gesta Danorum X. Hg. v. Alfred Holder. Straßburg 1886. S. 325f. 32 Kraack: Aus einer Urkunde wird Geschichte. S. 682. 33 Zusammenstellungen einschlägiger Literatur und Tendenzen der Interpretationsgeschichte des Immunitätsprivilegs etwa bei Radtke: Anfänge und erste Entwicklungen des Bistums Schleswig im 10. und 11. Jahrhundert. S. 147ff.; Hoffmann: Beiträge zur Geschichte der Beziehungen zwischen dem deutschen und dem dänischen Reich für die Zeit von 934 bis 1035. S. 130ff.

13 widersprüchlichen Charakters des Immunitätsprivilegs Ottos I. von 965 wurde das Dokument sogar als Fälschung abgetan.34 Es geht schließlich um die Frage nach der Abhängigkeit Dänemarks vom deutschen Reich für die Zeit um 965. Wurde die Tributpflichtigkeit Gnupas an Heinrich I. bis 983 aufrecht erhalten, wurden gar eine Grenzmark auf dänischem Boden eingerichtet und Grafen eingesetzt oder lassen sich aber noch andere Schlüsse aus der Urkunde ziehen? In der Forschung standen sich seither zwei verschiedene Lehrmeinungen gegenüber. Im deutschen Sprachraum argumentierten vor allem Windmann35 und Schlesinger36 für das Vorhandensein einer dänischen Mark unter ottonischer Oberhoheit, Bierye37 und von Liliencron38 versuchen diese zu widerlegen. Letztere vermutet jedoch aufgrund der Urkunde von 965 einen starken Machteinfluss des Reiches. Jordan39 betont, dass die Bistümer politisch zu Dänemark, kirchenrechtlich zum Erzbistum Hamburg-Bremen gehörten, wobei die Tributpflichtigkeit Gnupas unter den Gormiden aufrechterhalten worden sei. Im Folgenden sollen einige Arbeitshypothesen Möglichkeiten aufzeigen, wie sich die Urkunde interpretieren lassen könnte, und anschließend unter Hinzunahme anderer Quellen eine Lösung für das Problem gesucht werden.

5.1 These: Bis 983 bestand eine vom deutschen Reich abhängige Mark auf dänischem Boden Aus dem vorliegenden Quellenbefund heraus, vor allem, wenn man zu Teilen Adam von Bremens Geschichtswerk folgt, lässt sich natürlich annehmen, dass zum Zeitpunkt der Erteilung des Immunitätsprivilegs durch Otto I. an die Bistümer Schleswig, Ribe und Aarhus und bis 983 eine Mark gegen die Dänen zwischen Eider und Schlei bestanden habe, in der Organe des ottonischen Königs im eigentlich dänischen Herrschaftsbereich 34

Vgl. Hauck, Albert: Kirchengeschichte Deutschlands III. Leipzig 1896. S. 102. Anm. 1.; Thomae, Curt: Die Stellung der ersten deutschen Herrscher zur Nord- und Ostsee bis zum Beginn des salischen Kaiserhauses. Halle 1910. S.74. Anm. 3. 35 Windmann, Horst: Schleswig als Territorium. Grundzüge der Verfassungsentwicklung im Herzogtum Schleswig von den Anfängen bis zum Aussterben des Abelschen Hauses 1375 (Quellen und Forschungen zur Geschichte Schleswig-Holsteins 30). Neumünster 1954. 36 Schlesinger: Unkonventionelle Gedanken zur Geschichte von Schleswig/Haithabu. 37 Bierye: Beiträge zur Geschichte Nordalbingiens im 10. Jahrhundert.; ders.: Untersuchungen zur Geschichte Nordalbingiens im 10. Jahrhundert. 38 Liliencron, Anna-Marie von: Beziehungen des Deutschen Reiches zu Dänemark im 10. Jahrhundert. In: Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte 44 (1914). S. 1-48. 39 Jordan, Karl: Deutsche Könige in Nordelbien während des Mittelalters. In: Alfred Kamphausen (Hrsg.): Schleswig-Holstein und der Norden. Festschrift zum 65. Geburtstag von Olaf Klose 1968. Neumünster 1968. S.22-32.

14 „königliche Einnahmen einziehen, Gericht halten und im weitesten Sinne gräfliche Rechte ausüben“40 konnten. Allerdings ist in den zeitgenössischen Quellen nirgends die Rede von solchen Herrschaftsträgern, was aber noch kein zwingendes Kriterium für eine Widerlegung jenes Szenarios bedeutet, da man auch für Amtsträger dieser Art im Reich selbst oft nichts erfährt. Es ist, nachdem der bei Adam bezeugte Feldzug Ottos als nicht existent herausgestellt worden ist, naheliegend, dass Herrschaftsrechte des deutschen Königs aus dem Sieg seines Vaters Heinrich I. resultieren könnten. Jedoch lässt sich schnell widerlegen, dass Heinrich neben dem Einrichten einer Tributabhängigkeit Gnupas auch eine Grenzmark, in der er die Oberherrschaft ausführen konnte, installierte. Denn der Name Knuba taucht auf zwei Runensteinen in der näheren Umgebung Haithabus auf.41 Diese hatte Gnupas Ehefrau Asfrid für König Sigtrygg, ihrem und Gnupas Sohn, setzen lassen. Sigtrygg hat also nicht zwingend in Haithabu residiert, doch muss seine Macht auch in diesem Gebiet bestanden haben und Haithabu ein Stützpunkt der Königsherrschaft gewesen sein, was sich nicht mit der Vorstellung einer dänischen Mark unter ottonischer Verwaltung vereinbaren ließe. Von der Einrichtung einer deutschen Mark im Grenzraum weiß keine Quellen etwas zu berichten. So hat Heinrich I. schließlich auch überhaupt noch keine Marken angelegt. Weiterhin gibt keine Quelle Auskunft darüber, ob Gorm, nachdem er das dänische Südreich Gnupas einnehmen konnte, gleichfalls die Oberhoheit des deutschen Königs anerkennen musste. Und auch darüber, dass der bei Adam I,57 überlieferte siegreiche Feldzug Heinrichs I. über Gorm42 niemals stattgefunden hat, ist sich die Forschung einig. Dieser ist als „bloße ‚Dublette‘“43 des Heereszugs gegen Gnupa anzusehen. Dass Heinrich also in seinem letzten Lebensjahr keine neue Mark im Norden mehr errichtet hat, scheint somit ebenfalls gesichert. So wäre es weiterhin möglich, dass im Zuge des rasanten Machtanstieges Ottos I. dieser die Bindung des dänischen an das deutsche Reich verstärken wollte und tatsächlich eine Mark im Sinne von Adam I,57 einrichtete. Den einzigen Anhaltspunkt hierfür bieten bei Widukind erwähnte kriegerische Auseinandersetzungen an der Nordgrenze des Reiches im

40

Kraack: Aus einer Urkunde wird Geschichte. S. 693. Text und Übersetzung der Inschriften der Runensteine bei Jankuhn, Herbert: Haithabu. Ein Handelsplatz der Wikingerzeit. Neumünster 41963. S. 89f. 42 Magister Adam Bremensis: Gesta Hamburgensis ecclesiae pontificium. S. 229 (= I,57). 43 Hoffmann: Beiträge zur Geschichte der Beziehungen zwischen dem deutschen und dem dänischen Reich für die Zeit von 934 bis 1035. S. 110. 41

15 Jahre 939 ohne nähere Angaben zu Gründen oder Folgen.44 Der schwedische Historiker Sture Bolin sieht hier jenes Ereignis, aus dem er die Einrichtung der Bistümer 948 sowie die spätere Immunitätsprivilegierung heraus erklärt.45 Die Existenz einer solchen marca Danorum ließe sich auch durch die Urkunde, welche Otto III. 988 ausstellt hat, stützen. Dass die Bischöfe der nördlichen Bistümer nun auch Grundbesitz innerhalb der Reichsgrenzen erwerben könnten, lässt sich so interpretieren, dass die die Bistümer nun nach dem siegreichen Vorstoß der Dänen 983 und der veränderten politischen Lage außerhalb des Reiches lagen, was vorher nicht der Fall gewesen war. Aus diesem Grund könnten die drei Bistümer mit dem neu hinzugekommenen Bistum Odense auch 988 noch lediglich im regno Danorum, wie der Urkundentext verlauten lässt, lokalisiert worden sein.

5.2 These: Die Immunität bezog sich auf Zellen südlich von Elbe und Eider Eine solche Arbeitshypothese könnte auf den ersten Blick der Zwickmühle, welche sich aus der Lokalisierung der von Abgaben befreiten Bistümer in Dänemark und dem für den dortigen Bereich nicht überlieferten Wirken von Herrschaftsträgern des ottonischen Reiches ergibt, entgehen. Die Zusicherung der Immunität hätte demnach auf Besitzungen der Bistümer Schleswig, Ribe und Aarhus, welche im dänischen Herrschaftsgebiet lagen, abgezielt, die sich wiederum im Reich selbst befanden. Die neu gegründeten Bistümer benötigten solche Zellen zur finanziellen Unterstützung, waren sie doch noch im Aufbau begriffen. Und auch das Bistum Bremen, welches in karolingischer Zeit mit der Nordmission betraut gewesen war, hatte schon im 8. und 9. Jahrhundert zur Sicherung der Grundversorgung einige Güter im westlichen Frankenreich erhalten.46 So könnte es sich Mitte des 10. Jahrhunderts bei der Neugründung von 44

Widukind berichtet von Angriffen äußerer Feinde, die Kämpfe Ottos mit den Herzogen im Inneren ausnutzten und nennt hierbei auch die Dänen. Vgl. Widukinds Sachsengeschichte. S. 107 (= II,20). 45 Vgl. Hoffmann: Beiträge zur Geschichte der Beziehungen zwischen dem deutschen und dem dänischen Reich für die Zeit von 934 bis 1035. S. 113. Mit Verweis auf Bolin, Sture: Danmark och Tsykland under Harald Gormsson. In: Scandia 4 (1931). S. 184ff. 46 Die genaue Identität einer Zelle, namentlich Justina, ist ungewiss. Es kann Justine im Departement Ardennes oder Mt. Justin im Departement Haute Saône gewesen sein. Vgl. May, Otto Heinrich: Vorwort. In: Regesten der Erzbischöfe von Bremen I. (787-1305) (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen 11). Hg. v. dems./Günther Möhlmann. Bremen 1937. S. 1. Außerdem wurde die Bremer Kirche mit der Zelle Renaix (Hrodance) in Flandern bedacht. Vgl. Regesten der Erzbischöfe von Bremen I. Nr. 21 (834 Mai 15). S. 9. Ebenso mit der der Abtei Turholt (Thourout) in Westflandern. Vgl. Regesten der Erzbischöfe von Bremen I. Nr. 24 (842 Juni 8). S. 10. Vgl. zur gesamten Thematik Reinecke, Karl: Studien zur Vogtei- und Territorialentwicklung im Erzbistum Bremen (937-1184) (Einzelschriften des Stader Geschichts- und Heimatvereins e.V. 23). Stade 1971. S. 700f.

16 Bistümern zum Zwecke der Dänenmission ähnlich verhalten haben wie zwei Jahrhunderte zuvor bei der Sachsenmission. Man habe der Versorgung von außerhalb bedurft. Diese Besitzungen der nördlichen Kirchen hätten so nicht neben den Abgaben an diese auch noch solche an das Reich zahlen müssen. So ließe sich zugleich die Interessenlage der Petenten stärker in die Interpretation der Urkunde miteinbeziehen. Für den hier relevanten Zeitraum zwischen 948 und 965 geben die Quellen jedoch keine Auskünfte über eventuelle Schenkungen an die neugegründeten nördlichen Bistümer oder etwa deren Besitzverhältnisse.47 Dass es Besitzungen dieser Art für die Bistümer Schleswig, Ribe und Aarhus bereits gab, als Adalag sich um die Immunität für jene Kirchen bemühte, ist also möglich, „obschon eher unwahrscheinlich“.48 Die ortsangebende Phrase in marca vel regno Danorum müsste sich demnach auf die Bistümer und nicht auf deren Besitzungen beziehen. Schon früh äußerte Grund Gedanken über eine vermeintliche Unsicherheit der Textüberlieferung der Urkunde, 49 doch keines der Diplome Ottos I. noch Dokumente, die im Bereich des Erzbistums Hamburg-Bremen entstanden oder gesammelt worden sind und das Immunitätsprivileg aus dem Jahre 965 beeinflusst haben könnten, geben Anlass dazu, einen solch schwerwiegenden Eingriff in den Quellentext zu rechtfertigen.50 Dass man bereits beim Ausstellen der Originalurkunde die Lokalisierung so verworren gestaltete, wenn doch Besitzungen im Reich gemeint waren, erscheint ebenfalls unwahrscheinlich. Jeder zeitgenössische Urkundenverfasser hätte das hier angenommene Szenario ohne weiteres beschreiben können. Zudem

wäre unklar, was dann die Modifizierungen und

Erweiterungen der

Bestätigungsurkunde von 988 zu bedeuten haben. Denn laut diesem Dokument war es nun den erwähnten Bischöfen auch erlaubt, sich innerhalb des ottonischen Reiches jegliche Form von Besitzrechten anzueignen. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass sie diese Rechte vorher nicht besaßen, was im Reich gelegene abgabenpflichtige Zellen der nördlichen Bistümer ausschließen würde und nahelegt, dass die Urkunde von 965 sich tatsächlich auf Gebiete im dänischen und nicht im ottonischen Herrschaftsbereich bezog. Zuletzt spricht noch gegen die hier formulierte Arbeitshypothese, dass für südelbische Besitzungen der hamburgisch-bremischen Suffraganbistümer vielleicht zunächst die dem 47

Vgl. Ebd. S. 15. 48 Kraack: Aus einer Urkunde wird Geschichte. S. 697. 49 Vgl. Grund, Oscar: Kaiser Otto des Großen angeblicher Zug gegen Dänemark. In: Forschungen zur deutschen Geschichte 11 (1871). S. 571. Anm. 7. 50 Vgl. Ebd. S. 698.

17 Erzbistum 937 von Otto I. gewährte Immunität51 zum Tragen gekommen wäre, sodass eine erneute Zusicherung überflüssig erscheint.

5.3 These: Die dänische Mark als Realitätsentwurf für die Zukunft Eine aktuelle These, basierend auf neueren Studien zu verfassungsrechtlichen Konzeptionen und deren praktischer Realisierung, stammt von Kraack, der vorschlägt, dass die Formulierung in marca vel regno Danorum die Privilegierung für künftige Entwicklungen, ob in nicht allzu ferner Zukunft ein unter ottonischer Obergewalt stehendes Verwaltungsgebiet zwischen Eider und Schlei eingerichtet werden würde, offenlässt.52 Schon die Einrichtung des Erzbistums Hamburg im 9. Jahrhundert war schließlich eine „Anweisung auf die Zukunft“53 gewesen, da es bis zur Synode von Ingelheim noch keine Suffragane besaß und sich somit in einem eigentlich „nach kanonischem Recht unhaltbaren Zustand“54 befand. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass Herrschaftskonzeptionen „nicht ex post und anachronistisch aus einem fertigen System heraus beschrieben, sondern sozusagen von innen heraus und vom konkreten Einzelfall ausgehend im Prozeß der Entstehung beobachtet“55 und beschrieben wurden. Denn mit der Erhebung Ottos I. zum Kaiser, seiner triumphalen Rückkehr aus Italien und dem darauf folgenden Hoftag zu Köln Anfang Juni 965, welcher ein Höhepunkt Ottos Machtdemonstration bedeutete, möchten Erzbischof Adalag, der zweifelsfrei auch in Köln zugegen gewesen sein wird, neue Perspektiven erschienen sein. In der gegebenen Situation wäre es nicht absehbar gewesen, wie sich Nordmission und -politik weiter entwickeln würden. Aus diesem Grund habe man auch offengelassen, ob Dänemark eine Mark oder ein Königreich gewesen ist. So sei die Beziehung des Dokuments aus dem Jahre 965 zu den realen Verhältnissen im dänischen Herrschaftsbereich dem hier gebotenen Interpretationsvorschlag zufolge „konstruiert und entbehrt jeglicher Quellengrundlage“56. Dabei war es nicht unüblich, dass

51 Die Urkunden Konrad I., Heinrich I. und Otto I. Conradi I., Heinrici I. et Ottonis I. Diplomata. (Die Urkunden der deutschen Könige und Kaiser 1. Monumenta Diplomata regum et imperatorum Germaniae I). Hg. v. Theodor Sickel. Nr. 11 (Werla 937 Juni 30). S. 98-99. 52 Vgl. Kraack: Aus einer Urkunde wird Geschichte. S. 699f. 53 Glaeske, Günter: Die Erzbischöfe von Hamburg-Bremen als Reichsfürsten (937-1258) (Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens 60). Hildesheim 1962. S. 3 54 Althoff/Keller: Heinrich I. und Otto der Große. S. 161. 55 Kraack, Detlev: Von namenlosen Vizegrafen und verkappten Vizekönigen. Widerstreitende Herrschaftskonzeptionen und Herrschaftspraxis unter Friedrich I. Barbarossa. Berlin 2000. S. 616. 56 Kraack: Aus einer Urkunde wird Geschichte. S. 700.

18 einem Immunitätsprivileg keine praktische Konsequenz folgte.57 Auch dass beide Immunitätsurkunden Ottos I. und Ottos III. unmittelbar nach der Unterschrift in das Archiv des Intervenienten gelangten, wo sie später von Adam wiederentdeckt und in seinem Geschichtswerk gedeutet wurden, weil besagte Realitätsentwürfe schließlich doch nicht eingetreten sind, stützt diese These.

5.4 Abschließende Diskussion Nun soll ein Blick auf weitere Quellen helfen, die Immunitätsurkunde aus dem Jahre 965 besser in ihre historischen Umstände einzuordnen, wobei vor allem die wichtigsten Geschichtsschreiber aus jener Zeit, Widukind von Corvey und Thietmar von Merseburg, zu nennen sind, welche zwar beide aus dem norddeutschen Raum stammen, allerdings über nordische und nordelbische Verhältnisse oft schlecht informiert sind und widersprüchlich berichten. Um zu versuchen, durch den dichten „historischen Nebel“58 hindurchzusehen, empfiehlt es sich, beim Beginn der Beziehungen zwischen dem neu stabilisierten ottonischen Reich und dem noch als Teilreich existierenden Herrschaftsbereich König Gnupas anzusetzen. Die zeitgenössischen Corveyer Annalen berichten lediglich, dass Henricus rex danos subeit [subegit],59 während Widukind von Corvey zirka drei Jahrzehnte später darüber hinaus eben von jener Tributpflichtigkeit und der Taufe Gnupas berichtet.60 Wahrscheinlich bestand eine lose Oberherrschaft Heinrichs über das Reich um Haithabu, welche an den Zustand im Abodritenland erinnert. Auch die Elbslawen standen in Abhängigkeit zum deutschen Reich und ihr Großfürst musste die Taufe nehmen.61 Ob Gorm und Harald Blauzahn die Tributleistungen an das Reich weiter fortführen mussten, ob sie sich später aus einem solchen Zustand zu lösen vermochten oder ob jener nur an die Personen Gnupas und dessen Söhne geknüpft gewesen war, lässt die Quellenlage nicht eindeutig erkennen. Dass Harald Blauzahn sich 965 jedoch auf dem Höhepunkt seiner Macht befunden hat, ist gewiss. So rühmt ihn nicht zuletzt der um 970 57

Vgl. Schott, Clausdieter/Romer, Hermann: Immunität. I. Allgemeines und westlicher Bereich. In: Lexikon des Mittelalters 5 (1991). Sp. 390. 58 Hoffmann: Beiträge zur Geschichte der Beziehungen zwischen dem deutschen und dem dänischen Reich für die Zeit von 934 bis 1035. S. 105. 59 Die Corveyer Annalen (Abhandlungen zur Corveyer Geschichtsschreibung 7). Hg. u. bearb. v. Joseph Prinz. Münster 1982. S. 113. 60 Vgl. Widukinds Sachsengeschichte. S. 79 (= I,40). 61 Zu Stamm und Land der Abodriten in jener Zeit Fritze, Wolfgang H.: Probleme der abodritischen Stammes- und Reichsverfassung und ihrer Entwicklung vom Stammesstaat zum Herrschaftsstaat. In: Herbert Ludat (Hrsg.): Siedlung und Verfassung der Slawen zwischen Elbe, Saale und Oder. Gießen 1960. S. 157f.

19 errichtete Runenstein zu Jelling, er hätte ganz Dänemark, also Jütland, Schonen, Halland und die Inseln sowie Norwegen geeint. Letzteres ist zwar nicht ganz korrekt, da Harald Norwegen nie vollständig beherrschte, doch nicht nur die Grab- und Monumentalanlage von

Jelling,

auch

die

zahlreichen

Befestigungsanlagen,

die

Harald

zur

Herrschaftssicherung im Inneren errichten ließ, zeugen von „der Eigenständigkeit und vom Selbstbewusstsein der gormidischen Herrschaftsbildung im 10. Jahrhundert“62. Vor allem die

dendochronologisch auf 980 bis 981 datierten Trelleburgen auf Seeland und

Nonnebakken bei Fünen demonstrieren große Macht.63 Und auch die planvolle Erweiterung des Danewerks in der Schleswiger Landenge bei Haithabu,64 welches Verteidigung gegen Angriffe aus dem Süden bieten sollte, im Jahre 968 spricht deutlich gegen eine Abhängigkeit vom ottonischen Reich und noch viel mehr gegen das Bestehen einer Mark. Harald hat hier nach Belieben seine Festungen verstärken können. In dieses Bild passt auch die Nachricht Widukinds, dass 967 eine neue Auseinandersetzung mit den Dänen gedroht hätte. Sächsische Große seien einer Aufforderung des in Italien weilenden Kaisers nicht nachgekommen, den eben beendeten Kampf mit den slawischen Redariern erneut zu beginnen, da ein militärischer Konflikt mit dem nordischen Nachbar bevorzustehen schiene und man einen gleichzeitigen Krieg nach zwei Seiten hin vermeiden wollte.65 Als Otto I. dann aus dem Süden zurückkehrte, empfing er auf einem Reichstag in Quedlingburg kurz vor seinem Tode 973 noch Gaben von Sendboten König Haralds. In der älteren Forschung wurde zur Stützung der Annahme, es habe in jener Zeit eine Oberhoheit des Reiches über Dänemark bestanden, angenommen, bei diesen Gaben handelte es sich um Tributleistungen.66 Doch die Geschenke der dänischen Gesandten sind sicher nicht als Tributentrichtungen zu betrachten, wurden sie doch

62

im Zuge mit solchen der

Kraack: Aus einer Urkunde wird Geschichte. S. 701. Vgl. ebd. S.701ff. Zu den Trelleburgen Weibull, Curt: Die dänischen Trelleburgen. In: Acta Regia Societatis Scientarium et Litterarum Gothoburgensis (Humaniora 10). Göteborg 1974. S. 27-43. 64 Zum Danewerk und den neusten archäologischen Befunden Eckstein, Dieter/Schnietzel, Kurt: Zur dendrochronologischen Gliederung und Datierung der Baubefunde von Haithabu. In: Berichte über Ausgrabungen in Haithabu 11 (1977). S. 141-164.; Andersen, Henning Hellmuth: Das Danewerk. In: Herbert Jankuhn/Kurt Schnietzel/Hans Reichstein (Hrsg.): Archäologische und naturwissenschaftliche Untersuchungen an ländlichen und frühstädtischen Siedlungen im deutschen Küstengebiet vom 5. Jahrhundert v. Chr. bis zum 11. Jahrhundert n. Chr. 2. Handelsplätze des frühen und hohen Mittelalters. Weinheim 1984. S.191-198. 65 Vgl. Widukinds Sachsengeschichte. S. 175f (= III,70). 66 Jordan: Deutsche Könige in Nordelbien während des Mittelalters. S. 24f. 63

20 byzantinischen, ungarischen oder bulgarischen genannt.67 Und jene Staaten waren in keiner Weise vom römischen Kaiser abhängig. Es ist weiter sicher, dass das Dokument nicht einmal kopial in dänischen oder überhaupt Archivbeständen nördlich der Elbe gefunden worden ist und so eine Publikation in den betroffenen Bistümern Schleswig, Ribe und Aarhus, um etwa das Schriftstück unter Umständen

Verwaltungsorganen

des

dänischen

Königs

vorlegen

zu

können,

unwahrscheinlich ist. Hierbei ist natürlich auch zu bedenken, dass Funktionsträger des dänischen Königs zu dieser Zeit noch einzig an mündliche Weisungen gewöhnt gewesen sind. Und es erscheint fraglich, ob sie angesichts des sich später unter angelsächsischer Vermittlung herausbildenden dänischen Urkundenwesens mit schriftlichen Anweisungen etwas anzufangen wussten.68 Außerdem stellt sich natürlich ebenfalls die Frage, inwiefern die neu begründeten Bistümer überhaupt als solche funktionsfähig gewesen sind. Die hamburgisch-bremische Kirchengeschichte schreibt nicht eindeutig, ob die drei Bischöfe für Dänemark jemals in ihr Bistum gelangen oder ob sie lediglich diesem Auftrag möglichst nahe kommen sollten. Denkbar wäre also auch eine Tätigkeit „nach der Art der Missionsbischöfe“ 69. So hatten die Bistümer auch noch keine klar begrenzten Sprengel.70 Man wählte einfach die drei größten Handelsplätze zu den Ausgangspunkten der Mission. Es zeigt sich im Folgenden auch, dass der Zustand der Bistümer eng mit den deutsch-dänischen Beziehungen verknüpft ist und wiederum Hinweise auf ein mögliches Bestehen einer Grenzmark liefern kann. Denn nachdem der politische Einfluss des deutschen Reiches auf Süddänemark 983 definitiv zurückgewiesen worden war, verloren auch die Reichskirche und das Erzbistum Hamburg-Bremen ihre Einwirkungsmöglichkeiten im Norden. Das Bistum Aarhus, für 67

Vgl. Widukinds Sachsengeschichte. S. 181f (= III,75). Vor allem auch Annales Hildesheimenses (Monumenta Germaniae historica. Scriptores rerum Germanicarum in usum scholarum). Hg. v. Georg Waitz. Hannover 1878. S. 23 (= ad 973). (URL: www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/DAL7IYSQCAGVXPTL PPVGOCBUZ2HW7UYU. Letzter Zugriff am 18.4.2015).; Lamperti monachi Hersfeldensis Opera. (Monumenta Germaniae historica. Scriptores rerum Germanicarum in usum scholarum). Repr. d. Ausg. 1894. Hg v. Oswald Holder-Egger. Hannover/Leipzig 1956. S. 42 (= ad 973). 68 Vgl. Riis, Thomas: Urkunde. Urkundenwesen. VIII. Skandinavien. In: Lexikon des Mittelalters 8 (1997). Sp. 1308-1309. 69 Kaufhold, Martin: Europas Norden im Mittelalter. Die Integration Skandinaviens in das christliche Europa (9-15. Jh.). Darmstadt 2001. S. 55. 70 Vgl. Hoffmann, Erich: Schleswig. II. Herzogtum und Bistum. In: Lexikon des Mittelalters 7 (1995). Sp. 1487. Vielmehr scheint ein System von Eigenkirchen plausibel, auf das Bischöfe und sonstige kirchliche Obrigkeiten keinen Einfluss ausüben konnten. Vgl. Kloczowski, Jerzy: Die Ausbreitung des Christentums von der Adria bis zur Ostsee: Christianisierung der Slawen, Skandinavier und Ungarn zwischen dem 9. und dem 11. Jahrhundert. In: Egon Boshof (Hrsg.): Bischöfe, Mönche und Kaiser. (642–1054) (Die Geschichte des Christentums. Religion, Politik, Kultur 4). Freiburg [u.a.] 1994. S. 912.

21 welches nicht einmal sichergestellt werden kann, dass es jemals von einem Bischof erreicht worden ist,71 ging ein und seine Diözesen wurden nun von Ribe aus mitbetreut.72 Für das Bistum Schleswig wurden zwar Bischöfe weiterhin eingesetzt und geweiht, doch lebten diese, soweit erkennbar, seitdem für bald ein halbes Jahrhundert außerhalb ihres Sprengels, zumeist in Bremen und Hildesheim. So klagte Bischof Ekkehard von Schleswig, der sein Leben lang als rechte Hand Bischof Bernwards von Hildesheim fungierte und nicht auf seinen eigenen Bischofsstuhl residierte, über sein Bistum, es sei „durch heidnische Rohheit verheert“, seine Bischofsstadt läge „verödet“ da und seine Kirche sei „verwaist“.73 Seine Klage weist auf eine fehlende materielle Grundlage hin, welche auch nicht durch die von Otto I. geschaffene und von Otto III. bestätigte Immunität erzeugt werden konnte. Der Grund hierfür können freilich auch die militärischen Auseinandersetzungen gewesen sein, die in und um Haithabu in den 980ern stattgefunden haben. Dies spricht dafür, dass in der Zeit um 965 ein gewisser Einfluss seitens des Reiches bestanden hat, der dafür sorgte, dass die nördlichen Bistümer zumindest im Ansatz als solche funktionieren konnten. Der Beweis für eine Mark wird somit allerdings nicht geliefert. Erst 1026, nach der politischen Wiederannäherung zwischen den Mächten, können die Bischöfe in ihre Bistümer zurückkehren und mit dem eigentlichen Aufbau beginnen. Eine strukturierte Pfarrorganisation im Bistum Schleswig entstand schließlich sogar erst im 12. und 13. Jahrhundert.74 Für den Krieg im Jahre 974, den zweiten Feldzug des junge Kaisers Otto II. während seiner alleinigen Regierung, bezeichnet Thietmar von Merseburg, der zwar erst einige Jahre nach den militärischen Auseinandersetzungen schrieb, dessen Verwandte jedoch an führender Stelle an den Auseinandersetzungen beteiligt gewesen sind und der selbst Berater Ottos III. und dessen Nachfolger Heinrichs II. war, das Dänenvolk als rebellis75. Streng verfassungsrechtlich betrachtet, meint der Begriff, jemanden, der die schuldige

71

Vgl. Olsen, Olaf: Der lange Weg des Nordens zum Christentum. In: Claus Ahrens (Hrsg.): Frühe Holzkirchen im nördlichen Europa. Zur Ausstellung des Helms-Museums, Hamburgisches Museum für Vorund Frühgeschichte, vom 13. November 1981 bis 28. März 1982. Hamburg 1981. S. 254. 72 Magister Adam Bremensis: Gesta Hamburgensis ecclesiae pontificium. S. 283f (= II,46). 73 De S. Bernwardi, episcopi Hildesheimensis, vita et rebus gestis. Hg. v. Franz Gehle. Bonn 1866. S. 8 (= cap. 4). (URL: https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/VBUMDXX3WLF5BWWH6PP7KA3RAP NHWCZT. Letzter Zugriff am 20.4.2015). 74 Vgl. Gaasch, Karlheinz: Die Kirchspielorganisation im Bistum Schleswig. In: Christian Radtke/Walter Körber (Hrsg.): 850 Jahre St.-Petri-Dom zu Schleswig. 1134–1984. Schleswig 1984. S. 170. 75 Bischof Thietmar von Merseburg: Chronik. Thietmar Merseburgensis episcopi chronicon. Hg. v. Werner Trillmich/Steffen Patzold. Darmstadt 92011. S. 90 (= III,6).

22 Treue nicht bewahrt.76 Auf Thietmar stützten sich jene Historiker, welche eine Abhängigkeit oder gar eine Reichsmark zur Regierungszeit Ottos I. vermuten. Doch wenn Thietmar die Dänen für das Jahr 974 als rebellis bezeichnet, so kann er möglicherweise wie Adam die Urkunde von 965 falsch interpretiert oder aber das Aufbegehren gegen den Schutzherrn der Christenheit als generellen Bruch des Treueverhältnisses gesehen haben. Denn auch die ansonsten als Quelle sehr umstrittenen, wenn auch fast zeitgleich zu den Geschehnissen entstandenen, Altaicher Annalen berichten von großer Aggressivität Haralds beim Vorgehen gegen das Reich. Er hätte die Provinz jenseits der Elbe concremavit atque vastavit. Weiterhin berichten die Annalen von einer Erneuerung schon früher bestandener Tributzahlungen.77 Falls man den Annales Altahenses also Glaubwürdigkeit zuschreiben kann, so ist die von Adam postulierte Reichsherrschaft auf dänischem Boden wohl nur für die Zeit von 974 bis 983 denkbar. Und wie die archäologischen Befunde zeigen, ging es Harald Blauzahn beim Angriff auf das Reich nicht darum, eine Oberhoheit abzuschütteln, sondern den Feind in einer Schwächeperiode zurückzudrängen. Ebenso beweisträchtig erschien in der älteren Lehrmeinung die Modifizierung des Passus in marca vel regno Danorum der Immunitätsurkunde von 965 hin zum in regno Danorum der Urkunde von 988. Eine Erklärung hierfür könnte sein, dass man schlichtweg den im Gebrauch befindlichen Landesnamen Dänemarks zu übersetzen versuchte. Dieser war für deutsche Leser, für die eine Mark ein staatsrechtlich umrissener Begriff gewesen ist, recht ungewöhnlich und verwirrend, weshalb er also erläuternd umschrieben werden musste. „Nur, um seinen Ausdruck völlig eindeutig zu machen, fügte er [der Urkundenschreiber] der schlichten Namensübertragung ‚marca Danorum‘ ein ‚regnum‘ noch hinzu“.78 Ebenso sicher erscheint es, dass die Urkunde schematisch nach im Bereich des deutschen Reiches üblichen Regelvorlagen für Immunitätsurkunden ausgestellt worden ist, was der Grund sein könnte, weshalb die Besonderheit der Lage der Bistümer außerhalb der Reichsgrenzen keine Erwähnung gefunden haben. Eine Oberhoheit des deutschen Königs über Süddänemark erscheint also für den Zeitpunkt der Ausstellung des Immunitätsprivilegs für die Bistümer Schleswig, Ribe und Aarhus

76

Vgl. Waitz, Georg: Deutsche Verfassungsgeschichte 6. Die deutsche Reichsverfassung von der Mitte des 9. bis zur Mitte des 12. Jahrhundert. Kiel 1896. S. 574f. 77 Vgl. Die größeren Jahrbücher von Altaich. Annales Altahenses maiores. Hg v. Ludwig Weiland. Berlin 1871. S.6f (= ad 974). 78 Liliencron: Beziehungen des Deutschen Reiches zu Dänemark im 10. Jahrhundert. S. 44.

23 insgesamt sehr unwahrscheinlich und Adam von Bremen, der in seiner Hamburger Kirchengeschichte eine Grenzmark im Norden beschrieb, und vielleicht auch Thietmar von Merseburg, der in seiner Chronik die Dänen des Rebellentums bezichtigte, schätzten die durchaus zu Verwirrungen Anlass gebende Urkunde Ottos I. falsch ein. Eine eindeutige Intention hinter der Urkunde lässt sich zudem nicht sicher feststellen. Möglicherweise ist sie auch als ein Wink Ottos an Harald, den erklärten Rechtszustand in Zukunft zu verwirklichen, zu sehen. Sollte ab 974 unter Otto II. eine politische Oberherrschaft bestanden haben, hätte sie jedoch schon im Jahr 983 ihr definitives Ende gefunden, wobei der Urkunde von 988 somit so oder so nur noch „Symbolcharakter“79 zuzusprechen ist. Offenbar galt es dabei, den Bischöfen der nördlichen Bistümer eine materielle Grundlage für ein Leben im Exil zu verschaffen.

6 Ergebnis der Urkundeninterpretation und Ausblick

Eine eindeutige Klärung der genauen Entstehungsumstände dieses urkundlichen Dokuments kann auf Grundlage der vorhandenen Quellenlage nicht erfolgen. Quellen über die nördliche Mission wurden fast ausschließlich von Autoren verfasst, die in christlicher Tradition standen. Die dänische Geschichte im 10. Jahrhundert liegt nicht zuletzt deshalb zu großen Teilen im Dunkeln, weil sich die dortige Schriftproduktion auf Runen und Bildsteine beschränkte. So gibt es keine eindeutige Lösung dafür, was genau der Petent, der nicht eindeutig genannt wird, der Unterschreiber König Otto I. oder aber Erzbischof Adalag von Hamburg-Bremen als Intervenient mit der Zusicherung der Immunität für die zuvor neu eingerichteten Bistümer Schleswig, Ribe und Aarhus zu bewirken beabsichtigten. Doch obwohl kirchliche Organisation im Mittelalter in der Regel mit der Existenz bestimmter kanonischer Rechtsbezirke verknüpft war und auch die Grenzen von Immunitätsbereichen oft markiert worden sind, ist sicher, dass die drei Bistümer noch keine strukturierte Organisation, auch keine klar eingegrenzten Sprengel besaßen. Dazu war das Christentum in Dänemark auch noch lange nicht etabliert genug gewesen und setzte sich hingegen während einer langen Phase, geprägt durch Kulturaustausch, religiöse Unterströmungen 79

Radtke: Anfänge und erste Entwicklungen des Bistums Schleswig im 10. und 11. Jahrhundert. S. 136.

24 und Ambivalenzen durch.80 Die neuere Forschung betont immer öfter die Verleihung von Immunität als politisches Herrschaftsinstrument. So kann der Vorgang von 965 auch durchaus als ein Versuch des deutschen Königs gewertet werden, seinen Einfluss auf den Norden weiter auszubauen. Doch die Existenz einer Grenzmark des Reiches in Süddänemark wird hier für sehr unwahrscheinlich gehalten. So scheint die Tributpflichtigkeit König Gnupas an Heinrich I. nicht für das gormidische Königshaus, welches sich in den 960er Jahren auf einem vorläufigen Höhepunkt seiner Macht befand, wie nicht zuletzt archäologische Funde demonstrieren, übernommen worden zu sein. Eine Abhängigkeit vom Reich wäre so höchstens für den Zeitraum von 974 bis 983 denkbar. Es ist fraglich, ob sich die dänische Politik so sehr am großen deutschen Nachbarn ausgerichtet hat, wie es oft von mittelalterlicher Chronistik und auch aktuellen Darstellungen nahelegt wird. So sollte im Falle Dänemarks die hegemoniale Rolle des ottonischen Kaiserreiches durchaus einmal überdacht werden. Nicht nur in den Folgejahrzehnten sondern auch bereits früher kam klerikaler Einfluss vor allem aus England.81 Darüber hinaus bestanden Kontakte nach Mitteleuropa, was auch Heiraten dänischer mit slawischen Großen bezeugen. Adams Kirchengeschichte spiegelt sogar die Abneigung des Erzbistums Hamburg-Bremen gegenüber den später in Dänemark stationierten englischen Bischöfen wider.

80

Noch in der Mitte der 960er Jahre hat die christliche Gemeinde zumindest in Schleswig zur Minderheit gehört. Eine Kirche wird dort vermutet, wurde archäologisch jedoch noch nicht eindeutig in den Blick genommen. Zum langsamen Prozess des Kontaktes Dänemarks mit dem Christentum und der geplanten Christianisierung durch die Kirche vor allem Radtke: Haithabu, Jelling und das neue 'Jenseits'.; ders.: Anfänge und erste Entwicklungen des Bistums Schleswig im 10. und 11. Jahrhundert. 81 Vgl. Nyberg, Tore S.: Die Kirche in Skandinavien. Mitteleuropäischer und englischer Einfluss im 11. und 12. Jahrhundert. Anfänge der Domkapitel Børglum und Odense in Dänemark (Beiträge zur Geschichte und Quellenkunde des Mittelalters 10). Sigmaringen 1986.

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9 Versicherung Eides statt Ich, Maximilian Lippert,

ES0228449600, wohnhaft auf dem Taubenacker 19, 40668

Meerbusch, versichere an Eides statt durch meine Unterschrift, dass ich die vorstehende Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt und alle Stellen, die ich wörtlich oder annähernd wörtlich aus Veröffentlichungen entnommen habe, als solche kenntlich gemacht habe, mich auch keiner anderen als der angegebenen Literatur oder sonstiger Hilfsmittel bedient habe. Ich versichere an Eides Statt, dass ich die vorgenannten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe und dass die Angaben der Wahrheit entsprechen und ich nichts verschwiegen habe. Die Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung ist mir bekannt, namentlich die Strafandrohung gemäß § 156 StGB bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei vorsätzlicher Begehung der Tat bzw. gemäß § 163 Abs. 1 StGB bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei fahrlässiger Begehung.

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